Wie du dir deinen Studienplatz sicherstBewerbung über Hochschulstart
Auch wenn Hochschulstart bei vielen zulassungsbeschränkten Studiengängen ins Spiel kommt: Es gibt nach wie vor solche, für die eine Bewerbung ausschließlich direkt an der anbietenden Hochschule erfolgt. Und bei zulassungsfreien Studiengängen ist das sowieso der Fall.
Eine Bewerbung ist leider nicht jederzeit möglich. Hochschulstart gibt den Rahmen vor, ab wann frühestens eine Anmeldung möglich ist. Ab wann konkret eine Bewerbung für einen bestimmten örtlich zulassungsbeschränktenStudiengang möglich ist, variiert von Studiengang zu Studiengang. Es kann also sein, dass du dich für Biologie an der Uni X schon bewerben kannst, für Biologie an der Uni Y aber noch warten musst. Und Mathematik an der Uni X erst noch später zugänglich ist. Grundsätzlich hat der Zeitpunkt der Bewerbung keine Auswirkung auf deine Chancen – solange die Bewerbung komplett und fristgerecht eingeht. Wintersemester 25.04. Start der Bewerbungsphase (in Folgejahren kann es geringfügige Abweichungen geben) Sommersemester 01.11. des Vorjahres: Start der Bewerbungsphase (Termin für SoSe 23; in Folgejahren kann es geringfügige Abweichungen geben) *Altabiturient:innen sind alle, die die Hochschulreife vor dem 16.01. des jeweiligen Kalenderjahres erworben haben. Wer also das Abitur bis 15.01. des jeweiligen Jahres gemacht hat, muss sich für das zentrale Verfahren für (Human-/Tier-/Zahn-)Medizin und Pharamzie etc. bereits bis 31.05. korrekt bewerben, um am Verfahren teilnehmen zu können. Für die Bewerbung auf andere Studiengänge gilt ganz normal der 15.07. als Frist.1. Bewerbungsfristen bei Hochschulstart
31.05. Bewerbungsschluss für Alt-Abiturient:innen*
15.06. Frist für Nachreichen von Unterlagen für Alt-Abiturient:innen*
15.07. Bewerbungsschluss für fast alle (außer Alt-Abiturient:innen* bei zentralem Verfahren)
20.07. Frist für Nachreichen von Unterlagen Zentrales Verfahren
15.01. Bewerbungsschluss
20.07. Frist für Nachreichen von Unterlagen Zentrales Verfahren
2. Wann bekomme ich von hochschulstart Bescheid?
Das kommt ganz darauf an … Es hängt sowohl vom gewünschten Studienfach als auch davon ab, wie gut das eigene Abitur relativ zur Masse der Bewerber:innen war.
Am schnellsten Rückmeldung erhalten in der Regel diejenigen, die unter den Allerbesten´ sind – je nach Studienfach und Hochschule sind hier die 10 bis 30% Notenbesten gemeint (in einigen Konstellationen – möglich nur in wenigen Bundesländern und wenn die Hochschule das so beschlossen hat – werden noch mehr Prozente nur nach Note vergeben).
Wer jedenfalls bereits über diese Notenquoten einen Platz bekommt, kann das bei den zentral vergebenen Studiengängen bereits ca. 2 Wochen nach Bewerbungsende erfahren. Bei den über Hochschulstart.de koordinierten lokalen Verfahren können erste Zusagen noch früher eingehen, es kann sich dann aber je nach Hochschule auch etwas länger hinziehen. Falls es noch nicht die Zusage der bevorzugte(re)n Hochschule ist, wirst du wahrscheinlich auch lieber noch warten, bevor du überstürzt schon zusagst. Mit einer Zusage würdest du nämlich direkt aus dem Verfahren genommen und kannst keinen anderen Platz mehr bekommen. Wartest du dagegen, kann es noch bessere Plätze geben.
Wer von vornherein weiß, dass er nur über die jeweils hochschulspezifischen Auswahlverfahren eine Chance hat, bei der oder dem kann es leider dauern. Wenn es mit allen Werten knapp ist, sogar bis zum Semesteranfang … und am Ende kannst du leider auch leer ausgehen.
3. Was ist Hochschulstart.de? Ein wenig Geschichte
Das Portal hochschulstart.de wird betrieben von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), die im Auftrag der Länder und Hochschulen das Verteilungsverfahren vieler zulassungsbeschränkter Studiengänge durchführt.
Die Stiftung für Hochschulzulassung wurde durch Staatsvertrag aller Bundesländer 2010 errichtet als Nachfolgerin der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Immerhin konnten so Personal und Räumlichkeiten ohne Unterbrechungen weitergenutzt werden. Nun aber als Stiftung öffentlichen Rechts, nicht mehr als Anstalt öffentlichen Rechts.
Anfangs kümmerte sich Hochschulstart nur um die zu diesem Zeitpunkt bundesweit zentral vergebenen Studiengänge (Human-/Tier-/Zahn-)Medizin und Pharmazie. Früher waren noch einige Studiengänge mehr durch die ZVS vergeben worden, so vor allem Psychologie, aber auch Jura oder BWL. Diese sollten dann aber wieder jeweils direkt von den Hochschulen vergeben werden.
Der dadurch von manchem erhoffte „Wettbewerb“ hatte aber einige entscheidende Nachteile: Potentielle Studierende bewarben sich einfach an vielen Hochschulen und warteten erst einmal. Selbst wenn sie ein Angebot angenommen hatten, meldeten sie sich meist nicht bei den anderen Hochschulen ab. Das führte zu langwierigen Verteilungsverfahren – und der Erkenntnis, dass eine Koordinierungsstelle wohl doch sinnvoll ist.
Genau diese Aufgabe übernahm Hochschulstart dann mit dem „Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)“ ab 2012. Dieses sollte den Abgleich zwischen den lokalen Verfahren ermöglichen – sofern das jeweilige Fach sich dem System anschließt. Doch zunächst nahmen nur wenige Hochschulen teil, DoSV konnte seine Vorteile nur teilweise ausspielen. Auch die Soft- und Hardware spielte nicht immer mit. Doch über die Jahre reifte das System.
Mit der durch ein Bundesverfassungsurteil Ende 2017 erzwungenen Reform beim Vergabeverfahren für Medizin und Pharamzie taten sich weitere Anpassungszwänge auf – und das DoSV wurde ab 2020 genutzt, um schließlich alle von Hochschulstart verteilten Studiengänge zentral zu verwalten und den Studieninteressierten zugänglich zu machen.