Jahresausblick 2025Finanzielle Änderungen für Studierende 2025
Willst du insgesamt wissen, was für dich in Sachen Studienfinanzierung in Frage kommt? Dann klicke dich durch unseren Studienfinanzierungs-Check! Dieser wird auch in Zukunft immer an die jeweilige gesetzliche Lage angepasst – oder bei Bedarf auch einen Ausblick auf Planungen geben, sobald diese ausreichend konkret sind.
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1. Kindergeld: Steigt wirklich auf 255 € je Monat und Kind!
Auf diese Erhöhung hatten sich SPD, Grüne und FDP vor dem Bruch der Koalition noch ohne Streit (den gab es um andere Details, die zusammen in ein Gesetz kommen sollten) geeinigt – und haben das daher am tatsächlich kurz vor Weihnachten noch beschlossen. Und auch der Bundesrat hat am 20. Dezember zugestimmt, trotz mancher Bedenken, die vorher geäußert wurden.
2. Mindestlohn: Steigt auf 12,82 €
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf dann 12,82 € pro Stunde. Wer 2024 noch weniger (aber auch da mussten es mindestens 12,41 € gewesen sein!) pro Stunde verdiente, müsste folglich ab Januar eine Lohnerhöhung erhalten.
Grundsätzlich haben auch jobbende Studierende Anspruch auf den Mindestlohn. Leider gibt es eine einige Ausnahmen, insbesondere für Pflichtpraktika und duale Studierende – da gilt der Mindestlohn nicht. Ebenso, wenn Studierende noch unter 18 Jahre alt sind. Details und Hintergründe im folgenden Artikel.
3. Minjob-Grenze steigt auf 556 € – beim BAföG ist das schon seit Wintersemester 2024/25 berücksichtigt!
Seit Oktober 2022 ist die Minijobgrenze an den Mindestlohn gekoppelt. Durchaus sinnvoll, denn andernfalls würde die mögliche Arbeitszeit im Minijob immer weiter sinken, wenn nur der der Mindestlohn steigt.
Auch das BAföG wurde an die neue Minijob-Grenze mit der 2024er-BAföG-Novelle bereits angepasst, so dass schon die Minijobgrenze 2025 berücksichtigt wird. Künftige Anpassungen der Minijobgrenze werden beim BAföG sogar quasi automatisch erfolgen.
4. Krankenversicherung wird deutlich teurer
Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen teilweise drastisch
Der offizielle durchschnittliche Zusatzbeitrag wird 2025 von 1,7% auf 2,5% steigen. Seit 2022 (damals 1,3%) hat sich dieser rechnerische Satz also fast verdoppelt. Die Ausgaben der Krankenkassen sind also deutlich gestiegen – und das wird fast keine Krankenkasse durch Sparmaßnahmen auffangen können. Nur sehr wenige, die schon 2023 stark erhöht haben, können ihren Beitrag möglicherweise halten.
Bei einigen steigt der Zusatzbeitrag drastisch – so bei der Knappschaft von sowieso schon hohen 2,7% auf 2025 dann sogar 4,4%. Selbst die Techniker Krankenkasse, die bisher bei 1,2%, also deutlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag lag, kann den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nur noch ganz knapp unterbieten und setzt ihn auf 2,45%. Insgesamt scheint es so, dass der von einer Kommission bestimmte durchschnittliche Zusatzbeitrag von deutlich mehr Kassen über- als unterschritten wird.
Beitragsbemessungsgrenze steigt – aber nur relevant für Studis über 30
Die Bezugsgröße wird in der Regel jährlich festgesetzt abhängig von der Verdienstentwicklung der abhängig Erwerbstätigen. Sie steigt 2025 auf 3.745 € (für die Krankenversicherung gibt es dabei nur eine Bezugsgröße für Ost+West).
Relevant ist dies für Studierende, die gesetzlich versichert sind, aber schon das 30. Lebensjahr vollendet haben. Sie können (bis auf wenige Ausnahmen) nicht mehr zum günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Hier wird mit dem fiktiven Einkommen von 1/3 der Bezugsgröße gerechnet (auch bei weniger Verdienst gilt das leider).
Bist du über 30 und kannst dich nicht auf Ausnahmeregelungen berufen (was grundsätzlich selten möglich ist), kostet dich 2025 die gesetzliche Krankenversicherung monatlich 174,77 € (plus Zusatzbeitrag und ohne Krankengeldanspruch – 1.248,33 € Mindesteinnahme, 14,0% Beitragssatz). Dazu kommt auch noch die Pflegeversicherung.
5. Unterhaltsrecht: Neue Düsseldorfer Tabelle für 2025
Bei der Frage, wie viel die Eltern für den Unterhalt der Kinder beitragen müssen, kann es leider immer zu Streit kommen – z.B. auch zwischen den Elternteilen, wenn sie sich getrennt haben. Mit dem Beginn des Studiums stellt sich die Frage möglicherweise neu, z.B. wenn du erstmals aus der Wohnung der Eltern bzw. eines Elternteils in eine eigene Wohnung oder WG-Zimmer ziehen willst.
Eine Richtlinie für die Höhe des Unterhalts und wieviel die Eltern jeweils für sich behalten dürfen, ist die Düsseldorfer Tabelle. Sie wird vom OLG Düsseldorf regelmäßig überarbeitet und im Prinzip bundesweit eingesetzt. Wie seit Jahren üblich gibt es zum Jahreswechsel eine neue Tabelle.
Mit der Düsseldorfer Tabelle 2025 wird (nach einer Pause zuvor) auch der angemessenen Gesamtunterhaltsbedarf für nicht bei den Eltern wohnende Studierende wieder erhöht und zwar auf 990 Euro im Monat (+60 Euro im Vergleich zu den Jahren davor). Davon werden nun 440 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) angesetzt (+30 Euro). Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren seien darin nicht enthalten. Es gilt nach wie vor: „Von dem Betrag von 990 EUR kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden.“
Den angemessenen Gesamtunterhaltsbedarf kannst du allgemein nur erwarten, wenn deine Eltern (bzw. wenigstens ein Elternteil) sehr gut verdienen und auch weitere Unterhaltsverpflichtungen mit ihrem Einkommen decken können, ohne dass ihr Selbstbehalt unter die Mindestschwelle fällt (die selbst wieder von der Einkommenshöhe abhängt und davon, ob auch minderjährige Kinder zu versorgen sind).
Der Selbstbehalt für die Eltern ist im Vergleich zu 2024 unverändert. Da aber auch die Unterhaltssätze für die andere Kindern etwas gestiegen sind, ist es für Studierende nicht gesagt, dass es wirklich mehr gibt, wobei tendenziell 2025 die Chancen besser also in manch anderen Jahren sind.
6. Deutschlandsemesterticket wird teurer
Anders als viele (vor allem Nicht-Studierende) denken, gibt es das Deutschlandsemesterticket keineswegs für alle Studierenden. Vielmehr ist es so, dass der jeweilige AStA oder manchmal auch das Studierendenwerk im Auftrag der Studierenden (die in der Regel irgendwann darüber per Urabstimmung entschieden haben) einen Vertrag mit dem lokalen Verkehrsverbund schließen muss. Dieser gilt dann für alle Studierenden, alle müssen zahlen. Das ist zwar an vielen großen Hochschulen der Fall, an kleinen und an solchen in kleinen Orten mit wenig öffentlichem Nahverkehr aber meist nicht oder dort dann nur lokal.
Das Deutschlandsemesterticket kostet 60% des „normalen“ Deutschlandtickets. Da allerdings die Semestertickets pro Semester erworben werden und die Bezahlung im Voraus erfolgt und das Vorlaufzeit für die Hochschulen (die das Geld über den Semesterbeitrag einziehen) bedeutet, wechselt der Preis nicht etwa zum Januar 2025, sondern bei bereits 2024 geschlossenen Verträgen in der Regel erst zum Wintersemester 2025/2026.
Ab September bzw. Oktober (abhängig vom Semesterbeginn der jeweiligen Hochschule) 2025 wird es also teurer werden und der rechnerische Preis pro Monat wird nicht mehr 29,40 € betragen sondern 34,80 € (60% von den 58 €, die das Deutschlandticket ab 2025 kostet). Zahlbar wie schon erläutert semesterweise, also künftig 208,80 € pro Semester (bisher 176,40 €).
Wenn jedoch an einer Hochschule erstmals im Sommersemester das Deutschlandsemesterticket ausgegeben werden sollte, wird es dort gleich mit dem 2025er Preis starten müssen. Umgekehrt könnte es auch sein, dass vereinzelt Studierendenschaften wegen des steigenden Preises aus dem Ticket aussteigen.
Für 2025 ist die Finanzierung des Deutschlandtickets gesichert. Für 2026 ist das noch vollkommen unklar. Sollten sich Bund und Länder nicht auf eine Anschlussfinanzierung einigen, würde das auch für das Deutschlandsemesterticket das Aus bedeuten. Möglicherweise in dem Fall sogar abrupt zum 1. Januar 2026 oder zumindest bezogen auf die deutschlandweite Nutzbarkeit.
7. Briefporto steigt
Zwar werden immer weniger Briefe verschickt, aber manches muss doch noch per Post versendet werden. Das betrifft natürlich nicht nur Studis, aber weil ja nur noch selten Briefe verschickt werden, hier die Erinnerung an die neuen Preise ab 1. Januar 2025:
Was? | Gewicht | Porto 2025 | Porto 2024 |
---|---|---|---|
Standardbrief | bis 20g | 95 Cent | 85 Cent |
Postkarte | bis 20g | 95 Cent | 70 Cent |
Kompaktbrief | bis 50g | 1,10 Euro | 1,00 Euro |
Großbrief | bis 500g | 1,80 Euro | 1,60 Euro |
Maxibrief | bis 1000g | 2,90 Euro | 2,75 Euro |
8. Und sonst? Was fehlt?
So oder so wären 2025 Bundestagswahlen gewesen – statt wie nun im Februar dann eben im September. Große Gesetzesvorhaben sind daher 2025 nicht mehr zu erwarten, erstmal wird es überhaupt darum gehen, eine Koalition zusammen zu bekommen. Somit wird sich beim BAföG mit großer Wahrscheinlichkeit nichts tun.
Von den Wahlen und vor allem von der sich daraus ergebenden Regierung hängt im Grunde ab, was und wie die vielen Baustellen angegangen werden. Ob es das BAföG ist, die Frage der Finanzierung der Hochschulen und Forschung, aber auch des Hochschulzugangs und der Zahl der Studienplätze. Informieren und dann auch zur Wahl gehen, sollte selbstverständlich sein.