Studienfinanzierung in NotlagenStudienabschlussdarlehen / Überbrückungsdarlehen u.ä.
Neben den (kommerziellen) Anbietern von Studienkrediten und den staatlichen Hilfen auf Bundesebene (BAföG, Bildungskredit) gibt es bei finanziellen Engpässen insbesondere während der Studienendphase weitere Hilfen – jedenfalls an den meisten Hochschulorten.
Solltest du BAföG bekommen (haben), denke als Erstes an das Flexisemester und wenn das nicht mehr möglich ist, an die Hilfe zum Studienabschluss beim BAföG – die gibt es nämlich auch nach Überschreitung der Regelstudienzeit. Jedenfalls, wenn die Überschreitung nicht zu lange ist und du ansonsten BAföG erhalten würdest.
Wir haben im Folgenden nur Anbieter aufgenommen, die ganze Bundesländer abdecken. Es gibt aber u.U. noch weitere lokale Darlehenskassen u.ä. – es ist uns unmöglich, diese alle im Blick zu behalten. Eine Übersicht des Deutschen Studentenwerks, welche Studierendenwerke Angebote machen, findet Ihr hier. Auch gibt es lokal teilweise parallel zu den genannten Angeboten noch weitere, auch deswegen solltest du dich – falls du hier noch nicht fündig wirst – auch lokal erkundigen, beim Studierendenwerk oder dem AStA.
Ergänzungen / Korrekturen zu unserer Liste nehmen wir gern per Mailformular entgegen.
Tipp: Essensmarken / „Freitisch“
An einigen Hochschulen gibt es auf Antrag Essensmarken für die Mensa für einige Wochen oder Monate umsonst (manchmal auch „Freitisch“ genannt). Dabei müsst Ihr nachweisen – meist durch Vorlage von Kontoauszügen der letzten Monate, dass du tatsächlich sehr geringe Einkünfte hast. Frage am besten beim Sozialreferat deiner Studierendenvertretung nach. Entweder bietet das selbst so etwas an – oder kann dich an die zuständige Stelle (manchmal direkt beim Studentenwerk) verweisen. Sonst evt. auch hier.
Studentische Darlehenskassen bzw. Darlehenskassen der Studentenwerke für ganze Bundesländer
Angebot 1: Studienabschlussdarlehen
Ratenhöhe/Dauer: i.a. bis zu 24 Monate jeweils bis zu € 700, insgesamt höchstens € 17.000
Zinssatz: 0%, nach Ablauf des 5. Jahres sind für den jeweiligen Darlehensstand 2% p.a. Zinsen zu entrichten. Laufzeit höchstens 10 Jahre (Darlehensgewährung bis zwei Semester), sonst 14 Jahre. Einmalige Bearbeitungebühr: 50 €
Bedingungen: AntragstellerIn muss „Studienabschlussphase“ (Abschluss in vier Semestern möglich) erreicht haben. Ein Bürge muss gestellt werden.
Einschränkungen: Nur für Studierende an Hochschulen in Bayern, die von einem Studentenwerk betreut werden.
Angebot 2: Einmaldarlehen
Höhe: einmalig bis zu 3.000 €
Zinssatz:0%, nach Ablauf des 5. Jahres sind für den jeweiligen Darlehensstand 2% p.a. Zinsen zu entrichten. Laufzeit höchstens 10 Jahre. Keine Gebühr für Einmaldarlehen!
Bedingungen: Nachweis besonderer Aufwendungen für das Studium (aber auch bspw. für eine Mietkaution).
Einschränkungen: Nur für Studierende an Hochschulen in Bayern, die von einem Studentenwerk betreut werden.
Angebot: Finanzierung des gesamten Studiums
Ratenhöhe/Dauer: monatlich bis zu € 750 für max. drei Jahre, zusätzlich kann eine einmalige Sonderzahlung von bis zu € 1.500 ausgezahlt werden. Die Darlehnssumme ist in der Höhe nicht begrenzt.
Zinssatz: in den ersten zwei Jahren 1% nom.; die folgenden drei Jahre 2% nom. und ab dem sechsten Jahr 4% nom.
Rückzahlung: Karenzzeit von 6 Monaten nach der letzten Auszahlung, anfängliche Rate von € 75 (bei Darlehen bis € 4.000) oder € 100 / Monat; mit formlosen Antrag ist eine Verlängerung des Rückzahlungsbeginns auf 12 Monate möglich. Die Rate der Rückzahlung erhöht sich jährlich um 25 Euro.
Bedingungen: Zur Absicherung des Darlehens werden abhängig vom Darlehensbetrag ein bzw. (ab 9.001 €) zwei selbstschuldnerische Bürgschaften benötigt.
Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos in beliebiger Höhe möglich, es werden keine „Vorfälligkeitszinsen“ berechnet.
Einschränkungen: Nur für Studierende der Mitgliedshochschulen (Alice Salomon Hochschule, bbw Hochschule, Berlin International University of Applied Sciences, Berliner Hochschule für Technik (BHT), Charité, Dekra Hochschule, Evangelische Hochschule, ESCP Europe, Freie Universität (FU), Hertie School of Governance, HMKW, International Psychoanalytik University, BAU Berlin International UAS, Psychologische Hochschule Berlin, Sigmund Freud PrivatUniversität Berlin, SRH Hochschule (Campus Berlin, Dresden und Hamburg), Technische Universität (TU), Universität der Künste, Weißensee Kunsthochschule, Universität Potsdam).
Angebot: Examensdarlehen, Zwischenfinanzierungsdarlehen, Überbrückungsdarlehen (bis BAföG-Zahlungen einsetzen), Notfonds
Details: Je nach Art des Darlehens unterschiedlich. Bitte beim Beratungszentrum Studienfinanzierung (BeSt) erfragen. Für die Gewährung der Darlehen (außer BAföG-Überbrückungsdarlehen) ist ein Bürge/eine Bürgin erforderlich. Für alle Darlehen gilt jedoch, das sie zinslos gewährt werden. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% der Darlehenssumme erhoben, die bei der Auszahlung sofort einbehalten wird.
Einschränkungen: Nur für Studierende der Hochschulen in Hamburg, für die das Studierendenwerk zuständig ist (Uni, HAW, HfBK, HfMT, TU, HCU, Bucerius Law School).
Angebot: Darlehen (in jeder Phase des Studiums zugänglich!)
Ratenhöhe/Dauer: Höchstsumme € 12.000, monatliche Rate höchstens € 1.000.
Zinssatz: 0% (allerdings wird von der letzten Monatsrate des Darlehens zur Deckung der DAKA-Eigenkosten ein einmaliger Betrag von 5 Prozent der gesamten Darlehenssumme einbehalten – was sehr günstig ist)
Rückzahlung: Beginn 12 Monate nach der letzten Auszahlung, Raten von mind. € 150 / Monat. Die Raten können in schwerwiegenden Fällen abgesenkt oder für eine gewisse Zeit gestundet werden, dann fallen jedoch Zinsen an.
Bedingungen: Ein Bürge muss gestellt werden.
Einschränkungen: Nur für Studierende an Hochschulen in NRW, die von einem Studierendenwerk betreut werden. Es kann auch ein Auslandsaufenthalt gefördert werden (bis zu € 6.000)
Angebot: Studienabschlussdarlehen
Ratenhöhe/Dauer: monatliche Rate höchstens € 855 für sechs Monate.
Zinssatz: 0%
Rückzahlung: Beginn in der Regel sechs Monate nach der letzten Auszahlung, Raten von mind. € 130 / Monat.
Bedingungen: Ein selbstschuldnerischer Bürge muss gestellt werden.
Einschränkungen: Nur für Studierende an Hochschulen in Schleswig-Holstein, die von einem Studentenwerk betreut werden und die kein BAföG mehr erhalten können.