StudienwahlStudienführer Duales Studium
1. Antworten auf die wichtigsten Fragen in Kürze
Ein duales Studium soll Studierende zweigleisig ausbilden: einerseits an der Hochschule bzw. Berufsakademie, andererseits in einem Unternehmen. Es gibt aber noch mehr typische Merkmale, wie bspw. eine Vergütung durch den / die Arbeitgeber*in, hoher Praxisanteil und meist kleine Studiengruppen.
Wie so oft ist es Ansichtssache, was Vor- oder Nachteil ist. So hast du in der Regel eine finanzielle Absicherung, aber dafür auch gleich eine Abhängigkeit von Arbeitgeber*innen. Das Studium ist sehr praxisorientiert, aber weniger wissenschaftlich. „Arbeitsplatzsicherheit“ (oft Übernahme nach der Ausbildung) steht dem u.U. fehlendem „Blick über den Tellerrand“ gegenüber. Siehe die Liste der Vor- und Nachteile des dualen Studiums.
So gut wie überall gibt es duale Studienangebote, ob an Berufsakademien, Dualen Hochschulen, Fachhochschulen oder sogar an Universitäten. Bei den Fachbereichen liegen die Schwerpunkte auf Ingenieurwissenschaften/Technische Fächer, Wirtschaftswissenschaften, Informatik/Wirtschaftsinformatik und Pflege- und Sozialwesen.
Prinzipiell ja. Allerdings werden Einkünfte durch die Arbeitgeber*innen fast vollständig auf das BAföG angerechnet. Näheres hier.
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2. Was ist ein duales Studium?
Die Idee des dualen Studiums ist es, Studierende zweigleisig auszubilden: einerseits an einer Berufsakademie oder Dualen Hochschule und andererseits in einem Unternehmen. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Studium bekommt der praktische Anteil der Ausbildung damit ein deutlich größeres Gewicht. Aber nicht nur das. Oft erwerben die Studierenden neben dem Studienabschluss hinaus einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Vielfältige Umsetzung
In der Praxis verbirgt sich hinter dem Begriff „duales Studium“ ein bunter Strauß an Studienkonzepten. Das liegt daran, dass für die Bildung (in erster Linie) die Bundesländer verantwortlich sind. Jedes Land entscheidet also selbst, ob und wie es duale Studiengänge anbieten möchte. Hinzu kommt, dass auch die Regelungen in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen oder Berufsakademiegesetzen nur einen Rahmen vorgeben. Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung dualer Studiengänge ist Sache der einzelnen Bildungseinrichtungen.
Duale Studiengänge verbergen sich daher unter Begriffen wie ausbildungsbegleitend, ausbildungsintegrierend, berufsintegrierend, praxisintegrierend oder kooperativ. Bei denen mit „Ausbildung“ oder „Beruf“ im Namen wird in der Regel neben dem Studienabschluss ein Abschluss in einem Ausbildungsberuf erworben. Wie stark klassische Ausbildung und Studium verzahnt sind, unterscheidet sich je nach konkretem Modell, aber ist nicht zwangsläufig aus dem Namen ablesbar.
Etwas wirklich anderes sind jedoch berufsbegleitende Studiengänge: Hier hast du in der Regel bereits eine Ausbildung abgeschlossen und arbeitest bereits, das Studium findet dann neben dem Beruf statt. Zwar gibt es Angebote, die explizit parallel zu einem bestimmten Beruf laufen sollen (und diesen evt. sogar voraussetzen), was dann in eine ähnliche Richtung zu einem dualen Studium geht. Das wesentliche eines explizit berufsbegleitenden Studiengangs ist jedoch, dass er so organisiert ist, dass er neben der Berufstätigkeit studierbar ist. D.h. die Veranstaltungen sind am Abend, an Wochenenden oder blockweise angesetzt. Mehr dazu in unserem Studienführer berufsbegleitendes Studium.
Typische Merkmale des dualen Studiums
Trotz der Vielfalt im Detail gibt es Merkmale, die typisch für duale Studiengängen sind. Sie lesen sich attraktiv, haben aber auch eine negative Seite. Von daher sei bereits an dieser Stelle empfohlen, auch einen Blick auf die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile des dualen Studiums zu werfen.
Hoher Praxisanteil während des Studiums
Eine Variante des dualen Studiums ist tatsächlich die Kombination eines anerkannten Ausbildungsberuf (inkl. IHK-Prüfung o.ä.) mit einem Studium. Aber das ist nicht bei jedem dualen Studium so.
Der praktische Studienanteil ist in dualen Studiengängen deutlich höher als in sonstigen Studiengängen. Während sich dort die praktische Ausbildung auf Praktika von wenigen Wochen oder maximal ein Praxissemester beschränkt, ist der Praxisanteil in dualen Studiengängen dem des theoretischen Studiums gleichwertig.
Häufig absolvierst du während des Studiums sogar den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du bist also als StudierendeR zugleich auch AuszubildendeR in einem Betrieb oder einer sonstigen Einrichtung der Praxis. Meist legst du während des Grundstudiums die Prüfung vor der IHK oder Handwerkskammer ab. Ist das Studium in dieser Weise organisiert, wird auch von einem ausbildungsintegrierenden Studiengang gesprochen.
Praxisintegrierende Studiengänge dagegen erhöhen den Praxisanteil der Ausbildung, ohne dies mit einem Berufsabschluss zu verbinden. Hier bist du auf der Grundlage eines Praktikanten- oder Volontariatsvertrages in einem Unternehmen tätig.
Wechsel von Theorie und Praxis während des Studiums
Duale Studiengänge sind nicht nur unterschiedlich lang (zw. 6 und 10 Semestern), sie sind auch sehr unterschiedlich organisiert, was den Studienverlauf angeht. Weit verbreitet ist der Wechsel von jeweils 3-monatigen Theorie- und Praxisphasen. Üblich sind aber auch längere Praxisphasen in den ersten Semestern und längere Theoriephasen gegen Ende des Studiums. In jedem Fall werden theoretische und praktische Ausbildung parallel absolviert und nicht nacheinander.
Die theoretischen Teile der Berufsausbildung werden entweder an einer Berufsschule vermittelt oder sind in das Studium integriert.
Kooperationsvertrag zwischen Akademie/Hochschule und Betrieb/Praxiseinrichtung
Die Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung setzt voraus, dass Studien- und Praxiseinrichtung miteinander kooperieren. Diese Kooperation reicht von einer Abstimmung der organisatorischen Abläufe bis hin zu einem Ineinandergreifen der Ausbildungsinhalte. Meist geschieht dies auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages (Beispiel: Mustervertrag (via dualesstudium-hessen.de))
Vergütung durch die Unternehmen
Das Unternehmen, bei dem du beschäftigt bist, zahlt dir für deine praktische Tätigkeit monatlich eine Vergütung. Wie lange dies geschieht und wie hoch dein Einkommen ist, kann stark variieren.
In der Regel wird die Vergütung während des gesamten Studiums gezahlt, also auch während der Zeiten, die du mit der theoretischen Ausbildung an der Hochschule oder Berufsakademie verbringst. Handelt es sich um eine Ausbildungsvergütung, steigt sie häufig mit den Ausbildungsjahren. Ist die Ausbildung abgeschlossen, wird ein Arbeits- oder Praktikantenvertrag abgeschlossen, der die Fortsetzung der Vergütung regelt. Ohne Ausbildung wird dein monatliches Einkommen in einem Praktikanten-/Volontariatsvertrag festgelegt.
Bei der Vergütungshöhe reichen die Varianten von der tarifvertraglichen Festlegung für den jeweiligen Ausbildungsberuf bis hin zu individuellen Vereinbarungen zwischen Betrieb und Auszubildendem. Tendenziell verdienst du eher mehr als ein „normaler“ Auszubildender. In Thüringen ist eine Mindestvergütung in Höhe des BAföG-Bedarfs für bei den Eltern wohnende Studierende an Akademien/Hochschulen vorgesehen (vgl. Ausbildungsvertrag zwischen Praxispartner der Dualen Hochschule Gera-Eisenach und der/dem StudienbewerberIn).
Sonstige finanzielle Beteiligung der Unternehmen an der Ausbildung
Die Unternehmen sind meist auch darüber hinaus finanziell an deiner Ausbildung beteiligt. So übernehmen sie häufig ganz oder teilweise die Studiengebühren, sofern diese von Hochschule oder Berufsakademie erhoben werden.
Meist gute Studienbedingungen
Ob du bei einem dualen Studium generell unter besseren Studienbedingungen studierst als andere Studierende, kann in dieser allgemeinen Form nicht beantwortet werden. Dafür sind die Bildungseinrichtungen und Finanzierungsmodelle der Ausbildung zu unterschiedlich.
Die Berufsakademien werben allerdings meist mit Rahmenbedingungen, die an Hochschulen nicht selbstverständlich sind: Die Gruppe der Studierenden ist überschaubar, die Ausstattung der Einrichtung gut und die individuelle Betreuung durch das Lehrpersonal gesichert.
3. Welche Vor- und Nachteile hat ein duales Studium?
a) Praxisnähe, aber weniger Wissenschaftlichkeit
Vorteil: Das duale Studium bereitet durch den praktischen Ausbildungsanteil besser auf die spätere Berufspraxis vor als ein herkömmliches Studium. Du musst also keinen „Praxisschock“ nach dem Studium befürchten. Auch lernst du bereits während der Ausbildung all das, was neben fachlichen Fähigkeiten für die erfolgreiche Berufsausübung wesentlich ist und was häufig mit dem Begriff der „Schlüsselqualifikationen“ umrissen wird: Teamfähigkeit, praktisches Denken, kreative Auseinandersetzung mit Kolleg*innen, Umgang mit Kund*innen, Organisation von Arbeitsabläufen etc. Mit Einführung der Bachelorstudiengänge im Zuge des Bologna-Prozesses hat sich der Vorteil ein wenig relativiert, denn Bachelorstudiengänge sind ohnehin praxisorientierter als die Studiengänge nach dem alten Studiensystem und sehen regelmäßig auch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen vor. Es bleibt aber dabei, dass der praktische Studienanteil in dualen Studiengängen auch nach dem neuen Studiensystem größer ist als in sonstigen Studiengängen.
Nachteil: Die Erhöhung des Praxisanteils reduziert die Möglichkeit der wissenschaftlichen Vertiefung, für die ohnehin nicht viel Zeit bleibt.
b) Zwei Ausbildungen in einer, aber weniger Freiheit im Studium
Vorteil: Die Integration der Berufsausbildung in das Studium bedeutet einen zeitlichen Gewinn gegenüber der Variante, das Studium an eine Berufsausbildung anzuschließen.
Nachteil: Das Ausbildungskonzept verlangt dir viel Zeit und Kraft ab. Du hast keine Semesterferien und auch sonst weniger Freiheiten als andere Studierende, einfach weil dein Zeitplan enger gestrickt ist und gleich an zwei Orten, nämlich in der Hochschule/Akademie und im Betrieb dein hundertprozentiger Einsatz gefragt ist.
c) Finanzielle Absicherung, aber mehr Abhängigkeit von Arbeitgeber*innen
Vorteil: Du bist während des Studiums finanziell versorgt (das gilt jedoch nicht bei allen dualen Studiengängen in gleicher Weise, bei manchen ist die Vergütung nicht so hoch).
Nachteil: Je mehr Geld ein Unternehmen in die Finanzierung deiner Ausbildung steckt, desto stärker machst du dich von dem Unternehmen abhängig. Es bestehen nicht nur hohe Erwartungen an deine Leistungen, sondern auch an deine Bereitschaft, künftig weiterhin für das Unternehmen tätig zu sein.
d) „Arbeitsplatzsicherheit“, aber kaum „Blick über den Tellerrand“
Vorteil: Du kannst in der Regel davon ausgehen, nach Abschluss des Studiums einen Arbeitsplatz zu haben, der dir finanziell etwas bietet und Aufstiegsmöglichkeiten bereithält.
Nachteil: Welchen beruflichen Weg du nehmen wirst, ist in weiten Teilen bereits festgelegt, wenn du die Ausbildung beginnst: Du wirst (zumindest vorerst) in genau diesem Unternehmen, in welchem du deine Ausbildung absolvierst, tätig sein. Vielleicht stellst du erst während des Studiums fest, in welche Richtung es beruflich gehen soll, entwickelst möglicherweise sogar Interessen außerhalb des Studienfaches, probierst dich aus, versuchst dieses und jenes. Entscheidest du dich für ein duales Studium, hast du diesbezüglich wesentlich weniger Spielraum.
e) Gute Studienbedingungen, aber Bewerbungshürden
Vorteil: An den Berufsakademien studierst du meist unter optimalen Rahmenbedingungen. Die Gruppe der Studierenden ist klein, die Ausstattung der Akademien bestens. Das Interesse der Betriebe ist groß, dass du eine gute Ausbildung erhältst.
Nachteil: Es gibt nur eine geringe Zahl an Ausbildungs- und Studienplätzen und diese nur in bestimmten Fachrichtungen. Konkurrenz ist reichlich vorhanden und das Bewerbungsverfahren um einen Ausbildungsplatz entsprechend hart.
4. Anbieter von dualen Studiengängen: Berufsakademien, Dualen Hochschulen und weitere
In erster Linie waren es Berufsakademien, die duale Studiengänge anboten. Die ersten Akademien wurden in den 70er Jahren in Baden-Württemberg gegründet. Mit ihrem Erfolg setzte sich das Ausbildungskonzept des dualen Studiums nach und nach auch in anderen Bundesländern durch. Baden-Württemberg selbst hat seinen Berufsakademien zum 1. März 2009 den Status von Hochschulen gegeben und die Duale Hochschule Baden-Württemberg gegründet, in der die Berufsakademien aufgegangen sind. Auch Thüringen und Schleswig-Holstein haben statt Berufsakademien inzwischen Duale Hochschulen, Schleswig-Holstein in privater Trägerschaft.
Der Begriff „Duale Hochschule“ führt teilweise zu Begriffsverwirrungen. Die Duale Hochschule Rheinland-Pfalz ist z.B. im Gegensatz zu der in Baden-Württemberg keine eigene Hochschule, sondern „die Dachmarke, unter der das Land Rheinland-Pfalz das vielfältige Angebot an dualen Studiengängen an seinen Hochschulen zusammenfasst und gemeinsam vermarktet“ (Zitat von der Webseite der Dualen Hochschule Rheinland-Pfalz). Eine ähnliche Rolle nimmt die hochschule dual für Bayern ein. Tatsächlich werden inzwischen in allen Bundesländern duale Studiengänge an (Fach-)Hochschulen angeboten und sind kein Alleinstellungsmerkmal der Berufsakademien mehr. Eher selten gibt es duale Studiengänge auch an Universitäten.
In unser Hochschuldatenbank sind klassische Berufsakademien und die Duale Hochschule Baden-Württemberg bzw. Gera-Eisenach unter einer Hochschulart zusammengefasst, sie bieten ausschließlich duale Studiengänge an. Suchst du duale Studiengänge an anderen Hochschulen, nutze bitte unsere Studienfachsuche duale Studiengänge an Fachhochschulen bzw. duale Studiengänge an Universitäten.
In manchen Bundesländern gibt es nur deswegen Berufsakademien, weil Anbieter aus anderen Bundesländern dort Außenstellen eröffnet haben. Hochschulrechtlich agieren sie auf Basis der Regelungen des Bundeslandes, in dem die Zentrale liegt.
Berufsakademien / Duale Hochschulen
An Wirtschafts- und Verwaltungsakademien sind duale Studiengänge im Fach Betriebswirtschaft zu finden. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien.
Duale Studiengänge gibt es vor allem – aber nicht nur – in folgenden Bereichen:
Ingenieurwissenschaften/Technische Fächer
Wirtschaftswissenschaften
Informatik/Wirtschaftsinformatik
Pflege- und Sozialwesen
Da das Studienangebot ständig erweitert wird, lohnt es durchaus, auch nach dualen Studiengängen in Fächern zu suchen, die sich hier nicht einsortieren lassen – z.B. mittels unser Datenbank:
5. Welche Studienabschlüsse sind möglich?
Nimmst du heute ein duales Studium auf, wird es in der Regel mit einem Bachelor abschließen.
Wird der Bachelor von einer Hochschule verliehen, ist er ein akademischer Grad. Der Bachelor an Berufsakademien hat dagegen den Charakter einer (staatlich anerkannten) Studienabschlussbezeichnung. Diese ist dem Hochschul-Bachelor zwar hochschulrechtlich gleichgestellt – ob allerdings auch von einer Gleichwertigkeit gesprochen werden kann, ist u.U. fraglich. So solltest du lieber nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass du auch mit einem Berufsakademie-Bachelor problemlos an eine Hochschule wechseln kannst, um dort einen Master anzuschließen oder gar zu promovieren. Es muss nicht zu Problemen kommen, kann aber. Von daher: Informiere dich möglichst vorher bei der anvisierten Hochschule, ob sie dich mit dem Berufsakademie-Bachelor aufnimmt oder nicht.
In Baden-Württemberg wurden die Berufsakademien zum 1. März 2009 unter dem Dach der Dualen Hochschule zusammengefasst. Sie erlangten damit den Status einer Hochschule und dürfen nunmehr ebenfalls Hochschulgrade verleihen. Thüringen hat sich daran orientiert und seine Berufsakademie inzwischen ebenfalls in eine Duale Hochschule umgebaut. Und auch Schleswig-Holstein hat inzwischen eine (private) Duale Hochschule.
Vor allem die Dualen Hochschulen, vereinzelt aber auch Berufsakademien bieten inzwischen selbst Master-Studiengänge an.
6. Bewerbung für ein duales Studium
a) Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Um ein duales Studium aufnehmen zu können, musst du in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife besitzen. An einigen Einrichtungen genügt auch die Fachhochschulreife. Darüber hinaus ist ein Ausbildungs-/Praktikant*innenen- oder Volontariatsvertrag mit einem Betrieb oder einer sonstigen Praxiseinrichtung vorzulegen. An einigen Hochschulen (insbesondere den privaten Anbietern) ist auch zunächst die Immatrikulation möglich und erst danach die Suche nach einem passendem Betrieb.
Ob du weitere Voraussetzungen erfüllen musst, ist von der jeweiligen Bildungseinrichtung abhängig.
b) Wie gehe ich bei der Bewerbung vor? Wie finde ich eine*n Praxispartner*in (ein Unternehmen)?
Die eigentliche Hürde, die es zu nehmen gilt, ist der Abschluss des (Ausbildungs-)Vertrages mit dem Praxisunternehmen. Ist dir dies gelungen, ist die Aufnahme an der Berufsakademie/Hochschule so gut wie sicher. Vereinzelt musst du allerdings auch hier noch mit Vorstellungsgesprächen rechnen.
Zunächst heißt es also, einen Betrieb oder ein sonstiges Unternehmen der Praxis zu finden, welches mit einer Bildungseinrichtung kooperiert. Die Unternehmen werben vielfach für die Möglichkeit des dualen Studiums. Es lohnt sich frühzeitig Stellenbörsen zu durchforsten, wo Unternehmen die dualen Studienplätze zur Bewerbung ausschreiben.
Hast du ein spezielles Unternehmen im Auge, bei dem du gerne arbeiten würdest, so lohnt es sich auf dessen Internetseite zu recherchieren, ob es das duale Studium unterstützt. Ist dies nicht der Fall, kannst du noch versuchen, es mit deinem Wunsch nach einem dualen Studium wenigstens zu konfrontieren. Vielleicht nutzt es ja die Gelegenheit, anlässlich deiner Nachfrage mal über das Eingehen einer Kooperation nachzudenken.
Hast du kein konkretes Unternehmen im Auge, kannst du bei der in Aussicht genommenen Hochschule oder Berufsakademie nach einer Liste der Kooperationspartner*innen fragen. Vielfach findest du diese auch im Internet.
Hast du einen potenziellen Kandidat*in für eine Bewerbung gefunden, so gibt dieses Unternehmen dir Auskunft darüber, welche Unterlagen du vorlegen musst und welches Verfahren dir bevorsteht. Du wirst schnell merken, dass die Hürde nicht immer einfach zu nehmen ist.
Die Anforderungen an Bewerber*innen sind oft recht hoch – und Konkurrenz meist reichlich vorhanden. Dies verwundert nicht, wenn du dir überlegst, dass die Unternehmen ja nicht nur irgendeinen befristeten Ausbildungs- oder Praktikant*innenvertrag mit dir abschließen wollen, sondern nach Mitarbeiter*innen suchen, die lang- oder zumindest mittelfristig bei ihnen arbeiten werden. Die Bewerbungshürde, die andere Studierende nach Abschluss des Studiums erwartet, ist bei einem dualen Studium daher – wenn auch unter etwas anderen Vorzeichen – bereits vor dem Studium zu nehmen.
Auf den Internetseiten der Berufsakademien/Hochschulen kannst du teilweise Vertragsvordrucke einsehen. Nur für den Fall, dass du vorher mal schauen wollt, was du voraussichtlich mit dem Unternehmen vereinbaren wirst.
Hast du den Vertrag mit einem Praxispartner in der Tasche, kannst du dich an der Berufsakademie/Hochschule bewerben. Ein Studienbeginn ist in der Regel ein- bis zweimal im Jahr möglich. Bewerbungsschluss ist jeweils einige Wochen vorher. Da du zu dieser Zeit schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben musst und das Bewerbungsverfahren in den Betrieben natürlich auch seine Zeit dauert, solltest du dich sehr frühzeitig um die Bewerbung kümmern! Suchst du erst nach dem Schulabschluss, ist die Möglichkeit eines dualen Studienplatzes im selben Jahr sehr unrealistisch– eher sollte schon zu Beginn des letzten Schuljahres mit Bewerbungen begonnen werden.
7. Habe ich einen Anspruch auf BAföG?
Dank des 26. BAföG-Änderungsgesetzes besteht seit dem Wintersemester 2019/20 an allen staatlichen und privaten, staatlich anerkannten Berufsakademien und Dualen Hochschulen prinzipiell Anrecht auf BAföG. Früher waren die (privaten) Berufsakademien in Hessen, Niedersachsen und Hamburg sowie deren Außenstellen in anderen Bundesländern vom BAföG-Bezug ausgeschlossen.
Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass du tatsächlich BAföG bekommen wirst, nicht ganz so groß. Das liegt daran, dass die Ausbildungsvergütung, die du von deinem Unternehmen erhältst, auf den Förderbetrag angerechnet wird.
Frau Andrea Seidel, Steuerfachwirtin aus Naumburg macht in Bezug auf die Anrechnung der Ausbildungsvergütung beim BAföG auf Folgendes aufmerksam:
„Wenn die Studenten mit ihrem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsdienstvertrag abschließen, dann sind diese Einkünfte immer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Das heißt wiederum, dass man von den Einkünften Werbungskosten absetzen kann. Die meisten Studenten werden im dualen Studium hohe Dienstreisekosten haben, weil sich die Bildungseinrichtung und das Unternehmen nicht am gleichen Ort befinden. Die Kosten können so hoch sein, dass sie die Einnahmen weit übersteigen und so ein Verlust aus dieser Einkunftsart entsteht. Das wiederum ist die Grundlage für die Berechnung des BAföG mit der Folge, dass ein Förderbetrag gezahlt werden kann. Leider ist dies häufig auch den BAföG-Ämtern nicht bekannt. Wichtig: Grundlage für die Einkommensanrechnung ist der Steuerbescheid! Die Studierenden müssen also eine Einkommensteuererklärung abgeben.“
Einschränkend ergibt sich aus BAföG-VwV 23.3.1, dass erhöhte Werbungskosten im Falle eines dualen Studiums nur dann geltend gemacht werden können, wenn sie unmittelbar dem Ausbildungsbedarf zugeordnet werden können. Das ist ausdrücklich nicht der Fall bei Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwendungen.
Ansonsten kann die potenzielle Fördermöglichkeit in folgendem Zusammenhang eine Rolle spielen: Hast du Geschwister, die BAföG erhalten, so erhöht sich für sie wahrscheinlich der Förderbetrag. Da du als BAföG-förderungsfähiges Kind zählst, wird das anzurechnende Einkommen deiner Eltern nämlich auf dich und deine Geschwister zu gleichen Teilen verteilt – unabhängig vom Einkommen des dualen Studierenden! Mehr dazu hier.
8. Unterliege ich während eines dualen Studiums der Sozialversicherungspflicht?
Seit dem 1.1.2012 lässt sich die Frage mit einem eindeutigen ja beantworten.
Als Studierende*r in dualen Studiengängen bist du den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und unterliegst damit der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das gilt für alle Arten dualer Studiengänge, also auch für solche, in denen du keine Berufsausbildung mit eigenem Abschluss absolvierst.
Die Begründung ist in der BT-Drs. 17/6764, S. 19 zu finden: „Die Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass einheitliches Merkmal dualer Studiengänge die enge Verzahnung zwischen theoretischem Unterricht an der Hochschule oder Akademie und der praktischen Phasen im Ausbildungsbetrieb, das hohe Maß an Praxisphasen sowie typischerweise die Zahlung einer Vergütung vom Arbeitgeber an die Studierenden ist. Diese Umstände rechtfertigen es, die Studienteilnehmer sozialversicherungsrechtlich so zu behandeln wie die zur Berufsausbildung Beschäftigten, mit denen sie im Übrigen auch in wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar sind.“
Die Versicherungspflicht besteht für die gesamte Dauer des Studiums und gilt für die Praxis- und Studienphasen gleichermaßen. Dabei berechnet sich die Höhe der Beiträge nach dem gezahlten Arbeitsentgelt. Bei einem Entgelt unter 325 Euro zahlt das Unternehmen die Beiträge allein, ist das Entgelt höher, übernehmen Student*in und Unternehmen die Beiträge je zur Hälfte.
Falls in einzelnen Phasen des Studiums keine Vergütung durch das Unternehmen gezahlt wird, gilt Folgendes: Die Sozialversicherungspflicht bleibt in allen Zweigen der Sozialversicherung bestehen. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Beiträge in Höhe des Studierendentarifs zu entrichten (vgl. dazu hier). Das betrifft dich allerdings nur, wenn du nicht familienversichert bist. In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung beläuft sich der Beitragssatz auf 1% der monatlichen Bezugsgröße. Im Jahr 2022 sind das 32,90 Euro (West) bzw. 31,50 Euro (Ost). Während du für eventuelle Krankenversicherungsbeiträge allein aufkommen musst, ist es Sache des Unternehmens, die Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzuzahlen.
Darüber hinaus bist du gesetzlich unfallversichert. Immer dann, wenn die Tätigkeit, die zum Unfall führte, in den Verantwortungsbereich der Hochschule fällt (was regelmäßig in den Studienphasen der Fall sein wird), trägt die Unfallkasse des Landes die Kosten, in den praktischen Ausbildungsphasen dagegen der Unfallversicherungsträger, in dem das Unternehmen Mitglied ist. In Zweifelsfällen entscheidet die Unfallkasse über die Zuständigkeit.
Mehr zur Unfallversicherung im Studium findest du auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
Versicherungsschutz und Beiträge für Studium und Praktikum – praxisintegriertes duales Studium
9. Weitere Informationen?
- Duale Studiengänge in der Studis Online-Datenbank
- Duale Hochschulen und Berufsakademien in der Studis Online-Datenbank
- Ausbildung Plus (ein Webportal des Bundesinstitut für Berufsbildung, das u.a. auch viele Informationen zum dualen Studium enthält)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg
- Duales Studium in Hessen
- Duale Hochschule Rheinland-Pfalz
- Hochschule dual: duales Studium in Bayern
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