Stationen und Ziele, AkteurInnen, Strukturen und UmsetzungDer Bologna-Prozess im Überblick
Dieser Text ist entnommen aus:
Neundorf/Zado/Zeller: Hochschulen im Wettbewerb. Innansichten über die Herausforderungen des deutschen Hochschulsystems, Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn, 2009
www.dietz-verlag.de/0398
Wir danken dem Verlag dafür, den Text bei Studis Online veröffentlichen zu dürfen.
In der altehrwürdigen italienischen Universitätsstadt Bologna brachten 1999 VertreterInnen aus 29 europäischen Staaten das Projekt eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes auf den Weg. Inzwischen ist die Zahl der Bologna-Staaten auf über 40 angewachsen und der Bologna-Prozess ist zu dem beherrschenden Reformprojekt aktueller Hochschulpolitik avanciert.
Dieser Artikel zeichnet die Entwicklung des Bologna-Prozesses über die Stationen der MinisterInnentreffen von Paris, Bologna, Prag, Berlin, Bergen, London und Leuven nach, beschreibt eine Auswahl wichtiger internationaler AkteurInnen des Prozesses und skizziert seinen formalen und rechtlichen Rahmen. Der Text schließt mit Thesen zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland.
Stationen und Ziele
Anders als es der Name vermuten ließe wurde der Grundstein für den Bologna-Prozess nicht in Bologna, sondern in Paris gelegt. Die Kultur- und Bildungsminister Frankreichs, Deutschland, Italiens und des Vereinigten Königreichs nutzen 1998 die 800-Jahrfeier der Sorbonne und unterzeichneten die "Sorbonne Joint Declaration on harmonisation of the architecture of the European higher education system".1 Sie vereinbarten darin erstmals das Ziel eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes, einer "European area of higher education, where national identities and common interests can interact and strengthen each other for the benefit of Europe, of its students, and more generally of its citizens."2
Der Bologna-Prozess begann 1999 mit eine Konferenz in eben dieser Stadt, mit einer Vorläufer-Veranstaltung 1998 an der Sorbonne in Paris
In diesem gemeinsamen Hochschulraum sahen sie die Antwort auf die Herausforderungen einer sich rapide wandelnden Arbeitswelt. Der gemeinsame Hochschulraum sollte die Mobilität von Studierenden und Lehrenden erhöhen und quer über den Kontinent zu einem raschen Wissensaustausch beitragen.3 Die Erklärung nahm dabei historische Anleihen an die Gründungszeit der Sorbonne: "In those times, students and academics would freely circulate and rapidly disseminate knowledge throughout the continent. Nowadays, too many of our students still graduate without having had the benefit of a study period outside of national boundaries."4
Die Unterzeichner verstanden ihre Erklärung als bildungspolitischen Beitrag zum europäischen Einigungsprozess. Der hatte sich aus ihrer Sicht bis dahin zu sehr auf wirtschaftliche Belange verengt. Sie erklärten: "Europe is not only that of the Euro, of the banks and the economy: it must be a Europe of knowledge as well."5
Die Schritte und der Weg zum angestrebten gemeinsamen europäischen Hochschulraum wurden in der Sorbonne-Erklärung aber nur grob umrissen. Als konkrete Vorschläge erwähnten die Minister lediglich die Schaffung eines einheitlichen Systems gestufter Studienabschlüsse, die Etablierung eines Kreditpunktsystems zur Bewertung von Studienleistungen, die einheitliche Einteilung des Studienjahrs in Semester sowie die verstärkte gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen.6 Als nächste Schritte schlugen sie die Schaffung von Pilotprojekten und den Beginn eines umfassenden Dialoges mit allen Betroffenen vor. Allerdings verlief der Beitritt anderer Staaten zur Sorbonne-Erklärung eher schleppend. Vor allem stieß der Begriff "harmonisation" im Titel der Sorbonne-Erklärung auf Widerstand,7 "[H]andelte es sich hierbei doch traditionell um einen Abwehrbegriff für die rechtlich nicht legitimierten Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der allgemeinen Bildung."8
Schließlich wurde die Sorbonne-Erklärung daher "sehr bald zugunsten eines europäisch sehr viel breiter angelegten Verfahrens"9 aufgegeben. VertreterInnen aus 29 europäischen Staaten beschlossen schließlich am 19. Juni 1999 die Bologna-Erklärung "The European Higher Education Area"10 (siehe Abbildung 1). Wie schon die Erklärung von Sorbonne betonte auch die Bologna-Erklärung die Notwendigkeit eines Europa des Wissens: "A Europe of Knowledge is now widely recognised as an irreplaceable factor for social and human growth and as an indispensable component to consolidate and enrich the European citizenship."11
In der Bologna-Erklärung fanden sich nun systematisch drei Hauptziele und sechs Aktionslinien. Als Hauptziele benannten die Unterzeichnenden die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bildungssystems – "increasing the international competitiveness" – sowie die Steigerung von Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit – "promote citizens’ mobility and employability"12.
Bei den Aktionslinien handelt es sich um konkretere Vereinbarungen. Im einzelnen wurden folgende Punkte vereinbart: die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer akademischer Abschlüsse und eines Diploma Supplement13, die Einführung eines zweistufigen Studienabschlusssystems, die Etablierung eines Kreditpunktesystems, die Beseitigung von Mobilitätshindernissen für Studierende und Lehrende, die Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung und die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulbildung. Die Aktionslinien sollten bis spätestens 2010 – "within the first decade of the third millennium"14 – umgesetzt werden. Die Bologna-Erklärung endete mit der Selbstverpflichtung, das Erreichen der vereinbarten Ziele im Rahmen der jeweiligen nationalen Kompetenzen voranzutreiben. Gleichzeitig betonten die Unterzeichnenden aber ihre kulturellen Unterschiede und jeweilige nationale Souveränität. Die geschah vor allem mit Blick auf die Irritationen, die es um den Begriff "harmonisation" im Titel der Sorbonne-Erklärung gegeben hatte. Sie erklärten: "We hereby undertake to attain these objectives – within the framework of our institutional competences and taking full respect of the diversity of cultures, languages, national education systems and of University autonomy – to consolidate the European area of higher education."15
Abbildung 1: Teilnehmende Staaten am Bologna-Prozess
(Quelle: Eigene Darstellung, Autor: Jochen Dahm)
(Quelle: Eigene Darstellung, Autor: Jochen Dahm)
Für 2001 wurde ein erneutes Zusammentreffen beschlossen, das mit Blick auf die anstehende EU-Osterweiterung vom 18. bis 19. Mai 2001 in Prag stattfand. Es sah mit Kroatien, Zypern, der Türkei und – rückwirkend zur Bologna-Erklärung – Liechtenstein vier neue Mitglieder des Bologna-Prozesses. Das Treffen mündete in das Prag-Kommuniqué "Towards the European Higher Education Area".16 Die ursprünglichen Aktionslinien der Bologna-Erklärung wurden neu gefasst und konkretisiert. Zusätzlich zu den bestehenden sechs wurden drei weitere Aktionslinien beschlossen: die Förderung lebenslangen Lernens als Basis einer wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft, die Einbeziehung von Studierenden und HochschulvertreterInnen in den Bologna-Prozess und die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes im internationalen Umfeld. Zudem wurde in Prag erstmals der noch nicht näher bestimmte Begriff der "Sozialen Dimension " eines Europäischen Hochschulraumes eingeführt.17
Das Ministertreffen 2003 fand in Berlin statt. Der Bologna-Kreis wuchs hier um weitere sieben Länder auf 40 Staaten. Das aus der Konferenz resultierende Kommuniqué trug den Titel "Realising the European Higher Education Area". Es wurde eine neue Aktionslinie vereinbart, die Einbindung der DoktorandInnenausbildung als dritte Stufe ins System gestufter Studiengänge.18 Für die folgenden zwei Jahre legten die BildungsministerInnen zudem Prioritäten innerhalb der bestehenden Aktionslinien fest. Demnach sollten die Qualitätssicherung, die Etablierung von gestuften Studiengängen sowie das Voranbringen der gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen und -abschnitten besondere Beachtung finden.19 Gleichzeitig wurde zur Kontrolle der Fortschritte in diesen Bereichen erstmals das Konzept des "Stocktaking", eine Art der prozessinternen Selbstevaluation, verabschiedet. Bis zur Konferenz in Bergen sollte eine vorläufige Zwischenbilanz des Bologna-Prozesses gezogen werden: "A mid-term stocktaking exercise would provide reliable information on how the Process is actually advancing and would offer the possibility to take corrective measures, if appropriate."20
Auf der MinisterInnenkonferenz in Bergen 2005 stießen weitere fünf Länder, vor allem aus Osteuropa, zum Kreis der damit nun 45 Bologna-
Jahr/Station | Teilnehmende Staaten | Ziele/Aktionslinien |
---|---|---|
1998, Sorbonne | Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich | Vision eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes |
1999, Bologna | Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakische Republik, Schweden, Spanien, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich | Ziele: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Mobilität von Studierenden und Lehrenden Aktionslinien: |
2001, Prag | Neu: Kroatien, Liechtenstein, Türkei, Zypern | Aktionslinien: Lebenslanges Lernen Studentische Partizipation Internationale Attraktivität |
2003, Berlin | Neu: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, der Heilige Stuhl, Russland, Serbien-Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien | Aktionslinien: DoktorandInnenausbildung Prioritäten bis 2005 |
2005, Bergen | Neu: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Rep. Moldau, Ukraine | Prioritäten bis 2007 Ergänzung der DoktorandInnenausbildung Nationale Qualifikationsrahmen "Joint-Degrees" Alternative Qualifikationspfade |
2007, London | Neu: Republik Montenegro | Prioritäten bis 2009 Mobilität Soziale Dimension Datensammlung Beschäftigungsfähigkeit Globaler Kontext Erweitertes Stocktaking |
2009, Leuven | Ziel bis 2020: Schaffung eines "Europe of knowledge that is highly creative and innovative" Entwicklung europäischer Rankings |
Staaten. Das Bergen-Kommuniqué "The European Higher Education Area – Achieving the goals" führte keine neue Aktionslinien ein. Für die Zeit bis 2007 wurden aber wiederum Prioritäten festgelegt: Man vereinbarte für die folgenden zwei Jahre besondere Konzentration auf die Ergänzung der DoktorandInnenausbildung um arbeitsmarktrelevante Qualifikationen, die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen, die Förderung von "Joint-Degrees"21 und die Öffnung der höheren Bildung für nichttraditionelle Qualifikationspfade. Auch in diesen Bereichen sollte bis zur kommenden MinisterInnenkonferenz ein Stocktaking durchgeführt werden. Mit Blick auf die Ergebnisse des ersten Stocktaking konstatieren die MinisterInnen große Fortschritte, sahen aber auch die Herausforderung, eine konsistente Entwicklung quer über alle teilnehmenden Staaten zu sichern.22
Das MinisterInnentreffen 2007 fand im Mai in London statt. Das London-Kommuniqué trägt den Titel: "Towards the European Higher EducationArea: responding to challenges in a globalised world".23 Es führte keine neuen Aktionslinien oder Ziele ein, sondern ist größtenteils durch die Dokumentation und Bewertung der Stocktaking-Ergebnisse bestimmt. Für die folgenden zwei Jahre wurden sieben Prioritäten festgelegt: die Förderung von Mobilität und der Sozialen Dimension, der diesbezüglichen Datensammlung, der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, dem globalen Kontext des Europäischen Hochschulraumes und ein erneutes und erweitertes Stocktaking. Die MinisterInnenkonferenz 2009 wurde von den Benelux-Staaten in Louvain-la-Neuve / Leuven ausgerichtet. Auch bei dieser Konferenz wurden keine neuen Aktionslinien hinzugefügt; stattdessen wurden die bisherigen Ziele bekräftigt und vereinbart, die anstehende Dekade bis 2020 zu nutzen, um ein "Europe of knowledge that is highly creative and innovative"24 zu realisieren. Neu aufgenommen in das Kommuniqué wurde ein Vorschlag zur Entwicklung europäischer Rankings, die insbesondere vergleichbare Daten im Bereich der Qualitätssicherung und Vergleichbarkeit an europäischen Hochschulen beinhalten sollen25.
AkteurInnen
Zwischen den MinisterInnentreffen wurde der Bologna-Prozess durch verschiedene Vorbereitungstreffen, ExpertInnenworkshops und Konferenzen begleitet und vorangetrieben. Deren Ergebnissen wurden als Vorbereitung für die jeweiligen MinisterInnen-Konferenzen durch ausgewählte BerichterstatterInnen in offiziellen Berichten zusammengefasst.26
In diesen "Follow-Up-Prozess" waren neben den Nationalstaaten auch verschiedene andere nationale und internationale AkteurInnen eingebunden.27 Die wichtigsten internationalen AkteurInnen des Bologna-Prozesses sind neben den Nationalstaaten die Europäische Kommission, der Europarat, die European Union of Students (ESU) und die European University Association (EUA).28
Die Europäische Kommission ist seit der Prager Konferenz 2001 vollwertiges, das heißt den Nationalstaaten gleichgestelltes Mitglied des Bologna-Prozesses. Durch die Vollmitgliedschaft der Europäischen Kommission sollte eine bessere Abstimmung zwischen Aktivitäten der Bologna-Staaten und den Maßnahmen und Programmen der Europäischen Kommission erreicht werden.29 Seit der Ost-Erweiterung der Europäischen Union 2004 gibt es zwischen den Bologna-Staaten und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wesentliche Überschneidungen.
Gleichwohl erstreckt sich der Bologna-Raum nach wie vor über viele Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Der Europarat versteht sich vor diesem Hintergrund im Bologna-Prozess als ein Forum, in dem Bologna-Staaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, aber auch die europäischen Staaten, die sich nicht am Bologna-Prozess beteiligen, in einen Diskurs über dessen Entwicklung treten können.30
Die European University Association ist ein Zusammenschluss europäischer Hochschulrektoren, der auf der Konferenz von Salamanca am 29. und 30. März 2001 aus der Fusion ihrer zwei VorläuferInnenorganisationen, der Association of European Universities (CRE) und der Standing Conference of Rectors (Eurec), entstand.31
In der Abschlusserklärung der Konferenz "Shaping the European higher Education Area" positionierten sich die europäischen HochschulrektorInnen erstmals gemeinsam zur Erklärung von Bologna. Sie legten in ihrer Erklärung besonderes Gewicht auf die wissenschaftliche und organisatorische Autonomie der Hochschulen, den Verbleib von Hochschulbildung in öffentlicher Verantwortung und die Bedeutung von Forschung als wesentliche Voraussetzung eines Europäischen Hochschulraumes.32
Bereits wenige Tage vor den Hochschulrektoren in Salamanca trafen sich in Göteborg VertreterInnen der europäischen Studierendenschaften. Organisiert wurde die Göteborg-Konferenz von ESIB – The National Unions of Students, heute ESU. Die ESU vertritt als Dachverband rund 45 verschiedene Studierendenvereinigungen aus 35 Staaten.33 Die Göteborg-Erklärung begrüßte die Initialisierung des Bologna-Prozesses als Schritt zu einem Europa ohne Grenzen und betonte die Bedeutung von Mobilität in einem europäischen Hochschulraum. Zentrale Forderungen der Studierenden waren die stärkere Berücksichtigung der sozialen Implikationen eines europäischen Hochschulraumes, das Verständnis von Hochschulbildung als öffentlichem Gut und die Anerkennung der Studierenden als aktive PartnerInnen im Bologna-Prozess.34 Die EUA und ESIB erhielten ab 2001 jeweils den Status als offizielle BeobachterInnen des Bologna-Prozesses.35
Strukturen
Trotz schrittweiser Institutionalisierung liegt dem Bologna-Prozess rechtlich kein verbindlicher Rahmen zugrunde. Die verschiedenen Erklärungen und Kommuniqués haben jeweils nicht den Status von völkerrechtlichen Verträgen, sondern stellen lediglich unverbindliche politische Willenserklärungen der unterzeichnenden MinisterInnen dar.36 Trotz einiger Verflechtungen ist der Bologna-Prozess auch kein Bestandteil des Willensbildungsprozesses der Europäischen Union, aus dem sich etwa für die EU-Staaten rechtliche Bindungen ergeben können.37 Druck zur Umsetzung der Bologna-Vereinbarungen entsteht für die unterzeichnenden Regierungen allenfalls aus einem drohenden "Gesichtsverlust"38 und in Folge des "Agenda-Settings"39. Der Bologna-Prozess kann auch nicht als ein Implementationsprozess im Sinne des klassischen Policy-Cycle verstanden werden. Neben dem erwähnten Fehlen eines verbindlichen rechtlichen Rahmens spricht dafür vor allem der Charakter der Formulierungen der Bologna-Erklärungen: "The Bologna declaration is too vague and lacks the means for immediate implementation that characterise a policy."40
Das Modell des Policy-Cycle, das auf Grundlage eines geschlossen nationalstaatlichen Systems entwickelt wurde, muss daher für den internationalen Kontext erweitert werden.41 Es erscheint sinnvoller, die Phase, die aus internationaler Sicht als nationale Implementation zu bezeichnen ist, auf nationaler Ebene als neue Phase der "Politikformulierung" zu verstehen.42 Der Bologna-Prozess ist somit eine Art zweistufiger Policy-Cycle. Es gilt: "For its translation into national policies, and eventual changes in individual HE systems, the declaration is therefore largely dependent on what happens in the signatory countries, i.e., at the national level.43
Auch wenn sich inzwischen nahezu alle denkbaren europäischen Staaten dem Bologna-Prozess verpflichtet haben, ist die Frage, was unter dem Label Bologna auf nationaler Ebene geschieht, also sehr offen. Die Umsetzung hängt letztlich von der nationalen Interpretation und den jeweiligen Machtverhältnissen ab. Eine Feststellung, die mehr als einen Anlass für einen Blick auf die Umsetzung der Bologna-Inhalte in Deutschland bietet.
Umsetzung in Deutschland
Der studentische Dachverband fzs – der freie zusammenschluss von studentInnenschaften – begann seine Stellungnahme zur MinisterInnenkonferenz von London 2007 mit den Worten: "Bis zum Jahr 2010 sollte der europäische Hochschulraum durch den Bologna-Prozess verwirklicht werden. Von den Zielen die 1999 formuliert wurden, sind die Hochschulen jedoch noch weit entfernt."44
Ein Satz, dem sich, wenn auch aus verschiedenen Gründen, wohl viele AkteurInnen der deutschen Hochschulpolitik anschließen können. Grundsätzlich wird die Idee eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes in Deutschland überwiegend positiv gesehen. Die Kritik an der konkreten Umsetzung ist nichts desto trotz vielstimmig. Um sie fassbarer zu machen, soll die Kritik im Folgenden ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf drei Thesen zugespitzt werden.
1. Der Bologna-Prozess wird als Sparmöglichkeit missbraucht.
Vor allem die Hochschulrektorenkonferenz wird nicht müde darauf hinzuweisen, dass den Hochschulen für die Umsetzung der Bologna-Reformen kaum zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wurde.45 Und das, obwohl etwa die höhere Präsenz der Studierenden an den Hochschulen – auch ohne absolut steigende Zahl der StudienanfängerInnen – ein erhöhtes finanzielles Engagement erforderlich macht. Gerade der eigentlich nötige Betreuungsbedarf von Studierenden und die damit verbundenen Personalmittel für Bachelor- wie Masterstudiengänge übersteigen die bestehenden finanziellen Ressourcen der Hochschulen um ein Vielfaches.
Studierendenverbände vermuten dahinter nicht zuletzt das Kalkül der Politik, den Bachelor als Regelabschluss durchzusetzen und aufgrund der kürzeren Regelstudienzeit Ausbildungskapazitäten einzusparen.46 In der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master und der damit einhergehenden "Straffung und bessere(n) Strukturierung der Curricula" sieht die Bundesregierung tatsächlich das Ziel, "in Deutschland die im internationalen Vergleich zu langen Studienzeiten zu verkürzen, das Alter der Absolventen und die hohen Studienabbrecherquoten zu senken."47 Die Umstellung soll zugleich dazu beitragen, "mindestens 40 Prozent eines Altersjahrgangs"48 zu einem Hochschulstudium zu motivieren, wie die aktuelle Bundesregierung zuletzt in ihrem Koalitionsvertrag festhielt. Ohne einen deutlichen Zuwachs der finanziellen Ressourcen wird dies jedoch kaum möglich sein. Mehr noch: Erste empirische Untersuchungen zu den Erfolgen der neuen Studiengänge förderten überraschende Ergebnisse zutage. Ein im Februar 2008 veröffentlichter Projektbericht zur Entwicklung der Studienabbrüche an deutschen Hochschulen verweist zwar auf insgesamt gesunkene Abbruchszahlen – doch gerade in den untersuchten Bachelor-Studiengängen brachen 25 Prozent der Studierenden an Universitäten und 39 Prozent der Studierenden an Fachhochschulen ihr Studium ab.49
Festzuhalten bleibt in jedem Fall: Eine ernsthafte Umsetzung des Bologna-Prozesses ohne zusätzliche finanzielle Mittel jedenfalls scheint derzeit für keinen hochschulpolitischen Akteur und keine hochschulpolitische Akteurin denkbar.
2. Die Konzeption der neuen Studiengänge ist inhaltlich misslungen.
Die erschreckend hohen AbbrecherInnenquoten werfen die Frage nach der Ausgestaltung der neuen Bachelor-Studiengänge auf. In der Tat ist nach den vorliegenden Ergebnissen in vielen Fällen die "Studierbarkeit", also die Möglichkeit, innerhalb der vorgegebenen Regelstudienzeit den erforderlichen Lernaufwand zu bewältigen, nicht gegeben.50 Eine interne Erhebung des Arbeitsbereiches Controlling an der Freien Universität Berlin aus 2007 wies nicht nur auf erhebliche Abbruchquoten hin, sondern untersuchte zudem Gründe für den bestehenden Misserfolg. Um das Studienangebot "besser studierbar zu machen", sei insbesondere eine verbesserte Einführung ins Studium erforderlich, müsse der workload "angemessen gestaltet" werden und "zeitlich konfliktfreie Studienabläufe" ermöglicht werden.51
Damit belegt die Untersuchung die flächendeckend von Studierenden und teilweise selbst von HochschulrektorInnen artikulierte Kritik, wonach die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Studiengänge misslungen sei. Verwiesen wird dabei auf verengte Studienpläne mit erheblicher Prüfungslast, die ein reibungsloses Studium "weder für Lehrende noch für Studierende leistbar"52 machten. Der fzs beklagt ferner die mangelnde inhaltliche Diskussion um eine Ausgestaltung der neuen Studiengänge, vermisst ein "schlüssiges Gesamtkonzept" und kritisiert eine "in erster Linie strukturell(e) und formal(e)" Reform.53 Auch die Hochschulrektorenkonferenz, die letztlich zu einem großen Teil für die bisherige Umsetzung verantwortlich zeichnet, sieht entsprechend Änderungsbedarf an der Ausgestaltung der Studiengänge: "Den Studierenden ist nicht geholfen, wenn der Lernstoff aus dem Diplom in die kürzeren Bachelor-Studiengänge gestopft wird."54
3. Die Mobilität der Studierenden wird eher behindert als gefördert.
Wie oben dargestellt, zählt die Förderung der Mobilität von Studierenden und WissenschaftlerInnen zu den zentralen Zielen der im Bologna-Prozess geplanten Reformen. Während die Bologna-Erklärung von 1999 zunächst nur von der Förderung von Mobilität durch die Überwindung aller Hindernisse55 spricht, versucht der fzs etwa eine genauere definitorische Bestimmung des Begriffs und fasst darunter die soziale Dimension von Mobilität wie die Mitnahmefähigkeit von Studienfinanzierungsleistungen oder Pensionsansprüchen, den Abbau von Mobilitätsbarrieren oder die Anerkennung von Qualifikationen.56 Während zwar die Einführung von ECTS, Diploma Supplements oder auch die Ratifizierung des "Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" durch die Bundesregierung57 die Anerkennung von Studienleistungen und damit die studentische Mobilität grundlegend verbessern, scheinen doch gerade einschneidende Reformen in der Bundesrepublik die Ziele des Bologna-Prozesses zu konterkarieren. Die Föderalismusreform etwa, mit deren Inkrafttreten im September 2006 annähernd sämtliche bisherigen Bundeskompetenzen im Hochschulbereich an die Länder übertragen wurden, behindert nach Ansicht des fzs die Internationalisierung durch neue nationale Ungleichheiten gerade mit Blick auf die Mobilität von Studierenden: "Durch die unterschiedlichen Umsetzungen (der Studienreform) in den einzelnen Bundesländern ist teilweise der Wechsel in andere Bundesländer mit einem Bachelor-Abschluss nur schwer möglich. (…) Durch die oft nicht vorhandene Kooperationsbereitschaft der Länder untereinander und mit dem Bund erfolgt eine höchst unkoordinierte Umsetzung der Bologna-Ziele. Die von vielen Ländern betriebene "Kleinstaaterei" droht die Realisierung eines Europäischen Hochschulraumes massiv zu gefährden."58
Neben den bestehenden Anerkennungsmöglichkeiten von Studienleistungen sind es "vor allem die institutionellen und sozialen Rahmenbedingungen sowie die finanziellen Faktoren, die die Bereitschaft zur Mobilität beeinflussen."59 Wie stark dieser Einfluss ist, wird bei einem Blick auf studienbezogene Aufenthalte im Ausland deutlich – zumal auch diese als wichtiges Ziel des Bologna-Prozesses angesehen werden.
Während im Jahr 2009 35 Prozent der Diplom- und 49 Prozent der Magister-StudentInnen einen Auslandsaufenthalt angaben, galt dies nur für 15 Prozent aller Bachelor-Studierenden. Bei den Diplom- und MagisterstudentInnen gab es zwischen den Jahren 2007 und 2009 einen Anstieg von 11 bzw. 15 Prozentpunkten, die Zahl der Auslandsaufenthalte von Bachelor-Studierenden stagniert seit 2007 bei 15 Prozent.60 Vor diesem Hintergrund muss eher von Mobilitätshemmung als -steigerung ausgegangen werden.
Darüber hinaus gibt es bei den Auslandsaufenthalten eine starke Korrelation zum sozialen Hintergrund der Studierenden. Die aktuelle Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks belegt etwa, dass Studierende, deren Eltern einer höheren sozialen Gruppe zuzuordnen sind, eine mehr als doppelt so hohe Chance haben, einen Auslandsaufenthalt zu realisieren als Studierende mit niedrigerer sozialer Herkunft.61
Die Gewährleistung sozialer Mobilität durch Auslandsaufenthalte ist demnach aktuell nicht vorhanden. Auch die erweiterten Mitnahmemöglichkeiten bei der Studienfinanzierung, wie sie durch die im Dezember 2007 beschlossene 22. BAföG-Novelle erfolgte, reichen nicht aus, um die soziale Benachteiligung auszugleichen.62 Nach einer Untersuchung von HIS sind Finanzierungsschwierigkeiten einer der häufigsten Gründe, weshalb Auslandsaufenthalte nicht zustande kommen – 49 Prozent der Studierenden geben dies an.63
Schließlich wird insbesondere von studentischer und gewerkschaftlicher Seite darauf hingewiesen, dass die Einführung von Studiengebühren in mehreren Bundesländern die soziale Mobilität nachhaltig beeinträchtige – und damit der von den BildungsministerInnen in London 2007 bekräftigte Zielsetzung, "to widen participation at all levels on the basis of equal opportunity"64 widerspreche.
Fazit
Der Bologna-Prozess, der nicht weniger als eine Harmonisierung der Hochschul- und Wissenschaftspolitik von annähernd 50 europäischen Ländern anvisiert, ist zweifelsohne das ambitionierteste Projekt europäischer Wissenschaftspolitik. Bei allen teilweise verständlichen Schwierigkeiten in der Umsetzung seiner einzelnen Maßnahmen ist aber festzuhalten, dass Anspruch und Wirklichkeit gerade in der föderalistisch geprägten Bundesrepublik selten zueinander finden. Besonders die mangelhafte finanzielle Unterstützung und die inhaltlich unzureichend reflektierte Umsetzung des Prozesses haben seine Akzeptanz beschädigt. Ein Gelingen des Bologna-Prozesses ist in Deutschland derzeit, unmittelbar vor dem ursprünglichen Stichdatum 2010, nicht abzusehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Kritik, vor allem der betroffenen Studierenden, in den kommenden Jahren stärkeres Gehör finden wird.
Fußnoten
1 Vgl. Sorbonne-Erklärung: Sorbonne Joint Declaration. Joint declaration on harmonisation of the architecture of the European higher education system by the four Ministers in charge for France, Germany, Italy and the United Kingdom, Paris, the Sorbonne, 25.5.1998. www.bologna-berlin2003.de/pdf/Sorbonne_declaration.pdf (Zugriff 27.7.2009).
2 Vgl. Sorbonne-Erklärung (1998), S. 3.
3 Vgl. Sorbonne-Erklärung (1998), S. 1.
4 Vgl. Sorbonne-Erklärung (1998), S. 1.
5 Vgl. Sorbonne-Erklärung (1998), S. 1.
6 Vgl. Sorbonne-Erklärung (1998), S. 2-3.
7 Vgl. Thomas Walter, Der Bologna-Prozess. Ein Wendepunkt europäischer Hochschulpolitik? VS-Verlag: Wiesbaden, 2006. S. 127.
8 Vgl. Phillip Eckhardt, Der Bologna-Prozess. Entstehung, Strukturen und Ziele der europäischen Hochschulreformpolitik. Books on Demand: Norderstedt, 2006. S. 43.
9 Vgl. Jürgen Heß, Der Bologna-Prozess: Die europäische Perspektive der Hochschulentwicklung. Wirkungsmechanismen und Zielsetzungen bei der Schaffung eines europäischen Hochschulraumes. Wissenschaftsrecht, 2003, Band 36, S. 272–300. S. 272.
10 Vgl. Bologna-Erklärung: The European Higher Education Area. Joint declaration of the European Ministers of Education in Bologna, 19.6.1999. S. 1. www.magna-charta. org/pdf/BOLOGNA_DECLARATION.pdf (Zugriff 27.7. 2009).
11 Vgl. Bologna-Erklärung (1999), S. 1–2.
12 Vgl. Bologna-Erklärung (1999), S. 1–2.
13 Das "Diploma Supplement" ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschul-Abschlüssen und damit verbundener Qualifikationen.
14 Vgl. Bologna-Erklärung (1999), S. 3–4.
15 Vgl. Bologna-Erklärung (1999), S. 3.
16 Vgl. Prag-Kommuniqué: Towards the European Higher Education Area. Communiqué of the meeting of European Ministers in charge of Higher Education in Prague. 19.5.2001. S 1. www.bologna-berlin2003.de/pdf/Prague_communiquTheta.pdf, (Zugriff 27.7.2009).
17 Vgl. Prag-Kommuniqué (2001), S. 3–4.
18 Vgl. Berlin-Kommuniqué: Realising the European Higher Education Area. Communiqué of the Conference of Ministers responsible for Higher Education in Berlin, 19.9.2003. S. 8. www.bologna-bergen2005.no/Docs/00-Main_doc/030919Berlin_ Communique.PDF, (Zugriff 27.7. 2009).
19 Vgl. Berlin-Kommuniqué (2003), S. 9.
20 Vgl. ebd., S. 7.
21 Vereinfacht kann man ein "Joint Degree" als einen Abschluss bezeichnen, der von zwei oder mehr Hochschulen in Kooperation vergeben wird.
22 Bergen-Kommuniqué: The European Higher Education Area – Achieving the Goals. Communiqué of the Conference of European Ministers responsible for Higher Education in Bergen, 20.5.2005. S. 1. www.bologna-bergen2005.no/Docs/00-Main_ doc/050520_Bergen_Communique.pdf (Zugriff 27.7. 2009).
23 London-Kommuniqué: Towards the European Higher Education Area, Responding to challenges in a globalised world. Communiqué of the Conference of European Ministers responsible for Higher Education in London. 18.5.2007. S. 1. www.ond.vlaanderen.be/hogeronderwijs/bologna/documents/MDC/London_Communique18May2007.pdf, (Zugriff 27.7. 2009).
24 Leuven-Kommuniqué: The Bologna Process 2020 – The European Higher Education Area in the new decade. Communiqué of the Conference of European Ministers responsible for Higher Education, Leuven and Louvain-la-Neuve, 28.–29.4.2009. S. 1.
25 Ebd., S. 5.
26 Vgl. Pedro Lourtie, Furthering the Bologna Process. Report to the Ministers of Education of the signatory countries. Prague, 5/2001. www.bologna-bergen2005.no/ Docs/00-Main_doc/0105Lourtie_report.pdf (Zugriff 27.7. 2009). Pavel Zgaga, Bologna Process between Prague and Berlin. Report to the Ministers of Education of the signatory countries. Berlin, 9/2003. www.bologna-bergen2005.no/Docs/00-Main_ doc/0309ZGAGA.PDF (Zugriff 27.7. 2009). BFUG, From Berlin to Bergen. General Report of the Bologna Follow-up Group to the Conference of European Ministers responsible for Higher Education, Bergen, 19.–20.5.2005. www.bologna-bergen2005. no/Bergen/050503_General_rep.pdf, (Zugriff 27.7. 2009). Andrejs Rauhvargers et al., Bologna Process Stocktaking Report 2007. Report from a working group appointed by the Bologna Follow-up Group to the Ministerial Conference in London, 5/2007. Chair: Andrejs Rauhvargers www.dcsf.gov.uk/londonbologna/uploads/documents/6909-BolognaProcessST.pdf (Zugriff 27.7. 2009).
27 Vgl. Bob Reinalda und Ewa Kulesza, The Bologna-Process. Harmonising Europe’s Higher Education, Second rev. edition. Verlag Barbara Budrich: Opladen, 2006. S. 39–96.
28 Vgl. Walter (2006), S. 135.
29 Vgl. ebd., S. 146.
30 Vgl. ebd., S. 151.
31 Vgl. ebd., S. 136.
32 Vgl. Salamanca-Erklärung: Message from Salamanca. Shaping the European Higher Education Area. Gemeinsame Erklärung von europäischen HochschulrektorInnen in Salamanca am 30. März 2001. S. 1–4. www.eua.be/eua/jsp/en/upload/Salamanca_declaration_en.1066755820788.pdf (Zugriff 27.7. 2009).
33 ESIB wurde zunächst als WESIB – West European Student Information Bureau gegründet, benannte sich 1990 in ESIB – European Student Information Bureau um und verwendet von 1993 bis 2007 als Ausdruck der veränderten Organisationsstruktur das etablierte Kürzel "ESIB" mit dem Zusatz "The National Unions of Students in Europe ". Am 17.5.2007 hat sich ESIB erneut umbenannt in "ESU – European Union of Students". Damit sollte nun auch im Kürzel die Funktion des Verbandes klargemacht werden.
34 Göteborg-Erklärung: Student Göteborg Declaration. Gemeinsame Erklärung von VertreterInnen europäischer Studierendendachverbände in Göteborg am 25. März 2001. S. 2–4. www.esib.org/index.php/documents/statements/396-student-goeteborg-declaration (Zugriff 27.7. 2009).
35 Vgl. Prag-Kommuniqué (2001), S. 1.
36 Vgl. Eckhardt (2006), S. 63. Vgl. auch Johanna Katharina Witte, Change of degrees and degrees of change. Comparing adaptions of European Higher Education Systems in the Context of the Bologna Process. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades an der Universität Twente Enschede. Vorgelegt 6/2006. S. 4. www.che.de/downloads/C6JW144_final.pdf (Zugriff 27.7. 2009).
37 Vgl. Andreas Keller, Alma mater Bolognese. Perspektiven eines Europäischen Hochschulraums im Rahmen des Bologna-Prozesses am Vorabend des europäischen Hochschulgipfels 2003 in Berlin, 2003. In: Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), Analysen und Alternativen für Bildung und Wissenschaft, Berlin: 2003. S. 19–20. www2.bdwi.de/uploads/alma_mater_bolognese.pdf (Zugriff 20.6. 2009). Vgl. auch Eckhardt (2006), S. 63.
38 Vgl. Keller (2003), S. 22.
39 Vgl. Walter (2006), S. 156.
40 Vgl. Witte (2006), S. 27.
41 Adrienne Windhoff-Héritier, Politikimplementation. Ziele und Wirklichkeit politischer Entscheidungen. Königstein im Taunus: 1980., S. 19–20.
42 Vgl. Witte (2006), S. 22.
43 Vgl. ebd., S. 4.
44 Vgl. freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs), Stellungnahme des fzs zur Bolognanachfolgekonferenz vom 16.–18. Mai in London, Berlin, 2007. S. 1.
45 Vgl. HRK 2007, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2007. Zahl der Studierenden steigt – HRK fordert Ausfinanzierung des Hochschulpakts. S. 1.
46 Vgl. fzs (2007), S. 2.
47 Bundesministerium für Bildung und Forschung, Der Bologna Prozess. www.bmbf.de/de/3336.php (Zugriff 27.7. 2009).
48 Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. 11/2005. S. 45. www.bundesregierung.de/Content/DE/__ Anlagen/koalitionsvertrag.html (Zugriff 20.6. 2009).
49 Vgl. Hochschul-Informations-System GmbH (HIS), Die Entwicklung der Studienabbruchquote an den deutschen Hochschulen. Hannover, 2003.
50 Siehe dazu auch den Beitrag von Eva Fuchslocher in diesem Band.
51 Vgl. Freie Universität Berlin, Arbeitsbereich Controlling, Untersuchung des Studienerfolgs von Studierenden der zum Wintersemester 2004/05 neu eingerichteten Bachelorstudiengänge. Folgeuntersuchung, 2007. Die nicht von der FU veröffentlichte Untersuchung ist abrufbar unter www.wiki.bildung-schadet-nicht.de/images/d/d1/ Studienerfolg_FU.pdf (Zugriff 20.6. 2009).
52 Vgl. fzs, Bachelor- und Masterstudiengänge sind nicht in Stein gemeißelt. Pressemitteilung 1.2. 2008.
53 Vgl. fzs (2007), S. 2.
54 HRK, HRK-Senat debattiert Studienreform in Deutschland. Pressemitteilung, 20.2.2008.
55 "… mobility by overcoming obstacles to the effective exercise of free movement …" Bologna-Erklärung (1999), S. 3.
56 Vgl. fzs, Glossar zum Bologna Prozess. Berlin, 2009. www.fzs.de/show/176473.html (Zugriff 20.6. 2009).
57 Die "Lisbon Recognition Convention" von 1997 wurde erst 2007 in Deutschland ratifiziert. Derzeit wird insbesondere von studentischer Seite die bislang nicht erfolgte Umsetzung in den Landeshochschulgesetzen bemängelt. Dennoch wird allgemein anerkannt, dass durch die in Art. III.3. der Convention festgelegte Beweislastumkehr bei der Anerkennung von hochschulischen Leistungen eine deutliche Verbesserung der Mobilität erreicht werden kann. Vgl. BGBl. 2007 II 15, S. 712 ff.
58 fzs, Stellungnahme des fzs zum Gesetzentwurf zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes und weiterer Vorlagen. Stellungnahme zur Anhörung des Bildungsausschusses im Deutschen Bundestag am 12.11. 2007.
59 Bundesministerium für Bildung und Forschung / Kultusministerkonferenz, Zweiter Bericht zur Realisierung der Ziele des Bologna Prozesses. Berlin, 2007. S. 22. www.bmbf. de/pub/nationaler_bericht_bologna_2007.pdf (Zugriff 20.6. 2009).
60 DAAD/BMBF, 3. Fachkonferenz zur Auslandsmobilität. Internationale Mobilität im Studium. 14.5.2009. S. 13. www.his.de/pdf/21/Konferenz_2004.pdf (Zugriff 20. 6. 2009).
61 Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hg.), Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2006. 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Bonn / Berlin, 2007. S. 167.
62 Vgl. dazu etwa: Deutsches Studentenwerk, Studienfinanzierung als Mittel gegen eine Verzerrung von Bildungschancen und zur langfristigen Vermeidung eines Fachkräftemangels begreifen. Beschluss der 68. ordentlichen Mitgliederversammlung des DSW. 2007. www.studentenwerke.de/mv/2007/2007c.pdf (Zugriff 20.6. 2009).
63 DAAD/BMBF (2009), S. 2.
64 London-Kommuniqué (2007), S. 5.