Löhnen, bitteZweitwohnsitzsteuer als Student:in
1. FAQ
Nein, du bist nicht per se befreit, wenn du studierst. Das bist du i.d.R nur, wenn du verheiratest bist/in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft verheiratest bist/in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebst und ihr eine gemeinsame Wohnung an einem anderen Ort habt, du die Zweitwohnung aber für dein Studium (auch: Ausbildung, Beruf) brauchst. In Bayern bist du von der Zweitwohnungssteuer befreit, wenn du weniger als 25.000 Euro verdienst.
Immer mehr Städte erheben Zweitwohnungssteuer, darunter beispielsweise Hamburg, Berlin, Dortmund, Erfurt, Frankfurt, Leipzig oder Karlsruhe.
Der Steuersatz wird anhand der Jahresnettokaltmiete bemessen. Die Gemeinden können die Höhe selbst festlegen. Auch die Definition von Wohnraum ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
2. Zweitwohnsitzsteuer
Was ist, wenn ich nicht nur einen Wohnsitz habe? Einige Studierende haben zwei Wohnsitze. Entweder ist dabei der Studienort der Hauptwohnsitz oder der Zweitwohnsitz. Wenn du jedes Wochenende nach Hause fährst, kann dein Elternhaus beispielsweise dein Hauptwohnsitz bleiben.
Doch Aufgepasst! Wer einen zweiten Wohnsitz hat, muss oft Zweitwohnungssteuer zahlen. Denn: Auch an diesem Ort nutzt du die Infrastruktur etc. Damit der Ort nicht leer ausgeht, erheben einige Kommunen die Zweitwohnungssteuer. Wann genau diese erhoben wird – ob schon für das Zimmer zur Untermiete oder erst bei eigener Wohnung mit Küche und Bad – ist dabei den Kommunen überlassen. Auch die Steuerhöhe ist dabei unterschiedlich, manche Kommunen verlangen auch gar keine. In den letzten Jahren haben allerdings immer mehr Städte eine solche Steuer eingeführt. In der beliebten Stadt Berlin wurde die Zweitwohnungssteuer sogar spürbar erhöht: Seit 2019 muss man anstelle der vormals 5 nun satte 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete abdrücken.
Erhoben wird die Zweitwohnungssteuer einmal im Jahr, die Höhe wird prozentual von der Kommune bestimmt und richtet sich nach deiner Jahresnettokaltmiete.
Da Studierende i.d.R zu den Geringverdienern zählen, ist die Zweitwohnsitzsteuer für Studierende starker Kritik ausgesetzt.
Du solltest dir bevor du einen Zweitwohnsitz anmeldest, auf jeden Fall Informationen zur Steuer beim ansässigen Einwohnermeldeamt einholen. Dementsprechend kannst du auch Erst- und Zweitwohnsitz angeben. Die Entscheidung muss beim Finanzamt allerdings plausibel belegt werden können.
Am einfachsten kannst du die Zweitwohnsitzsteuer natürlich umgehen, indem du nur einen Wohnsitz, deinen Hauptwohnsitz, hast.
3. Wann handelt es sich um einen Zweitwohnsitz?
Die Pflicht zur Meldung des Zweitwohnsitz besteht, wenn du von vornherein weisst, dass du die Nebenwohnung länger als 6 Monate bewohnen wirst. Ergibt sich das erst nachträglich, musst du spätestens nach 6 Monaten diese melden (vgl. § 27 Bundesmeldegesetz, Absatz 2).
Ob die zweite Wohnung tatsächlich als Zweitwohnsitz gewertet wird oder nicht, hängt von der ortsüblichen Definition von Wohnraum ab – denn bundeseinheitlich geregelt ist diese nicht. In einigen Gemeinden ist schon der Dauer-Campingplatz als Zweitwohnsitz anzusehen, in anderen gilt sie erst dann als solche, wenn Kochnische und Bad verfügbar sind. In Aachen gilt das alte Kinderzimmer beispielsweise nicht als Zweitwohnung, in Leipzig kann es als Erstwohnsitz durchaus herangezogen werden (vgl. hier).
4. Kann ich mich als Student:in von der Zweitwohnungssteuer befreien lassen?
Leider ist das nur in wenigen Fällen möglich. Im Internet finden sich dazu oft noch veraltete Informationen, in welchen behauptet wird, dass Studierende grundsätzlich von der Zweitwohnungssteuer befreit seien. Das stimmt nicht. In Bayern besteht für Geringeverdiener die Option, sich von der Zweitwohnsitzsteuer zu befreien, wenn das Jahreseinkommen weniger als 25.000 Euro beträgt.
Überall befreit werden kann, wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt und die Zweitwohnung für das Studium (auch: Ausbildung, Beruf) gebraucht wird (der Lebensmittelpunkt mit dem Partner aber in der Hauptwohnung ist).
Auch der Bezug von Sozialleistungen wie BAföG befreit dich übrigens NICHT von der Zweitwohnungssteuer.
Steuerermäßigung bei Zweitwohnung – aber erst ab Zweitstudium (oder Master oder vor Studium abgeschlossener Berufsausbildung)
Wer nun aber tatsächlich Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss, kann unter Umständen bestimmte Kosten des Studiums durch die doppelte Haushaltsführung bei der Steuererklärung geltend machen. Da Studierende in der Regel keine Steuern zahlen, können keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Allerdings besteht die Möglichkeit eines Verlustvortrags, also einer Einkommensteuer mit negativen Einkommen. Das ist allerdings nur bei einem Zweitstudium möglich oder wenn vor dem jeweiligen Studium schon eine Berufsausbildung oder ein Studium (Bachelor oder mehr) erfolgreich abgeschlossen wurde. Beim Verlustvortrag können Miete, Nachhause-Fahrten etc. angerechnet werden – später, wenn das erste Einkommen fließt, kann das zu einer Reduktion der Steuer führen.
5. Wo muss Zweitwohnunssteuer gezahlt werden?
Wir haben zusammengefasst, in welchen (größeren) Städten Zweitwohnungssteuer fällig wird und in welchen keine gezahlt werden muss. Alle Angaben ohne Gewähr! Korrekturen/Hinweise gern via Artikel-Kommentar!
Einige Städte haben begonnen, statt einem Prozentsatz auf die Miete mehrere Faktoren (teilweise sogar das Baujahr!) zu berücksichtigen – das macht die Sache komplizierter, dort können wir nur auf die Satzung verweisen.
Städte mit Zweitwohnungssteuer | |
---|---|
Stadt | Prozent von der Jahresnettokaltmiete |
Aachen | 12 |
Augsburg | 10 (aber Befreiung möglich) |
Bielefeld | 11 |
Bochum | 12 |
Bonn | 12 |
Berlin | 15 |
Braunschweig (seit 2022) | 10 |
Cottbus | siehe Satzung |
Darmstadt | 15 |
Dortmund | 12 |
Dresden | 10 |
Duisburg | 12 |
Eisenach | 13 |
Erfurt | 16 |
Essen | 10 |
Flensburg | siehe Satzung |
Frankfurt | 10 |
Freiburg | 15 |
Freising | 10 (aber Befreiung möglich) |
Fürth | 10 (aber Befreiung möglich) |
Gießen | 10 |
Halle an der Saale | 10 |
Hamburg | 8 |
Hannover | 10 |
Heidelberg | 10 |
Hildesheim | 18 |
Homburg | 10 |
Karlsruhe | 12 |
Kaiserslautern | 10 |
Koblenz | 10 |
Köln | 10 |
Konstanz | 35 |
Kiel | 14 |
Leipzig | 16 |
Lübeck | siehe Satzung |
Lüneburg | 8 |
Magdeburg | 10 |
Mainz | 10 |
Mosbach | 10 |
München | 18 (aber Befreiung möglich) |
Münster | 10 |
Nordhausen | 15 |
Nürnberg | 10 (aber Befreiung möglich) |
Paderborn | 11 |
Potsdam | 15 (Befreiung, wenn Haupt- oder Nebenwohnung die elterliche Wohnung ist) |
Osnabrück | 10 |
Rostock | 15 |
Saarbrücken | 10 |
Siegen | 15 |
Stuttgart | 10 |
Trier | 10 |
Tübingen | 10 |
Weimar | 13 |
Wilhelmshaven | 20 |
Wuppertal | 10 |
6. Wo muss keine Zweitwohnunssteuer gezahlt werden?
In den folgenden Städten musst du aktuell keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Alle Angaben ohne Gewähr! Korrekturen/Hinweise gern via Artikel-Kommentar!
Städte ohne Zweitwohnungssteuer | |
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Bamberg | keine |
Bayreuth | keine |
Düsseldorf | keine |
Furtwangen | keine |
Greifswald | keine |
Göttingen | keine |
Ingolstadt | keine |
Jena | keine |
Ilmenau | keine |
Oldenburg | keine |
Passau | keine |
Wismar | keine |
Würzburg | keine |
Ulm | keine |
7. Anmelden
Wenn du in eine neue Wohnung umgezogen bist, hast du das Einwohnemelderamt darüber zu informieren. Im Prinzip gilt die Regel, dass die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen soll (außer du planst, höchstens 6 Monate in der Zweitwohnung zu verbringen, siehe oben) – wenn man sich erst später ummeldet, kann eine Strafzahlung drohen. Bisher wird diese selten tatsächlich umgesetzt – trotzdem kein Grund, unnötig zu warten.
In einigen Städten lohnt sich das Ummelden ganz besonders: hier gibt es „Willkommensgeschenke“ für Studis. Meistens ist das ein Begrüßungsgeld in bar (100-250 Euro). In der Regel ist das eine Einmal-Auszahlung, es gibt aber auch Städte wie Cottbus oder Brandenburg an der Havel, in denen du Geld pro Studienjahr erhältst. Um dieses Geld zu erhalten, musst du deinen Hauptwohnsitz allerdings auch in der jeweiligen Stadt angemeldet haben.