Bei Grundschullehramt müssen grundsätzlich Deutsch UND Mathematik mit einem weiteren Fach kombiniert werden. Die Grenzwerte (Note bzw. Wartezeit) beim Zulassungsverfahren sind bei diesem weiteren Fach angegeben.
60 % der Studiengänge wurden über das hochschuleigene Auswahlverfahren vergeben. In diesem Verfahren kann die Abiturnote durch ein weiteres Kriterium (je nach Studiengang unterschiedlich: bspw. Ausbildungen, Praktika, Bundesfreiwilligendienste, Preise, etc.) um 0,5 Notenpunkte verbessert werden. Die oben angegebene Grenznote ist also keine strikte Abiturnote, sondern eine Verfahrensnote.
60 % der Studiengänge wurden über das hochschuleigene Auswahlverfahren vergeben. In diesem Verfahren kann die Abiturnote durch ein weiteres Kriterium (je nach Studiengang unterschiedlich: bspw. Ausbildungen, Praktika, Bundesfreiwilligendienste, Preise, etc.) um 0,5 Notenpunkte verbessert werden. Die oben angegebene Grenznote ist also keine strikte Abiturnote, sondern eine Verfahrensnote.