Bezahltes Studium & Co.Studienformen und ihre finanziellen Vorteile
Es gibt verschiedene Studienformen, die genutzt werden können, um nebenbei zu arbeiten und sich damit eine Finanzierung des Studiums zu ermöglichen. Wenn du zwar studieren willst, aber von Anfang an mit dem Studium Geld verdienen willst, kann ein duales Studium für dich in Frage kommen. Ein solches kann eine Alternative sein, wenn – aus welchen Gründen auch immer – die klassischen Möglichkeiten der Studienfinanzierung für dich nicht (mehr) in Frage kommen.
Ein berufsbegleitendes oder ein Fernstudium sind eine Möglichkeit, wenn du deinen Job für das Studium nicht aufgeben willst. Oder beispielsweise Zeit für die Familie brauchst. Ein Fernstudium ermöglicht dazu ein flexibles Studium mit freier Zeiteinteilung. Eine Alternative kann schließlich ein offizielles Teilzeitstudium sein. All diese Varianten und welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung sich jeweils ergeben, stellen wir die in diesem Artikel genauer vor.
1. Häufige Fragen
Um neben dem Studium einen Job haben und Geld verdienen zu können, kannst du zum Einen klassisch in Vollzeit studieren – das kann je nach Job und Stundenanzahl aber schnell zu erhöhter Belastung neben dem Studium führen. Alternativen sind duale, berufsbegleitende, Fern- und Teilzeitstudiengänge.
In einem dualen Studium studierst du einerseits, andererseits bist du bereits in einem Betrieb angestellt und verdienst Geld – je nach Modell häufig in Form einer Ausbildung mit Abschluss. Es gibt aber auch viele Studienmodelle, bei denen es ausschließlich den Hochschulabschluss gibt. Die betriebliche Tätigkeit sollte aber immer auf das Studium abgestimmt sein.
Bei einem berufsbegleitenden Studium kannst du arbeiten und „nebenbei“ (meist abends oder am Wochenende / in Blöcken) studieren. Allerdings fallen für die meisten derartigen Studiengänge hohe Studiengebühren an. Diese musst du entweder selbst finanzieren – oder dein Arbeitgeber unterstützt das begleitende Studium und trägt die Studiengebühren ganz oder teilweise.
Ein „echtes“ Fernstudium zeichnet sich dadurch aus, dass die Präsenz an der Hochschule selbst sich fast nur auf das Ablegen der Prüfungen beschränkt. Wie auch bei einem berufsbegleitenden Studium kann „nebenbei“ gearbeitet werden. Die Zeiten des Lernen können aber freier gestaltet werden und oft ist auch das Thema des Studium vollkommen unabhängig von einer Arbeitstätigkeit.
Ein „offizielles“ Teilzeitstudium ist so organisiert, dass es sich gut in Teilzeit studieren lässt. Zumindest aber gilt für dich im Teilzeitstudium eine Prüfungsordnung mit großzügigeren Zeitlimits als beim normalen Studium. Bei einem offiziellen Teilzeitstudium musst du i.d.R. als reguläreR ArbeitnehmerIn beschäftigt werden – ohne Werkstudentenprivileg.
2. Dual studieren: Studium mit Ausbildungsvergütung
Eine völlig andere Möglichkeit der Studienfinanzierung – aber eben auch eine andere Form des Studiums – ist ein duales Studium. Hier studierst du einerseits, andererseits bist du bereits in einem Betrieb angestellt und verdienst Geld. Je nach konkretem Studienmodell machst du parallel zum Studium noch eine betriebliche Ausbildung mit Abschluss. Es gibt aber auch viele Studienmodelle, bei denen es ausschließlich den Hochschulabschluss gibt. Die betriebliche Tätigkeit sollte aber immer auf das Studium abgestimmt sein.
Auch wenn du für den Staat arbeiten willst und den gehobenen oder höheren Dienst anstrebst, wirst du dazu in der Regel ein duales Studium absolvieren müssen. Meist an einer speziellen Hochschule für öffentliche Verwaltung.
Wie sich die finanzielle Situation während des Studiums genau darstellt, solltest du vorher genau in Erfahrung bringen, wenn du böse Überraschungen vermeiden willst. An privaten Hochschulen und Berufsakademien können für das Studium Studiengebühren anfallen. In der Regel trägt diese die Firma, in der du angestellt bist, manchmal musst du sie auch selbst bezahlen. Davon hängt natürlich ab, wie viel du wirklich an Geld zur Verfügung hast.
Ebenso solltest du dir bewusst machen, dass es eine doppelte Belastung sein kann, die zwar Ausbildungszeit spart und Geld bringt, aber auch Freizeit, Kraft und Ausdauer kostet.
Ein duales Studium schließt – außer an Verwaltungshochschulen – Studenten-BAföG nicht aus. Dies gilt seit Wintersemester 2019/20 neu auch an privaten Berufsakademien, sofern das Studium mit einem Bachelor oder Master abschließt. Allerdings wird das durch die Ausbildung erzielte Einkommen weitgehend vom BAföG abgezogen, außer du kannst hohe Werbungskosten nachweisen. Vom Werkstudentenstatus kannst du als dualeR StudentIn nicht profitieren. Allerdings wäre es auch ungewöhnlich neben Studium und Betrieb noch einen zusätzlichen Nebenjob zu machen.
3. Berufsbegleitend studieren: Neben der Erwerbstätigkeit dem Studium nachgehen
Bei einem berufsbegleitenden Studium kannst du mehr oder weniger normal arbeiten und „nebenbei“ (meist in den Abendstunden oder am Wochenende / in Blöcken) studieren. Oft hat das Studium explizit einen Bezug zur Arbeitstätigkeit. Die Studienfinanzierung wird so faktisch durch die Arbeit selbst erbracht.
Allerdings fallen für die meisten derartigen Studiengänge mehr oder weniger hohe Studiengebühren an. Diese musst du entweder auch selbst finanzieren – oder dein Arbeitgeber unterstützt das begleitende Studium und trägt die Studiengebühren ganz oder wenigstens teilweise.
Bei einem offiziell als berufsbegleitend ausgelegtem Studium kannst du nicht vom Werkstudentenstatus profitieren. Selbst dann, wenn du individuell gar nicht berufsbegleitend studierst.
4. Fernstudium: Flexible Möglichkeiten der Finanzierung und Zeiteinteilung
Mit einer virtuellen Tafel studiert es sich ohne Anwesenheit an der Hochschule.
Fernstudium und berufsbegleitendes Studium sind durchaus verwandt. Ein „echtes“ Fernstudium zeichnet sich aber dadurch aus, dass die Präsenz an der Hochschule selbst sich fast nur auf das Ablegen der Prüfungen beschränkt. Größere Fernhochschulen wie bspw. auch die FernUni Hagen haben Fernstudienzentren verteilt im ganzen Bundesgebiet, sodass der Zeitaufwand für die Anreise zu den Prüfungsterminen überschaubar bleibt.
Wie auch bei einem berufsbegleitenden Studium kann „nebenbei“ gearbeitet werden. Die Zeiten des Lernen können aber freier gestaltet werden und oft ist auch das Thema des Studium vollkommen unabhängig von einer Arbeitstätigkeit. An der FernUni Hagen ist das Studium bis auf geringe Materialgebühren frei von Studiengebühren.
Wer das Fernstudium ganz offiziell als Vollzeitstudium absolviert, hat – wenn nicht andere Gründe dagegen sprechen – sogar Anspruch auf Studenten-BAföG. Ebenso kann beim Jobben vom Werkstudentenstatus profitiert werden, was die Arbeitszeit dann aber auch auf 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit (orientiert an einer Präsenzhochschule) beschränkt. Auch bei einem Teilzeitstudium kann man als Werkstudent tätig sein – allerdings muss das Studium dann nachweislich über 20 Wochenstunden Zeitaufwand kosten. Kein Problem ist Kindergeld – sofern noch keine berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen wurde. Und auch ein Studienkredit ist denkbar, bei Teilzeitstudium evt. nur der KfW-Studienkredit.
5. Studieren bei der Bundeswehr: Studienfinanzierung gegen Wehrdienstverpflichtung
Keine Sorgen um die Studienfinanzierung musst du dir machen, wenn du dich bei der Bundeswehr für mindestens 13 Jahre (fliegerischer Dienst: 15 Jahre, im Sanitätsdienst 17 Jahre) zum Militärdienst verpflichtest und für das Studium an einer der beiden Bundeswehr-Universitäten zugelassen wirst.
Das Studium ist sehr konzentriert: Es ist in Trimestern organisiert, nach vier Jahren hast du planmäßog bereits den Master-Abschluss erlangt. In der vorlesungsfreien Zeit musst du zum Militärdienst.
Urlaub hast du so viel wie als ArbeitnehmerIn. Und später dann auch mal Auslandseinsätze. Wer nun meint, so an ein kostenloses Studium zu kommen und dann nach dem Studium einfach verweigern zu können: Das geht zwar, aber ist teuer. Vgl. z.B. hier.
6. Studieren in Teilzeit: „Normales“ Studium, aber auf mehr Zeit gestreckt
Wenn es „nur“ darum geht, dass das Studium langsamer als „normal“ vonstatten gehen soll, gibt es oft die Alternative Teilzeitstudium. Wenn es nur um relativ kurze Zeiträume geht, ist dies – quasi inoffiziell – auch im Rahmen normaler Studiengänge möglich. Wenn du allerdings von vornherein das ganze Studium in Teilzeit planst, solltest du dich nach einem offiziellen Teilzeitstudium umsehen.
Im besten Fall ist das Studium dann wirklich so organisiert, dass es sich gut in Teilzeit studieren lässt. Zumindest aber gilt für dich im Teilzeitstudium eine Prüfungsordnung mit großzügigeren Zeitlimits als beim normalen Studium. Auch ein Teilzeitstudium hat aber eine Regelstudienzeit. Diese ist oft einfach doppelt so lange wie der normale Studiengang. Und wie du vielleicht weißt: Eine Regelstudienzeit ist nur eine Regel, aber kein Zwang. 1,5 mal so lange wie Regelstudienzeit zu studieren, sollte kein Problem sein, wenn es noch darüber geht, solltest du dich beraten lassen – oder musst das vielleicht sogar zwangsweise.
Bei einem offiziellen Teilzeitstudium musst du in der Regel als reguläreR ArbeitnehmerIn beschäftigt werden – ohne Werkstudentenprivileg. Wenn du schon über 30 bist und nicht mehr zum Studententarif krankenversichert sein kannst, ist das sogar von Vorteil. Erklärt wird das genauer im Artikel Krankenversicherung als Student über 30.
Berufsbegleitende Studiengänge werden übrigens häufig explizit für das Teilzeitstudium konzipiert. Sie sind leider so gut wie immer gebührenpflichtig, auch an staatlichen Hochschulen.
Ein offizielles Teilzeitstudium ist nicht BAföG-förderungsfähig. Zugänglich ist aber in der Regel der KfW-Studienkredit. Und auch Kindergeld kann es – jedenfalls so das die erste berufsqualifizierende Ausbildung ist und man unter 25 ist – noch geben.
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