International Taxation
Wintersemester
3 Semester
(2 Semester Präsenzzeit, 1 Semester Masterarbeit)
60 ECTS
Es fallen Studiengebühren an.
Berufsbegleitendes Studium.
Vorlesungen teilweise englischsprachig.
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Der Studiengang Master of International Taxation (M.I.Tax) der Universität Hamburg ist ein Markenzeichen. Seit 2001 bietet er eine optimale Fortbildung für Steuerberater/innen, die Mandanten/innen auf dem immer wichtiger werdenden Gebiet der Besteuerung grenzüberschreitender Beziehungen in der erforderlichen Qualität betreuen wollen. Zur Zielgruppe des Studiengangs gehören aber auch Hochschulabsolventen/innen, die das Steuerwesen zu ihrem Spezialgebiet gemacht haben. Der Master of International Taxation ist der erste Studiengang, in dem das Thema der Internationalen Besteuerung so umfassend behandelt wird. Und er ist bis heute in Konzeption und Intensität in Deutschland einmalig. Der Studiengang ist vollständig auf die Internationale Besteuerung fokussiert. Ihre Energie und Ihr Engagement werden nicht abgelenkt, vielmehr konzentrieren Sie sich während des einjährigen Studiums auf ein Ziel: umfassende Kompetenz im Internationalen Steuerrecht zu erwerben. Hier können Sie den Stundenplan 2018/2019 (PDF) ansehen. Der Studiengang ist, vom schriftlichen Einführungslehrgang abgesehen, ausschließlich als Präsenzunterricht konzipiert. Der Vorteil für Sie: Hochqualifizierte Fachleute aus dem In- und Ausland, deren Namen Sie aus der Szene kennen, diskutieren mit Ihnen, erläutern vertieft Probleme und gehen auf Ihre Fragen ein. Die Master-Referenten/innen gehören zur kleinen Elite in- und ausländischer Experten/innen in Fragen der Internationalen Besteuerung. So konzentriert werden Sie selten die Gelegenheit haben, am Wissen dieser Fachleute zu partizipieren. Der Studiengang integriert in einmaliger Weise Fragestellungen der Internationalen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, des Internationalen Steuerrechts und der Internationalen Finanzwissenschaft. Das International Tax Institute bietet für den Master eine interdisziplinäre Plattform, die es deutschlandweit nur an der Universität Hamburg gibt. Ein wichtiger Teil des Studiengangs ist die Einführung in mehr als zehn ausländische Steuerrechtssysteme. Sie lernen die Steuersysteme der EU-Staaten und der USA kennen. So werden Sie in die Lage versetzt, die wesentlichen Steuerprobleme im jeweils anderen Staat zu verstehen. Auch dies bietet Ihnen in dieser Intensität und diesem Umfang kein anderer Studiengang. Der Studiengang ist von der Steuerberaterkammer Hamburg als vorbereitender beraterspezifischer Lehrgang für die Berufsbezeichnung "Fachberater/in für Internationales Steuerrecht" i.S.d. § 4 Abs. 1 der Fachberaterordnung einschließlich der Klausuren akkreditiert worden. Mit der Absolvierung des Studiengangs erwerben die Teilnehmer daher nicht nur den akademischen Titel "Master of International Taxation", sondern können durch ihn auch den "Erwerb besonderer Kenntnisse" nach § 4 Abs. 1 Fachberaterordnung und die schriftlichen Leistungskontrollen nach § 6 Fachberaterordnung nachweisen. Als Fortbildung nach § 9 der Fachberaterordnung ist die jährlich am ersten Freitag im Dezember stattfindende "Hamburger Tagung zum Internationalen Steuerrecht" bestens geeignet. Der akademische Titel "Master" entwickelt sich national und international immer mehr zum maßgebenden Ausweis einer speziellen Qualifizierung. Er ist deshalb eine Karrierevoraussetzung, gerade in einem Berufsfeld, in dem lebenslanges Lernen unverzichtbar ist. Mit dem Titel Master of International Taxation weisen Sie sich als Mitglied des kleinen Kreises von Experten/innen in Fragen der Internationalen Besteuerung aus. Absolventen/innen der ersten Jahrgänge berichten, dass sich mit dem Master-Titel ihre berufliche Situation verbessert hat. Einige sind den Weg in die Selbständigkeit gegangen. Von Mandanten/innen und Kollegen/innen in Ihrer Steuerberaterkanzlei oder Ihrem Unternehmen werden sie als kompetente Gesprächspartner/innen in Fragen der Internationalen Besteuerung akzeptiert. Der Master-Titel verschafft Ihnen eine Zusatzqualifikation, die angesichts der Globalisierung und des immensen Einfluss des Europäischen Rechts auf die Unternehmenspraxis wertvoll und unverzichtbar ist. Der akademische Titel Master of International Taxation ist in Deutschland einmalig und hebt sich von den üblichen Titeln LLM und MBA ab. Er macht deutlich, dass die Ausbildung nicht nur in einem juristischen Studiengang erworben wurde (wie bei dem LLM) oder nur in einem betriebswirtschaftlichen Studiengang (wie bei dem MBA). Der Master ist ein Studiengang, der juristische und wirtschaftswissenschaftliche Qualifikation auf dem Gebiet der Internationalen Besteuerung in sich vereinigt. Die hohe Qualität des Master-Titels wird durch intensive Prüfungen sichergestellt. Im Laufe des Studienjahres müssen Sie rund ein Dutzend Klausuren, Hausarbeiten oder mündliche Tests bestehen und innerhalb von sechs Monaten eine 60-seitige Masterarbeit schreiben. Die Anforderungen, die an Sie als Studiengangsteilnehmer/innen gestellt werden, sind hoch. Wenn Sie die Qualität und den Umfang Ihres Wissens durch zahlreiche Prüfungen und durch die Abschlussarbeit bewiesen haben, wird Ihnen der akademische Titel Master of International Taxation verliehen. Im Stellenmarkt wird der Titel als Gütesiegel honoriert. Sein hohes Qualitätsniveau werden wir auch in Zukunft – inzwischen offiziell bescheinigt durch die erfolgte Akkreditierung des Studiengangs – sicherstellen. Ein Informationsblatt zum Thema Masterstudiengänge in Deutschland finden Sie hier. Nach Abschluss des Programms laden wir Sie herzlich ein, unserem Alumni-Netzwerk beizutreten. Was den Masterstudiengang auszeichnet
Der Master weist Sie als Experten aus
Master of International Taxation – Ein Titel mit Qualität
Bewerbung/ Zulassung
Der Masterstudiengang richtet sich in erster Linie an Berufspraktiker/innen, die bereits im internationalen Steuerrecht tätig sind. Teilnehmen können aber auch Berufseinsteiger/innen, die studiumsbegleitende Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr gesammelt haben.
Als Bewerber/in müssen Sie über ein abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation einer in- oder ausländischen Universität oder Fachhochschule verfügen bzw. bei fehlendem Abschluss die bestandene Aufnahmeprüfung oder die Zulassung als Steuerberater vorlegen.
Ferner benötigen Sie gute Deutsch- und Englischkenntnisse, um an den Veranstaltungen und Prüfungen erfolgreich teilnehmen zu können. Außerdem müssen Sie Grundwissen über das deutsche Steuerrecht mitbringen.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli eines Jahres, Bewerbungen werden ab Januar angenommen. Der Zulassungsausschuss entscheidet Ende Juli, ob Sie zum Studium zugelassen sind.
Den Zulassungsantrag können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den entsprechenden Unterlagen per Post an uns schicken. Beachten Sie bitte auch unsere Gebührenordnung.
Kontakt
Anna Mayer
M.I.Tax Studiengangsleiterin
International Tax Institute (IIFS)
Sedanstraße 19
20146 Hamburg
040 / 42838-6951
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. - Do. 9.00 - 14.00 Uhr
Fr. 09.00 - 17.00 Uhr
040 / 42838-3393
Weitere Informationen zum Master-Studiengang International Taxation erhalten Sie auf der Webseite der Hochschule.