FAQTipps zur Bewerbung für einen Studienplatz
Von Susanne Rothmund
Die folgenden Fragen beziehen sich fast ausnahmslos auf zulassungsbeschränkte Studiengänge, also solche, bei denen ein NC (siehe gleich die erste Frage) gilt. Bei zulassungsfreien Studiengängen stellt sich das Verfahren deutlich einfacher dar. Wer grundsätzlich die Voraussetzungen für den jeweiligen zulassungsfreien Studiengang erfüllt und sich fristgerecht und mit vollständigen Unterlagen bewirbt, hat einen Studienplatz sicher.
"Wie hoch wird der Numerus Clausus in diesem Jahr sein?"
Zunächst: Numerus Clausus ist lateinisch und kann übersetzt werden mit "beschränkte Zahl". Gilt für einen Studiengang ein Numerus Clausus, wird von allen Bewerbern und Bewerberinnen für diesen Studiengang nur eine begrenzte Zahl neuer Studierender zugelassen. Sind keine anderen Bewerbungsvorraussetzungen (Gespräch, Mappe ...) festgelegt, vergleichen die Hochschulen im Bewerbungsverfahren die Abiturnoten der Bewerber und Bewerberinnen.
Was verbirgt sich hinter Numerus Clausus?
Das Verfahren wird auf einen vorher festgelegten Prozentanteil der insgesamt zu vergebenden Studienplätze in einem Studienfach angewendet. Das heißt, dass beispielsweise für 80% der freien Studienplätze im gewünschten Studienfach die Abiturnote entscheidend ist. Für die restlichen freien Studienplätze gelten andere Vergleichskriterien.
Zu Beginn des Bewerbungsverfahrens ist noch nicht klar, wie viele Bewerberinnen und Bewerber es geben wird und wie hoch deren Abiturdurchschnitte sind. Gibt es mehr Bewerber und Bewerberinnen als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird ausgewählt.
Werden die Abiturdurchschnitte verglichen, gilt die Abiturnote des in der Notenrangfolge zuletzt angenommenen Bewerbers als Grenznote für die Zulassung zum Studium. Das hieße für ein Studienfach mit 5 Plätzen, in der die Bewerber und Bewerberinnen Notendurchschnitte von 1,2 und 1,5 und 1,8 und 1,9 und 2,1 hätten, gelte der Notendurchschnitt 2,1 als Grenzwert.
Kleine Ergänzung: Es gibt aber auch Fälle in denen trotz Numerus Clausus (d.h. Beschränkung der Studienplätze) alle Bewerber und Bewerberinnen genommen werden können.
Die als Grenzwert geltende Abiturnote wird dann als NC-Wert oder ähnliches bezeichnet und häufig nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens in Listen veröffentlicht. Sie kann sich abhängig von der Bewerberzahl von Jahr zu Jahr oder von Semester zu Semester ändern und steht erst zum Ende des Bewerbungsverfahrens fest.
Es kann sich daraus folgend durchaus lohnen eine Bewerbung zu versuchen, auch wenn der eigene Abiturdurchschnitt schlechter ist als der Grenzwert der letzten Jahre. Andererseits kann man sich auch nicht darauf verlassen, dass man auf jeden Fall einen Platz bekommt, wenn die eigene Abiturnote besser war als der Grenzwert.
Denn die Ergänzung Numerus Clausus bei einem Studienfach bedeutet lediglich, dass die Studienplätze begrenzt sind. Die Grenzwerte selbst variieren abhängig von der jeweiligen Anzahl und Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen für ein Studienfach von Jahr zu Jahr oder Semester zu Semester.
Beachte auch: Nicht alle Studienplätze werden abhängig von der Abiturnote vergeben. Für einen bestimmten Prozentanteil gilt bei der Vergabe der verfügbaren Studienplätze als erstes Kriterium die Anzahl der Wartesemester. Gibt es nicht mehr genug Plätze für Bewerber und Bewerberinnen mit gleicher Anzahl von Wartesemestern werden dann als zweites Kriterium erst die Abiturnoten verglichen. Vorteile verschaffen können bei Gleichstand auch Zivil- und Wehrdienstzeiten. Mitunter entscheidet auch das Los. An manchen Hochschulen spielen außerdem noch von der Hochschule festgelegte Kriterien bei der Studienplatzvergabe eine Rolle. Die Grenzwerte für die anderen Auswahlkriterien werden ebenfalls oft in den gern so genannten NC-Listen veröffentlicht.
Schließlich sei noch bemerkt, dass es neben den Quoten für die "Normalfälle" noch Sonderquoten für "BildungsausländerInnen" und Härtefälle (bspw. Studierende mit Kind oder Behinderung) gibt. BildungsausländerInnen durchlaufen daher von vornherein ein gesondertes Verfahren, Härtefälle müssen von sich aus Sonderanträge stellen.
"Was mache ich, wenn ich keinen Zulassungsbescheid erhalte?"
Wenn sich das Ende des Bewerbungsverfahrens nähert, warten viele Studieninteressierte gespannt auf einen Zulassungsbescheid. Häufig fragen sie im Forum nach, ob denn schon jemand einen Bescheid für eine bestimmte Hochschule bekommen habe. Und irgendwann passiert es, dass andere dies bestätigen, man selbst aber noch keine Post bekommen hat. Was kann man nun tun? Kann man es erst im nächsten Jahr wieder versuchen?
Auf dem Weg von Schule zu Studium stellen sich Bewerbern und Bewerberinnen viele Fragen
Das gesamte Bewerbungsverfahren teilt sich meist in Hauptverfahren, Nachrückverfahren und Losverfahren. Nach dem Hauptverfahren werden die Bescheide an alle Studieninteressierten geschickt, die sich für einen der zu vergebenden Studienplätze qualifiziert haben. Häufig bestätigen aber nicht alle der Studieninteressierten ihren Studienplatz, so dass dieser unbesetzt bleibt.
Nach einer bestimmten Frist können dann Studieninteressierte, die sich im Hauptverfahren nicht qualifiziert haben, im 2. Verfahren nachrücken und diesen frei gebliebenen Studienplatz erhalten. Bei manchen Hochschulen rückt man automatisch nach, anderen muss wiederum mitgeteilt werden, dass man im Bewerbungsverfahren dabei bleiben will. Jede Hochschule sollte über die konkreten Bedingungen des Verfahrens informieren, doch fragt im Zweifel lieber nach.
Bleiben nach dem Nachrückverfahren noch Studienplätze übrig, werden diese verlost. Für dieses Verfahren müsst Ihr Euch explizit anmelden. Was man dafür tun muss, um im Losverfahren aufgenommen zu werden, darüber solltet Ihr Euch an der Hochschule oder bei der Studienvergabestelle informieren. Teilweise reicht einfach eine Postkarte.
"Muss ich mich für ein Wartesemester irgendwo anmelden oder einschreiben?"
Nein. Wartesemester sammelt man automatisch nach dem Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung für die Zeit, in der man an keiner Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist. Aber beachte: In manchen Bundesländern zählen auch Hochschulsemester im Ausland nicht mehr zur Wartezeit. Am besten rechtzeitig informieren, bevor man sich mit seiner Wartezeit verkalkuliert!
"Kann ich mich irgendwo einschreiben, um Wartesemester zu sammeln?"
BLOSS NICHT! Wartesemester sammelt man nur, wenn man nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist. Ein sogenanntes Parkstudium ist daher eher kontraproduktiv. In manchen Bundesländern wie Berlin gilt sogar ein Studium im EU-Ausland nicht mehr als Wartezeit. Das ist besonders Interessant für Medizin- und Psychologie-Flüchtlinge, die in Ungarn, Österreich oder den Niederlanden studieren und später nach Deutschland wechseln möchten.
"Kann ich meinen Durchschnitt durch Wartesemester verbessern?"
Es gibt das sich hartnäckig haltende Gerücht, dass sich jedes Wartesemester der Abiturschnitt um 0,1 Notenpunkte verbessert. Seine Abiturnote kann man aber durch nichts verbessern. Meistens bildet die Wartezeit eine eigene Quote, nach der zugelassen wird.
Allerdings kann es geschehen, dass bei der Vergabe der Studienplätze durch Vergleichen der Abiturnote auch die Wartezeit die Zulassung positiv beeinflussen kann. Gelegentlich kommt es vor, dass es 2 oder mehr Kandidaten mit gleichem Abiturdurchschnitt gibt, aber beispielsweise nur noch 1 Studienplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen wird bei manchen Bewerbungsverfahren die Wartezeit verglichen. Ein Studieninteressent mit mehr Wartesemestern würde dann bevorzugt. Das gilt aber nicht für alle Studienplätze. Alternativ spielen auch Zivil- und Wehrdienste oder hochschuleigene Kriterien bei der Vergabe eine Rolle. Gelegentlich entscheidet auch das Los in solchen Fällen.
Es ist auch möglich, dass man beispielsweise durch ein Praktikum oder eine bereits abgeschlossene Ausbildung Zusatzpunkte im hochschulinternen Verfahren bekommt. Fälschlicherweise geben die Hochschulen oft selbst an, dass sie eine Verbesserung der Durchschnittsnote gewähren. Abgesehen von der falschen Formulierung bezieht sich das dann aber immer nur auf das hochschuleigene Verfahren und gilt nicht überall. Viele Hochschulen arbeiten inzwischen mit einem Punktesystem in der hochschulinternen Quote. Da verliert man leicht den Überblick. Ein Praktikum von sechs Monaten kann dir an der einen Universität Extra-Punkte geben, an der anderen jedoch gar nicht berücksichtigt werden. Wer nicht direkt einen Studienplatz erhält, kann sich an diesen Kriterien orientieren, um die Wartezeit sinnvoll zu nutzen.
"Ich engagiere mich ehrenamtlich und habe schon an mehreren Wettbewerben mitgemacht. Habe ich einen Vorteil?"
Leider nicht immer! Viele Zulassungsverfahren, besonders an Massenunis, sind stark vereinfacht, da der Andrang anders nicht zu bewältigen ist. Viele Bewerber schicken ganze Bewerbungsmappen mit ihren Referenzen ein. Das können die Mitarbeiter oftmals gar nicht berücksichtigen, da für ein ausführliches und selektives Auswahlverfahren in vielen Fällen die Zeit und das Personal fehlen. Und so landen diese Mappen oft unberücksichtigt in den Unweiten der Universitätsarchive. Im schlimmsten Fall werden sie gar vernichtet. Wer sein Geld und seine Zeit nicht umsonst investieren will, sollte sich vorher bei den Hochschulen informieren.
"Wenn ich mehrere Anträge schicken habe ich mehr Chancen?"
Erst einmal sollte man sich informieren, wie viele Anträge zulässig sind. Es gibt Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die fünf Anträge oder mehr schicken und oftmals wird dann nur der zuletzt eingegangene als einziger gültiger Antrag gewertet. Und wenn eben dieser fünfte und letzte Antrag nur der Plan E war, dann sollte man sich nicht unnötig die Chancen auf seinen Plan A verbauen. Sind mehrere Anträge zulässig, darf man das ruhig nutzen. Aber man sollte das Antragsmaximum nicht unnötig ausreizen und sich nur für Fächer bewerben, die einen auch interessieren. Denn unter Studierenden, die "Hauptsache irgendwas" studieren, gibt es häufig Abbrecher.
"Wenn mir der Studiengang nicht gefällt, kann ich dann einfach tauschen?"
Einfach nur tauschen geht nicht immer, oftmals muss man sich komplett neu für einen Studiengang bewerben, selbst wenn man nur den Studiengang und nicht die Hochschule wechseln möchte. Wenn man an der gleichen Hochschule bleibt, muss man sich danach nur umschreiben und nicht erneut immatrikulieren. Das geht aber nur nach einer vorherigen Zulassung, wenn das die Hochschule verlangt. Gleiches gilt auch für Nebenfächer: Hier muss man sich oftmals auch neu bewerben. Um wichtige Fristen für eine erneute Bewerbung oder einen Tausch nicht zu verpassen, sollte man sich auf den Seiten der Hochschule schlau machen.
"Ich habe meinen Wunschstudienplatz an meiner Wunschuni nicht bekommen. Aber ich möchte mich nächstes Jahr wieder bewerben. Kann ich mich dort einfach für ein anderes Fach einschreiben, um im nächsten Jahr bei der Bewerbung einen Vorteil zu haben?"
Auch das ist ein beliebter Aberglaube. Nur weil man bereits an einer Universität immatrikuliert ist, wird man bei der Bewerbung nicht automatisch bevorzugt. Es hat höchstens den Vorteil, dass bei einer hochschulinternen erneuten Bewerbung weniger Unterlagen eingereicht werden müssen. Gleiches gilt für die Immatrikulation: Man muss sich meist nicht neu einschreiben, nur den Studiengang ändern lassen und weniger Unterlagen einreichen. Auch hier gilt: Zugelassen werden nach den Quoten der Universität und wenn diese Quoten keinen Bonus für Studierende der eigenen Hochschule vorsehen, bringt es leider keinen Vorteil, bereits an der Hochschule eingeschrieben zu sein.
"Ich habe an meiner Traumuniversität keinen Platz bekommen. Kann ich mich woanders einschreiben und dann ins zweite Fachsemester wechseln?"
Rein theoretisch ja. Aber ganz so leicht ist es doch nicht. Zwei Dinge muss man bei einem Hochschulwechsel beachten: 1. Gibt es genug Plätze für das höhere Semester? und 2. Habe ich genügend Leistungen für das höhere Fachsemester?
Zu 1.: Nehmen wir an, der Studiengang lässt im ersten Semester 100 Studierende zu. Dann gibt es im 2. Semester nicht wie durch Magie mehr Plätze. Damit Bewerbungen in das höhere Semester berücksichtigt werden können, müssen Kapazitäten frei werden. Das geht nur, wenn Studierende das Fach wechseln oder sich exmatrikulieren. Und das kann man immer erst nach dem Rückmeldezeitraum voraussagen. Viele Studierende melden sich auch oft erst kurz vor Semesteranfang zurück, daher werden die Bescheide in das höhere Semester oft sehr spät versandt, um Überbuchungen vorzubeugen.
Zu 2.: Um sich in ein höheres Fachsemester einzuschreiben, braucht man in der Regel eine Leistungsanerkennung durch das zuständige Prüfungsamt oder die hierfür zuständigen Dozierenden. Ohne ausreichende Leistungen kann einem die Anerkennung verwehrt bleiben und eine Immatrikulation ist so nicht möglich. Daher reicht es meistens nicht aus, sich an einer anderen Universität einzuschreiben und sich ohne oder mit zu wenig Leistungsnachweisen in das höhere Semester einzuschreiben. Auch hier solltet ihr beachten: In der Regel muss man sich auch für ein höheres Fachsemester bewerben und kann sich nicht einfach einschreiben!
Siehe auch unsere Studienplatz-Tauschbörse und die dortigen Tipps!
"Wie sind meine Chancen im höheren Semester?"
Es gilt das gleiche wie für die Grenzwerte und das Nachrückverfahren: Das kann man leider nie voraussagen! Es kommt darauf an, wie viele Studierende sich nicht in das entsprechende Semester zurückmelden. Außerdem ist vorher zu klären, ob die Hochschulen überhaupt Bewerbungen in das entsprechende Fachsemester anbieten. Da viele Studienangebote nur zum Wintersemester angeboten werden, muss man auch einen gewissen "Zulassungsrhythmus" beachten. Das bedeutet, dass unter Umständen im Wintersemester nur ungerade Semesterzahlen (1./3./5.) und im Sommersemester nur gerade Semesterzahlen (2./4./6.) zugelassen werden.
"Mein Freund hat mir erzählt..."
Es ist gefährlich, sich auf das Hörensagen zu verlassen. Christel Wagner, Leiterin der Zulassungsstelle der Freien Universität Berlin, rät: "Man sollte sich nie auf Gesagtes verlassen, sondern lieber die Webseiten der Universitäten sorgfältig durchlesen." Doch auch bei Webseiten ist Vorsicht geraten. Informationen müssen auch hier zeitnah aktualisiert und alte Seiten entfernt worden sein. Bei großen Veränderungen kann es durchaus auch auf Webseiten Zeitverzögerungen geben, bis die neuen Informationen online sind.
Auch studentische Studienberatungen oder Fachberatungen am Institut können Falschauskünfte geben, ohne sich dessen bewusst zu sein, weil sie von Änderungen im Hochschulgesetz nichts mitbekommen haben. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich auf den Webseiten der Hochschulen informieren und Bestätigungen für erfolgte Aussagen suchen. Bei widersprüchlichen Auskünften kann bei der Zulassungsstelle nachgefragt werden. Es ist auch möglich die aktuelle Studienordnung vor Ort einzusehen.
"Aber am Telefon wurde mir gesagt..."
Hier sollte man sich fragen: Wer hat diese Auskunft erteilt? Menschen machen Fehler, leider auch Studienberater. Manchmal sitzen Studierende am anderen Ende der Info-Hotlines und keine ausgebildeten Sachbearbeiter. Informiert euch parallel auf den Webseiten der Universitäten. Wenn sich die Auskunft, die ihr am Telefon bekommen habt, nicht auf der Webseite bestätigen lässt oder auch dort widersprüchliche Informationen veröffentlich sind, solltet ihr in wichtigen Fällen nochmal nachfragen. Bedenkt: Falschauskünfte am Telefon könnt ihr nicht beweisen. Bei wirklich wichtigen Anliegen sollte man sich die Auskunft schriftlich geben lassen. Es sollte im Zweifel auch möglich sein, die aktuelle Studienordnung vor Ort einzusehen.
"Ich werde Sie verklagen!"
Mitarbeiter in Zulassungsstellen sind solche Aussagen gewöhnt. Mit Honig fängt man Fliegen und wenn man auf ein Entgegenkommen der Universität setzt, sollte man einen freundlicheren Ton anschlagen.
"Warum dauert das denn so lange?"
Ihr müsst bedenken: Ihr seid nicht die einzigen, die sich bewerben. Es macht auch einen Unterschied, wo ihr euch bewerbt. Besonders Universitäten in beliebten Städten haben mit steigenden Bewerberzahlen zu kämpfen. Das Verfahren kann erst beginnen, wenn alle Unterlagen geprüft sind. Erfahrungsgemäß reichen die meisten Studienbewerberinnen und Studienbewerber ihre Unterlagen kurz vor Bewerbungsschluss ein. Bis diese geprüft sind, vergehen bis zu mehreren Wochen, bis das Verfahren überhaupt starten kann.
"Welche Unterlagen muss ich einreichen?"
Man sollte sich vorher informieren, was man einreichen muss und welche weiteren Unterlagen berücksichtigt werden können, bevor man viel Zeit und Geld investiert. Viele Universitäten verlangen zur Bewerbung gar kein beglaubigtes Abiturzeugnis, sondern erst zur Immatrikulation.
Ab in den Briefkasten: Nun kann der Bewerbungsmarathon gefeiert werden.
Das irritiert viele Studieninteressierte, doch der Grund ist ganz plausibel: Aufgrund der hohen Bewerberzahlen wäre eine Prüfung aller Unterlagen für alle Bewerberinnen und Bewerber zu aufwendig. Daher werden nur die Unterlagen derjenigen geprüft, die sich auch tatsächlich immatrikulieren.
Wer falsche Angaben in der Bewerbung gemacht hat, kann dann auch nach einer Zulassung den Platz verlieren. Wer aus Unwissen beglaubigte Kopien schon unaufgefordert zur Bewerbung einreicht, darf das beglaubigte Zeugnis oftmals ein zweites Mal einreichen. Bei Kosten für amtliche Beglaubigungen, die sich bis zu fünf Euro erstrecken können, ist es daher billiger, zum Hörer zu greifen und nachzufragen, welche Unterlagen man einreichen muss. Und ist das Geld nicht besser aufgehoben, um den überstandenen Bewerbungsmarathon zu feiern?
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