War statt Kindergeld geplantKindergrundsicherung bleibt nur ein Plan
In diesem Artikel werden wir immer den jeweils aktuellen Stand der Debatte wiedergeben. Wenn es die Kindergrundsicherung irgendwann geben sollte, wird dies der Eintiegsartikel zum Thema sein. So wie heute der Artikel zum Kindergeld im Studium.
1. Wie sollte die Kindergrundsicherung aussehen? Warum überhaupt diesen Ersatz des Kindergeldes?
Die Kindergrundsicherung sollte verschiedene Leistungen zusammenfassen (neben dem Kindergeld Leistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II/XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes) und leichter zugänglich werden. Für minderjährige Kinder soll das Geld wie bisher das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt werden.
Volljährige Kinder (also beispielsweise Studierende), die Anspruch auf die Leistung haben, sollten das Geld direkt bekommen – ganz ohne Abzweigungsantrag, wie es beim Kindergeld weiter nötig ist, wenn es Streit gibt und die Eltern das Geld nicht rausrücken.
Der sogenannte Garantiebetrag sollte – auch von der Höhe her – dem bisherigen Kindergeld entsprechen. Der einkommensabhängigen Zusatzbetrag sollte dann die anderen aufgeführten Leistungen ersetzen – wäre aber für Studierende wohl nicht in Frage gekommen. Denn diese hätten auch in Zukunft für den Bedarf, der den Garantiebetrag überschreitet, ans BAföG verwiesen worden. Das BAföG wäre daher vermutlich in der Höhe um den Garantiebetrag gekürzt worden, entsprechend hätte das BAföG bei Überschreiten der Altersgrenze für die Kindergrundsicherung entsprechend angepasst werden müssen.
Ein großes Problem bei der Umsetzung schien die Zersplitterung der bisherigen Zuständigkeiten der verschiedenen Leistungen zu sein, die sich niemand so richtig nehmen lassen will.
2. Ab wann sollte es die Kindergrundsicherung eigentlich geben?
Die Kindergrundsicherung ist im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP festgeschrieben. Allerdings ist sie ein riesiges Projekt, dass viele bestehende Leistungen und rechtliche Regelungen berührt. So ist inzwischen nicht ausgeschlossen, dass nichts mehr daraus wird – oder der Name für Bruchstücke der ursprünglichen Idee verwendet wird.
Die Kindergrundsicherung sollte ursprünglich ab Januar 2025 kommen. Das Gesetzgebungsverfahren war im September 2023 gestartet, doch gestaltet sich sehr zäh. Die Kindergrundsicherng galt als Prestige-Projekt der Grünen (auch wenn eigentlich große Teile der SPD im Prinzip ähnliche Ideen vertreten), Bremser war vor allem die FDP.
In den Medien konnte man schon mitbekommen, dass sich die Koalition nicht so wirklich einig ist. Während SPD und Grüne dazu neigen, mit der Kindergrundsicherung auch höhere Leistungen für zumindest einen Teil des Berechtigten anzustreben, ist die FDP offenbar eher an der Digitalisierung und den damit verbundene Vereinfachungen (die dazu führen sollten, dass mehr Menschen die Leistungen in Anspruch nehmen) interessiert. Doch auch letztere sind nicht sonderlich voran gekommen.
Die Agentur für Arbeit, bei der die Familienkassen angesiedelt sind, die zum „Familienservice“ umgewandelt werden sollten, befürchtete übrigens, dass sie nicht in der Lage sein werden, das Gesetz zeitnah umzusetzen. Auch das ein Grund, warum 2025 nichts daraus wurde.
Mit dem Scheitern der Ampel-Koalition im November 2024 dürfte die gesamte Idee fürs Erste gescheitert sein. Jedenfalls für einige Jahre … und solange bleibt es wohl beim Kindergeld.