Corona & studentisches WohnenUmziehen und Wohnen in einer Pandemie
Ein Umzug bedeutet neben der Aufregung oftmals viel Stress. Aber wie zieht man um, wenn gleichzeitig eine weltweite Pandemie herrscht?
1. Darf ich während der Corona Krise überhaupt umziehen?
Es gilt das Gebot des Abstandhaltens 📏 zu allen Menschen, mit denen du nicht unter einem Dach lebst. Deshalb solltest du dir überlegen, ob ein jetziger Umzug notwendig ist oder noch etwas nach hinten verschoben werden kann.
Die jeweiligen Versammlungs- und Kontaktverbote 🙌 der Länder erschweren einen Umzug massiv, da du ja die geltenden Bestimmungen in dem betreffenden Bundesland einhalten musst.
Informiere dich immer aktuell über die Bestimmungen der Bundesländer!
Es kann sein, dass sich an den Hygienevorschriften und Verordnungen in der Pandemie schnell etwas ändern kann. Informiere dich deswegen immer aktuell auf den Webseiten des betreffenden Bundeslandes.
2. Wegen Corona möchte ich den Umzug 📦 absagen – kann ich von meinem Mietvertrag zurücktreten oder diesen kündigen?
Wer den Studienstart um ein Semester verschieben möchte, hat sehr wahrscheinlich bereits einen Mietvertrag unterschrieben. Den Umzug kannst du natürlich absagen – aber aus einem Mietvertrag rauskommen ist leider nicht immer ganz einfach.
Im Gegensatz zu Haustürgeschäften hast du bei Mietverträgen kein Widerrufsrecht von 14 Tagen – außer dieses wurde im Mietvertrag festgehalten (vgl. Mieterbund). Für diesen Fall könntest du dich beeilen und schriftlich die Kündigung beim Vermieter einreichen.
In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten – außer es wurden andere Fristen im Vertrag vereinbart. Die Kündigungsfrist gilt auch für den Fall, wenn du noch nicht eingezogen bist. Wenn du beispielsweise im März eine noch nicht bezogene Wohnung kündigst, deren Mietbeginn erst theoretisch Anfang Juli beginnt, wärst du was die Kosten betrifft aus dem Schneider.
Leider ist dieser Fall für die meisten jetzt schöne Theorie. Am besten ist, wenn du so früh wie möglich bei deinem Vermieter schriftlich kündigst und versuchst eine gemeinsame Lösung zu finden. In der Regel lassen sich viele Vermieter darauf ein, wenn du ihnen einen Nachmieter stellst.
Die Nachmieterstellung ist jedoch kein Recht, was allen Mieter*innen einfach so zusteht. Laut Mieterbund muss ein Vermieter einen Nachmieter jedoch akzeptieren, wenn ein Härtefall vorliegt. Dieses müsste im Streitfall gerichtlich geklärt werden, weswegen das Finden eines Kompromisses der erste Schritt sein sollte.
Du möchtest deine Wohnung kündigen? Schicke noch schnell vor Monatsende die Kündigung schriftlich los, wenn die Frist immer zum Monatsende gilt. Und lass dir Absprachen am besten schriftlich geben, die nicht im Vertrag festgehalten sind.
3. Ich habe einen Mietvertrag für einen Platz im Studentenwohnheim 🏢 eines Studierendenwerkes abgeschlossen. Kann ich diesen früher kündigen?
Für Studentenwohnheime gilt auch das sonstige Mietrecht. Deswegen pauschal gesagt: Leider nein.
In Wohnheimen von Studierendenwerken gelten manchmal noch „ungünstigere“ Kündigungsfristen für dich. Teilweise sind die Wohnheimsplätze mit einer dreimonatigen Frist nur zum jeweiligen Ende des Semesters kündbar. Manchmal aber auch sechs Wochen vor Monatsende. Schaue also in deinen Mietvertrag.
Manche Studierendenwerke machen hier auch Ausnahmen und reduzieren die Frist auf einen Monat, beispielsweise in Würzburg. Beim Studierendenwerk Rostock-Wismar hingegen kann auf Antrag der Mietbeginn auf Mai 2020 verschoben werden – und ausländische Studierende, welche nun gar nicht mehr anreisen, können ihren Vertrag stornieren.
Statement des Generalsekretärs des Deutschen Studentenwerks gegenüber Studis Online (März 2020)
Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks
„Auch wenn das in der derzeitigen Lage hart klingen mag: Erst einmal gelten grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, wie bei jedem anderen Mietverhältnis auch.
Dennoch unterscheiden sich die Studenten- und Studierendenwerke wegen ihres Sozialauftrags in vielerlei Hinsicht von Vermietern am freien Wohnungsmarkt, denn sie bieten eine Rundumversorgung für die Studierenden, das ist ihr gesetzlicher Auftrag.
Unser Rat an Studierende: Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten wegen der Covid-19-Pandemie in jedem Fall rasch an Ihre Wohnheimverwaltung. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Studenten- oder Studierendenwerk! Es ist auch jetzt für Sie erreichbar, in der Regel telefonisch. Man wird versuchen, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung für Ihre Situation zu finden.
Zudem gibt es eine Reihe von verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende. Dafür ist auch das örtliche Studenten- bzw. Studierendenwerk der richtige Ansprechpartner.“
Gegenüber Studis Online betont Jana Judisch, Pressesprecherin des Berliner Studierendenwerkes, dass sich Studierende in Notlage mit dem Werk in Verbindung setzen sollen. „Die Kolleg*innen der Verwaltungen bemühen sich in allen Einzelfällen um verträgliche Lösungen.“
Wahrscheinlich werden viele Studierende sich dennoch wünschen, dass ihr Studierendenwerk ähnlich kulant ist, wie das für Rostock-Wismar.
Auf Nachfrage von Studis Online bot das Studierendenwerk Thüringen 2020 an, dass Mietverträge bei Bedarf storniert werden können. Immerhin sind allein in Thüringen 400 Studierende davon betroffen, dass sie ihren Mietvertrag aktuell nicht antreten können.
4. Ich habe meine Wohnung gekündigt und müsste jetzt ausziehen – kann mich mein Vermieter in der Corona-Epidemie zum Auszug 👉 zwingen?
Laut Mieterbund können Vermieter*innen derzeit nicht von dir verlangen, einen Umzug unter diesen Umständen durchzuführen.
„Das Recht des Mieters auf körperliche Unversehrtheit hat Vorrang vor dem Räumungsinteresse des Eigentümers. Da alle Menschen aufgerufen sind, sich solidarisch zu verhalten und Kontakte drastisch zu reduzieren, kann der Mieter – auch zum Schutz anderer – nicht zum Auszug verpflichtet werden.“
5. Ich weiß nicht, wie ich die nächsten Mieten bezahlen soll 😬, da ich wegen der Corona-Epidemie meinen Job verloren habe!
„Wer wegen der Coronakrise seinen Studentenjob verliert, soll nicht auch noch seine Wohnung verlieren.“ Das äußert gegenüber Studis Online Jürgen Allemeyer, Geschäftsführer des Studierendenwerkes Hamburg.
Bewohner*innen von Wohnheimen eines Studierendenwerkes setzen sich am besten direkt mit dem jeweiligen in Verbindung, um eine Lösung zu finden.
Aber auch für den privaten Wohnungsmarkt gibt es eine temporäre Lösung: Die Bundesregierung hat ein sogenanntes Mietenmoratorium Ende März beschlossen, welches auch vom Bundesrat bereits beschlossen wurde. Anfallende Mietschulden, die sich auf die Ausbreitung des Corona-Virus zurückführen lassen, dürfen nicht zu Kündigungen führen. Geplant ist dieses Gesetz für die Monate April bis Juni 2020.
Es soll eine Frist der Rückzahlung bis zum 30. Juni 2022 gelten, wobei die Vermieter*innen auf die Mietschulden Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent erheben können.
Im übrigen gilt ähnliches in der Krisenzeit für Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Telekommunikation. Die Grundversorgung wird Personen nicht abgeschnitten werden, wenn sie die Rechnungen nicht zahlen können für den Zeitraum bis Ende Juni 2020 (vgl. bmjv.de).
Wenn dir der Job gekündigt wurde, gibt es dafür natürlich auch Fristen – im Artikel Jobben in Zeiten der Corona-Krise geben wir unter anderem Hinweise zum Arbeitsrecht. Auch solltest du jetzt prüfen, ob du nicht doch BAföG beantragen solltest: Wir haben extra einen Artikel zu BAföG & Corona zusammengestellt, der die wichtigsten Fragen beantwortet.
6. Kann ich Wohngeld als Student*in beantragen?
Für die meisten Studierenden kommt Wohngeld leider nicht in frage 🤨. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, die du im Artikel Wohngeld für Studierende nachlesen kannst.
(mic)
Weiterführendes zum Thema Corona & studentisches Wohnen
Engagieren und Informieren
Du kannst dich auf digitalem Weg politisch engagieren und die Petition Soforthilfe für Studierende. Jetzt! unterzeichnen sowie bekannt machen.
Du hast natürlich wie auch immer die Möglichkeit, dich von der kostenlosen Rechtsberatung deines AStA‘s / deiner Studierendenvertretung oder von Mietervereinen beraten zu lassen!
Artikel im Web & Quellen
- Mieterschutz in Zeiten von Corona (Deutscher Mieterbund)
- Mietrecht A-Z (Deutscher Mieterbund)
- Studieren in der Pandemie: FAQs für Studierende (Deutsches Studentenwerk)
Sonderreihe Studium in Zeiten der Corona-Pandemie
- Auslandsstudium & Erasmus-Stipendien zu Zeiten des Corona-Virus
- Studienfinanzierung: Überblick über alle Finanzquellen in der Corona-Flaute
- Regelungen für Notfälle: BAföG & Corona
- Cash & Corona? Jobben für Studierende in der Corona-Krise
- Digitales Lernen & Corona – Wie du im Home Office gut lernst
- Virtuelles Praktikum als Alternative
- Studieren in Zeiten von Corona: Wie du die Zeit sinnvoll nutzen kannst
- Mit Resilienz dein Studium in der Corona-Krise bewältigen
Weitere Artikel von Studis Online zum Thema Mietrecht und Wohnen
Noch Fragen zum Thema Wohnen und Umzug in Zeiten von Corona?
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Der Artikel ist erstmals am 26. März 2020 veröffentlicht worden. Das oben genannte Datum ist der letzte Stand einer Aktualisierung durch die Redaktion.