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Studis Online-SucheErgebnis der Suche „Pflege“
Krankenversicherung
Alle Studierenden müssen kranken- und pflegeversichert sein. Wer gesetzlich versicherte Eltern hat, wird bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert. Danach greift die studentische Pflichtversicherung ein. Sie ermöglicht die Versicherung zu einem sehr günstigen Tarif. Sind die Voraussetzungen der studentischen Pflichtversicherung nicht mehr erfüllt, muss man sich zu einem deutlich teureren Tarif freiwillig versichern. Die Krankenkassen bieten allerdings für einen begrenzten Zeitraum einen sog. Examenstarif an. BAföG-Empfänger, die Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, haben im Rahmen des BAföGs Anspruch auf einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
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