Betreuung / Vormundschaft / Pflegschaft
Sommersemester
4 Semester
120 ECTS
Fernstudium.
Es fallen Studiengebühren an.
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Betreuung | Vormundschaft | Pflegschaft
Wer gesetzlicher Vertreter natürlicher Personen werden will, braucht ein fundiertes rechtliches Studium, ausgeprägte organisatorische und nicht zuletzt soziale Kompetenzen. Hochwertige Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich des Familien- und Erbrechts gibt es wenige, obwohl die Aufgaben von Betreuern, Vormündern und (Ergänzung-) Pflegern ebenso komplex wie vielfältig sind. Die in diesem Studiengang angeeigneten nachlass- und familienrechtlichen Spezialkenntnisse können später für weitreichende juristische Tätigkeiten eingesetzt werden.
Durch den demografischen Wandel in Deutschland wächst der Bedarf an Fachkräften in der rechtlichen Betreuung stetig. Im Vormundschaftsrecht wächst der Bedarf an Einzelvormündern infolge gesetzlicher Erneuerungen. Um diesen Bedarf abdecken zu können, bietet die HWR Berlin mit dem weiterbildenden Masterstudiengang Betreuung / Vormundschaft / Pflegschaft (BVP) eine interdisziplinare akademische Ausbildung auf diesem Gebiet an. Der weiterbildende Master ist an der Schnittstelle von Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften angesiedelt.
Neben den notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Lösung von rechts-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fragen vermittelt der Studiengang auch medizinische und psychologische Grundlagen, die zur qualifizierten Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen befähigen. Die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich (Büro-) Organisation und Strukturierung von Arbeitsabläufen rundet das Studium ab. Der Studiengang ist als Fernstudiengang konzipiert was bedeutet, dass das Studium zu großen Teilen als Selbststudium absolviert wird und in Ergänzung jeden Monat Präsenzveranstaltungen an der Hochschule stattfinden. Ein besonderes Merkmal dieses Masterstudiengangs ist die enge Verzahnung von wissenschaftlich fundierter Lehre mit Praxisphasen jeweils zum Ende jeden Semesters.
Studienaufbau
Der Studiengang ist modular aufgebaut. Für jedes Modul werden ECTS-Punkte (European Credit Transfer and Accumulation System) verliehen. Jedes Semester schließt mit einer Praxisphase von 5–7 Wochen ab. Vorher gesammelte Berufserfahrung kann auf die Praxismodule angerechnet werden, sodass die Praktika entweder ganz oder teilweise entfallen können. Ein berufsbegleitender Abschluss ist in vier Semestern möglich. Kann keine/nicht genügend Berufserfahrung angerechnet werden oder ist die Belastungsgrenze des Studierenden überschritten, kann das Studium auf Antrag auch in Teilzeit absolviert werden.
1. Semester
Modul 1 Grundlagen des bürgerlichen Rechts, Zivilprozess-, Staats- und Verfassungsrecht
Modul 2 Familienrecht
Modul 3 Erbrecht
Modul 4 Leistungsbereiche
Modul 5 Praktikum I einschließlich Begleitveranstaltungen
2. Semester
Modul 6 Betreuungs- und Unterbringungsrecht einschl. typischer Krankheitsbilder und Behinderungsformen, betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
Modul 7 Ausgewählte Vertretungssituationen
Modul 8 Psychologische und soziologische Grundlagen der Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen
Modul 9 Praktikum II einschließlich Begleitveranstaltungen
3. Semester
Modul 10 Grundlagen des Arbeits-, Vollstreckungs- und Immobiliarsachenrechts
Modul 11a Wirtschaftswissenschaftliche Spezialisierung: Grundlagen der Vermögensverwaltung, Organisation, Vergütung, Steuerrecht
Modul 11b Rechtswissenschaftliche Spezialisierung: Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht inklusive Täter-Opfer-Ausgleich, Verwaltungsrecht
Modul 12 Praktikum III einschließlich Begleitveranstaltungen
4. Semester
Modul 13 Praktikum IV einschließlich Begleitveranstaltungen
Modul 14 Masterprüfung, Masterarbeit, mündliche Masterprüfung
Das Studium wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Nach erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad Master of Laws (LL.M.) verliehen.
Studienentgelt
Die Entgelte für den Studiengang setzen sich wie folgt zusammen:
Grundentgelt pro Semester 290 €
Modulentgelt in Hohe von 60 € für jeden zu erwerbenden Credit
Abschlussentgelt für Masterarbeit und Kolloquium in Höhe von 810 €
Gesamtkosten: 9170 € (zzgl. Verwaltungsgebühren iHv 54€)
Zielgruppe
Der Master Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft richtet sich grundsätzlich an alle, die als gerichtlich bestellte Vertreter arbeiten, sich in diesem Bereich künftig betätigen wollen oder einen „Spezial“-Masterabschluss im Familien und Erbrecht erlangen möchten.
Zulassung
Zulassung für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem berufsqualifizierenden Hochschulstudium
Zulassungsvoraussetzung ist grundsätzlich ein sechssemestriges abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule. Dazu zählen Bachelorabschlüsse, Diplomabschlüsse (FH), abgeschlossene (Fach-) Hochschulstudien zur Qualifizierung für den gehobenen/ höheren Dienst (Rechtspflege, Verwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen). Weitere Zugangsvoraussetzung ist eine sich an das erste Hochschulstudium anschließende qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Bewerbungszeitraum: Bewerbungen sind ganzjährig für den Semesterbeginn am 1. April möglich.
Bewerber/innen ohne einen ersten Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mind. fünf Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf verfügen und eine Zugangsprüfung an der HWR Berlin bestehen.
Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich einschlägigen Beruf sowie eine für das angestrebte Masterstudium einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren. Außerdem muss auch hier eine Zugangsprüfung an der HWR bestanden werden.
Bewerberinnen und Bewerber ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, die jedoch die übrigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, müssen eine Zugangsprüfung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht absolvieren.
Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Zuerst müssen Sie eine Hausarbeit und eine Fallanalyse schreiben. Haben Sie diese beiden Aufgaben erfolgreich bewältigt, werden Sie zu einer mündlichen Prüfung eingeladen. Bestehen Sie auch diesen Teil, können Sie für das Studium zum Master in „Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft“ zugelassen werden.
Das Prüfungsentgelt beträgt einmalig 120,- €.
Zur optimalen Planung und Durchführung der Eignungsprüfung sollte Ihre Bewerbung bis spätestens 01.11. des Vorjahres bei uns eingegangen sein. Danach erhalten Sie von uns alle weiteren Informationen. Die Eignungsprüfungen finden am Campus Lichtenberg im Zeitraum Dezember bis Februar statt (schriftlicher Teil: voraussichtlich 01.12. - 01.01. und mündliche Prüfung: voraussichtlich 01.02. – 01.03.).
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt online über www.hwr-berlin.de/bvp. Neben der vollständig ausgefüllten und abgeschickten Online-Bewerbung schicken Sie postalisch bitte eine vollständige Bewerbungsmappe ein. Zur schriftlichen Bewerbungsmappe gehören:
Unterschriebenes Bestätigungsschreiben zur Online-Bewerbung
Formular zur Darstellung beruflicher Tätigkeiten
Nachweis des Hochschulabschlusses (Prüfungszeugnis und Urkunde als beglaubigte Fotokopie)
Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur)
Tabellarischer Lebenslauf
geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Kopie Personalausweis, Führerschein etc.)
Krankenversicherungsnachweis (z.B. Nachweis der Krankenkasse, Kopie der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) etc.)
Studienform
Der Master wird im Blended-Learning-Format gelehrt. „Klassische“ Präsenzveranstaltungen werden mit modernen Formen des E-Learning verknüpft. Die systematische Verzahnung von Online- und Präsenzphasen sorgt für einen optimalen Lernfortschritt und Lernerfolg.
Während der Online-Phasen lernen die Studierenden flexibel von zu Hause aus. Über die Lernplattform Moodle stehen hochwertige Studienbriefe, Fachliteratur und Studieninformationen im Internet zur Verfügung. Für den inhaltlichen Austausch, die Bearbeitung von Gruppenaufgaben und Rückfragen an Lehrende werden Diskussionsforen, Chats, Wikis, Webkonferenzen etc. genutzt. Das Selbststudium wird durch regelmäßige Präsenzveranstaltungen ergänzt, die in der Diskussion eine Vertiefung und Überprüfung des Gelernten ermöglichen. Die konzentrierten Präsenzseminare finden fünf- bis siebenmal im Semester freitags und samstags ganztägig am Campus Lichtenberg statt.
Kontakt
Studiengangsleitung
Prof. Dr. Matthias Nicht
Studiengangskoordination
Monika Timm
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Berlin School of Economics and Law
Fachbereich 4 Rechtspflege
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin