Der Jura-MasterMaster of Laws (LL.M.)
1. FAQ
Mit einem Master of Laws werden weiterführende Jura-Studiengänge im Bachelor-Master-System abgeschlossen.
Der Master of Laws dauert i.d.R. 1-2 Jahre, wenn in Regelstudienzeit und Vollzeit studiert wird. Er umfasst zwischen 60 und 120 ECTS. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
I.d.R. ist die Voraussetzung zu einem Master of Laws (LL.M.) ein Bachelor of Laws, das erste juristische Staatsexamen, ein juristisches Diplom oder ein auch ein Bachelor of Arts oder Science mit Anteilen in Rechtswissenschaften. Darüber hinaus ist auch oft die Berufserfahrung und die Note des Bachelors ausschlaggebend für die Zulassung. Weiterhin kann es individuelle Regelungen geben, wie Aufnahmeprüfungen.
Master of…?
Die Bezeichnung, die hinter dem Master steht, gibt an, in welchem Bereich der Studiengang angesiedelt ist. Folgende Master-Abschlüsse gibt es:
Master of Arts (M.A. – meistens geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge, wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge)
Master of Science (M.Sc. – meistens naturwissenschaftliche Studiengänge, aber auch z.T. technische sowie wirtschaftswissenschaftliche)
Master of Engineering (M.Eng. – ingenieurwissenschaftliche Studiengänge)
Master of Laws (LL.M. – rechtswissenschaftliche Studiengänge)
Master of Music (M.Mus. – Studiengänge Musik, freie Kunst und Lehramt)
Master of Fine Arts (M.F.A. – Studiengänge der bildenden freien Kunst)
Master of Education (M.Ed. – lehramtsorientierte Studiengänge)
2. Was bedeutet Master of Laws?
Wer Jura studieren will, hat im Grunde genommen zwei Studienmodelle zur Auswahl: Studiengänge, die mit Staatsexamen abschließen, oder einen Bachelor & Master of Laws (LL.M.). Eingeführt wurde letztgenanntes Modell – begleitet von viel Kritik – mit der Umstellung auf das Bologna-Modell.
Da das Jura-Studium sehr viele Eigenheiten mit sich bringt, war es hier aber nicht möglich, mal eben einen Bachelor und Master daraus zu machen. Daher existieren die beiden Varianten (Staatsexamen und Bachelor/Master) heute parallel zueinander. Um im deutschen Rechtssystem als (Staatsanwalt-)Anwalt oder Richter zu arbeiten, ist nach wie vor das umfangreichere Jura-Studium notwendig.
Ein Master of Laws bietet dennoch auf der anderen Seite auch einige Vorteile:
Du lernst vor allem wirtschaftsrechtliche Bereiche kennen
...und hast sowohl die Möglichkeit, dich von Anfang an auf eine Nische zu fokussieren, als auch dich als Generalist im Wirtschaftsrecht zu profilieren.
Zudem trägst du weniger Risiken als im klassischen Jura-Studium, in dem du zwei harte Staatsexamina bestehen musst.
Im Bachelor und Master of Laws lernst du neben dem deutschen auch internationale Rechtsysteme intensiver kennen.
Kurzübersicht einiger ausgewählter Studiengänge
3. Studienmodelle und Aufbau
Studiengänge, die mit einem Master of Laws (LL.M.) abschließen, gibt es fast ausschließlich als Ein-Fach-Master.
Master-Studiengänge sind forschungsorientierter konzipiert als Bachelor-Studiengänge. Während du dir in einem Bachelor-Studium viel Grundlagenwissen aneignest, haben Master oft bestimmte Spezialisierungs-Schwerpunkte. Wer beispielsweise den Bachelor of Laws in Wirtschaftsrecht studiert hat, kann einen Master of Laws in Unternehmenssteuerrecht absolvieren.
Zudem ist das Master of Laws-Studium noch internationaler ausgerichtet als das Bachelor-Studium. Das heißt zum einen, dass du – natürlich je nach Studiengang – häufig noch mehr über andere Rechtssysteme als das deutsche lernst. Zum anderen hat dies zur Folge, dass deine Englisch-Skills noch mehr gefordert sind: es gibt mehr Kurse auf Englisch und mehr Studiengänge, die gar komplett auf Englisch gehalten werden. Zur Aufnahme in zahlreiche Studiengänge musst du daher fortgeschrittene Englisch-Kenntnisse nachweisen.
Jedes LL.M.-Studium wird mit einer Master-Arbeit abgeschlossen. Für diese werden mindestens 15 und maximal 30 Leistungspunkte vergeben. Oft ist die Master-Arbeit in ein Modul eingebunden, welches neben der Arbeit ein Kolloquium oder Ähnliches beinhaltet. Die Gesamtzahl der ECTS kann daher höher sein.
Einige Studis beginnen bereits während ihrer Bachelor-Arbeit mit dem Master of Laws-Studium. Das ist an vielen Unis möglich. Voraussetzung hierfür ist meistens ebenfalls eine gewisse Anzahl an Credit Points. Außerdem sollte der für das Master of Science-Studium notwendige Notendurchschnitt (falls erforderlich) für dich noch zu erreichen sein.
Hochschulformen
Einen Master of Laws kannst du sowohl an Universitäten als auch an öffentlichen sowie privaten Fachhochschulen studieren.
4. ECTS und Dauer des Master of Laws
Ein Master of Laws umfasst fast immer 60 bis 90 ECTS und streckt sich in Regelstudienzeit über 2-3 Semester – wenn er in Vollzeit studiert wird. Berufsbegleitende und Teilzeit-Angebote können bei gleicher Anzahl an ECTS auch mal 2-3 Semester länger dauern.
Anders als in anderen Master-Studiengängen gibt es kaum M.Ed.-Studiengänge, die über diesen Konditionen liegen. Nicht immer ergänzt sich dies auch mit der im Bachelor of Laws geleisteten Anzahl an ECTS. Es gibt nämlich ungefähr gleichermaßen viele LL.B.-Studiengänge mit 180, 210 und 240 ECTS. Inwiefern das nicht passt? Bachelor- und Masterstudium müssen i.d.R. zusammen 300 ECTS umfassen.
Achte daher entweder schon bei der Bachelor-Wahl darauf, dass diese Formalie mit deinem Wunsch-Master funktioniert oder nimm in Kauf, vor dem entsprechenden Master ggf. noch ein bis zwei Bachelor-Semester nachholen zu müssen.
Eine längere Studiendauer kommt ebenfalls bei berufsbegleitenden oder Teilzeit-Studiengängen vor.
Folgende Varianten der Aufteilung der ECTS gibt es an deutschen Hochschulen:
2 Sem. Master (60 ECTS)
3 Sem. Master (90 ECTS)
4 Sem. Master (120 ECTS)
*ECTS, Credit Points (CP) und Leistungspunkte (LP) wird synonym verwendet und meint immer das Gleiche: nämlich jene Punkte, die du in deinem Studium erwirbst.
5. Studienformen
Der Anteil an berufsbegleitenden, Teilzeit- und Fernstudiengängen am Gesamtangebot aller Master of Laws-Studiengänge ist beachtlich hoch – gerade wenn man den Vergleich mit anderen Master-Abschlüssen anstellt.
Dennoch kann man den Master of Laws auch klassisch in Vollzeit mit Präsenzunterricht studieren.
Du weißt nicht, in welchen Varianten dein Wunsch-Studiengang angeboten wird? Dann nutze doch unsere Studienfachsuche, innerhalb derer du nach Studienformen filtern kannst.
6. Voraussetzung und Eignung
Welche Voraussetzungen benötige ich für einen Master of Laws?
Die typische Voraussetzung für ein Master-Studium ist ein vorausgegangenes abgeschlossenes Bachelor-Studium. Für den Master of Laws musst du i.d.R. einen der folgenden Abschlüsse besitzen:
Bachelor of Laws
Erstes juristisches Staatsexamen
Juristisches Diplom
Bachelor of Arts oder Science mit Anteilen in Rechtswissenschaften (s. Anmerkung)
Wer letztgenannte Option erfüllt, muss jedoch damit rechnen, eventuell Leistungen nachholen zu müssen.
Leistungen nachholen
Oftmals musst du „mit / unter Auflagen“ studieren und eine bestimmte Anzahl an Kursen aus dem Bachelor of Laws an der gleichen Fakultät während deines ersten Master-Semesters belegen. Das klingt jetzt erstmal nervig, ist im Endeffekt aber eine gute Möglichkeit für dich, deinen Wunsch-Master zu studieren, auch wenn du nicht zu 100 Prozent ins Aufnahmeprofil passt.
Erfüllst du nicht die Zugangsvoraussetzungen und hast sogar mit Auflagen keine Möglichkeit, aufgenommen zu werden, kannst du dich ggf. auch erstmal für den Bachelor des entsprechenden Fachs an der Uni, wo du den Master studieren willst, bewerben. Hast du dann nach zwei bis drei Semestern die nötigen Credits für die Aufnahme in den Master of Laws gesammelt, kannst du ins Master-Studium wechseln.
Tipp: Sprich dies vorher mit den Ansprechpartner*innen deines Wunsch-Masters ab. Die werden dir am besten sagen können, was du tun musst, um für den Master zugelassen zu werden. Die Bedingungen und Möglichkeiten variieren nämlich zwischen den Hochschulen bzw. Studiengängen.
Und falls dir die Mitarbeiter*innen sagen, dass du die inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllst und dir nicht von sich aus Alternativen vorschlagen, kannst du selber fragen, ob es die Möglichkeit einer Zulassung unter Auflagen gibt oder du dir alternativ fehlende Leistungen zunächst im Bachelor aufholen und dich danach in den Master einschreiben kannst.
Gibt es beim Master of Laws einen Numerus Clausus?
Wie oben bereits geschrieben, kann die Bachelor-Note ausschlaggebend für die Zulassung sein, wenn es mehr Bewerber*innen als Master-Plätze gibt. Der NC liegt für die meisten Master-Angebote bei 2,5, d.h die Bachelor-Note muss 2,5 oder besser sein, um zugelassen zu werden. Besonders beliebte Studiengängen können auch mal einen Mindestschnitt von 2,0 oder besser erfordern.
Außerdem musst du für die Zulassung zu einigen LL.M.-Angeboten auch eine Aufnahmeprüfung bestehen.
Berufserfahrung
Für viele Studiengänge, die mit dem Master of Laws abschließen, benötigst du Berufserfahrung von 1-2 Jahren. Oftmals gilt dies für berufsbegleitende, manchmal aber auch für Vollzeit-Angebote.
Geld
Dasselbe gilt für Studiengebühren: Für einige LL.M.-Studiengänge – meist berufsbegleitende und / oder Fernstudienangebote – musst du Studiengebühren bezahlen. Diese können je nach Hochschule, Studienmodell (Vollzeit, berufsbegleitend, Teilzeit, Fernstudium), Zahlungsintervall,
Für wen ist ein Master of Laws geeignet?
Grundvoraussetzung für einen Master of Laws ist, dass du nach deinem ersten Hochschulabschluss (wahrscheinlich Bachelor of Laws) weiterhin ein Studium der Rechtswissenschaften absolvieren möchtest. Zudem solltest du gewillt sein, nun deine bisher erlernten Kenntnisse weiter zu vertiefen – oftmals auch in sehr speziellen Richtungen. In den meisten dieser Richtungen beschäftigst du dich weiterhin mit Schnittstellen von Recht und Wirtschaft.
Du solltest Bock auf ein sehr international ausgerichtetes Studium und keine Berührungsängste mit Lehre auf Englisch haben.
Zu deiner persönlichen Eignung gehört ebenfalls deine Gewissheit darüber, kein Volljurist werden zu wollen – ansonsten solltest du keinen Master of Law studieren (außer natürlich du hast bereits das zweite Staatsexamen hinter dir oder planst, es nach dem LL.M. zu absolvieren; dann achte jedoch darauf, dass dich ein Master of Laws nicht fürs zweite und auch nicht fürs erste Staatsexamen qualifiziert).
Solltest du Angst vor dem Staatsexamensstudium haben, da das Studium schwer und die Durchfallquote recht hoch ist, und ist es dir gleichzeitig nicht allzu wichtig, Richter*in oder (Staats-)Anwalt*Anwältin zu werden, sind ein Bachelor + Master of Laws mutmaßlich der richtige Weg für dich. Die Endnote ist hier auf mehr Studienabschnitte (Bachelor + Master) und die Endnote jeweils auf mehr Prüfungsleistungen aufgeteilt als im Staatsexamensstudium.
Mit einem Master of Law doch noch zum 1. Juristischen Staatsexamen?
Seit Winter 2022 gibt es den Modellstudiengang Rechtswissenschaft im Master an der Lüneburger Leuphana Universität. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es LL.B-Absolvent:innen mit dem Master-Studium in der niedersächsischen Stadt nahe Hamburgs möglich, auch das erste Juristische Staatsexamen zu absolvieren.
7. Was ist besser: Master of Laws oder Staatsexamen?
Offenbar stellen sich viele die Frage nach der Wertigkeit verschiedener Abschlüsse, so wird die Frage „Was ist besser Master of Laws oder Staatsexamen?“ gern in Suchmaschinen eingetippt.
Die Bezeichnungen geben primär erstmal an, wie unterschiedlich dein Jura-Studium aufgebaut ist und was du damit später machen kannst. Wie weiter oben bereits aufgezählt, haben bei Studienmodelle ihre Vor- als auch Nachteile.
Eine Unterscheidung in der Wertigkeit gibt es in manchen Branchen, in manchen wiederum nicht. In Kanzleien wirst du mit einem Bachelor (und Master of Laws) schwieriger einen Job bekommen als als Volljurist mit Staatsexamen, da du nicht vor Gericht auftreten kannst.
In Unternehmen, Unternehmens- und Steuerberatungen, Verbänden und Behörden hast du als Bachelor/Master-Absolvent*in jedoch keine Nachteile. Je nach Stelle werden dort ungefähr in gleichem Maße Absolvent:innen beider Studienmodelle gesucht.
8. Nach dem Master of Laws: Karriere & Gehalt
Neben Kanzleien, Unternehmen, Unternehmens- und Steuerberatungen, Verbänden und Behörden sollte hier noch die Forschung genannt werden. Hast du deinen Master of Laws abgeschlossen, kannst du promovieren und einen Dr. iur (Rechtswissenschaft) oder Dr. rer. pol. (Wirtschaftswissenschaft) absolvieren.
Anschließend kannst du dich in der Forschung bewerben. I.d.R. kommst du ohne Volljurist*innen-Status aber schwierig an Stellen an Universitäten, eher klappt es an Fachhochschulen.
Gehalt
Zum Gehalt lassen sich keine konkreten Aussagen treffen, da die Gehaltsspannen sehr groß sind – abhängig vom Studiengang, aber auch von der Unternehmensgröße etc. Verschiedene Studien zeigen, dass das Einstiegsgehalt mit einem Master-Studium um 5-14 % höher ausfällt als mit einem Bachelor-Abschluss.