Übersicht+GeschichteStudiengebühren im Saarland
Unser Übersichtsartikel zeigt die Lage in Sachen Studiengebühren im Saarland: Langzeitstudiengebühren und Zweitstudiengebühren werden nicht erhoben, obwohl es möglich wäre. Dagegen ist der seit WiSe 2018/19 optionale Verwaltungskostenbeitrag von 50 €/Semester flächendeckend eingeführt worden.
Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren im Saarland.
Im Detail: Studiengebühren im Saarland
Verwaltungskostenbeitrag: 50 €
Alle staatlichen Hochschulen (die Verwaltungshochschule ausgenommen) erheben den Verwaltungskostenbeitrag, der im Gesetz nicht vorgeschrieben, sondern nur eine Kann-Bestimmung ist. Einige Befreiungsmöglichkeiten.
Seniorenstudium: 50 - 500 €
Jeweils 50 - 500 €/Semester (genauer Betrag ist Hochschulen überlassen) für StudentInnen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben (sog. Seniorenstudium). Die Uni des Saarlandes erhebt grundsätzlich 400 €, von den anderen Hochschulen sind uns keine konkreten Zahlen bekannt.
Langzeit-/Zweitstudiumsgebühren: bis 400 €
Möglichkeiten für die Unis, jeweils bis zu 400 €/Semester ab dem 5. Hochschulsemester über Regelstudienzeit zu erheben.
Das nutzt in der Realität nach unseren Informationen (Stand 05/2021) jedoch keine Uni im Saarland!
Dennoch noch ein wenig Theorie zum Gesetz: Die Regeln für ZweitstudentInnen sind im Gesetz ziemlich verkopft formuliert. Zahlen müsste i.d.R. wer einen zweiten Bachelor oder zweiten Master studiert, für den das Erststudium nicht zwingend notwendig war. In solchen Fällen werden die Semester aus dem ersten und zweiten Studium addiert, sodass Studis, die im Erststudium in Regelstudienzeit studiert haben, im Zweitstudium ab dem 5. Semester zahlen müssen.
Darin stehen sogar in § 2 noch die Regelungen für allgemeine Studiengebühren – doch in § 17 sind diese seit WiSe 2009/2010 wieder aufgehoben.
Stand der Dinge und Geschichte
Seit dem Wintersemester 2018/2019 können die Hochschulen „von den Studierenden für Verwaltungsdienstleistungen einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro pro Semester erheben“ (Zitat aus Saarländisches Hochschulgebührengesetz § 16a). Offenbar haben die Hochschulen nur darauf gewartet – alle staatlichen Hochschulen (die Verwaltungshochschule ausgenommen) erheben ihn.
Die Uni des Saarlandes geht immerhin über die im Gesetz vorgesehenen Befreiungsmöglichkeiten (in der Mutterschutzfrist, Elternzeit und Kindererziehung bis 10. Lebensjahr, Behinderung, Pflege von nahen Angehörigen) hinaus, es können auch BAföG-EmpfängerInnen auf Antrag befreit werden. Bei den anderen Hochschulen ist uns von solchen weitergehenden Befreiungsmöglichkeiten nichts bekannt.
Bei all den verschiedenen Gebühren im Saarland mal was erfreuliches: das saarländische Wirtschaftsministerium hat im Frühjahr 2021 entschieden, für das Sommersemester einmalig die Hälfte der Kosten fürs Semesterticket zu übernehmen. Damit sollten Studis in Pandemiezeiten finanziell entlastet werden.
Zudem hat die saarländische Regierung im Zuge der Coronakrise nach und nach beschlossen, dass für das SoSe 2020, das WiSe 2020/21 sowie auch das SoSe 2021 die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert wird. D.h.: wer durch die Coronazeit im schlimmsten Fall drei Semester verliert, weil er/sie durch Depressionen, veränderte häusliche Situationen, etc. keine Kurse belegen kann, der/die muss sich keine Sorgen machen, infolgedessen durch die Langzeitstudiengebühren im Saarland belastet zu werden.
Am 19.05.2010 wird der Gesetzentwurf (Drucksache 14/179-NEU 2)von CDU, FDP und Grünen in erster Lesung vom Landtag beschlossen. Wenn es dabei bleibt und er demnächst endgültig in zweiter+dritter Lesung verabschiedet wird, könnten Hochschulen ab Wintersemester 2010/2011 Gebühren von Langzeitstudierenden und bei einem Zweitstudium erheben. Es ist aber den Hochschulen überlassen, ob sie tatsächlich Gebühren erheben und in welcher Höhe (solange es höchstens 400 € je Semester sind).
Der unten genannte Gesetzentwurf wird mit minimalen Änderungen tatsächlich im Juni 2010 beschlossen. Die Hochschulen des Saarlandes wollen aber offenbar alle gemeinsam Gebühren einführen - oder es vielleicht sogar ganz lassen. In jedem Fall können Gebühren frühestens zum SoSe 2011 kommen, da sich die Hochschulen bis im August 2010 noch nicht entschieden haben.
Auch zum Wintersemester 2011/2012 verzichten die Hochschulen auf die Erhebung von Langzeitstudiengebühren und Zweitstudiumsgebühren unter anderem mit der Begründung, dass es zu viele Ausnahmefälle geben würde und der Verwaltungsaufwand zur Eintreibung der Gebühren in keinem Verhältnis zu den letztendlichen Einnahmen stehen würde.
Da die – sowieso ziemlich ungewöhnliche – Koalition aus CDU, FDP und Grünen Anfang 2012 auseinanderbricht, gibt es am 25. März 2012 Neuwahlen. Wie immer haben wir den größeren Parteien aus diesem Anlass Fragen zu hochschulpolitischen Themen, u.a. auch zu Studiengebühren gestellt. Eine Zusammenfassung der Antworten findet sich im Artikel Wahlprüfsteine Hochschulpolitik: Was die Parteien im Saarland vertreten. Demnach ist aktuell nur die FDP für die (Wieder-)Einführung von allgemeinen Studiengebühren, alle anderen lehnen sie grundsätzlich ab bzw. würden sie aktuell wegen „mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung“ nicht einführen wollen (CDU). Offen bleiben die Langzeitstudiengebühren, hier sind nur Piraten und LINKE explizit für die Abschaffung.
Die Neuwahlen am 25.03.2012 führen dazu, dass die CDU leicht dazu gewinnt und wohl mit der zwar erstarkten, aber auf dem zweiten Platz verbliebenen SPD eine große Koalition bilden wird. Jedenfalls haben das beide Parteien so angekündigt. Alternativ könnte die SPD auch mit der Linken koalieren, hatte das aber vor den Wahlen ausgeschlossen. In Sachen Studiengebühren wird vermutlich alles so bleiben, wie es ist: Keine allgemeine Studiengebühren, Zweit/Langzeitstudiengebühren stehen den Hochschulen frei (aktuell hat aber keine Hochschule diese Möglichkeit genutzt).
Wie zu erwarten war, ist es zu einer CDU-SPD-Koalition gekommen. Im Koalitionsvertrag wird zu Studiengebühren nur indirekt etwas erwähnt, nämlich dadurch, dass das Land „weiterhin die Mittel zur Kompensation des Wegfalls der Studiengebühren [...] bereitstellen [wird]“ (S. 31). Daraus ergibt sich aber, dass es dabei bleibt, dass keine allgemeine Studiengebühren erhoben werden.
Die Fraktion der Piratenpartei hat im Oktober 2012 einen Anlauf versucht, die (sowieso von keiner Hochschule real erhobenen) Langzeit- und Zweitstudiumsgebühren aus dem Gesetz zu streichen. Dieses Ansinnen wird aber nur von den Grünen unterstützt, die Linken enthalten sich, CDU und SPD stimmen dagegen. Es bleibt also bei der optionalen Möglichkeit für die Hochschulen, die aber weiterhin nicht genutzt wird.
Am 21.03.2002 hat der Landtag mit der absoluten CDU-Mehrheit das Gesetz zur Einführung von Langzeitstudiengebühren nach dem Modell von Baden-Württemberg beschlossen. Es ist bereits im April 2002 in Kraft getreten, erstmals zahlen mussten die meisten Langzeitstudierende im SoSe 2003, einige wenige ab SoSe 2004. Die Studiengebühr beträgt 500 €. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Juli 2001, die das baden-württembergischen Gebührenmodell als rechtmäßig erklärt hat, dürfte diesem Ansinnen weiteren Vorschub geleistet haben.
Demnach hat der Ministerrat Eckpunkten für die Einführung von Studiengebühren zugestimmt. Sie scheinen sich an den Plänen von Baden-Württemberg zu orientieren: Alle Hochschulen müssen die Gebühren erheben, ein Darlehen wird angeboten, die Studierenden werden erst bei Schulden (BAföG und Studiengebühren zusammen) von über 15.000 Euro von weiteren Gebühren freigestellt. Im ersten und zweiten Semester („Orientierungsphase“) soll die Studiengebühr auf 300 Euro beschränkt werden. Die Einführung wird jedoch erst etwas später stattfinden: Zum Wintersemester 2007/2008. Zunächst muss aber erst ein konkreter Gesetzentwurf ausgearbeitet werden und dieser im Landtag eingebracht werden. Auch weil das noch dauert, dürfte dieser spätere Termin angepeilt sein.
„Passend“ zu den verstärkt aufflammenden Protesten gegen die vorgelegten Studiengebühren-Gesetzenwürfe und unbeindruckt vom Rechtsgutachten, dass vom ABS vorgelegt wurde und verfassungsrechtliche Mängel aller bisheriger Entwürfe aufzeigt, verkündet Wissenschaftsminister Jürgen Schreier am 30.11.2005 die Studiengebühren-Pläne im Saarland.
Am 31.05.2006 nimmt der Landtag mit seiner CDU-Mehrheit in erster Lesung den Studiengebühren-Gesetzentwurf an. Zur weiteren Beratung wird er in die Beratung im Wissenschaftsauschuss verwiesen.
Der Wissenschaftsausschuss hat sich beeilt - bereits am 12.07.2006 beschließt der Landtag des Saarlandes das Studiengebühren-Gesetz mit geringfügigen Änderungen mittels der Stimmen der CDU-Mehrheit (alle anderen Parteien stimmten - aus verschiedenen Gründen - dagegen).
Die Verteilung der Einnahmen aus den Studiengebühren ging jahrelang relativ geräuschlos über die Bühne. Doch Ende Januar 2009 gibt es erstmals Ärger: Die große Frage ist, ob Bauen mit Studiengebühren okay ist. Die StudierendenvertreterInnen finden nein, das Rektorat sieht das anders.
Am 20.03.2009 verkünden Ministerpräsident Müller und sein Wissenschaftsminister, das Land werden zukünftig die Zinsen des Studiengebührendarlehens übernehmen. Details dazu im Artikel Wahlkampf-Getöse? Saarland zahlt Zinsen des Studiengebührendarlehens.
Am 01.07.2009 beschließt der Landtag des Saarlandes tatsächlich die im März angekündigte Änderung in Sachen Studiengebührendarlehen (Details siehe im Artikel vom 20.03.).
Nach den Landtags-Wahlen entschlossen sich die Grünen letztendlich dazu, mit CDU und FDP zu koalieren. Tatsächlich konnten sie im Koalitionsvertrag die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren festschreiben. Langzeitstudiengebühren wird es aber wohl (wieder) geben.
Am 17.12.2009 hat der Landtag des Saarlandes mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen in erster Lesung der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zugestimmt. SPD und Linke stimmten dagegen, da im Gesetzentwurf die Einführung von Langzeitstudiengebühren und Gebühren für ein Zweitstudium erwähnt werden (wenn auch die Regelung im Detail auf ein weiteres Gesetz geschoben wird). Ebenso bleibt noch ungeregelt, wie die Hochschulen für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden.
Mit der Zustimmung des Landtags am 10.02.2010 sind die allgemeinen im Saarland abgeschafft. Ab Sommersemester 2010 muss also nicht mehr gezahlt werden.
Artikel zu Studiengebühren im Saarland
Artikel bei uns
- Dokumentation (Archiv): Ausnahmen + Befreiungsmöglichkeiten von den Studiengebühren (WiSe 2007/2008 bis WiSe 2009/2010)
- Was die Parteien im Saarland wollen [Antworten auf die Wahlprüfsteine zu den Wahlen 2012] (14.03.2012)
- Was die Parteien im Saarland wollen [Antworten auf die Wahlprüfsteine zu den Wahlen 2009] (27.08.2009)
- Ärger an der Uni des Saarlandes: Bauen mit Studiengebühren? (05.02.2009)
- Saarland beschließt Studiengebühren (12.07.2006)
- Bundesverfassungsgericht erlaubt Studiengebühren (26.01.2005)
- 500 Euro Studiengebühren "eine Hausnummer" (20.01.2005)
- Bankkredite für Studiengebühren und Lebensunterhalt? (12.01.2005)
- Hochschulrahmengesetz, Studiengebühren und Verfasste Studierendenschaft (14.12.2004)
- Kippt Bundesverfassungsgericht Verbot von Studiengebühren? Alles Propaganda! (09.11.2004)
- Studierende zeigen Flagge gegen Studiengebühren und für die Verfasste Studierendenschaft (04.11.2004)
- Es wird langsam spannend: Verfassungsgericht verhandelt Studiengebührenverbot am 9. November (29.09.2004)
Häufig gestellte Fragen
Im Saarland gibt es – wie in ganz Deutschland – keine Allgemeinen Studiengebühren mehr. Neben Studiengebühren an privaten Hochschulen gibt es sogenannte Langzeitstudiengebühren von bis zu 400 €/Semester, die derzeit (12/2020) aber keine Hochschule erhebt. Ein Seniorenstudium (ab Vollendung des 55. Lebensjahres) kostet je nach Hochschule 50-500 €/Semester. Zudem ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 50 €/Semester in den Semesterbeiträgen inbegriffen.
Die Langzeitstudiengebühren von bis zu 400 €/Semester im Saarland zahlt derzeit niemand, da die Hochschulen sie trotz Möglichkeit nicht erheben. Rein rechtlich dürften sie Studierende ab dem 5. Hochschulsemester über Regelstudienzeit zur Kasse bitten. Für ZweitstudentInnen (bspw. zweiter Bachelor) gilt: die Semesteranzahl aus dem ersten Bachelor wird angerechnet. Wer dort in Regelstudienzeit studiert hat, muss ab dem 5. Semester im zweiten Bachelorstudium zahlen.
Wer als StudentIn älter als 55 Jahre ist, muss im Saarland je nach Hochschule 50-500 €/Semester für ein reguläres Studium bezahlen. Viele SeniorInnen studieren auch als Gasthörer, das kostet wiederum stattdessen 40-250 €/Semester. Alles natürlich zzgl. des Semesterbeitrages, den jedeR zahlen muss.
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!