Übersicht+GeschichteStudiengebühren in Nordrhein-Westfalen
Unser Übersichtsartikel zeigt die Lage in Sachen Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen: Seit dem Wintersemester 2011/2012 sind die allgemeinen Studiengebühren abgeschafft. Die angedachten Gebühren für Nicht-EU-Bildungsausländer sind seit Ende 2019 vom Tisch.
NRW ist das einzige Land, dass keinerlei Gebühren (auch nicht Verwaltungskostenbeiträge oder Gebühren für Langzeitstudierende, berufsbegleitend Studierende o.ä.) erhebt – der Semesterbeitrag muss natürlich dennoch gezahlt werden.
Erfahre hier alles über die einzelnen Arten von Studiengebühren und die Geschichte der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen.
Im Detail: Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen
Derzeit keine Gebühren: -
In NRW gibt es derzeit keine Studiengebühren an staatlichen Hochschulen. Was meinen wir damit genau, „keine Studiengebühren“? Damit meinen wir nicht, dass dein Studium kostenlos ist. Noch immer zu zahlen ist der reguläre Semesterbeitrag – und der ist gar nicht mal so niedrig. An den meisten öffentlichen Hochschulen in NRW musst du über 300 Euro bezahlen. Der Semesterbeitrag setzt sich i.d.R. aus einem Beitrag für die Studierendenvertretung (meistens AStA), einem Sozialbeitrag für das zuständige Studierendenwerk und zum größten Teil dem Beitrag für dein Deutschlandsemesterticket zusammen.
Aber: es gibt für Studierende an öffentlichen Hochschulen keine Gebühren, die der Hochschule oder dem Land NRW zu zahlen sind. Auch nicht für Langzeitstudierende, berufsbegleitende Studiengänge, für studierende Nicht-EU-Ausländer oder sonst wen. Auch den Verwaltungskostenbeitrag, der in vielen Bundesländern gezahlt wird (meist ca. 50 €, die zusätzlich im Semesterbeitrag verankert sind), gibt es in NRW nicht.
Anders ist es natürlich an privaten Hochschulen – dort gibt es immer Studiengebühren. Lediglich bei dualen oder berufsbegleitebnden Studienvarianten werden die Gebühren möglicherweise vom Arbeitgeber getragen (der dafür aber wahrscheinlich weniger Lohn zahlen dürfte).
Stand der Dinge und Geschichte
Ende November 2019 ist nach zwei Jahren Diskussion das Thema Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende vorerst wieder vom Tisch. „Das Thema Studienbeiträge werden wir nicht weiterverfolgen“ – so die NRW-Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen im Interview mit der Westdeutschen Zeitung. Die schwarz-gelbe Landesregierung ist zu dem Schluss gekommen, dass der Aufwand für eine Verwaltung der Gebühren sowie die Prüfung von Befreiungsgründen unverhältnismäßig ist. Die Entscheidung wurde von landesweiten und bundesweiten Studierendenvertreter*innen begrüßt. Sebastian Zachrau vom freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) sieht in der Entscheidung aus NRW ein Signal für Baden-Württemberg und fordert: „Vielmehr sollte jetzt auch die Landesregierung in Stuttgart eine nicht-diskriminierende Lösung für ihre Haushaltslöcher finden und Studiengebühren vollständig abschaffen.“
Vor den Wahlen am 14.05.2017 haben sich SPD, Grüne und Linke klar gegen Studiengebühren ausgesprochen. Und selbst die CDU hat im April 2017 nach einigem Ringen in ihr Regierungsprogramm der CDU für Nordrhein-Westfalen 2017-2022 aufgenommen: „Studiengebühren lehnen wir ab.“ (S.77) Spitzenkandidaten Laschet hatte allerdings einige Monate vorher Studiengebühren „in neuer Form“ nicht ausgeschlossen. Einzig die FDP steht noch offen zu Studiengebühren – in der Variante „nachlaufend“, gern auch als „Absolventengebühren“ bezeichnet. So gesehen sollte es eigentlich auch in Zukunft zumindest keine allgemeinen Studiengebühren geben – außer die CDU kommt der FDP bei einer möglichen CDU-FDP ausgerechnet in diesem Punkt entgegen …
Das Landes-ASten-Treff Nordrhein-Westfalen und das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) wenden sich am 22.05.2017 in einem offenen Brief an Armin Laschet von der CDU und tragen Argumente gegen Studiengebühren im allgemeinen, aber auch in Form von nachlaufenden Absolventengebühren vor. Sie wollen damit möglichst frühzeitig ausschließen, dass die CDU auf die Idee kommt, der FDP (die ja Absolventengebühren befürwortet) ausgerechnet hier entgegenzukommen.
CDU und FDP schreiben in ihrem am 16.06.2017 veröffentlichten Koalitionsvertrag fest, dass auf allgemeinen Studiengebühren verzichtet wird, aber „Studienbeiträge für Studierende aus Drittstaaten“ wie in Baden-Württemberg (1.500 €/Semester) kommen sollen.
Ende November 2017 kommt es zu einer studentischen Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag gegen die geplanten Studiengebühren. Das Wissenschaftsministerium äußert, sich erst im Laufe des Jahres 2018 zu den Gebühren positionieren zu wollen und noch die Entwicklung in Baden-Württemberg beobachten und bewerten möchte. Es wird also zunehmend unwahrscheinlich, dass die Gebühren noch 2018 kommen – unmöglich ist es allerdings nicht.
Im April 2018 ist noch keine Entscheidung in Sachen Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer gefallen. Offenbar wird noch auf amtliche Zahlen aus Baden-Württemberg gewartet, um zu sehen, wie sich die dort eingeführten Gebühren ausgewirkt haben. Zwar seien die Bewerberzahlen in Baden-Württemberg mit Einführung der dortigen entsprechenden Gebühren um 26% gefallen. Es gehe der Ministerin aber um die tatsächliche Zahl ausländischer Studierenden, die möglichst nicht einbrechen solle. Auch müsse die Einnahmesituation, die sich am Ende in Baden-Württemberg ergebe, betrachtet werden. So zitierte jedenfalls die Neue Westfälische eine Ministeriumssprecherin.
Die Landtagswahlen am 09.05.2010 haben die bisherige CDU-FDP-Regierung klar abgewählt. SPD und Grüne haben die absolute Mehrheit im Landtag nur um einen Sitz verfehlt, konnten sich aber mit der LINKEN nicht auf eine Koalition verständigen. Verhandlungen mit der FDP (die zunächst nicht einmal verhandeln wollte) führten ebenfalls zu keinem Ergebnis. Auch die Alternative große Koalition aus SPD und CDU wurde von der SPD nach ersten Gesprächen mit der CDU ausgeschlossen. Nun soll es wohl zu einer rot-grünen Minderheitsregierung kommen. Diese wird vermutlich mit den Stimmen der Linken die Studiengebühren abschaffen - wobei noch unklar ist, zu welchem Zeitpunkt.
Am 14.07.2010 ist Hannelore Kraft (SPD) zur Ministerpräsidentin einer rot-grünen Minderheitsregierung gewählt worden. Die LINKE hatte sich bei der Abstimmung der Stimmen enthalten. SPD und Grüne wollten dann am 15.07. einen Antrag zur Abschaffung der Studiengebühren zur Abstimmung stellen, der den genauen Termin der Abschaffung noch offen lässt (wie man hörte war frühestens an das Wintersemester 2011/2012 gedacht). Die LINKE hatte dagegen direkt einen Gesetzentwurf eingereicht, der die Abschaffung bereits zum Wintersemester 2010/2011 vorsieht (und für schon für das Wintersemester gezahlte Gebühren die Rückzahlung vorschreibt). Um das Gesicht zu wahren, wurden beide Anträge in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Es bleibt offen, zu welchem Zeitpunkt die Gebühren nun tatsächlich abgeschafft werden.
Der Gesetzentwurf (Drucksache 15/97) der Landesregierung wird am 16.09.2010 in erster Lesung im Landtag eingebracht. Darin vorgesehen ist die Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012. Die Einnahmeausfälle der Hochschulen sollen durch zusätztliche Mittel des Landes für die Hochschulen ausgeglichen werden. Dabei soll das Gesetz sicherstellen, dass die Hochschulen trotz dieser Mittel nicht mehr Studienplätze anbieten müssen. Die LINKE, auf deren Stimmen SPD und Grüne angewiesen sind (CDU und FDP sind gegen die Abschaffung der Gebühren), fordert die Abschaffung schon zum Sommersemester 2011 zu realisieren. Es erscheint aber nicht sonderlich wahrscheinlich, dass sie sich damit durchsetzen kann.
Am 18.01.2011 wird der Nachtragshaushalt 2010 vom nordrhein-westfälische Verfassungsgericht vorläufig gestoppt. Eine endgültige Entscheidung über die verfassungsmäßigkeit wird erst in einigen Monaten erwartet. Sollte der Haushalt verfassungswidrig sein, gerät die Minderheitsregierung stark unter Druck. Selbst wenn der Haushalt am Ende doch vom Verfassungsgericht durchgewunken wird, könnte rot-grün auf Neuwahlen setzen, um sich neu zu legitimieren. Neuwahlen könnten bedeuten, dass die Abschaffung der Studiengebühren davor nicht mehr beschlossen wird und die Gebühren erst einmal bestehen bleiben. Darüber hinaus gibt es um weitere Details des Gesetzes Streit mit der Linken, auf deren Stimmen (bzw. Enthaltungen) die rot-grüne Minderheitsregierung angewiesen ist.
Nachdem die LINKE (auf deren Stimmen oder mind. Enthaltung von einigen die rot-grüne Minderheitsregierung angewiesen ist) Mitte Februar 2011 nochmals betont hat, dass es an ihnen nicht scheitern wird (auch wenn sie die Gebühren früher abschaffen wollten), wurde das Gesetzes zur Abschaffung der Studiengebühren am 24.02.2011 im Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und LINKE verabschiedet. Siehe auch unseren Artikel Weitere Gebührenbastion gefallen: NRW schafft Studiengebühren ab.
Den Haushalt 2011 und den Nachtragshaushalt für 2010 hatte die rot-grüne Minderheitsregierung noch durchgebracht, am Haushalt 2012 ist sie jedoch am 14.03.2012 – durchaus ein wenig überraschend – gescheitert. Obwohl sowohl FDP als auch Linke befürchten müssen, bei Neuwahlen aus dem Landtag zu fliegen, blieben diese bei Ihrer – politisch auch gut begründbaren – Haltung, dem Haushalt nicht zuzustimmen. So wird es zu Neuwahlen am 13. Mai 2012 kommen. In Sachen Studiengebühren ist allerdings auch nach den Wahlen nicht mit Änderungen zu rechnen, denn bisher sieht alles danach aus, dass rot-grün aus den Wahlen sogar gestärkt hervor gehen wird – und die haben die Gebühren ja abgeschafft. Und auch die Piraten und die Linke (so sie jeweils in den Landtag kommen) lehnen Studiengebühren ab. Selbst die CDU ist inzwischen nicht mehr für die (direkte) Wiedereinführung der Studiengebühren. Ob das glaubwürdig ist, ist eine andere Frage. Klar an Studiengebühren hält nur die FDP fest. Alle Aussagen dazu in unserem Übersichtsartikel mit den Antworten von Linken, Piraten, FDP, Grünen, CDU und SPD auf unsere Wahlprüfsteine Hochschulpolitik zur Landtagswahl 2012: Was die Parteien in Nordrhein-Westfalen vertreten.
Die Neuwahlen am 13. Mai 2012 haben der bisherigen Minderheitsregierung aus SPD und Grünen eine deutliche Mehrheit an Sitzen im Landtag gebracht. Es wird allgemein damit gerechnet, dass es nun zu einer rot-grünen Koalition kommen wird. Damit wird es dabei bleiben, dass in NRW an staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren für Bachelor- und konsekutive Master-Studiengänge erhoben werden.
Wie erwartet, haben SPD und Grüne eine Koalition geschlossen. Im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode bis 2017 wird ausdrücklich festgehalten: „Studiengebühren bleiben abgeschafft.“ (S. 24, Zeile 1035/1036).
Bei den Landtagswahlen am 22.5.2005 haben CDU und FDP die Mehrheit im Landtag gewonnen und werden voraussichtlich eine Koalition eingehen. Diese Koalition strebt die Einführung von allgemeinen Studiengebühren in Höhe von 500 € an. Siehe auch die kurze Zusammenfassung der Wahlprogramme. In den noch Koalitionsgesprächen zwischen CDU und FDP wurden ein paar Eckpunkte vereinbart, siehe Nordrhein-Westfalen am schnellsten bei Studiengebühren?. Da die Hochschulen offenbar selbst entscheiden können, ob sie Studiengebühren erheben, könnte es an den einzelnen Hochschulen liegen, ob es wirklich zu Studiengebühren kommt. Die FH Dortmund jedenfalls will zur Zeit an der Studiengebührenfreiheit festhalten, siehe Hochschulen könnten Studiengebühren verhindern.
Um die Einführung von allgemeinen Studiengebühren vielleicht doch noch zu verhindern, führen das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren unterstützt von Gewerkschaften, ASten und der LandesschülerInnenvertretung seit 01.09.2005 eine Unterschriftensammlung gegen Studiengebühren durch. Ende Juli 2005 ist verschiedenen Medienberichten zu entnehmen, dass NRW doch nicht so schnell sein wird mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren. Als Starttermin ist für alle nun das Wintersemester 2007/2008 anvisiert (als „frühestmöglich“ bzw. „spätestens“ – je nach Quelle). Erstsemester könnten jedoch schon früher dran sein. Siehe den Artikel "NRW bremst ein wenig".
Am 07.09.2005 verkündete „Innovationsminister“ Pinkwart die neueste Beschlusslage des Kabinetts. Demnach werden auch viele BAföG-EmpfängerInnen die Studiengebühren zahlen müssen - je nach Höhe ihrer BAföG-Schulden sogar ganz. Details dazu im Artikel Studiengebühren auch für BAföG-EmpfängerInnen?. Was sonst noch zu sagen ist zu den Plänen (und den Details, die noch für einigen Ärger und sogar dem Scheitern sorgen könnten), ist im Artikel NRW will doch am schnellsten sein: Studiengebühren ab WiSe 2006/2007 zu lesen. Einführungstermin nun also doch wieder früher - ein ständiges hin und her ...
Die erste Lesung des Studiengebühren-Gesetzes findet am 30.11. statt, dazu haben Mitte November 2005 diverse Studierendenvertretungen Proteste angekündigt (parallel gibt es auch in Baden-Württemberg die erste Lesung des dortigen Gesetzentwurfes). Offenbar auch um die Proteste zu diskreditieren, wurde von „Innovations-Minister“ Pinkwart lanciert, dass es doch eine Geld-zurück-Garantie geben würde – hinter der allerdings wenig steckt.
Laut Planungen sollen die Hochschulen selbst entscheiden können, ob sie Studiengebühren erheben. An der Uni Bochum wurden die Studierenden gleich zweimal zum Thema befragt – vom AStA und vom Rektorat. In beiden Umfragen wurden Gebühren deutlich abgelehnt.
Aus der vollmundig angekündigten Geld-zurück-Garantie bei den Studiengebühren ist nichts geworden – im aktuellen Gesetzesentwurf gibt's nicht mal mehr den ursprünglich geplanten Passus, der selbst schon kaum wirkungsvoll war. Dazu und zu weiteren aktuellen Entwicklungen in NRW der Artikel Gesetze mit schönen Titeln und unschönen Inhalten vom 25.01.2006.
Die geplanten Studiengebühren führen in NRW weiter zu Unruhe. So preschen die ersten Hochschulen vor und wollen schon Vorbereitungen zur Einführung treffen, obwohl noch nicht mal das Gesetz beschlossen ist. In Bielefeld führte das am 01.02.2006 zur Besetzung des Rektorats nach einer von Tumulten begleiteten Senatssitzung.
Im Laufe des Februars beschließen weitere Hochschulen, dass sie - sofern der Landtag das Gebührengesetz beschließt – ab Wintersemester Studiengebühren erheben wollen. Nach dem Rektorat der Uni Bielefeld wird am 15.02. auch das Rektorat der Uni Paderborn besetzt.
Am 16.03.2006 beschließt der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP das „Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz“, ein Wortungetüm, dass verschleiert, dass es einfach um Studiengebühren geht. Mehr dazu im Artikel Auch NRW beschließt Studiengebühren.
Ende April 2006 haben die meisten Hochschulen sich bereits dazu positioniert, ob sie Studiengebühren einführen wollen. Gebührensatzungen sind aber auch im Mai bisher erst ganz vereinzelt beschlossen - und solche Beschlüsse wurden teilweise durch Studierenden-Proteste zumindest aufgeschoben. Einen Überblick (der auch in Zukunft immer aktualisiert werden wird) gibt der Artikel NRW: Lagebericht.
Am 16.05.2006 demonstrieren etwa 7000 Studierende auf einer landesweiten Demonstration gegen Studiengebühren und Hochschulfreiheitsgesetz. Im Anschluss an die Demonstration kam es zu weiteren spontanen Aktionen von einigen Hundert Studierenden, die nach Angaben von studentischen Augenzeugen zu übertriebenen Reaktionen seitens der Polizei führten.
Neben den schon vor einiger Zeit gemeldeten juristischen Bedenken gegen das Studiengebührengesetz an sich könnten auch einige von Hochschulsenaten beschlossene Studiengebührensatzungen nichtig sein. Jedenfalls dann, wenn sie in Senatssitzungen beschlossen wurden, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagten. Mehr dazu im Artikel Beschlossene Studiengebühren-Satzungen nichtig? vom 24.06.2006.
An diversen Hochschulen, die allgemeine Studiengebühren beschlossen haben (Übersicht siehe hier – zuletzt wurde eine Studienbeitragssatzung selbst an der Uni Bochum verabschiedet – trotz aller Studiproteste) oder das noch tun wollen, könnte es ein Gebühren-Boykott geben. Dies und andere Protestformen sollen jedenfalls auf einem Summercamp of resistance vom 24. bis 29. August in Bochum besprochen werden.
Die SPD beschließt am 28.08.2006 keine Verfassungsbeschwerde gegen das Studienbeitragsgesetz (also gegen die Studiengebühren) einzulegen. Die Grünen allein – die dies vorgeschlagen hatten – haben nicht genug Abgeordnete im Landtag, um diesen Weg gehen zu können. Somit sind die Studierenden bei Klagen auf sich gestellt – es soll aber in jedem Fall Klagen geben. Und ein Boykott wird auch geplant.
Mitte November 2006 reicht dieim Oktober gestartete Kampagne „Wir holen Dir die Gebühren zurück!“ erste Klagen ein – siehe den Artikel Klagen, nichts als Klagen. Viele Studierendenvertretungen in Nordrhein-Westfalen werden zusammen mit dem Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) gegen die allgemeinen Studiengebühren klagen und suchen dafür Erstsemester, die sich an Sammelklagen beteiligen wollen.
Ende 2006 / Anfang 2007 flammt nochmals besonderer Widerstandsgeist gegen die Studiengebühren auf – in Nordrhein-Westfalen allerdings etwas gebremst. An einigen Hochschulen wird ein Studiengebühren-Boykott versucht – allerdings ohne durchschlagende Wirkung. An welchen Hochschulen (vor allem auch in anderen Bundesländern) ein Boykott versucht wurde ist im Übersichts-Artikel Studiengebührenboykott 2007 nachzulesen.
Am 09.10.2007 entscheidet das Oberverwaltungsgericht für NRW über eine Klage gegen die Studiengebühren, die vor allem auf den UN-Sozialpakt verweist, der nach Ansicht der KlägerInnen Studiengebühren ausschließt. Das OVG sieht den UN-Sozialpakt jedoch nicht als „unmittelbar geltendes Recht“ an. Und will nicht einmal eine Revision zulassen. Trotzdem soll weiter geklagt werden. Mehr dazu und ein Kommentar im Artikel UN-Sozialpakt nicht anwendbar? Oberverwaltungsgericht Münster hat keine Bedenken gegen Studiengebühren.
Eine erste "Bilanz" der Einführung der Studiengebühren in NRW wird auf einer Anhörung im Landtag am 28.02.2008 gezogen. Wie unser Artikel zeigt, gehen die Ansichten darüber stark auseinander.
2002: Erste Pläne in Sachen Langzeitstudien- und Einschreibegebühren
Im Mai 2002 wurden Pläne bekannt, von allen Studierenden 50 € Einschreibegebühren und von manchen 650 € Langzeit/Zweitstudiengeühren zu erheben. Die Gelder sollten komplett im Landeshaushalt verschwinden und diesen um 90 Mio. € entlasten. Die Pläne stammten – wen wundert's – vom Finanzministerium.
An den Hochschulen in NRW wurde vor allem wegen dieser Pläne im Mai/Juni 2002 gestreikt. Als Erfolg dieser Proteste konnte verzeichnet werden, dass der SPD-Landes-Parteirat sich am 15.06.2002 gegen die aktuellen Gebührenpläne aussprach. Allerdings wurden Gebühren nicht vollständig ausgeschlossen: Studienkonten fand der Parteirat okay. Am 18.06.2002 wurde bekannt, dass die Landesregierung auf die Einschreibegebühren für alle verzichten will. Allerdings blieb es bei Gebühren für Langzeit-, Senioren- und Zweitstudierende. Das Kalkül der Landesregierung, dass dann die Proteste abflauen würden, weil nicht so viele direkt betroffen erscheinen, schien aufzugehen.
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause (17.7.2002) brachte das Landeskabinett von NRW den Referentenentwurd für das „Gesetz zur Einführung von Studienkonten und zur Erhebung von Hochschulgebühren“ auf den Weg. Fast schon üblich bei solchen studierenden-unfreundlichen Gesetzen war der Zeitpunkt: Anfang der vorlesungsfreien Zeit. Zwar durften sich die Hochschulangehörigen (also auch die Studis) innerhalb von drei Wochen zum Gesetz äußern, große Proteste waren in den „Ferien“ aber kaum zu organisieren – was den Regierenden sicher sehr recht war. Die Diskussion zog sich dann doch erstaunlich lange hin, es gab diverse Bedenken gegen das geplante Gesetz (siehe auch den Artikel NRW: Es tut sich was zum Thema Studiengebühren) – schliesslich wurde es in der geplanten Form doch aufgegeben.
2003: Studienkonten beschlossen
Grundlage der Studienkonten war das Gesetz zur Einführung von Studienkonten, das der Landtag mit den Stimmen von rot-grün am 22.01.2003 beschloss. Erstmalig wurden Gebühren im SoSe 2004 erhoben – 650 Euro wurden dann für ein „zu langes“ Studium fällig. Faktisch handelte es sich bei den Studienkonten um Langzeitstudiengebühren – Namen sind nun mal Schall und Rauch. Mehr im Artikel Schnell studieren soll sich lohnen …. Details zu den beschlossenen Regelungen finden sich im Artikel Studienkonten kommen in zwei Stufen.
Ende November 2003: Die Studienkonten waren noch nicht mal in Kraft – da redete die Wissenschaftsministerin bereits von allgemeinen Studiengebühren – wenn das Verbot im HRG fallen sollte. Damit fiel die SPD-Landesministerin der Bundesbildungsministerin Bulmahn (ebenfalls SPD) in den Rücken, schließlich hatte letztere das HRG mitgestaltet … Später äußerte Kraft aber, es würde nach den Studienkonten erstmal nichts weiteres kommen.
2004: Klagen gegen Studienkonten nur bei Details erfolgreich
Es kam zu diverse Klagen gegen die Studienkonten. Im März 2004 gibt es zunächst unerfreuliche Entscheidungen: Demnach waren die Gebühren grundsätzlich juristisch nicht zu beanstanden. Der Anwalt, der Musterklagen von Studierendenvertretungen und Aktionsbündnis gegen Studiengebühren vertrat, sah aber noch Hoffnung, denn bei den ersten Entscheidungen waren Einzelkläger vorgegangen. Am 19.07.2004 gab es dann immerhin Erfolge gegen Detailregelungen.
Am 13.10.2004 sprach sich Wissenschaftsministerin Kraft doch gegen allgemeine Studiengebühren aus – diese Garantie gelte auch für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung zu Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz kippe. Bei gleicher Gelegenheit feierte sie „ihre“ Studienkontoregelung und dass damit endlich die „Karteileichen“ exmatrikuliert würden.
Anfang Dezember 2004 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster über vier Berufungen zu Urteilen des Verwaltungsgerichtes Köln. Grundsätzlich sah das OVG Münster die Studienkonten als rechtmäßig an. Auch wenn der Gesetzgeber (hier die Landesregierung NRW) erst wenige Jahre vorher erklärt habe, er wolle keine Studiengebühren einführen, ergibt sich daraus kein Vertrauensschutz. Nur für frühere StudiengangwechslerInnen ergaben sich aus den Urteilen Vorteile.
Die bisherige Wissenschaftsminister Kraft (SPD) sah in den Studienkonten einen Wettbewerbsvorteil, wie sie am 20.01.2005 erklärte und die Ablehnung von allgemeinen Studiengebühren am Rande der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26.01.2005 nochmals wiederholte.
Häufig gestellte Fragen
Nein. In NRW gibt es derzeit keine Studiengebühren an öffentlichen Hochschulen (an privaten Hochschulen jedoch natürlich schon). Es gibt keine Gebühren für Langzeitestudierende, berufsbegleitend Studierende, Studis aus dem Nicht-EU-Ausland oder sonst wen. Der Semesterbeitrag muss natürlich dennoch gezahlt werden. Weitere Infos dazu hier.
Nein. Es gab dementsprechende Planungen der aktuellen Koalition aus CDU und FDP in NRW. Diese wollte nach Vorbild des Modells in Baden-Württemberg Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in NRW einführen. Nach öffentlicher Kritik an den Plänen, wurden diese jedoch nicht mehr weiter verfolgt.
Ein Studium in NRW ist nicht kostenlos. Noch immer zu zahlen ist der reguläre Semesterbeitrag (i.d.R. Beitrag für AStA, Studierendenwerk und Semesterticket). Und an privaten Hochschulen hat man zusätzlich Studiengebühren. Aber: Studierende zahlen an öffentlichen Hochschulen keine Gebühren an die Hochschule oder das Land NRW (auch nicht Langzeitstudierende, berufsbegleitende Studiengänge, Nicht-EU-Ausländer o.ä.).
Hinweis
Die Angaben hier beruhen auf eigenen Recherchen, eine Gewähr dafür kann nicht übernommen werden. Wer von neuen Plänen oder wirklichen Änderungen der hier geschilderten Lage gehört: Bitte informiert uns per Mailformular, damit wir die Information einbauen können. Vielen Dank!