StudienfinanzierungBildungsfonds von Brain Capital
Brain Capital hat neben den hochschulspezifischen Bildungsfonds auch hochschulunabhängige Bildungsfonds ins Leben gerufen, zunächst für LL.M. (nur im Ausland), MBA und schließlich auch Master-Studiengänge. Bei Bachelor-Studiengänge ist das Angebot nach wie vor auf die weiter unten aufgelisteten Hochschulen beschränkt.
Grundprinzip aller folgenden Fonds ist die einkommensabhängige Rückzahlung (sofern das Studium erfolgreich beendet wird; bei Studienabbruch wandelt sich das ganze in ein klassisches Darlehen um, dessen genaue Konditionen man durchaus beachten sollte!). Brain Capital selbst spricht bei seinem Modell meist vom Umgekehrtem Generationenvertrag (UGV).
Konditionen im Überblick (ohne Gewähr!)
Das Darlehen
Monatliche Höchstrate: unterschiedlich
Je nach Hochschule/Fonds geht es meist um die Deckung der Studiengebühren.Dauer: in der Regel für die Studiendauer
Die „Mikroförderung“ an der Uni Lübeck ist auf ein Jahr begrenzt.Einschränkung: Nur an bestimmten Hochschulen erhältlich bzw. für Master oder für Auslands-MBA oder -LL.M.
Siehe die Liste unter Beantragung. Überall ist die Zahl der vergebenen UGV begrenzt, bei einigen evtl. noch an weitere Kriterien geknüpft)
Die Rückzahlung
Details abhängig vom Einkommen, finanzierter Summe und jeweiligem Fonds
Grundmodell: Sobald nach dem Studium das Jahreseinkommen die Schwelle von z.B. 30.000 € brutto oder mehr erreicht, müssen bspw. 10% des Brutto-Einkommens zurück gezahlt werden. In Jahren, in denen das Jahreseinkommen unter die Schwelle sinkt, wird die Rückzahlung ausgesetzt. Nach bspw. 10 Jahren Zahlungsjahren oder spätestens 20 Jahren (auch wenn in dieser Zeit keine 10 Zahljahre erreicht wurden) ist die Schuld erloschen. Alle genannten Parameter variieren je nach Hochschule/Fonds (und natürlich der ausgezahlten Leistung, die man in Anspruch nimmt).
Bei Abbruch des Studiums wandelt sich die bis dahin in Anspruch genommene Fördersumme in ein klassisches Darlehen um!
Als absolute Höchstgrenze ist bei den meisten Fonds vom inflationierten Doppelten des Förderbetrags die Rede (d.h. wer 18.000 € bekommen hat, muss insgesamt höchstens 36.000 € plus Inflationsausgleich zurückzahlen).
Einige konkretere Beispiele für Zahldauer und abzugebende Prozente des Bruttoeinkommens:
Stand 02.05.2024, ohne Gewähr!
Bucerius Law School, komplette Studiengebühren (62.400 €) über UGV vorfinanziert: 10 Jahre lang 9% des Einkommens (Schwelle: 35.000 € brutto/Jahr).
Fresenius Hochschule (Schwelle laut Vertrag; 10 Zahljahre)
Bachelor Betriebswirtschaftslehre (6 Semester), Fördersumme 30.600 € (Studiengebühren): 10% des Einkommens
Bachelor Analytische und digitale Forensik (6 Semester), Fördersumme 20.160 € (Studiengebühren): 6,5% des Einkommens
Macromedia Hochschule (Schwelle laut Vertrag; 10 Zahljahre)
Bachelor Journalistik, Medienmanagement u.a (6 Semester), Fördersumme 37.100 € (Studiengebühren): 14,67% des Einkommens.
Bachelor Film und Fernsehen, Fördersumme 41.300 € (Studiengebühren): 16% des Einkommens.
Beantragung
Brain Capital verwaltet Bildungsfonds für folgende Hochschulen bzw. hat beim Aufbau dieser Angebote mitgeholfen (einige davon werden nun direkt von den Hochschulen verwaltet, wir haben nur Hochschulen aus dem deutschsprachigen Raum verzeichnet). Alle Links führen direkt zum jeweiligen Fonds:
- accadis Hochschule
- Asklepios Campus Hamburg (Semmelweis Universität)
- Bucerius Law School
- Carl Remigius Medical School
- CBS International Business School
- Constructor University
- EBS Universität
- ESCP Europe
- ESMT Berlin
- Frankfurt School of Finance & Management
- Hochschule Fresenius
- Goethe Business School (Frankfurt University)
- Hertie School of Governance
- Leipzig Graduate School of Management (HHL)
- Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (HMKW)
- Health and Medical University (HMU)
- HSBA
- ISM
- IU Internationale Hochschule
- Karl Landsteiner
- Karlshochschule
- Macromedia Hochschule
- Munich Business School (MBS)
- Mediadesign Hochschule (mdh)
- Medizinische Hochschule Brandenburg (MHB)
- Medical School Berlin (MSB)
- Medical School Hamburg (MSH)
- Northern Institute of Technology Management (NIT)
- Paracelsus Medizinische Privatuniversität
- SRH Berlin
- Vinzenz Pallotti University
- FH Wedel
- WHU
- XU Exponential University
- Zeppelin University
Dazu gibt es noch einige hochschulunabhängige Fonds
Einschätzung von Studis Online
Die Idee des Umgekehrten Generationsvertrages (UGV) hört sich nett an, man sollte dennoch bedenken, dass ja zunächst Geld vorfinanziert werden muss (die Hochschule will ja ihre Studiengebühren gleich bzw. man selbst muss ja auch leben, so dies finanziert werden muss). Vorfinanzieren heißt so gut wie immer: Es fallen Zinsen an. Wie hoch diese sind, hängt natürlich davon ab, wer das Geld gegeben hat und hier gibt es je nach Investor oder Stifter bei den einzelnen Fonds unterschiede. Geschenkt gibt es aber eigentlich nie etwas. Hinzu kommen die Kosten für die Verwaltung des Fonds, der Ausgleich der Inflationsrate und einzelner „Ausfälle“ (Geförderte, die wenig oder nichts zurückzahlen können). Nur wenn all das wieder reingeholt wird, kann der Fonds ohne immer wieder neue Zuschüsse weiterlaufen. Insofern können immer auch nur eine begrenzte Zahl von UGV vergeben werden. Teilweise (je nach Hochschule und insbesondere bei Stiftern) sind diese dann – bei Stiftern verständlich – auch an „Bedürftigkeit“ geknüpft (BAföG-Bezug gilt in der Regel als ausreichender „Beweis“, ansonsten wird individuell entschieden).
Da die Vorfinanzierung des Geldes für die Fonds (auch) über Investoren erfolgt (vgl. hier), kostet diese (selbst als „Social Investment“ …) in der Regel nicht weniger Zinsen, als eine Bank ansetzen muss. Da schließlich noch die Rückzahlungskonditionen freundlicher sind als bei einem klassischen Studienkredit (Rückzahlungsaufschub bei wenig Einkommen bis hin zu gar keiner Rückzahlung, wenn man 20 Jahre unter der Einkommensschwelle bleibt), muss auch das einkalkuliert werden (und von den anderen Rückzahlern bezahlt werden). Würde man also die Rückzahlungssumme im Schnitt mit der vergleichen, die für einen Studienkredit aufzuwenden ist, dürfte ein Bildungsfonds selten besser abschneiden, eher dürfte er etwas teurer sein. Wer später gut verdient, muss deutlich mehr zahlen. Dafür ist man aber in Zeiten von wenig/keinem Verdienst auch von der Rückzahlung ausgenommen – das gibt es bei einem Studienkredit nicht. Beim Studienkredit kann zusätzlich die Zinshöhe schwanken.
Man muss sich also entscheiden: Einen Bildungsfonds/UGV mit Flexibilität bei der Rückzahlung (aber bei gutem Einkommen deutlich höhere Rückzahlung) oder einen klassischen Studienkredit mit weniger Flexibilität (und evt. deutlich weniger zurück zu zahlen) mit dem Risiko, bei wenig Einkommen trotzdem zahlen zu müssen (bis zum Extremfall der Privatinsolvenz). Der von der Chancen eG angebotene UGV ist übrigens freundlicher: Selbst bei Studienabbruch bleibt die Rückzahlung vom Einkommen abhängig – bei den Brain Capital-Varianten dagegen gilt dann, dass die bis dahin in Anspruch genommene Fördersumme in ein klassisches Darlehen umgewandelt wird. Allerdings hat man normalerweise keine Wahl: Eine Hochschule kooperiert entweder mit Brain Capital oder mit der Chancen eG. Einzige Ausnahme ist zur Zeit die Hertie School of Governance. Vom Fall Studienabbruch abgesehen sind aber auch die von Brain Capital verwalteten Angebote sehr flexibel. „Billiger“ bleibt es aber natürlich, stattdessen an einer staatlichen Hochschule ohne Studiengebühren zu studieren. Die Lebenshaltungskosten muss man so oder so zusätzlich finanzieren.
Interessant (um es ganz neutral auszudrücken) ist übrigens, dass man bei den Bildungsfonds der Hochschulen z.T. an den Konditionen der Fonds erkennen kann, bei welchem Studiengang später höhere bzw. niedrigere Einkünfte erwartet werden. Ein weiterer Faktor kann allerdings auch sein, dass es Studiengänge gibt, bei denen mehr Menschen dabei sind, die später eher mal bspw. eine Familienpause einlegen. Zusätzlich muss man aber auch genau schauen, ob die Studiengebühren vergleichbar hoch sind. In den Beispielen der Fonds selbst wird der Finanzierungsumfang leider gar nicht konkret genannt. Es heißt stattdessen bspw. dass „für max. 10 Zahlungsjahre jeweils 7% Ihres Einkommens zurück zu zahlen sei, wenn Sie 50% der Studiengebühren finanzieren“. Wenn es bei einem anderen Studiengang heißt (bei dem – wie man der Hochschulseite entnehmen konnte – die Studiengebühren gleich hoch sind), man müsse für ebenfalls max. 10 Zahlungsjahre 10% des Einkommens zurück zahlen, um 100% der Studiengebühren zu finanzieren, dann geht der Fonds offenbar davon aus, dass die Studierenden des letzteren Studiengangs im Schnitt mehr Geld verdienen werden.
Die Wahl der Studiengangs sollte man dennoch nicht von derartigen Kalkulationen abhängig machen. Höchstens als letztes Kriterium, wenn man sich ansonsten nicht zwischen zwei Studiengängen entscheiden könnte …