Geld sparen – sehr theoretisch …Telekom-Sozialtarif
Dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert. Er dient nur noch als Erinnerung an eine Leistung, die inzwischen praktisch belanglos geworden ist. Auch die Links im Artikel werden nicht mehr angepasst (irgendwann wird es vielleicht auch wirklich kein solches Angebot mehr geben).
Grundvoraussetzung: Festnetz-Vertrag bei der Telekom
Der Sozialtarif steht dir nur zur Verfügung, wenn du im Festnetz über die Telekom telefonierst und du ein passendes Produkt / einen passenden Tarif (neu scheint das nur noch Magenta Zuhause XS zu sein, Alttarife gibt es möglicherweise noch weitere, die aber nicht mehr abgeschlossen werden können) hast. Ist dies der Fall, macht sich der Sozialtarif in der Weise bemerkbar, dass dir von deinen Telefongebühren (Festnetz) 6,94 Euro netto monatlich erlassen werden.
Telefonierst du für weniger Geld, verfällt der überschüssige Betrag. Er kann weder in den Folgemonat übernommen noch auf die Grundgebühren angerechnet werden. Und damit dürfte es wohl für fast alle günstiger sein, bei einem anderen Anbieter ein günstiges Angebot mit Flatrate zu buchen. Sei es für Mobilfunk oder eben mit Internet zu Hause.
Stand Ende August 2023 haben wir bei der Telekom nur den Tarif MagentaZuhause XS gefunden, bei dem überhaupt keine Festnetzflat dabei ist (dafür aber eine Internet-Flat!) – Kostenpunkt allerdings 32,95 €/Monat und 12 Monate Mindestvertragslaufzeit.
Der günstigere Tarif MagentaZuhause Start scheint gar nicht mehr beworben zu werden und umfasst schon eine Telefonflat (Sozialtarif bringt also nichts), die Internet-Nutzung ist dazu auf 100 GB beschränkt, darüber wird es richtig langsam. Kostenpunkt immer noch 27,95 €/Monat – und sogar 24 Monate Mindestvertragslaufzeit.
Ach ja: Bei beiden Varianten kommen bei Neuanschluss noch 69,95 € Kosten hinzu.
Wann wird die Befreiung gewährt?
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Der Telekom-Sozialtarif wird dir gewährt, wenn du
von der Rundfunkbeitragspflicht befreit worden bist und/oder
BAföG erhälst.
Vorsicht ist bei WGs geboten – du solltest alleiniger Anschlussinhaber sein, um problemlos die Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können. Rückwirkend kannst du den Sozialtarif nicht beantragen.
Wenn du BAföG bekommst, kannst du dich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer WG nutzt das allerdings oft nicht so viel – es muss nur eine Person in einer Wohnung geben, die sich nicht befreien lassen kann, dann fällt der Beitrag an. Den diese Person dann alleine zahlen müsste.
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Sozialtarif beantragen
Den ausgefüllten Antrag reichst du dann zusammen mit einer Kopie des Bescheides vom Beitragsservice oder vom BAföG-Amt online bei der Telekom ein, schickst beides an deine örtliche T-Com Niederlassung (Adresse steht auf der Telefonrechnung) oder gibst es in einem T-Punkt ab.
Die Vergünstigung gilt, wenn sie bewilligt wurde mit einem BAföG-Nachweis ein Jahr lang. Mit anderen Nachweisen, wie beispielsweise einem Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder dem Bescheid über die Rundfunkbeitragsbefreiung, gilt sie, sofern auf deinen eingereichten Papieren nicht kürzer angegeben ist, drei Jahre.
Verlängern kannst du den Sozialtarif ganz bequem durch das Einreichen eines gültigen Nachweises, online über das Kontaktformular
Die Infos zum Sozialtarif findest du bei der Telekom in deren Hilfe.