Studierende Willkommen!In welchen Städten gibt es Begrüßungsgeld?
1. FAQ
Als Student*in kannst du in einigen Städten Begrüßungsgeld erhalten, wenn du deinen Hauptwohnsitz in die jeweilige Stadt verlegst und dort für längere Zeit gemeldet bleibst.
Begrüßungsgeld erhältst du beispielsweise in Bremen, Kiel, Würzburg, Rostock, Cottbus oder Hannover. Eine Auflistung aller Städte findest du hier.
Die Höhe unterscheidet sich von Stadt zu Stadt und geht von einmalig 50 Euro bis zu 200 Euro pro Studienjahr.
Wenn man studiert und den Hauptwohnsitz erstmalig in der Studienstadt anmeldet, wird das von vielen Städten mit einem Begrüßungsgeld belohnt – denn die Städte freuen sich über zusätzliche Einwohner*innen, die Geld in die Stadt bringen. Daher gibt es solche Willkommensboni auch hauptsächlich in kleineren Städten ausgezahlt und nicht in Metropolen wie Hamburg oder Köln. Doch in vielen Kommunen wird das Zuckerbrot mittlerweile durch die Peitsche ersetzt: Zweitwohnungssteuer statt Begrüßungsgeld lautet das Credo. Immer mehr Städte, wie beispielsweise das bei Studierenden beliebte Göttingen oder Leipzig, haben den Willkommensbonus abgeschafft und stattdessen die Zweitwohnungssteuer eingeführt. Auch diese soll Studierende dazu bewegen, ihren Hauptwohnsitz in die Hochschul-Städte zu verlagern. Allerdings gibt es auch Städte wie Rostock, in denen Zweitwohnungssteuer und Begrüßungsgeld parallel existieren.
In den meisten Städten handelt es sich beim Willkommensgeld um einen einmaligen Bonus, doch es gibt besonders großzügige Gemeinden, in denen sogar mehrfach Geld ausgeschüttet wird. In Cottbus erhält man beispielsweise pro Studienjahr 200 Euro. In anderen Städten wiederrum gibt es lediglich Gutscheinhefte oder die Erstattung des Semestertickets.
Begrüßungsgeld kannst du in der Regel nur erhalten, wenn du dich erstmalig in der jeweiligen Stadt anmeldest (Hauptwohnsitz). Wohnst du beispielsweise schon immer in Rostock und fängst nun dort an zu studieren, so kannst du kein Begrüßungsgeld erhalten, schließlich bist du nicht neu hinzu gezogen. Einige wenige Ausnahmen gibt es, bei denen das Geld auch gezahlt wird, wenn man schon vor dem Studium dort lebte. Teilweise wird das Geld auch erst nach einem Jahr Wohnsitz in der jeweiligen Stadt ausgezahlt.
Die aktuellen Daten gelten für das Jahr 2023. Da jedes Jahr aufs Neue entschieden wird, ob in den Städten die entsprechenden Haushaltsmittel genehmigt werden, lässt sich nicht sicher sagen, dass in allen hier aufgeführten Städten das Begrüßungsgeld auch in den nächsten Jahren gezahlt wird. Auch die Höhe der Beträge kann sich verändern.
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Übersicht Begrüßungsgeld
In den folgenden Städten gibt es Begrüßungsgeld oder Begrüßungsgutscheine:
Studierende, die ihren Erstwohnsitz in der Stadt Ansbach gemeldet haben, können den Ansbach-Bonus in Höhe von 104 Euro erhalten.
Studierende der THB und der MHB können eine Wohnsitzprämie von 100 Euro pro Jahr erhalten. Voraussetzung ist, dass sie die Wohnung in Brandenburg an der Havel gemeldet haben und in den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem 01.01. des Antragsjahres, nicht mit alleiniger Wohnung/Hauptwohnung in der Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet gewesen sind.
Voraussetzung ist die Anmeldung des Erstwohnsitzes in Bremen, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt und mindestens 12 Monate lang gehalten wird. Zuziehende aus Bremerhaven erhalten kein Begrüßungsgeld.
Gilt nur für Studierende der BTU Cottbus und Hauptwohnsitz in Cottbus. Der Antrag muss zwischen dem 01.10 und 31.12 gestellt werden und der Anspruch ist auf 3 Jahre begrenzt.
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Detmold & die Immatrikulation.
Voraussetzung ist die Immatrikulation an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde und Hauptwohnsitz in Eberswalde. 100 Euro gibt es bei der Erstbeantragung, 70 Euro für die Folgesemester.
Für Studierende der Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt gibt es einen 50 Euro-Gutschein von ProEichstätt e.V. oder einen 50-Euro-Gutschein zum Ankauf eines Semestertickets (kostet 85 Euro), wenn sie sich mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz in Eichstätt melden.
Erst-, Zweit- und Drittsemester erhalten einen Stadtgutschein in Höhe von 100 Euro erhalten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz bis zum 31.12.2023 nach Emden verlegen.
Ein Begrüßungsgeld von 100 Euro gibt es für Studierende der der Hochschule Fulda, der Philipps-Universität Marburg (mit studentischer Tätigkeit im Rahmen von Praxissemestern im Klinikum Fulda etc.), der Theologischen Fakultät sowie Schüler*innen der Ferdinand-Braun-Schule (Technikerausbildung etc.). Der Antrag auf Auszahlung des Studenteneuros muss bis zum 31.12.2023 eingereicht werden, das Formular kann online ausgefüllt werden. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung zum Ende des ersten Quartals 2024.
In der Richtlinie über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studenten heißt es: "Antragsberechtigt sind Studierende der Hochschule Furtwangen University (HFU) und Schüler an Furtwanger Schulen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die sich zeitlich überwiegend in Furtwangen aufhalten, vorhaben mindestens ein Jahr in Furtwangen zu bleiben, erstmalig ihren Wohnsitz nach dem 01.03.2019 frühestens drei Monate vor Studienbeginn nach Furtwangen verlegt haben und zum 30.06. mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Eine Antragstellung auf Auszahlung eines Begrüßungsgeldes darf bisher noch nicht erfolgt sein."
Antragsberechtigt sind Studentinnen und Studenten der Hochschule Geisenheim University nach 12-monatigem Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in Geisenheim.
Studierende, Auszubildende sowie Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die erstmalig ihren Wohnsitz nach Gera verlegt haben und dann jeweils zum 31.12. des Jahres (Alter unter 35) weiter mit Erstwohnsitz in Gera gemeldet sind , erhalten einen Zuschuss von 100 €. Und das bis zu drei Jahre lang, wenn durchgehend in Gera gewohnt wird.
In Görlitz erhalten alle Zugezogenen, die einen Mietvertrag bei einem der vier beteiligten Vermieter abschließen und Kunden der Statdwerke Görlitz werden, ein Rabatt- bzw. Gutscheinheft. Das aktuelle Angebot gilt bis Ende 2023.
In Göttingen wurde das Begrüßungsgeld abgeschafft, dafür gibt es eine Rabatt-Karte für Studierende, die in Göttingen ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Studierende und Auszubildende, die sich erstmalig in Greifswald mit Hauptwohnsitz anmelden, können eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 200 Euro in Form von Greifswald-Gutscheinen erhalten.
Wer an der TH Köln, Campus Gummersbach erstmalig immatrikuliert ist und sich bis zum 1. Dezember eines Jahres mit Hauptwohnsitz in Gummersbach meldet und bis mind, 31. Dezember des folgenden Jahres angemeldet bleibt, erhält einmalig 100 Euro.
Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nach Halberstadt verleget haben, Mieter der HaWoGe sind (bis zum Ende des dritten Semesters), erhalten ein Begrüßungsgeld in Höhe von ca. 150 Euro.
Mit der Karte erhält du viele attraktive Vergünstigungen in der Stadt Hannover. Erhalten kann man die Hausmarke in der Tourist Information Hannover gegenüber vom Hauptbahnhof. Vorzulegen ist jeweils eine aktuellen Immatrikulationsbescheinigung und Personalausweis oder Pass.
Das Begrüßungspaket können Studis erhalten, die sich in Heilbronn erstmals mit Hauptwohnung anmelden. Man kann entweder ein Semesterticket des Heilbronner Verkehrsverbunds oder ein Gutschein im Wert von 80 Euro für die Heilbronn Marketing GmbH – Tourist-Info erhalten. Außerdem besteht die Möglichkeit, an der Verlosung von Stadtfahrrädern teilzunehmen.
Die Stadt Holzminden gewährt Studierende 300,00 Euro Begrüßungsgeld nach Anmeldung der Hauptwohnung in Holzminden. Gegen Vorlage von Immatrikulationsbescheinigung und aktuellem Studierendenausweis erhält man nach einem Jahr 300 Euro.
Studierende, die Ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau anmelden, erhalten pro Studienjahr 80 Euro. Melden sich mehr als 2.000 Studierende an, so werden pro Person sogar 100 Euro ausgezahlt. Auszug aus dem Stadtportal: „Der Studierendenzuschuss wird auf Antrag gezahlt, wenn die Studierenden der Technischen Universität Ilmenau zum Stichtag 31.12. im Zeitraum des betreffenden Winter- und anschließenden Sommersemesters ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau oder einem ihrer Ortsteile haben. Das betrifft auch diejenigen Studierenden, die bereits vor ihrem Studium in Ilmenau mit Hauptwohnsitz wohnten und sich für ein Studium in Ilmenau entschieden haben. Die Antragstellung hat rechtzeitig, bis spätestens zum 31.12. für das betreffende Winter- und folgende Sommersemester zu erfolgen.“
Studierende, die ihren Hauptsitz in Jena erstmals angemeldet haben und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die „Hauptwohnsitz-Prämie“ in Höhe von 60 Euro pro Semester erhalten. Diese kann zwei Semester beantragt werden, so dass insgesamt 120 Euro in Anspruch genommen werden können. Die Beantragung muss bis zum 31. Dezember erfolgen.
Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studierende der Christian-Albrechts-Universität, der Fachhochschule Kiel, der Muthesius Kunsthochschule und der Wirtschaftsakademie Kiel (WAK) sowie Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und -schüler und Fachschülerinnen und -schüler, die nach Kiel gezogen sind und dort ihre Ausbildung machen. Der Wohnsitz darf frühestens drei Monate vor Studien- bzw. Ausbildungsbeginn nach Kiel verlegt worden sein. Der Anspruch besteht nur, sofern der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Kiel hat und bis zum folgenden 31. März durchgehend in Kiel gemeldet ist.
Studierende der Technischen Hochschule OWL in Lemgo erhalten von der Stadt Lemgo ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro, wenn sie sich erstmalig mit Hauptwohnsitz in Lemgo anmelden. (Information vom Bürgerbüro, auch im aktuellen Haushalt 2023 ist dafür Geld vorgesehen)
Die StuWiCard bietet viele Vergünstigungen und Rabatte von Ludwigsburger Geschäften. Sie gilt für alle Studierenden der Stadt. Wer sich zudem erstmalig mit Erstwohnsitz in Ludwigsburg anmeldet, erhält oben drauf einen WIllkommensbonus von 200 Euro. Nach der Anmeldung und der Registrierung der StuWiCard wird der Willkommensbonus auf der StuWiCard freigeschaltet.
Wenn du an der Otto-Guericke-Universität Magdeburg oder der Hochschule Magdeburg/Stendal studierst und deinen Hauptwohnsitz am Hochschulstandort anmeldest, kannst du 160 Euro absahnen. Diese kannst du dir entweder in 3 Raten (70 Euro, 50 Euro, 40 Euro) oder nach 2 Jahren auf einen Schlag auszahlen lassen. Wenn du dich für die Raten entscheidest, musst du jedes Jahr einen neuen Antrag stellen.
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Merseburg verlegt und dort studiert, kann pro Studienjahr 75 Euro erhalten. Der Antrag kann einmal jährlich bis 31.12 eingereicht werden.
Wer in Neubrandenburg studiert, eine Ausbildung macht oder eine Schule besucht und dort erstmalig seinen Hauptwohnsitz anmeldet, kann direkt bei der Anmeldung 50 Euro erhalten. Bleibt der Hauptwohnsitz bis zum 31.12. des Folgejahres bestehen, so gibt es weitere 100 Euro.
Studierende, die in einem Kalenderjahr das Studium in Oldenburg begonnen und sich dafür erstmalig mit der Hauptwohnung in Oldenburg angemeldet haben, können bis 30. Juni des Folgejahres einen Antrag auf das Begrüßungsgeld stellen.
Für Studierende der Hochschule Pforzheim, die Ihren Hauptwohnsitz in Pforzheim angemeldet haben gibt es bei der Tourist-Information Pforzheim einen Begrüßungsgutschein im Wert von 100 €.
Seit ein paar Jahren gibt es (trotz Zweitwohnungssteuer) auch in Rostock ein Begrüßungsgeld in Höhe von 150 Euro in bar für alle Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz erstmalig in die Stadt verlegen.
Antragsberechtigt sind Studierende, die an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg studieren und ihren alleinigen Wohnsitz oder Hauptwohnsitz zu diesem Zweck nach Senftenberg verlegt haben. Die Gutscheine haben einen Gesamtwert von jährlich 100,00 € pro Person und können für maximal drei Jahre beantragt werden. Der Antrag ist jährlich neu im Mai des Folgejahres persönlich in der Meldebehörde zu stellen.
Die Stadt Schmalkalden erstattet jedem Studierenden für die Zeit des Studiums in Schmalkalden anteilig 50,00 €/Semester der zu zahlenden Semestergebühren – nach dem Semester. Die Zahlung wird für einen Zeitraum von max. 8 Semestern übernommen, wenn bei Semesterbeginn (01.04. bzw. 01.10.) das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Es muss nur einmal ein Antrag gestellt werden.
Studierende, die sich mit Hauptwohnung in Siegen anmelden, kriegen die Kosten für das Semesterticket einmalig erstattet. Dafür müssen sie die Anmeldebestätigung und den Studierendenausweis beim AStA vorlegen.
Studierende, die an einer Sigmaringer Einrichtung (Hochschule, Modefachschule) immatrikuliert sind und ihren Hauptwohnsitz erstmalig nach Sigmaringen verlegen, erhalten von der Stadt Sigmaringen Einkaufsgutscheine im Wert von 75 EUR (drei Gutscheine zu je 25 EUR) sowie eine Eintrittskarte für eine Führung im Schloss Sigmaringen.
Wer seit mindestens seit einem Jahr an der Hochschule Soest studiert und genauso lange in Soest mit alleinigem Wohnsitz/Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann 100 Euro erhalten.
Studierende der Hochschule Magdeburg-Stendal erhalten ein Begrüßungsgeld von zweimal 50€, wenn sie sich mit ihrem Hauptwohnsitz in Stendal anmelden.
Studierende, die ihren Hauptwohnsitz erstmalig nach Ulm verlegen, erhalten einen Gutschein für ein Semesterticket im Wert von (Stand 2022) 145,50 Euro.
Es handelt sich um eine „Vechta schenkt-Karte“ im Wert von 100 Euro, die bei diversen Einzelhandelsgeschäften in Vechta (Liste)genutzt werden kann.
Die Stadt Weimar gewährt Studierenden eine Prämie, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach Weimar (einschließlich Ortsteile) verlegen und den Hauptwohnsitz an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils zum 31.12. (1. Stichtag) und zum 31.12. des Folgejahres (2. Stichtag) nachweisen.
Studierende der Hochschule Harz können online ein Begrüßungsgeld in Höhe von 200 Euro beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz nach Wenigerode verlegt haben.
Wer hauptberuflich Schülerin oder Schüler, Studentin oder Student oder Auszubildende oder Auszubildender ist und erstmalig den alleinigen Erstwohnsitz in Wiesbaden anmeldet, kann den Wiesbaden-Bonus in Höhe von 100 Euro erhalten.
Wer für das Studium seinen Hauptwohnsitz nach Wildau verlegt hat (also frühestens am 1. Januar bzw. 1. Juli – Start im Sommer- bzw. Wintersemester), kann jedes Semester auf rechtzeitigen (!) Antrag 50 Euro erhalten.
Voraussetzungen: Immatrikulation an der FH Braunschweig-Wolfenbüttel am Standort Wolfsburg sowie Hauptwohnsitz in Wolfsburg für mindestens 2 Jahre.
Die Stadt Würzburg erstattet Studis, die sich in Würzburg mit Hauptwohnsitz anmelden, einmalig die Kosten für das Semesterticket.
Abschaffung/Aussetzung Begrüßungsgeld
In diesen Städten wurde der Willkommensbonus abgeschafft oder ausgesetzt:
In Braunschweig wurde das Begrüßungsgeld abgeschafft und stattdessen die Zweitwohnungssteuer eingeführt.
Auf der Seite, auf der noch 2022 von einem Begrüßungsgeld für Studierende die Rede war, ist nichts mehr dazu zu finden.
In Chemnitz gab es ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nach Chemnitz verlegt haben. Allerdings sind auf der entsprechenden Seite keine aktuellen Informationen zu finden – also wohl eingestellt?
Die Stadt Flensburg gab jährlich ein „Begrüßungspaket für Studierende“ für alle Studierenden heraus, die ihr Studium in Flensburg beginnen und sich mit ihrer Hauptwohnung anmelden. Allerdings finden sich dazu keine aktuellen Informationen mehr, alle Fundstellen sind veraltet. Wahrscheinlich gibt es also nichts mehr.
In Frankfurt an der Oder wurde das Begrüßungsgeld abgeschafft.
Mittlerweile ist mit Begrüßungsgeld in Freiberg jene Zuwendung gemeint, die studentische Eltern für ihren Familienzuwachs erhalten.
Früher hat es einen Willkommensbonus für Studierende in Höhe von 175 Euro gegeben, mittlerweile ist mit Begrüßungsgeld in Halle jene Zuwendung gemeint, die studentische Eltern für ihren Familienzuwachs erhalten.
In Karlsruhe wurde in den vergangenen Jahren ein Begrüßungspaket im Wert von 200 Euro an Studierende ausgehändigt, die ihren Hauptwohnsitz in die Stadt verlagerten. Die Kampagne setzt 2022 und 2023 aus, ob sie 2024 fortgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
2018 wurde das Willkommensgeld in Leipzig eingestellt.
Gab es als Willkommensgeschenk 2022 an Hochschulen, war auch für Nicht-Studierende für 8 Euro erwerblich. Inzwischen durch Mannheim Plus-App ersetzt, die aber für alle 9,50 € kostet (wenn man die Vorteile wirklich nutzen will).
In Marburg gab es bis vor einiger Zeit einen marburgGUTSCHEIN für das erstmalige Anmelden eines Hauptwohnsitzes in der Stadt, wenn man an der Uni Marburg oder der Archivschule Marburg immatrikuliert war. Die Aktion wurde eingestellt.
Das Begrüßungsgeld wurde in Nürnberg 2015 eingestellt
Auch in Osnabrück gibt es seit 2015 kein Begrüßungsgeld mehr.
In Paderborn gab es nur in den Jahren 2016-2018 Begrüßungsgeld.
Die Wohnsitzprämie wurde 2018/19 aufgehoben.
Schon seit einigen Jahren gibt es in Wismar kein Begrüßungsgeld mehr (Information vom Bürgeramt).
Zum 30.06.2022 wurde entschieden, das Begrüßungsgeld in Höhe von 250 Euro abzuschaffen. (Information vom Bürgermeister).