Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Sachsen
Unser Übersichtsartikel zeigt die Lage in Sachen Studiengebühren in Sachsen: Die CDU-FDP Koalition hat Langzeitstudiengebühren von 500 €/Semester bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester seit WiSe 2012/13 eingeführt. Und den Hochschulen werden weitere Optionen freigestellt, z.B. Zweitstudiengebühren oder Gebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten. Die Regelungen sind mit dem Sächsischen Hochschulgesetz von 2023 (in Nachfolge zum „Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz“ von 2013) weitgehend unverändert geblieben. Beim Zweitstudium gab es leider eine Verschärfung.
Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Sachsen.
Im Detail: Studiengebühren in Sachsen
Langzeitstudiengebühren: 500 €
Zu zahlen bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester. Im Gegensatz zu Regelungen in anderen Ländern zählen nur die Semester im aktuellen Studiengang (die Formulierung in § 13 (2) Sächsisches Hochschulgesetz ist immer noch unklar, scheint aber so gemeint zu sein). Erlaubt sind gebührenfrei also die Überschreitung der Regelstudienzeit in Bachelor und Master von je vier Semestern. Die Regelung gilt seit SoSe 2013. Urlaubssemester zählen nicht mit, auch wer in offiziellen Organen der Hochschule mitgewirkt hat, bekommt diese teilweise nicht angerechnet (vgl. § 21 (2)-(4) Hochschulgesetz)
Zweitstudiengebühren: X €
Den Hochschulen ist es nach § 13 (4) Sächsisches Hochschulgesetz freigestellt, Gebühren für ein Zweitstudium zu erheben. 2023 wurde die Regelung offenbar verschärft, es können nun bereits für einen zweiten Bachelor Gebühren erhoben werden (vorher war das erst bei einem Master möglich) . Die Höhe ist nicht festgelegt. Die Gebühren dürfen erst ab dem 7. Semester über Regelstudienzeit des Erststudiums erhoben werden. Studiert man also bspw. zwei sechssemestrige Bachelor nacheinander jeweils in Regelstudienzeit, entgeht man noch den Zweitstudiengebühren. Derartige Gebühren erheben u.a. die Uni Leipzig, die TU Dresden und die TU Chemnitz (je 350 €/Semester) und die HMT Leipzig (900 €/Semester).
Nicht-EU-Ausländer: X €
Gebühren für Studierende aus nicht EU-Staaten. Optional; den Hochschulen ist es nach § 13 (3) SächsHSFG freigestellt, Gebühren zu erheben. Die Höhe ist nicht festgelegt, es muss lediglich parallel ein Stipendienprogramm eingerichtet werden. Die HMT Leipzig erhebt 1.800 €/Semester, die HfM Dresden 2.000 €/Semester (Bachelor, Master 1.300 €/Semester). Darüber hinaus nutzt Stand Oktober 2024 unserer Kenntnis (Angabe ohne Gewähr!) keine weitere Hochschule diese Gebühr.
Stand der Dinge und Geschichte
Im Zuge der Coronakrise hat die sächsische Regierung beschlossen, dass mindestens für das SoSe 2020, das WiSe 2020/21 sowie das SoSe 2021 die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert wird. D.h.: wer durch die Coronazeit im schlimmsten Fall drei Semester verliert, weil er/sie durch Depressionen, veränderte häusliche Situationen, etc. keine Kurse belegen kann, der/die muss sich keine Sorgen machen, infolgedessen durch die Langzeitstudiengebühren in Sachsen belastet zu werden.
Seit dem Frühjahr 2021 hat auch die HfM Dresden in ihrer Gebührenordnung (pdf) Gebühren für Nicht-EU-Ausländer verankert.
Seit 2023 heißt das Hochschulfreiheitsgesetz wieder einfach Hochschulgesetz. Die Regelungen zu Studiengebühren sind aber praktisch unverändert, bezüglich Zweitstudium sogar verschärft: Sie sind nun auch für einen zweiten Bachelor möglich.
Drei Jahre nach Bildung der neuen Koalition wollen CDU und FDP im September 2012 Ernst machen mit Langzeitstudiengebühren. Im Rahmen diverser Änderungen im Hochschulgesetz (u.a. wird auch die Verfasste Studierendenschaft insofern angegriffen, als es ein Austrittsrecht geben soll – was bspw. Semestertickets deutlich schwieriger machen würde, da keine sicheren Kalkulationen mehr möglich sind) findet sich auch eine Regelung zu den Gebühren.
Am 26.09.2012 war es soweit: Trotz einiger Proteste der Oppositionsparteien (und der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften) ließ die Koalition aus CDU und FDP nicht mit sich reden und verabschiedete ein Gesetzespaket zu hochschulrechtlichen Änderungen, das u.a. auch Langzeitstudiengebühren vorsieht und den Studierenden ein Austrittsrecht aus der Verfassten Studierendenschaft gibt. Letzteres wurde sogar erst Anfang September 2012 mal schnell vom zuständigen Ausschuss zum ursprünglichen Gesetzentwurf ergänzt, bei den Langzeitstudiengebühren die „Freisemester“ noch um ein Semester gemindert.
Durch die Änderungen des Sächsischen Hochschulgesetzes im Vorjahr besteht seit 2013 die Möglichkeit für die Hochschulen, von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten Studiengebühren zu erheben. Als offenbar erste Hochschule – so berichtet SPIEGEL ONLINE am 11.04.2013 – will das nun die Hochschule für Musik und Theater (HMT) in Leipzig tatsächlich realisieren: 1.800 Euro wird dort das Semester für Studierende aus Nicht-EU-Staaten ab Wintersemester 2013/2014 kosten – ohne Übergangsregelung. Von möglichen Stipendien wird wahrscheinlich nur ein Bruchteil der über 100 betroffenen ausländischen Studierenden profitieren können. Gegen das Ansinnen der HMT läuft eine Online-Petition.
Die Möglichkeit, Studiengebühren von Studierenden außerhalb der EU zu erheben, nutzte die HMT Leipzig. Dagegen hatte eine betroffene Studentin geklagt (unterstützt vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren – vgl. unser Artikel vom 17.04.2015), wie so oft dauerte das. Am 25.10.2016 jedoch fällt das Verwaltungsgericht Leipzig die Entscheidung: Die Hochschule muss die Gebühren zurückerstatten – offenbar wegen formaler Mängel der Gebührensatzung. Näheres hier (ab der Zwischenüberschrift „Dämpfer aus Leipzig“). Doch das hat die Gebühr schließlich nicht gestoppt – Satzungen kann man ja ändern.
In Dresden entsteht Ende 2002 auch eine studentische Initiative, die sich für Studiengebühren ausspricht - und sich damit auch die Unterstützung des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) gesichert hat. Das CHE ist schon seit Jahren ein Vorkämpfer für Studiengebühren und immer auf der Suche nach Studierenden, die das auch so finden, zum Beweis, dass das doch die allgemeine Meinung sei und die komischen Studierdenenvertretungen sowieso nur eine Minderheit vertreten ...
Für ein Zweitstudium werden prinzipiell 307 € (600 DM) pro Semester fällig. Man kann allerdings einen Antrag auf Ausnahme bei der eigenen Hochschule stellen, so dass es im konkreten Einzelfall auf die zuständigen Stellen vor Ort ankommt. Hinweis: Bricht man ein Studium ab und beginnt ein anderes Fach zu studieren, so ist das kein Zweitstudium. Nur wenn man nach einem erfolgreich abgeschlossenem Studium ein weiteres betreibt, spricht man von einem Zweitstudium.
Anfang Dezember 2003 wird den sächsischen Studierendenvertretern ein Entwurf der Hochschulgebührenordnung zugespielt, der es in sich hat. Teilweise war der Entwurf aber offenbar gefälscht. Um was es trotzdem alles gehen könnte, ist im Kasten oben unter Geplant zu lesen. Denn große Teile schienen ein echter Entwurf gewesen zu sein.
Im März 2004 werden Pläne bekannt, von Auslandsstudenten Gebühren zu verlangen. Die genaue Ausgestaltung ist noch unklar, offenbar soll aber eine Art „Full-Service“ mit Mensa, Sprachunterricht, Wohnen und besonderer Betreuung verkauft werden. Wahrscheinlich aber irgendwie überteuert bzw. Leistungen, die bisher gratis waren, werden damit kostenpflichtig.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26.01.2005, dass der Bund den Ländern nicht ein Studiengebührenverbot vorschreiben kann, könnte Sachsen ebenfalls zuschlagen. Allerdings scheint es vorläufig keine konkreten Pläne zu haben.
Laut einem Artikel in sz-online vom 26.05.2005 äußert Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) am Vortag in Freiberg vor Studenten der Bergakademie, dass Studiengebühren nach seiner Überzeugung in fünf Jahren flächendeckend in Deutschland eingeführt sind. Zur Zeit sind sie in Sachsen laut Koalitionsvertrag nicht vorgesehen - der Ministerpräsident will aber wohl damit andeuten, dass es spätestens nach den nächsten Wahlen anders aussehen wird ...
Am 07.12.2005 zeigt eine Hochschuldebatte (auf Antrag der Linkspartei.PDS), dass die Koalitionäre CDU und SPD bei Studiengebühren verschiedener Ansicht sind. Die Rednerin der SPD betonte: "Wir haben eine klare Meinung, denn die SPD ist gegen Studiengebühren und mit der SPD wird es in Sachsen auch keine Studiengebühren geben." Wohingegen Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) durchaus anderer Ansicht ist - aber da er auf die SPD als Koalitionspartner angewiesen ist, zunächst keine Chance hat, Studiengebühren einzuführen.
Nachdem sich CDU und SPD einige Wochen mal wieder über Studiengebühren gestritten haben, beschloss der Koalitionsausschuss am 17.01.2006, dass die Koalition keine Studiengebühren beschließen wird. Aus Sicht der SPD ist damit „das Thema beerdigt“ – zumindest bis 2009, wenn wieder Landtagswahlen anstehen.
Am 08.04.2009 wird bekannt, dass im Entwurf des Wahlprogramms der CDU ausdrücklich festgehalten werden solle, dass keine allgemeinen Studiengebühren eingeführt werden. Der Ministerpräsident Tillich scheint zu diesem Thema eine deutlich andere Meinung als sein Vorgänger zu haben. Er wird mit den Worten zitiert, dass es mit ihm keine Studiengebühren geben werde und dass diese in Zeiten der wirtschaftlichen Krise „nicht in die Landschaft“ passten.
Nach den Landtagswahlen am 30.08.2009 zeichnete sich eine neue Koalition ab, nämlich eine aus CDU und FDP. Die Verhandlungen der beiden Parteien waren schnell abgeschlossen, am 16.09.2009 wurde der Entwurf des Koalitionsvertrages vorgestellt. Allgemeine Studiengebühren wird es demnach nicht geben. Aber: „Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden.“ Von Seiten der FDP sind offenbar nur ein oder zwei Semester Überschreitung der Regelstudienzeit noch ohne Gebühren gedacht. Man wird abwarten müssen, wie die notwendige Gesetzesänderung konkret ausfallen wird (auch die Gebührenhöhe ist noch offen).
Artikel (auch) zu Studiengebühren in Sachsen
Artikel bei Studis Online
- Baden-Württemberg kopiert Sachsen: Bezahlstudium für Nicht-EU-Ausländer im Ländle; hier geht es auch um die Entscheidung des VG Leipzig zu den Studiengebühren für internationale Studis an der HMT Leipzig (26.10.2016)
- Mauern gegen Ausländer? Gebühren für internationale Studierende (17.04.2015)
- Studierende (aus Dresden)für Studiengebühren? (08.11.2002)
Häufig gestellte Fragen
In Sachsen gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es sogenannte Langzeitstudiengebühren von 500 €/Semester pro Semester ab dem 5. Semester über Regelstudienzeit. Die drei größten Hochschulen erheben Zweitstudiengebühren (zweiter Bachelor/zweiter Master) in Höhe von 350 €/Semester. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass Hochschulen StudentInnen aus Nicht-EU-Ländern zur Kasse bitten, dies tut unseren Infos nach nur die HMT Leipzig.
Langzeitstudiengebühren von 500 €/Semester sind bei Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester zu zahlen. Genbührenfrei erlaubt sind wohl die Überschreitung der Regelstudienzeit in Bachelor und Master von je vier Semestern. Urlaubssemester zählen nicht mit, auch wer in offiziellen Organen der Hochschule mitgewirkt hat, bekommt diese teilweise nicht angerechnet.
Unter Umständen gar nichts. Den Hochschulen ist die Erhebung von Gebühren für Zweitstudien nämlich freigestellt – auch in der Höhe. Die (Technischen) Unis Leipzig, Dresden und Chemnitz erheben je 350 €/Semester. Zudem dürfen die Gebühren erst ab dem 7. Semester über Regelstudienzeit des Erststudiums erhoben werden. Studiert man also bspw. zwei Bachelor nacheinander jeweils in Regelstudienzeit, entgeht man den Zweitstudiengebühren.
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!