DokumentationKMK-Beschluss zu Studiengebühren 2000
Die Grundzüge des KMK-Vorschlages: Das Erststudium soll kostenfrei bleiben, allerdings können schon für eine Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester Gebühren erhoben werden. Alternativ können auch Semesterwochenstunden als Messlatte herangezogen werden, was zumindest für ein Teilzeitstudium Vorteile bieten würde, allerdings hohen Verwaltungsaufwand mit sich brächte.
Welches Modell auch immer: Das Versprechen von SPD und Grünen vor der Bundestagwahl, Studiengebühren zu verbieten, ist damit gebrochen. Alles Schönreden – z.B. vom hochschulpolitischen Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Berniniger, der als Erfolg anpries, dass die Gebühren eine KANN- und keine MUSS-Regelung sind – ist verfehlt. Die Studierendenverbände haben sich jedenfalls einhellig enttäuscht über die gefunde Regelung gezeigt und bezeichnen sie als weiteren Meilenstein in Richtung allgemeine Studiengebühren. In jedem Fall wird nur weiterer Protest gegen Studiengebühren die Regierenden daran erinnern, dass ein gebührenfreies Studium eine soziale und gesellschaftliche Errungenschaft ist, die es lohnt, erhalten zu bleiben.
Der KMK-Beschluss im Wortlaut
Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer 290. Plenarsitzung am 25. Mai 2000 in Meiningen erneut beraten, ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Länder eine Vereinbarung über Studiengebührenfreiheit treffen können. Sie hat dazu folgenden Beschluss gefasst [Hinweis der Redaktion: der Beschluss hatte – wie oben erwähnt – keine direkten Auswirkungen, da einige Ministerpräsidenten sich dagegenstellten]:
Die Länder vereinbaren, das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und bei konsekutiven Studiengängen bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss grundsätzlich gebührenfrei zu halten.
Es müssen weitere Anreize geschaffen werden, damit die Hochschulen den Abschluss eines grundständigen Studiums in der Regelstudienzeit ermöglichen und damit ein verantwortungsvoller Umgang der Studierenden mit dem Studienangebot gefördert wird.
Um dieses sicherzustellen, können Länder Guthaben oder Studienkonten für ein gebührenfreies Studium einführen. Das Guthaben kann in Form von Semestern, das Konto in Form von Semesterwochenstunden vergeben werden.
Nach deutlicher Überschreitung des Guthabens (Regelstudienzeit zuzüglich mindestens 4 Semester oder Semesterwochenstunden gemäß Prüfungsordnungen zuzüglich 30%) bleibt es den einzelnen Ländern überlassen, Studiengebühren zu erheben.
Die Länder sichern die Kompatibilität entsprechender Regelungen, um die Freizügigkeit der Studierenden in ganz Deutschland zu gewährleisten.
Sofern in einzelnen Ländern für Langzeitstudierende Gebühren erhoben werden, müssen sie die Lebensverhältnisse der Studierenden und die jeweiligen Studienbedingungen berücksichtigen. Außerdem sollen Ausnahmetatbestände analog der Bafög-Regelungen vorgesehen werden.
Die Ministerpräsidenten werden gebeten, die vorstehenden Grundsätze zu bestätigen und die Kultusministerkonferenz mit der Erarbeitung eines Staatsvertragsentwurfs zu beauftragen.
Ein Kommentar …
... der das wesentliche zusammenfasst, kommt von Bernhard Weinschütz (wissenschaftspolitischen Sprecher der Grünen(?) in Berlin), wir dokumentieren auszugsweise:
Sog. „Langzeitstudierende“ belasten die Hochschulen nicht mehr als andere Studierende. Die Hauptursachen, nämlich ungenügende Studienbedingungen und materielle Zwänge zum Jobben, werden durch Gebühren in keiner Weise angegangen. Richtig wäre es gewesen, eine umfassende Studienreform zu vereinbaren, um die Studiengänge studierbarer zu machen, und die Ausbildungsförderung weiter zu verbessern. Damit würde man mehr Studierende zu einem früheren Abschluss bringen. So aber zwingt man „Langzeitstudierende“ zur Exmatrikulation und zum Abgang ohne Abschluss – es sei denn, sie kommen aus Verhältnissen, die es ihnen ermöglichen, die Studiengebühren zu bezahlen – eine unsoziale Auswahl. Unklar ist bisher noch die Laufzeit bzw. Kündigungsmöglichkeit des abzuschließenden Staatsvertrages. Da sie voraussichtlich nur wenige Jahre beträgt, ist die Studiengebührendiskussion auch mit dem jetzigen Beschluss nicht beendet. Vielmehr ist zu befürchten, dass der sog. „Kompromiss“ sich langfristig nur als Einstieg in weitere Studiengebühren – auch für Anfangssemester – erweist.