Mit AusweisApp, Elster-Zertifikat oder PINDrei Wege zu den 200 € für Studierende
1. Drei Wege zur Identifkation
Damit nicht irgendwer „deine“ 200 Euro abgreifen kann, wird deine Identität geprüft werden. Drei Wege gibt es dafür, alle mit Vor- und Nachteilen.
Wenn deine Hochschule die individuelle PIN für den Antrag gleich elektronisch mitverteilt (siehe Liste hier) ist der Weg über die Antrags-PIN der schnellste und einfachste Weg. Sowieso dann, wenn du Elster-Zertifikat oder Online-Ausweis erst beantragen oder einrichten müsstest, Aber selbst wenn das schon erledigt ist, ist die PIN schneller. Denn beim Online-Ausweis (mit AusweisApp2) brauchst du ja auch eine PIN – die für den Ausweis. Zusätzlich muss aber noch die AusweisApp2 mit dem Server kommunizieren, der die Daten des Ausweises bestätigen muss. Und der ist leider oft überlastet, so dass der Vorgang abbricht.
Leider werden aber nicht alle Hochschulen (und vor allem Schulen) die Antrags-PIN direkt verteilen. Eine Liste der Hochschulen, die die PIN definitiv nicht an alle geben (sondern nur auf Antrag und meist persönliches Erscheinen mit Ausweis beim Sekretariat) haben wir hier. In diesen Fällen ist das Elster-Zertifikat wahrscheinlich die schnellere Wahl – wenn vorhanden. Sonst bleibt tatsächlich nur die Online-Ausweis-Variante. Und Geduld 😢 Oder eben doch die PIN bei der Hochschule beantragen. Was aber eher noch länger dauern dürfte.
Den Weg zur BundID mit AusweisApp2 und Personalausweis (oder entsprechendem) haben wir bereits in einem ausführlichen Artikel Schritt für Schritt beschrieben inklusive Hinweisen, wenn die Onlinefunktion nicht aktiv ist oder man die PIN nicht mehr hat. Und ein paar Kritikpunkten … Hat man das alles eingerichtet, können auch andere behördlichen Dinge als die 200 € online erledigt werden – abhängig von Bundesland und Ort mehr oder weniger. Für manchen mag das interessant sein.
Wer sowieso schon ein Elster-Zertifikat hat oder wer keinen Personalausweis hat (z.B. weil nur Reisepass), sich aber dennoch schnell elektronisch identifizieren will, kann die Alternative BundID mit Elster-Zertifikat wählen. (Wichtig dabei: Es muss ein persönliches sein, dass mit der eigenen 11-stelligen Steueridentifikationsnummer beantragt wurde.) Wer schon eine elektronische Steuererklärung gemacht hat, könnte so ein Zertifikat schon haben – dann spricht wenig dagegen, es auch für die 200 € zu nehmen.
Wer noch keines hat, könnte es kostenlos beantragen (jedenfalls wenn dauerhaft in Deutschland gelebt wird). Das dauert aber ein wenig, nach der Anmeldung bei Elster.de bekommt man zwar einen Teil der Aktivierungsdaten per Mail, den anderen jedoch erst per Post an die Adresse, bei der man offiziell gemeldet ist. Erst mit allem zusammen erhält man schließlich über die Elster-Webseite das Zertifikat, dass man dann künftig immer bei Elster.de – oder eben für die 200 Euro – zur Anmeldung hochladen muss und dazu das gewählte Passwiort richtig angeben muss.
Da es einige gibt, bei denen beide genannte Wege nicht funktionieren, musste eine Alternative ohne elektronische Nachweise definiert werden: Der Weg über die PIN. Die BundID ist hier auch nötig, aber nur die Basisregistrierung (streng genommen hätte sich das auch ohne BundID lösen lassen, leider ist es aber so implementiert worden). Dieser Weg steht letztlich allen offen, auch wenn das anfangs vom BMBF so gut wie gar nicht kommuniziert wurde.
Recht viele Hochschulen (siehe Liste hier) verteilen diese PIN direkt mit dem Zugangscode (evt. sind dafür noch ein paar Klicks zuständig nötig oder sie kommt in einer extra Mail) – das ist im Grunde die beste Lösung.
Leider scheinen einige Hochschulen das nicht machen zu dürfen / wollen / können. Wenn die PIN nicht automatisiert verteilt wird, bekommst du sie in der Regel nur, wenn du mit Ausweis ins (Studierenden-)Sekretariat gehen wirst (oder wo auch immer die Hochschule die PIN ausgeben wird – bitte erkundige dich an deiner Hochschule!). Diese Lösung bedeutet deutlich mehr Arbeit für die Schulen und Hochschulen und auch für Dich, was tatsächlich eher vermieden werden sollte (allerdings kann man sich auch fragen, warum manche das nicht hinbekommen, wo die meisten es doch können …). Dann vielleicht doch Elster oder Online-Ausweis?
Zum rechtlichen Hintergrund für die PIN-Variante: In der bereits vorliegenden Durchführungsverordnung aus Niedersachsen – die aber in allen Bundesländern praktisch gleich sein wird – heißt es dazu: „Die Ausbildungsstätte darf die PIN nur herausgeben, wenn die anspruchsberechtigte Person ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises oder auf andere geeignete Weise nachgewiesen hat.“ Laut dem uns vorliegenden Entwurf zur Durchführungsverordnung aus Baden-Württemberg wird in der Begründung weiter ausgeführt: „Ein Identitätsnachweis „auf andere geeignete Weise“ liegt unter anderem vor, wenn die PIN auf einem technischen System der Ausbildungsstätte (z.B. Studienplattform) abgelegt wird, auf das die anspruchsberechtigte Person ausschließlich nach Eingabe von personalisierten Zugangsdaten zugreifen kann. In diesen Fällen hat die anspruchsberechtigte Person bereits bei ursprünglicher Anlegung ihres „Zugangs“ zum System ihre Identität gegenüber der Ausbildungsstätte nachgewiesen.“
2. Was du beim Antrag angeben werden musst – und wo du aufpassen solltest!
Die Antragstellung ist für alle Studierende der Pilot-Hochschulen schon möglich, für den großen Rest wahrscheinlich ab 15. März (sofern die Ausbildungsstätte den Zugangscode verteilt hat – ohne geht es nicht). Gebe auch bei der Anmeldung für die BundID die Daten schon entsprechend korrekt an.
Laut der uns vorliegenden Durchführungsverordnung wirst du als Antragsteller:in folgende Angaben im Antrag machen müssen (und dich dafür via BundID einloggen):
Vor*- und Familienname*
Geburtsdatum* und -ort
E-Mail-Adresse
Wohnsitz
Bundesland der Hochschule / Schule*
Vorsicht: gemeint ist der Sitz der Schule/Hochschule – du kannst auch an einer Zweigstelle studieren bzw. zur Schule gehen, was aber nicht relevant ist!Matrikelnummer* oder (das dürfte nur für Schulen gelten) zugeteilte vergleichbare Kennnummer*, soweit vorhanden
Bankverbindung
Sofern du einen Teil dieser Daten bereits in deinem BundID-Konto hinterlegt hast, werden diese übernommen. Aber mindestens Bundesland, Matrikelnummer und Bankverbindung bleiben ja noch, die BundID interessiert sich für diese Details logischerweise nicht. Nach dem Bundesland wirst du schon auf der ersten Seite des Antragsportals gefragt. Achtung: Es geht hier um das Bundesland, an dem der Sitz deiner Hochschule ist – manche Hochschulen haben sehr viele Standorte, da ist die als Student:in vielleicht gar nicht bewusst, wo der formale Sitz der Hochschule ist. Eine kleine Liste einiger Hochschulen, wo dieses Problem auftauchen könnte, findet sich Liste hier)
Die mit * gekennzeichneten Daten werden mit denen verglichen, die die Hochschule hinterlegt hat. Falls du einen ungewöhnlicheren Namen haben solltest, insbesondere wenn es für ihn verschiedene Schreibweisen in lateinischen Buchstaben gibt, achte darauf, was in deinen Hochschulen-Unterlagen steht und verwende möglichst genau das. Gleiches gilt auch für den Geburtsort (den die Hochschule zwar möglicherweise nicht angegeben haben muss, vielleicht aber eben doch …). Andernfalls kann es dazu kommen, dass dein Antrag zurückgewiesen wird (dann solltest du aber Gelegenheit haben, das zu korrigieren).
Weiterhin wirst du im Antrag folgendes versichern müssen (vermutlich einfach alle nötigen Häkchen setzen …):
am 1. Dezember Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
am 1. Dezember an einer Hochschulen bzw. Fachschule (§ 1 Abs. 1 bis 4 EPPSG) immatrikuliert bzw. angemeldet, jedoch nicht als Gasthörer:in
bislang noch keinen Antrag auf die 200 € gestellt
bisland keine 200 € bewilligt oder ausgezahlt bekommen
Einverständnis zur Nutzung der angegebenen E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation im Verfahren
Und du musst natürlich den Zugangscode parat haben und eingeben. Und je nach Weg noch Ausweis(-App), Elster-Zertifikat bzw. PIN bereit haben, um dich zu identifizieren.
Nichts mehr verpassen – z.B. wie es mit den 200 € weitergeht!
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3. Wie das Verfahren rund um die 200 € insgesamt ablaufen wird
Bund und Länder haben inzwischen die rechtlichen Details geklärt (diverse Bundesländer müssen noch die formalen Beschlüsse dazu treffen, einige haben das offenbar schon). Demnächst sollten die Hochschulen und Schulen beginnen können, die Listen mit den Berechtigten Studierenden und Schüler:innen zusammenzustellen. Sie müssen dabei für jede:n mindestens Vorname, Name, Geburtsdatum und die Matrikelnummer oder eine andere eindeutige Nummer melden. Berechtigt sind alle, die am 1. Dezember immatrikuliert / angemeldet waren – außer Gaststudent:innen; Details siehe hier. Die Daten werden verschlüsselt an das Portal gesendet, für jeden gemeldeten Auszubildenden bekommen die Hochschulen bzw. Schulen einen individuellen Zugangscode und eine PIN zurück. Den Zugangscode teilen sie schließlich den Studierenden und Schüler:innen „auf sicherem Transportweg“ mit.
Soweit so gut. Ganz so trivial ist das nicht, denn die Daten von Tausenden von Studierenden und Schüler:innen kann ja niemand von Hand irgendwo eintippen und noch weniger einzeln Mails an die Berechtigten versenden (sofern das überhaupt „sicher“ genug ist). Also müssen für die Verwaltungsprogramme der ganzen (Hoch-)Schulen Schnittstellen zum Antragsportal geschaffen werden und Zugangscode und PIN sicher zwischengespeichert werden. Der Zugangscode muss dann den Studierenden und Schüler:innen sicher übergeben werden – das wird auch nicht überall so einfach gehen, nicht überall gibt es Campus-Systeme oder eigene Postfächer für alle Studierenden bzw. Schüler:innen. Die PIN muss dann noch sicher verwahrt werden – für den Fall (siehe #3 oben), dass sie angefordert wird.
Sobald du als Antragsteller:in den Zugangscode bekommen hast, könntest du direkt loslegen und den Antrag stellen – sofern du dich für die Wege #1 (Online-Ausweis) oder #2 (Elster-Zertifikat) entschieden hast und dafür schon alles eingerichtet hast. Sonst musst du noch die PIN besorgen (außer die Hochschule kann die auch direkt verteilen). Die von dir eingegebenen Daten und die nötigen Versicherungen (Details dazu im dritten Abschnitt) werden dann vom Portal noch mit denen von der Hochschule verglichen und geprüft, ob der Antrag nicht schonmal von derselben Person gestellt wurde (einige wenige könnten an mehreren Hochschulen immatrikuliert sein). Wenn alles stimmt, hat der Antrag Erfolg. Dann heißt es nur noch auf die Auszahlung warten, die vermutlich nicht täglich erfolgen wird.
Und wann geht es wirklich los?
Ab 15. März 2023 kann – sofern die Ausbildungsstätte den unbedingt erforderlichen individuellen Zugangscode verteilt hat – beantragt werden. Soweit zu hören ist, sollte das mit dem Zugangscode grundsätzlich klappen, auch wenn es sicherlich bei der einen oder anderen Hochschule oder Schule Schwierigkeiten geben könnte. Hier der Link direkt zum Antrag:
In der Woche ab 28. Februar haben die Pilothochschulen bereits die Zugangscodes verteilt. Die Studierenden dort konnten dann schon beantragen, angeblich haben Stand 12.03.2023 bereits 12.000 Studis das Geld ausgezahlt bekommen.