Welcome to the Machine!Jura studieren?
Der Beginn eines Studiums bedeutet den Eintritt in ein bis dahin unbekanntes Umfeld. Sucht man in dieser neuen Situation nach Orientierung, so bietet es sich natürlich an, einfach das zu tun was die anderen tun. Bei der derzeitigen Ausgestaltung des Jurastudiums kann dies jedoch dazu führen, ausgetretene Pfade niemals zu verlassen und sich vermeintlichen, von anderen vorgelebten Zwängen vorschnell unterzuordnen. Daher soll hier auf ein paar Besonderheiten des Studiums eingegangen werden. Da einige von diesen eng mit dessen gegenwärtiger Struktur zusammenhängen, wird gleichzeitig ein Überblick über den aktuellen Stand der Reformierung der Ausbildung gegeben.
Der Gang zum Repetitor
Es ist zunächst der Aufbau des Studiums, der zu einigen Besonderheiten führt. An der Universität werden in den Übungen die Scheine gemacht, denen die Studierenden natürlich den meisten Arbeitsaufwand widmen. Die einzelnen Klausuren und Hausarbeiten haben oft nur schwierige, eingegrenzte Spezialprobleme zum Gegenstand, so dass auch bei Bestehen aller Scheine in einem Fach trotz hohen Arbeitsaufwandes nicht gewährleistet ist, dass eine umfassende Beschäftigung mit den Grundlagen und der Systematik des Faches stattgefunden hat.
Dies könnte durch andere Veranstaltungen gewährleistet werden. Hier bietet die Uni jedoch überwiegend Vorlesungen an, die unter didaktischen Gesichtspunkten sehr umstritten sind. Viele Studierende meiden diese veraltete Form des Frontalunterrichtes grundsätzlich, da hier meist weder Fälle gelöst werden noch eine intensive Diskussion zwischen den TeilnehmerInnen stattfindet, wie sie beispielsweise in einer Kleingruppe möglich wäre. Das, was für Verständnis und Anwendung des Rechtes notwendig wäre, lernt sich in vielen Formen besser als in der von der Universität angebotenen Vorlesung.
Diese mangelnde Vorbereitung seitens der Universität steht in krassem Widerspruch zu dem Examen, das am Ende des Studiums steht. In einer Reihe von Prüfungen wird hier die Kenntnis des gesamten Stoffes vorausgesetzt. Dies umfasst nicht nur die grundlegende Systematik der einzelnen Rechtsgebiete, sondern in den Kernfächern auch eine aberwitzige Menge einzelner Probleme und Theorien. Die Bewältigung dieses Examens erfordert zwischen ein und zwei Jahren intensivster Vorbereitung, und es ist nur folgerichtig, dass sich die Mehrzahl aller Studierenden in dieser Situation vor dem Hintergrund der Stofffülle und der sehr hohen Durchfallquoten überfordert fühlt.
In dieser Situation treten kommerzielle Repetitorien auf den Plan. Sie bieten als private Unternehmen einjährige Crash-Kurse an, in denen das examensrelevante Wissen vermittelt wird. Hierbei vermitteln sie den KursteilnehmerInnen die Sicherheit, dass, wer ihren Kurs besuche, nichts von dem versäume, was examensrelevant ist. Gleichzeitig präsentieren sie sich als einzige Institution, die den Studierenden einen Wegweiser durch eine als undurchschaubar dargestellte Stofffülle bietet. Das Geschäft mit der Angst lohnt sich: An manchen Universitäten besuchen bis zu 90 % der Studierenden ein Repetitorium. Wer seinen Weg außerhalb dieses Weges geht, gilt entweder als ziemlich mutig oder ziemlich verrückt. Der Umstand, dass der Rep die Norm ist, führt dazu, dass viele davon ausgehen, ein Examen ohne Rep sei überhaupt gar nicht erst möglich – sonst würden es ja viel mehr Leute machen.
Wachsende Bedeutung der Repetitorien
Ein Studium ohne Rep ist aber möglich. Doch bevor darauf eingegangen wird, stellt sich die Frage, warum in einem Heft für StudienanfängerInnen bereits die Frage nach einem Weg durch das Examen diskutiert wird. Gerade zu Beginn des Studiums gibt es ja wichtigere Fragen als ausgerechnet das Examen.
Jedoch führt der oben beschriebene Mechanismus zur oft vertretenen These, Jura lerne man eh erst beim Rep, in keinem Falle aber an der Uni. Oder gar durch Selbststudium. Dies hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass Repetitorien nicht erst als Dienstleister für die Examensvorbereitung bereitstehen, sondern bereits studienbegleitend ihre Dienste anbieten und sich als helfende Hand für die scheinrelevanten Übungen anbieten. Daher ist eine Auseinandersetzung mit dieser Erscheinung auch für Studierende früherer Semester relevant. Denn der momentane Trend führt zu einer noch früheren Verlagerung der Lehre auf Repetitorien.
Hinzu kommt, dass viele Studierende sich über das für die Scheine notwendige hinaus nur sehr wenig mit ihrem Fach beschäftigen. Denn das Angebot der Uni bleibt unbefriedigend, ein Lernen im Selbststudium führt oft dazu, dass man sich in der uferlosen Stofffülle verzettelt, und zuletzt wird vor dem Examen ja eh alles noch einmal im Repetitorium gelernt. Dies hat den Vorteil, dass man viel Zeit für anderes hat, bringt aber auch den Nachteil mit sich, dass man zu Beginn der Examensvorbereitung mit wenig Selbstbewusstsein und Vertrauen in die eigene Studienorganisation dasteht, was den Gang zum Rep noch einmal nahe liegender erscheinen lässt.
Aus der wachsenden Bedeutung der Repetitorien nun ergeben sich etliche unangenehme Begleiterscheinungen: Erstens bedeutet sie eine zunehmende Privatisierung der Lehre, die zu einer finanziellen Belastung der Studierenden führt. So ist im juristischen Betrieb längst das Realität, was in allen anderen Bereichen im Kampf gegen Studiengebühren abgewehrt werden soll: Die Studierenden zahlen für ihr Studium.
Neben diesem sozialen Aspekt sprechen aber auch inhaltliche Gesichtspunkte für ein Studium ohne Rep. Repetitorien schulen ihre KundInnen einzig anhand der Frage, was prüfungsrelevant ist und was nicht. Der Blick über den Tellerrand, kritisches Hinterfragen der eingepaukten Inhalte oder gar interdisziplinäre Ansätze bleiben auf der Strecke. So wird der Juristerei noch der letzte wissenschaftliche Anspruch genommen. Gleichzeitig werden die KundInnen einzig so geschult, wie es der Methode des jeweiligen Repetitoriums entspricht. Eine individuelle, selbständige Herangehensweise wird damit eher behindert. Und je früher im Studium sich Studierende auf die Hilfe von Repetitorien verlassen, desto stärker wird verhindert, dass der eigene Lerntyp, der eigene Umgang mit Wissenschaft oder ganz einfach Selbständigkeit im Umgang mit neuen Inhalten erlernt wird.
Alternativen – jetzt erst recht
Das Examen ohne Rep ist eine Alternative, die durchaus von vielen gegangen wird. Und dabei nicht als Notlösung, sondern als Chance begriffen werden sollte. Dabei gibt es verschiedene Wege: Die einen lernen ganz für sich alleine, andere besuchen Kurse an der Uni, zuletzt - wohl die am häufigsten gewählte Form – besteht die Möglichkeit, sich mit anderen in einer privaten AG zusammenzutun. Zu diesem Thema ist ein sehr guter Ratgeber erschienen, der eine hervorragende Begleitung von ersten Überlegungen bis zur konkreten Planung des Examens ermöglicht1 – ein paar Aspekte sollen aber auch hier erläutert werden.
Gerade eine private AG bietet etliche Vorteile. Während das Repetitorium eine vorgegebene, massenkompatible Struktur bietet, beinhaltet eine private AG die Möglichkeit, die Examensvorbereitung ganz nach den Vorstellungen, Stärken und Schwächen der einzelnen Mitglieder selber zu gestalten. Die Examensvorbereitung ohne Rep beinhaltet außerdem die Notwendigkeit, sich die Inhalte selber aktiv zu erarbeiten, was oft zu höherem Lernerfolg führt als das passive Entgegennehmen von vom Repetitorium präsentierten Inhalten und Methoden.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die bereits oben angesprochene Angst, etwas zu verpassen – wenn man sich jedoch einmal eingehend mit den einzelnen Themen beschäftigt, so kristallisiert sich in jedem Rechtsgebiet schnell heraus, was wichtig ist und was nicht. Die von den Repetitorien verbreitete Angst erweist sich in diesem Punkt also schnell als Konstrukt.
… aber warum das Ganze? – Die Diskussion um die Reform des Jurastudiums
Solange das Examen so ist, wie es ist, ist das Examen ohne Rep eine Möglichkeit, den selbstbestimmten Kampf mit Strukturen aufzunehmen, die an einer verkorksten Studiensituation kranken. Aber wie steht es eigentlich mit der Idee, diese Strukturen zu verändern?
Wohl in keinem anderen Studiengang wird seit so langer Zeit so erbittert um eine Reformierung des Studiums und vor allem des Examens gestritten wie es bei JuristInnen der Fall ist. Nachdem dieser Streit sich durch etwa 200 Jahre Juraausbildung zog, wurde eine erste Reform in den siebziger Jahren umgesetzt. Leitgedanken der Reform waren einerseits Verbesserung der Didaktik sowie die Integration von Theorie und Praxis, vor allem jedoch ein Verständnis von Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft. Diese Reform wurde aber, nachdem sie nur in einigen Ländern umgesetzt worden war, 1984 von der CDU/FDP-Koalition rückgängig gemacht.
Vertane Chancen – Das Ergebnis der aktuellen Reform
Bis dann, nach langer Stagnation, 1998 von der Justizministerkonferenz ein Reformentwurf vorgelegt wurde. Dieser enthielt ebenso weitreichende wie umstrittene Vorschläge.2 Nachdem dieser Entwurf sämtliche Stadien einer Diskussion zwischen Politik, Wissenschaft und Interessenverbänden durchlaufen hatte, wurde 2002 ein Gesetz verabschiedet, in dem von den ursprünglichen Reformideen nur noch wenig bleibt. Wesentliches wird sich an der Struktur der Ausbildung nicht ändern.
Es bleibt bei der Zweiteilung in Studium und Referendariat. Im Rahmen des Referendariats wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ein Großteil aller AbsolventInnen den Anwaltsberuf ergreift, weshalb die Anwaltsstation nun verpflichtend neun Monate ausmacht – diese klare Ausrichtung auf den AnwältInnenberuf jedoch bedeutet die Einschränkung von Möglichkeiten, im Rahmen des Referendariats andere Akzente durch Tätigkeit in anderen Berufsfeldern zu setzen.
Weiterhin wird dem Wahlfach (jetzt „Schwerpunktbereich“) im Rahmen des Examens eine größere Bedeutung gegeben. Während die Pflichtfächer weiterhin als Staatsexamen geprüft werden, liegt die Prüfung des Schwerpunktbereiches nun bei den einzelnen Universitäten. Nachdem die Bundesländer ihre jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen angepasst hatten, durfte sich jede Fakultät – so ein erklärtes Ziel der Reform – mit ihren Schwerpunktbereichen „profilieren“. Unschwer zu erraten, dass reichlich verwertungstaugliche Schwerpunkte gewählt wurden: ganz an den Bedürfnissen von Anwaltschaft und Wirtschaft orientiert, gibt es an vielen Fakultäten nun keinen Schwerpunktbereich, der sich mit Rechtsphilosophie, -soziologie oder -geschichte beschäftigt: Statt wenigstens Wahlfach zu sein, sind die Grundlagen vielerorts zu bloßen „Modulen“ innerhalb von Schwerpunkten mit solch wohlklingenden Namen wie „Recht der Informationsgesellschaft“ geworden.
Ein anderer Teil der Reform war die Einführung von sog. „Schlüsselqualifikationen“, die ab sofort gelernt werden sollen.3 Dies beinhaltet Verhandlungsmanagement, Mediation, Streitschlichtung, Vernehmungslehre und fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse sowie einige Grundkenntnisse in Nachbardisziplinen wie Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Der Ansatz ist richtig: Im Jurastudium wird bisher beinahe ausschließlich die reine Dogmatik vermittelt; eine Beschäftigung mit darüber hinaus gehenden Inhalten ist sicher sinnvoll und bildete bereits in der Reformdiskussion der siebziger Jahre eine wichtige Forderung. Nach der Umsetzung der Reform in den einzelnen Bundesländern und Unis ist aber klar: die positiven Ansätze sind größtenteils verpufft. Auch wird die Prüfungssituation nicht etwa abgemildert: Die Hoffnung, dass die Belastung in der Examensvorbereitung sinken würde, wenn die universitären Prüfungsteile in abgeschichteter Form schon vor dem Staatsexamen abgelegt werden können, scheint sich nicht zu bestätigen. Denn der Stoff im Pflichtfachbereich wurde nur marginal kleiner, während in den Schwerpunktbereichen nun zusätzliche Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen abzulegen sind. (Vor-)Examensstress also schon ab dem vierten oder fünften Semester? Die Chance, einen zentralen Missstand zu beheben, wurde jedenfalls verpasst.4
Der Freiversuch – schnell gleich gut?
Ein weiterer Punkt ist die immer kürzer werdende Studienzeit. Im Jurastudium wurde vor einigen Jahren der so genannte Freiversuch eingeführt. Wer sich nach acht Semestern zum Examen meldet, hat, je nach Ausgestaltung in den einzelnen Bundesländern, ein paar Vergünstigungen: Der erste Versuch, wenn er scheitert, zählt nicht als gescheiterter Versuch; gleichzeitig lassen sich die Prüfungen dadurch entzerren, dass einzelne Fächer abgeschichtet werden können, statt alle Prüfungen auf einmal ablegen zu müssen. Die Motivation der Gesetzgebung war hier, dem politischen Zeitgeist entsprechend, die Verkürzung der Studienzeiten.
Der Freischuss erfreut sich großer Beliebtheit, obwohl seine Vorteile bei näherem Hinsehen zweifelhaft sind: Dass er nicht zählt, bedeutet, dass man, wenn man durchfällt, das Examen insgesamt dreimal statt nur zweimal versuchen kann. Das mag psychischen Druck nehmen, wenn man beim ersten Versuch gescheitert ist. Bevor man jedoch das Examen dreimal macht überlegt man sich gut, ob man sich tatsächlich fit dafür fühlt. Außerdem beinhaltet die Prüfungsphase selber soviel Stress und Zeitaufwand, dass man – speziell in Ländern mit Hausarbeitsexamen – sich gut überlegt, ob man es tatsächlich einfach nur so mal versuchen möchte. Durch die separate universitäre Prüfung ergeben sich nun zusätzliche Komplikationen bei einer eventuellen Wiederholung. Wie sich dies und die erwartete steigende Gesamt-Studienzeit auf den Freischuss auswirken werden, bleibt abzuwarten.
Bislang jedenfalls nehmen sehr viele Studierende die Freischuss-Möglichkeit wahr, und unter JuristInnen herrscht ein Klima, in dem es beinah die Ausnahme ist, etwas länger zu studieren. Sich hier nicht dem durch den allgemeinen Trend entstehenden Druck zu beugen, kann ein weiterer Punkt sein, in dem man sich gegen den Trend behaupten muss.
Den eigenen Weg finden
Das Studium in seiner derzeitigen Ausgestaltung lässt einen weiteren bereits angesprochenen Mangel erkennen. Es ist einseitig auf juristische Dogmatik ausgerichtet; kritische Reflektion der bestehenden Gesetze und der dahinter stehenden politischen Ideen und gesellschaftlichen Konflikte, oder auch die Beschäftigung mit Nachbardisziplinen bleiben meist auf der Strecke. Recht wird gelehrt als reine Rechtsanwendung. Diese Loslösung der Herrschaftswissenschaft Recht von politischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen fordert Engstirnigkeit als juristische Grundeigenschaft geradezu heraus.
Die Ausbildungsreform scheint – ganz Kind ihrer Zeit – vor allem ein Ziel zu haben: Die ökonomische Verwertbarkeit der AbsolventInnen für den AnwältInnenmarkt zu erhöhen, indem sie mit Fremdsprachenkenntnissen und Verhandlungsmanagement für die Praxis fit gemacht werden. Daher bleibt die Frage bestehen, wie einzelne, die etwas weiter denken wollen, dies an der Uni umsetzen können.
Es gibt auch an der Uni vereinzelt Veranstaltungen, vor allem Seminare, die hierzu Möglichkeit bieten. Sie bieten die Chance, einzelne Bereiche zu vertiefen oder sich mit abgelegeneren, den eigenen Interessen entsprechenden Themen zu beschäftigen.
Gleichzeitig gibt es an vielen Fakultäten politische Gruppen, die im rechtspolitischen Bereich arbeiten. Viele von ihnen sind im BAKJ (Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen) zusammengeschlossen, mit dem auch Forum Recht eng vernetzt ist. Wenn es in Eurer Stadt solche Gruppen gibt (siehe BAKJ-Gruppen) schaut einfach mal vorbei.
Doch auch wer sich einfach so mit weitergehenden Inhalten beschäftigen will, kann dies tun. Es gibt etliche Zeitschriften und Bücher, die sich politischen Bezügen des Rechts widmen – man muss nur ein bisschen suchen, denn es sind nicht gerade die Standardlehrbücher und Ausbildungszeitschriften, die in der AnfängerInnen-AG empfohlen werden.
Wenn man eigene Interessengebiete findet, vermeidet man nicht nur Ignoranz gegenüber vielfältigen interdisziplinären Bezügen des Rechts, sondern entdeckt vielleicht, abseits des Prüfungskanons, eigene Schwerpunkte und Interessengebiete. Diese können es oft leichter machen, das Interesse für das Fach zu wahren und dadurch auch souveräner durch Phasen zu kommen, in denen man sich mit verpflichtenden Inhalten beschäftigen muss, die einem nicht so liegen.
Außerdem helfen sie dabei, ein instrumentelles Verhältnis zum Studium zu entwickeln und die Frage zu klären, was man eigentlich mit dem eigenen Studium erreichen möchte.
Tillmann Löhr war Rechtsassessor und lebt(e) in Frankfurt/ Main. Er schrieb öfter für Forum Recht, aus deren Erstsemester-Ausgabe 2005/2006 wir diesen Artikel mit freundlicher Genemigung entnehmen durften.
Forum Recht ist ein seit Anfang der 80er Jahre bundesweit vierteljährlich erscheinendes rechtspolitisches Magazin, das vom Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ) und Forum Recht e.V. herausgegeben wird. Seit Anfang der 80er Jahre widmet es sich den Themen und Positionen, die in der gängigen juristischen oder rechtspolitischen Diskussion zu kurz kommen. Dem konservativ geprägten herrschenden Diskurs im juristischen Bereich setzt Forum Recht ein Zeitschriftenprojekt entgegen, in dem kritische Stimmen zu Wort kommen.
Fußnoten
1 Berge, Achim/Wapler, Friederike/Rath, Christian, Examen ohne Repetitor, 2. Aufl. Baden-Baden 2001.
2 Vgl. hierzu Funke, in: Forum Recht (FoR) 2/99, 60 f sowie Boysen, in: FoR 2/99, 62 f.
3 Vgl. hierzu Gehrken, in: FoR 4/01, 130 f. sowie Schulz-Loerbroks, in FoR 2/02, 70.
4 Vgl. zur Reform insgesamt Viezens / Thurn in: FoR 4/03, 138.