Zusätzlich ist der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische, pflegerische oder gesundheitswissenschaftliche Berufsausbildung oder eines vergleichbaren ersten akademischen Abschlusses (z. B. Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Pflege- und Gesundheitswissenschaften) sowie Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung in ambulanten und stationären Kranken- und Pflegeeinrichtungen erforderlich.
Kann eine solche Berufsausbildung oder ein vergleichbarer erster akademischer Abschluss nicht nachgewiesen werden, sind mindestens fünf Jahre einschlägige Berufstätigkeit in der Pflege erforderlich.
FAQ zu diesem Studiengang
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Gesundheitsmanagement
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