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Individuelle Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
So finanzieren Sie Ihr FOM Studium
Ihrem Bildungsauftrag entsprechend gibt die FOM allen hochschulberechtigten Studieninteressierten die Chance auf akademische Bildung – sei es berufsbegleitend, dual oder in Vollzeit. Damit dies zu tragbaren Konditionen geschieht, gibt es flexible Möglichkeiten der Studienfinanzierung, von BAföG über Stipendien bis zum eigenen Gehalt. Selbst im Fall einer unverschuldeten finanziellen Notlage haben Sie die Chance, Ihr Studium an der FOM Hochschule zu beginnen oder fortzusetzen.
Individuelle Anpassung der Monatsraten
Die Monatsraten für ein Hochschulstudium an der FOM betragen im Regelfall je nach Studiengang zwischen 345 Euro und 595 Euro. Auf Wunsch kann die Zahlung der Monatsraten auf Basis einer individuellen Vereinbarung über einen längeren Finanzierungszeitraum gestreckt werden, so dass sich der monatliche Betrag verringert. Bitte sprechen Sie dazu mit unserer Studienberatung.
Förderung durch Ihren Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber unterstützten Ihre Mitarbeitenden aktiv beim ausbildungs- oder berufsbegleitenden Studium. Oft zahlen sie einen Zuschuss oder finanzieren sogar das komplette Studium.
Kostenfreies Urlaubssemester
Bei Bedarf können Sie Ihr FOM Studium für bis zu zwei Urlaubssemester kostenfrei ruhen lassen. In dieser Zeit zahlen Sie keine Studiengebühren.
Aussetzen der Studiengebühren
In begründeten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Studiengebühren für 6 oder 12 Monate auszusetzen – zinslos und ohne jegliche Zusatzkosten.
Rückzahlung erst nach Hochschulabschluss
Sie können Ihr berufsbegleitendes Hochschulstudium durch einen niedrigverzinsten Bildungsfonds oder Studienkredit finanzieren. In beiden Fällen ist die Rückzahlung erst nach Abschluss des Studiums fällig und erfolgt in monatlichen Raten.
Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene staatliche und private Fördermöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können, um Ihre finanzielle Belastung zu verringern.
Sonderausgaben, Werbungskosten, Betriebsausgaben
Wenn Sie sich in einem einkommensteuerpflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und ein berufsbegleitendes Hochschulstudium absolvieren, erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um einen Großteil der Studienkosten steuerlich geltend zu machen. Je nach persönlicher Ausgangssituation – z. B. abgeschlossene Berufsausbildung, Selbstständigkeit oder Unterstützung durch den Arbeitgeber – können Sie die Kosten als Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
BAföG, Kindergeld, Nebenjob
Wenn Sie in Vollzeit studieren, können Sie wöchentlich bis zu 20 Stunden nebenbei arbeiten und auf diese Weise eigenes Geld verdienen. Bis zu Ihrem 27. Lebensjahr erhalten Ihre Eltern Kindergeld und können Sie damit fördern. Außerdem besteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Über Ihre Eltern sind Sie zudem sozial- und krankenversichert und genießen zahlreiche Vergünstigungen für Studierende.