FAQ für Studienabbrecher:innenFinanzielle Veränderungen bei Abbruch eines Studiums
Und selbstverständlich solltest du auch nicht vergessen, dass du dich an deiner Hochschule im Zweifelsfall bei deinen finanziellen Fragen beraten lassen solltest.
Finanzielle Veränderungen: Was bleibt nach Abbruch des Studiums im Geldbeutel?
1. Kurz + knapp
Grundsätzlich ist es möglich, nach deinem Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel weiterhin mit BAföG gefördert zu werden. Die Förderung ist dann jedoch an besondere Bedingungen geknüpft. Es kommt darauf an, in welchem Fachsemester du den Fachrichtungswechsel anstrebst.
Bist du aufgrund einer Schwangerschaft oder Erkrankung daran gehindert, die Ausbildung oder dein Studium fortzuführen, wird bis zum Ende des 3. Monats (inklusive, dem Monat, in dem die Hinderung eingetreten ist) weiter Ausbildungsförderung geleistet. Dies musst du jedoch mit Nachweisen belegen. Danach könntest du Bürgergeld beantragen. Ein Urlaubssemester oder die Exmatrikulation sollten erst in Erwägung gezogen werden, wenn alle Konsequenzen daraus klar sind.
Wenn du volljährig bist, kannst du nur in bestimmten Fällen Unterhalt von deinen Eltern verlangen. Wenn du deine Ausbildung abbrichst, verlierst du daher in aller Regel deinen Unterhaltsanspruch. Du musst selbst für deinen Lebensunterhalt aufkommen und dafür selbst solche Jobs annehmen, die unter deinem Ausbildungsniveau liegen.
Unsere Artikel zum Studienabbruch
2. Wann muss ich dem BAföG-Amt melden, dass ich mein Studium abbreche/unterbreche? Welche Folgen hat der Abbruch?
Gleichgültig, ob du dein Studienfach wechseln oder das Thema Hochschule endgültig beenden willst (= Studienabbruch): Du musst das BAföG-Amt über deine Entscheidung informieren – und zwar sofort, nachdem du den endgültigen Entschluss gefasst hast. Wer dem Amt erst später Bescheid gibt, muss die Förderbeträge zurückzahlen, die nach dem Entschluss noch gezahlt wurden.
Geht es letztlich um einen Fachrichtungswechsel, so ist es ratsam, den Entschluss möglichst gegen Ende eines laufenden Semesters zu fassen und bis dahin ernsthaft zu studieren.
Ab dem Monat, der dem (faktischen) Abbruch folgt, hast du keinen BAföG-Anspruch mehr – evt. ist dann Bürgergeld möglich. Um die BAföG-Rückzahlung der Darlehensschulden musst du dir dagegen meist noch keine Sorgen machen, die kommt – jedenfalls wenn du nicht schon einen BAföG-geförderten Bachelor abgeschlossen hast und den erst Jahre später begonnen Master abbrichst – erst viele Jahre später.
Wenn du innerhalb der ersten drei Fachsemester (nicht im Master!) abbrichst, ist es recht wahrscheinlich, dass du – falls du irgendwann doch nochmal studieren willst – nochmals BAföG bekommen könntest. Selbst bei einem späteren Abbruch kann es Konstellationen geben, bei denen das noch möglich ist.
3. Welche Auswirkungen hat ein Studienabbruch auf die Rückzahlung eines Studienkredites oder Bildungsfonds?
Hier gelten die im Vertrag für den Fall des Studienabbruchs festgehaltenen Regeln. Sie sehen in der Regel eher kurze Fristen vor, „Kulanz“ kann man nicht erwarten und sollte sich darauf einstellen, bald mit der Rückzahlung beginnen zu müssen – egal wie die eigenen finanzielle Lage dann aussieht.
Selbst bei einigen Bildungsfonds, die ansonsten bei erfolgreichem Studienabschluss die Rückzahlung abhängig vom Einkommen machen, wird bei Studienabbruch eine Rückzahlung wie bei einem normalen Kredit fällig.
4. Habe ich nach Abbruch des Studiums weiterhin Anrecht auf Kindergeld?
Zunächst: Ein Studienabbruch muss der Kindergeldstelle gemeldet werden. Der Kindergeldanspruch bleibt aber weiterhin bestehen, sofern du noch unter 25 bist und statt der bisherigen nunmehr eine andere Ausbildung machst.
Beträgt die Zeit zwischen den Ausbildungen (Ausbildungsabschnitten) nicht mehr als 4 Monate, gibt es Kindergeld auch für diese Übergangszeit. Wer nach dem Studienabbruch keine andere Ausbildung macht, kann künftig kein Kindergeld erhalten, es sei denn, er gehört zu einer der hier genannten Personengruppen.
Wurde für Übergangszeiträume kein Kindergeld in Anspruch genommen, wäre es aber möglich gewesen, so kann Kindergeld nur noch 6 Monate rückwirkend beantragt werden!
5. Kann ich nach Abbruch des Studiums grundsätzlich Unterhalt von meinen Eltern verlangen?
Im Gegensatz zu minderjährigen Kindern können volljährige Kinder nur in bestimmten Fällen Unterhalt von ihren Eltern verlangen, z. B. dann, wenn sie eine Ausbildung absolvieren (vorausgesetzt natürlich auch, die Eltern sind leistungsfähig).
Wer die Ausbildung abbricht, verliert daher in aller Regel den Unterhaltsanspruch. Du musst selbst für deinen Lebensunterhalt aufkommen und dafür selbst solche Jobs annehmen, die unter deinem Ausbildungsniveau liegen.
Möglicherweise sind seine Eltern aber verpflichtet, eine andere Ausbildung zu finanzieren. Grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht in diesen Fällen nur für die Ausbildung selbst. Die Wartezeit bis zum Beginn der Ausbildung muss nur dann von den Eltern finanziert werden, wenn sie kurz beziehungsweise angemessen ist (was im Einzelfall zu klären ist).
Bist du verheiratet, geht der Unterhaltsanspruch gegenüber deinem Ehepartner demjenigen gegenüber deinen Eltern vor.
Mehr Infos zum Thema Unterhalt findest du hier:
6. Habe ich nach Abbruch des Studiums Anrecht auf Bürgergeld?
Hast du zwar einen Job, reicht dieser aber nicht zur Finanzierung deines Lebensunterhalts aus, kommt zunächst Wohngeld als ergänzende Sozialleistung in Betracht. Wer dagegen ohne Job ist oder nur einen Job hat, der selbst mit Wohngeld zusammen nicht zum Leben ausreichen würde, kann beim Jobcenter Bürgergeld beantragen.
Beachte dabei, dass eventuell nicht nur dein eigenes, sondern auch das Einkommen und Vermögen von Personen angerechnet werden, mit denen du in einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft zusammenlebst. (Weder das eine noch das andere liegt vor, wenn du alleine lebst oder in einer reinen Zweck-WG.)
Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht nicht mehr, sobald du erneut ein Studium oder eine sonstige Ausbildung aufnimmst, die dem Grunde nach mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann. Ob du dein BAföG-Anrecht bereits verwirkt hast, spielt dabei keine Rolle.
Mehr zum Thema Bürgergeld findest du hier:
7. Was passiert bei Studienabbruch mit meiner Krankenversicherung?
Das Folgende gilt vor allem für die gesetzliche Krankenversicherung. Bist du als Student:in privat versichert, so ändert die Exmatrikulation in der Regel daran nichts (außer für den Fall, dass du zur Hälfte über die Beamten-Beihilfe eines Elternteils versichert bist – die fällt dann in der Regel weg!). Frag aber zur Sicherheit auch bei deiner Krankenversicherung nach!
Beim Nachdenken über einen Studienabbruch stellen sich die verschiedensten Fragen. Mehrere Artikel mit Antworten auf diese findest du hier.
Wer das Studium abbricht, muss seine Krankenversicherung darüber informieren. Mit Abbruch (und Exmatrikulation) endet die gesetzliche Versicherungspflicht der Studierenden. Damit i.d.R. auch die Möglichkeit der Familienversicherung. Ausnahmen bestehen für erwerbslose Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und für Menschen die über ihre Ehegatten familienversichert sind.
Soweit nun keine neue Versicherungspflicht auflebt (z.B. die der Arbeitnehmer:innen oder die der Bürgergeld-Bezieher:innen) und keine private Krankenversicherung besteht, greift in der gesetzlichen Krankenversicherung eine so genannte Auffangversicherung.
Der niedrigste zu zahlende Beitrag in der freiwilligen Versicherung ohne Krankengeldanspruch beträgt 164,97 Euro (+ Zusatzbeitrag) – er wird auf der Basis eines fiktiven Einkommens von 1.178,33 Euro berechnet (Stand 2024).
Der Zahlbeitrag setzt sich aus dem für alle Kassen festgelegten Beitragssatz von 14 Prozent plus dem Zusatzbeitrag von ungefähr 1,7 Prozent, den jede Kasse selbst bestimmt, zusammen. Hinzu kommt noch die Pflegeversicherung – je nach Alter und Zahl der Kinder zwischen 2,5 und 4 Prozent.
Ein Austritt aus der Krankenkasse bei Studienabbruch kann mit einer Frist von 2 Wochen beantragt werden. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zudem Euch die Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten informiert. Damit der Austritt gültig wird, muss der Krankenkasse nachgewiesen werden, dass ein anderer Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall besteht.
Versicherungspflichtig oder familienversichert bleiben jene, die ein anderes Studium anschließen. Nimmst du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit an oder absolviert eine Berufsausbildung, wirst du automatisch hierüber versichert.
Wer Bürgergeld beantragt und erhält, wird grundsätzlich über das Jobcenter versichert. Ohne Bürgergeld-Bezug kann die gesetzliche Familienversicherung aufrecht erhalten werden, sofern du noch nicht 23 Jahre alt und nicht erwerbstätig bist.
Minijobs (geringfügig oder kurzfristig) sind sozialversicherungsfrei. Was sonst von Vorteil ist bedeutet umgekehrt dass du mit einem Minijob der teuren Auffangversicherung nicht entkommst. Wer sich weder arbeitslos meldet noch einen sozialversicherungspflichtigen Job bekommt, steht somit nach Abbruch des Studiums vor dem Problem, monatlich ca. 210 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen zu müssen.
8. Was passiert mit dem Nebenjob ohne Studentenstatus?
Die Änderungen im Bezug auf Krankenkasse und andere Sozialleistungen, wie Bürgergeld, werden in den oberen Punkten besprochen.
Wer neben dem Studium gejobbt hat, stellt sich vielleicht die Frage, welche Konsequenzen der Studienabbruch hier hat.
Minijob (ab 1/2024 bis 538 €/Monat) und kurzfristige Beschäftigung: Hier sind keine Auswirkungen zu befürchten, da sich für die oder den Arbeitgeber:in im Prinzip nichts ändert.
Werkstudenten-Job: Hier musst du deine:n Arbeitgeber:in über die Exmatrikulation informieren. Denn es ändern sich ja die zu zahlenden Sozialversicherungsbeträge durch den Statuswechsel sowohl für dich als auch deine:n Arbeitgeber:in.
Wenn die Einschreibung (also der Studierendenstatus) zwingend im Arbeitsvertrag als Bedingung aufgeführt wird, wäre der Job bei Exmatrikulation sogar hinfällig. Aber eben nur dann. Melden musst du den Statuswechsel aber auf jeden Fall.
Wissenschaftliche Hilfskraft: Da du mit der Exmatrikulation kein:e Angehörige:r der Hochschule mehr bist, wird eine Weiterbeschäftigung leider unwahrscheinlich.
Wenn du noch Fragen zum Thema Studienabbrecher vermisst, sende diese gern über das Kontaktformular unter dem Betreff „Studienabbrecher“ an Studis Online.