Studienfinanzierungs-Check
Version 1.7.5 / 28.08.2024
Voraussetzungen für den Check
Was bedeuten die einzelnen Voraussetzungen genau?
Deutsche:r oder Bildungsinländer:in
Besitzt du die deutsche Staatsbürgerschaft, ist dieser Punkt für dich bereits erfüllt.
Du bist Bildungsinländer:in, wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur etc.) in Deutschland erworben hast, jedoch keinen deutschen Pass besitzt. Auch als ausländische:r Staatsangehörige:r, die/der auf einer deutschen Auslandsschule die Hochschulreife erlangt hat, gehörst du zu den Bildungsinländer:innen.
Bist du weder deutsche:r Staatsbürger:in, noch Bildungsinländer:in, sind Leistungen, die wir in unserem Check führen, nicht zwingend ausgeschlossen, in unserer aktuellen Version sind aber die nötigen Detailfragen zur Klärung möglicher Ansprüche noch nicht eingebaut.
Wohnsitz in Deutschland
Es geht um den Wohnsitz direkt vor Beginn des Studiums. Relevant ist das sowohl für Deutsche als auch ausländische Staatsangehörige. Hast du bis zu diesem Zeitpunkt dauerhaft nicht in Deutschland gelebt, kommt der Check für dich nicht infrage. Zwar sind keineswegs Leistungen ausgeschlossen, diese sind dann aber an weitere Bedingungen geknüpft, die im Check nicht angegeben werden können.
Tipp: Deutsche Staatsbürger:innen mit Wohnsitz im Ausland können BAföG für ein Studium in Deutschland ohne Probleme beantragen, für eine Abschätzung der BAföG-Höhe nutze den BAföG-Rechner.
Bachelor etc. an staatlich anerkannter Hochschule
Der Check geht davon aus, dass du einen Studiengang mit einem der folgenden staatlich anerkannten Abschlüsse machst: Bachelor, Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen. An Kunst- oder Musikhochschulen kann es auch eine Abschlussprüfung oder ein künstlerisches Examen auf Hochschulniveau sein. Andere Abschlüsse, ob Zertifikate (selbst wenn ECTS ausgewiesen werden) oder PhD / Doktor, werden vom Check nicht berücksichtigt.
Weiterhin geht der Check davon aus, dass du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert bist. In unserer Hochschuldatenbank trifft diese Bedingung auf „hochschulähnliche Einrichtungen“ nicht zu. Allerdings ist es bei vielen Studienangeboten solcher Einrichtungen inzwischen der Fall, dass du an der staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert bist, die schließlich den Abschluss verleiht. Dann kannst du fortfahren. Sollte die Immatrikulation jedoch erst in höheren Semestern erfolgen, ist die Studienfinanzierung anfangs nicht mit dem Check zu klären – vermutlich sind die Möglichkeiten dann stark eingeschränkt.
- Ich bin Deutsche:r oder Bildungsinländer:in
- Mein Wohnsitz ist/war vor dem Studium in Deutschland
- Ich studiere auf Bachelor, Master o.ä. an einer staatlich anerkannten Hochschule