Verwaltungsinformatik
bundesweit
Winter- und Sommersemester
6 Semester
Studis Online bietet mit dem Studienprofil Hochschulen und Unis im Hochschul- und Studienfachverzeichnis die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen eine Bezahlung ausführlicher vorzustellen als mit den von uns recherchierten Basisinformationen. Die Richtigkeit der Informationen zum Studiengang verantwortet auf Studis Online-Seiten mit Studienprofil die Hochschule. Mehr Informationen zu Studienprofilen bei Studis Online gibt es hier.
Wir – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – sind eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Unser Hauptdienstsitz ist in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und Schwedt. Mit rund 2.400 Beschäftigten nehmen wir zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Und dafür brauchen wir dich:
Duales Studium Verwaltungsinformatik
2025
(Bachelor of Science (w/m/d))
Inhalte
Werde während des dreijährigen dualen Studiums IT-Profi und gestalte die digitale Verwaltung von morgen mit!
Nach Beginn des Studiums am 1. September 2025 wirst du in insgesamt 24 Monaten an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster theoretisches Wissen in den Bereichen Informationstechnik, Verwaltungsmanagement und allgemeine Verwaltungslehre erwerben. In zwei praktischen Abschnitten von insgesamt zwölf Monaten lernst du bei uns, dem BZSt in Bonn, die IT-Tätigkeit einer Verwaltung kennen. Das Ausbildungsteam und erfahrene Kollegen und Kolleginnen helfen dir bei deinem Einstieg bei uns und unterstützen dich während des Studiums. Wir bieten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen die Ausbildung in der Praxis auch in Teilzeit an.
Bezüge
Während der Laufbahnausbildung führst du die Dienstbezeichnung Technischer Regierungsoberinspektoranwärter / Technische Regierungsoberinspektoranwärterin und erhältst Anwärterbezüge von mindestens 1.744,22 Euro brutto (Stand 01.03.2024).
Was solltest du mitbringen?
Abitur / Fachhochschulreife / einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
mindestens befriedigenden Abschluss im Abiturzeugnis / im Zeugnis der Fachhochschulreife / im Zeugnis des als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes bzw., sofern noch kein Endzeugnis vorliegt, einen mindestens befriedigenden Notendurchschnitt in den letzten beiden Zeugnissen
Interesse an Schnittstellenaufgaben zwischen IT und Verwaltung
bei ausländischem Schulabschluss einer nicht deutschsprachigen Schule einen Nachweis von Deutschkenntnissen vergleichbar dem Niveau C 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) oder ein gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis
Deutsche Staatsangehörigkeit / Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
Du passt zu uns, wenn du:
kommunikativ und teamfähig bist,
flexibel und eigeninitiativ handeln sowie
gut organisieren und dich durchsetzen kannst,
Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen zeigst,
dich für kreative Ansätze zur Lösung von Problemen in der IT-Infrastruktur interessierst,
wirtschaftliche Zusammenhänge begreifst und logisch denkst sowie
eine gute Allgemeinbildung besitzt.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Nach erfolgreich beendetem Studium hast du beste Übernahmechancen. Dein Einsatz ist in einer der Abteilungen Steuern oder der Zentralabteilung am Hauptdienstsitz in Bonn geplant. Eine Übernahme unter Ernennung zum Beamten / zur Beamtin auf Probe als Technischer Regierungsoberinspektor / Technische Regierungsoberinspektorin (Besoldungsgruppe A10) ist beabsichtigt. Nach der beamtenrechtlichen Probezeit von drei Jahren hast du hervorragende Aufstiegschancen.
Nach deinem Studium fungierst du als Schnittstelle zwischen unserem IT-Bereich und den Fachabteilungen, indem du in IT-Projekten mitarbeitest, die Qualität unserer IT-Landschaft sicherstellst oder genaue Systemanforderungen festlegst.
Ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten ermöglicht dir, dich stetig weiterzuentwickeln. Beruf und Familie / Pflege lassen sich durch flexible Arbeitszeitgestaltung und weitreichende „Homeoffice“-Möglichkeiten gut vereinbaren.
Was du noch wissen solltest:
Für uns zählen deine Qualifikation und Stärken. Deshalb ist uns jede Person – unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Identität, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung – willkommen.
Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus unterstützen wir die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und begrüßen deine Bewerbung. Nach Maßgabe der in der Bundesfinanzverwaltung geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung werden schwerbehinderte Menschen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Du möchtest noch mehr über das duale Studium erfahren?
Dann freuen wir uns über deine Teilnahme an einer unserer digitalen Informationsveranstaltungen. Hierbei erhältst du alle wichtigen Informationen rund um den theoretischen und fachlichen Teil des Studiums, das Bewerbungsverfahren sowie deinen zukünftigen Einsatz im BZSt. Gerne beantworten wir auch alle weiteren Fragen von deiner Seite. Dabei sein werden ehemalige Studierende und das Team der Personalgewinnung.
Die nächste digitale Informationsveranstaltung wird am 29. August 2024 ab 17 Uhr stattfinden.
Für mehr Informationen schau doch einfach auf unserer Homepage vorbei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wir freuen uns auf dich!
Du bist interessiert?
Dann bewirb dich bis zum 31. Januar 2025 ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem unter: Interamt.de.
Nach Bewerbungsschluss wird ein schriftliches und mündliches Auswahlverfahren durchgeführt.
Kontakt
Noch Fragen?
Dann hilft dir Herr Fleischer gerne weiter:
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
Mit deiner Bewerbung erklärst du dich einverstanden, dass das BZSt Daten zu deiner Person i.S. der Artikel 5 und 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) speichert. Deine Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Folge uns!