Tipps und TricksOhne BAföG genug Geld fürs Studium
Vorab solltest du natürlich klären, wie hoch dein Geldbedarf während des Studiums sein wird. Wir haben dazu einen Artikel zu den monatlichen Kosten eines Studiums.
Neben den folgenden Möglichkeiten solltest du nicht vergessen, dass du natürlich auch vorhandene Ersparnisse für die Finanzierung des Studiums einsetzen kannst. Wollte man allerdings ein 5-jähriges Studium (Bachelor+Master) komplett finanzieren, müsste man nur für die Lebenshaltungskosten mit über 50.000 € rechnen (850 €/Monat * 60 Monate). Und das ist im Grunde noch sehr knapp kalkuliert, vor allem in Großstädten, in denen günstige Wohnmöglichkeiten rar sind.
1. Wirklich kein BAföG?
Definitiv kein BAföG ist möglich, wenn du offiziell in Teilzeit studierst. Das ist der Fall, wenn in deine, Studiengang weniger als 30 ECTS pro Semester erreicht werden, du also bspw. für einen 180-ECTS-Bachelor planmäßig mehr als 6 Semester brauchst.
Auch wenn du ein Zweitstudium machst (ein zweiten Bachelor oder einen zweiten Master oder bspw. ein Bachelor oder Master nach einem Diplom), ist BAföG außer in extrem seltenen Ausnahmefällen ausgeschlossen.
Ebenso ist BAföG nicht mehr möglich, wenn du den Leistungsnachweis nach vier Semestern nicht erbringen konntest oder deutlich über die Regelstudienzeit hinaus studierst.
Schließlich gibt es auch eine Altersgrenze – die seit Wintersemester 2022/2023 aber auf großzügige 45 Jahre (!) erhöht worden ist: Bei Beginn des Studiums musst du unter 45 sein (Bachelor, Diplom, Staatsexamen, Magister, Master). Bist du bei Studienbeginn schon über 30 gibt es übrigens definitiv elternunabhängiges BAföG. Dieses kann es aber auch für jüngere geben, wenn schon länger gearbeitet wurde (5 Jahre ab dem 18. Geburtstag oder mind. 3 Jahre nach einer Berufsausbildung (zusammen mit der Ausbildung müssen es 6 Jahre sein).
Von den Gründen abgesehen, dass BAföG „dem Grunde nach“ nicht (mehr) möglich ist, gibt es auch viele Situationen, in denen BAföG zwar theoretisch möglich wäre – aber für dich nur 0 Euro rausspringen. In den meisten Fällen liegt das daran, dass aus Sicht des Gesetzes die Eltern zu viel verdienen – und demzufolge Unterhalt leisten müssten (dazu weiter unten mehr). Falls dir der Bescheid des Amtes nicht korrekt zu sein scheint, versuche ihn mit unserem BAföG-Rechner nachzustellen. Falls dann eine Differenz auftritt, kannst du Ergebnis und Bescheid an uns einsenden, wir geben dir dann Hinweise, ob vielleicht wirklich das Amt einen Fehler gemacht haben könnte. Es gibt aber auch dann leider kein BAföG, wenn du selbst zu viel Vermögen oder hohe Einkünfte (während des Förderzeitraums) hast.
Wenn du nur knapp kein BAföG erhalten kannst, weil deine Eltern knapp zu viel verdienen: Denke daran, dass bei einem Auslandsaufenthalt – vor allem bei einem mit Studiengebühren – der BAföG-Bedarf höher ist und du dafür vielleicht doch (ein wenig) Auslandsbafög bekommen kannst. Auch wenn sich der Status von Geschwistern ändern (sie bspw. nach einem Gap Year ein Studium oder eine Ausbildung beginnen), ändert sich die Berechnung und vielleicht kommt dann doch etwas BAföG zustande!
2. Alternative bezahltes Studium – keine Geldsorgen, aber deutlich anderes Studium
Statt andere Einkommensquellen zu suchen, gibt es auch die Möglichkeit, eine andere Form des Studiums zu wählen: Bei vielen Varianten eines dualen Studiums bist du neben dem Studium bei einer Firma angestellt. BAföG ist dann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber wegen des u.U. gar nicht so geringen Einkommens faktisch praktisch Null. An privaten Hochschulen fällt das Einkommen evt. geringer aus, weil der Arbeitgeber in der Regel die Studiengebühren trägt und so möglicherweise weniger für dein Einkommen übrig bleibt.
Oder du machst ein duales Studium an einer Verwaltungshochschule, bist also beim Staat – z.B. bei einem Finanzamt, der Rentenversicherung oder einer Stadtverwaltung – angestellt (und kannst allein daher gar kein BAföG bekommen, da dich der Staat ja schon direkt bezahlt).
Beim Studium an einer Bundeswehrhochschule verpflichtet man sich zu 13 Jahren Dienst bei der Bundeswehr (bei Medizinstudium sogar 17 Jahre), bekommt dafür aber schon während des Studiums Einkommen. Vorsicht: Wer dann die Dienstverpflichtung nicht erfüllt, muss mit sehr hohen Strafzahlungen rechnen – keine gute Idee! Also nur für Menschen, die sich wirklich vorstellen können, solange bei der Bundeswehr zu bleiben. Davon abgesehen musst du es überhaupt schaffen, das Zulassungsverfahren zu bestehen.
3. Unterhalt durch die Eltern
Die meisten Studierenden bekommen (auch) Unterstützung durch die Eltern. Solange du noch keine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hast, sind in der Regel deine Eltern unterhaltspflichtig – im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Theoretisch sollte das BAföG genau dann einspringen, wenn die Eltern zu wenig Geld haben.
Was jedoch „zu wenig Geld“ ist, darüber gibt es zwangsläufig sehr unterschiedliche Ansichten. Viele möchten ihren Eltern nicht mehr „zur Last“ fallen oder „auf eigenen Beinen“ stehen. Rechtlich gesehen ist es in Deutschland aber so, dass „gut“ verdienende Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind. Sie bekommen – wenn auch begrenzt bis zum 25. Lebensjahr – dafür übrigens auch das Kindergeld bzw. (bei hohem Einkommen) Kinderfreibeträge (die zu mehr Steuerersparnis führen, als es sonst Kindergeld geben würde).
4. Kindergeld
Das Kindergeld bekommen zwar normalerweise die Eltern. Aber falls die Eltern sich weigern, dieses herauszugeben, so kannst du es dir direkt von der Familienkasse überweisen lassen („Abzweigung“). Immerhin geht es um 250 € im Monat. Allerdings gibt es Kindergeld höchstens bis zum 25. Geburtstag (und über 18 nur, wenn du dich in Ausbildung oder Studium befindest – schaue im Zweifel die Details dazu an!).
5. Studentenjobs – Nebenbei Jobben oder umfangreicher Ferienjob
Zwei Drittel der Studierenden, vor allem in höheren Semestern oder höheren Alters, jobben neben dem Studium. Die meisten davon kämen sonst mit ihrem Geld aus anderen Quellen nicht ganz aus. Ein Klassiker ist dabei die Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft an der Hochschule selbst. Dabei lernst du im besten Fall sogar noch was. Die Bezahlung ist allerdings nur knapp über dem Mindestlohn. Was aber natürlich für viele andere Hilfsjobs – sei es in der Gastronomie oder im Einzelhandel – nicht anders ist.
Lukrativer können manche Ferienjobs sein, bei denen man während der vorlesungsfreien Zeit umfangreicher als Werkstudent:in jobbt (evt. auch tatsächlich 40 Stunden/Woche). Das ist so auch erlaubt, ohne den Studierendenstatus zu verlieren: Die Beschränkung auf 20 Wochenstunden Arbeit bezieht sich auf die Vorlesungszeit. Pass aber auf, dass du noch genug Zeit für die Vorbereitung auf Klausuren hast, die in vielen Studiengängen am Anfang oder Ende der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden.
6. Stipendium
Wer kein BAföG bekommen kann, wird es auch bei Stipendien schwerer haben. Der größte Anteil an Stipendien wird von den parteinahen bzw. kirchlichen Stiftungen sowie einigen weiteren großen Organisationen vergeben – mit finanzieller Unterstützung des Bundes und mit am BAföG angelehnten Bedingungen. Dennoch ist auch allein das über die normale BAföG-Höhe hinaus gehende „Büchergeld“ von 300 €/Monat nicht zu verachten – dieses bekommt jedeR Stipendiat bei den großen Organisationen.
Dafür gibt es auch einige spezielle Stipendienangebote für (künftige) Studierende, die erst nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung in höherem Alter studieren – z.B. das Aufstiegsstipendium, aber auch diverse andere Angebote (die dann aber jeweils in geringer Anzahl).
Daneben gibt es auch noch eine Vielzahl von kleinen Stiftungen, die Stipendien nach allen möglichen Bedingungen vergeben. In bestimmten Nischen (in die du dann aber auch passen musst) finden sich manchmal nicht genügend KandidatInnen und Gelder werden nicht ausgezahlt. Andererseits sind die Gelder insgesamt beschränkt und oft reicht es nur für eine kleine Förderung. Um ein Stipendium solltest du dich also vorrangig kümmern, wenn du entweder (sehr) gute Zeugnisse hast (oder sehr gute Note in interessanten Fächern), besonderes soziales Engagement vorweisen kannst oder auf Grund deiner besonderen persönlichen Situation hoffst, ein spezielles Stipendium finden zu können. Bei allen, auf die nichts dergleichen zutrifft, sollten sich erst andere Geldquellen sichern und sich danach überlegen, ob sie für Stipendienbewerbungen noch Zeit investieren wollen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich gezielt bei Organisationen zu bewerben, bei denen das eigene Profil überhaupt eine Chance hat.
7. Wohngeld – nur wenn BAföG unmöglich
Viele denken, Wohngeld für Studierende sei nicht möglich. Das ist nicht richtig. Wohngeld ist allerdings solange nicht möglich, wie „dem Grunde nach“ BAföG möglich wäre. D.h. wenn du nur kein BAföG bekommst, weil deine Eltern oder du zu viel verdienen oder du zu viel Vermögen hast, dann ist auch kein Wohngeld drin.
Kannst du aber nachweisen, dass du prinzipiell kein BAföG mehr bekommen kannst, so kann Wohngeld möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass du für den sonstigen Lebensunterhalt ausreichend Einkommensquellen nachweisen kannst, du also nur eine Unterstützung für die Miete brauchst. Auch ein Studienkredit sollte eine Einkommensquelle in diesem Sinn sein.
8. Studienkredite und Bildungsfonds
Mit einem Studienkredit verschuldest du dich. Das sollte also nur der letzte Ausweg sein, wenn alle anderen Geldquellen nicht reichen. Gegen Ende des Studiums mag es auch sinnvoll sein, weniger zu jobben und sich mehr auf das Studium zu konzentrieren. Also sozusagen schnelleres / besserer Abschluss, dafür aber ein wenig Schulden. Mit einem guten Abschluss in einem gefragten Bereich kannst du ja u.U. gut verdienen und die Schulden schnell abzahlen.
Eine Alternative zu klassischen Studienkrediten kann ein Bildungsfonds sein. Hier hängt die Höhe der Rückzahlung vom später erzielten Einkommen ab. Sofern man sich an gewisse Regeln hält, besteht fast kein Verschuldungsrisiko – denn bei wenig Einkommen muss man nicht zurückzahlen. Allerdings bedeutet das umgekehrt, dass einiges mehr zurück zu zahlen ist, sollte man überdurchschnittlich gut verdienen. Dann wäre ein Studienkredit günstiger gewesen …
9. Arbeitslosengeld oder Bürgergeld: Nur bei Teilzeitstudium
Arbeitslosengeld oder Bürgergeld (der Nachfolger von ALG II / „Hartz IV“) – kann es nur geben, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wann genau das der Fall ist, darüber wird immer wieder gestritten. Bei einem Vollzeitstudium wird das grundsätzlich verneint, Voraussetzung ist also ein offizielles Teilzeitstudium und zwar am besten eines, bei dem das Studium mind. 50% länger als normal dauert.
Arbeitslosengeld kannst du weiterhin nur bekommen, wenn du vor dem Studium bereits mindestens 12 Monate gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und das höchstens drei Jahre her ist. Bürgergeld wiederum ist an härtere Grenzen bei Vermögen und Einkommen geknüpft.
Noch mal in Kürze: Studienfinanzierung ohne BAföG
Wenn du kein BAföG bekommst, weil deine Eltern zu viel verdienen, dann sind sie eigentlich verpflichtet, dir Unterhalt zu leisten. Aber auch wenn du deine Eltern raushalten willst oder musst, bleiben noch einige Möglichkeiten:
Bezahltes Studium (bspw. duales Studium) wählen
* Nur in bestimmten Ausnahmefällen.
Das kommt ganz darauf an. Als Student:in mit eigener Wohnung oder eigenem Zimmer muss man selbst in günstigen Städten mit um die 800 € im Monat kalkulieren. Je nach Stadt und Ansprüchen ist es dagegen leider leicht möglich, dass auch deutlich über 1.000 € gebracht werden (vgl. Studienkosten). Da reicht selbst der BAföG-Höchstsatz nicht aus – und ohne BAföG heißt das, all dieses Geld muss anderswo her kommen. Möglich ist das, aber bedeutet u.U. gewisse Einschränkungen (weniger Zeit, weil mehr Jobben – und/oder Verschuldung durch Studienkredite oder einkommensabhängige Zahlungsverpflichtung bei Bildungsfonds).