Wahlprüfsteine HochschuleWahlen zum Landtag des Saarlandes: Was die CDU will
Das Problem der Mehrfachbewerbungen ist nur bundesweit lösbar. Daher haben sich das Präsidium der HRK, KMK und BMBF auf die Entwicklung eines dialogorientierten (online) Serviceverfahrens für die Hochschulzulassung verständigt, das wegen der technischen Vorarbeiten erst zum WS 2011/12 zur Verfügung stehen wird. Gleichzeitig haben sich die Beteiligten auf ein Übergangsverfahren geeinigt, das die Idee einer internetbasierten Studienplatzbörse aufgreift. Die CDU-geführte Landesregierung tritt auf Bundesebene für eine Weiterentwicklung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) zu einer Serviceeinrichtung ein. Wir brauchen die Einführung eines effizienten Zulassungssystems etwa mit dem Ziel, Mehrfachbewerbungen auf Studienplätze frühzeitig abzugleichen. Diese Mehrfachbewerbungen führen insbesondere infolge der örtlichen Zulassungsverfahren dazu, dass ein Teil der Studienplätze nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung besetzt werden können. Wichtig ist deshalb, dass sich möglichst viele Länder anschließen, um dieses wichtige Vorhaben zu einem Erfolg werden zu lassen.
2. Die gesicherte Studienfinanzierung ist ein entscheidender Punkt, um Menschen aus allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten ein Studium zu ermöglichen. In Deutschland spielen hierfür Unterhaltsrecht und BAföG zusammen, nicht immer optimal. Welche Vorstellungen hat Ihre Landesregierung in diesen Bereichen für eine Weiterentwicklung?
Mit der Gründung der StudienStiftungSaar hat das Saarland bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Kernaufgabe der Stiftung ist es, ihr Vermögen zu mehren und aus den Erträgen Stipendien an begabte Studierende zu vergeben. Darüber hinaus soll die Stiftung Initiative ergreifen, um ein Gesamtsystem der Studienfinanzierung zu entwickeln und die entsprechenden Partner für dessen Umsetzung zu gewinnen. Das Thema "Studienfinanzierung" soll künftig als ein Feld des gemeinsamen Engagements von staatlichen und privaten Kräften begriffen werden, um Forschung und Lehre in der Region zu fördern. Das künftige saarländische Modell der Studienfinanzierung kann sich so zu einem Instrument der Struktur- und Standortpolitik entwickeln.
3. Es gibt die Idee, das Schüler-BAföG auszuweiten und insbesondere für SchülerInnen der Oberstufe auch dann eine Förderung zu ermöglichen, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen können. Unterstützt Ihre Landesregierungen eine solche Ausweitung oder wie sind Ihre Vorstellungen, mehr Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien zu einer Hochschulzugangsberechtigung zu verhelfen?
Der neu konstituierte Beirat für Ausbildungsförderung (in dem auch Bundesländer vertreten sind) hat am 13.05.2009 eine Entschließung zu aus seiner Sicht bestehendem Änderungsbedarf verabschiedet. Darin schlägt er der Bundesregierung und dem BWBF zur Frage der Wiedereinführung des Schüler-BAföG zunächst vor zu prüfen, wie die Wiedereinführung des BAföG für SchülerInnen, die derzeit wegen § 2 Abs. 1a BAföG von einer Förderung ausgeschlossen sind, die Bildungsbeteiligung der Schüler in der Sekundarstufe II nachhaltig steigern kann. Zur Zeit liegen hierzu noch keine validen Datengrundlagen vor. Die CDU-Saar steht der Idee aufgeschlossen gegenüber, das Schüler-BAföG auszuweiten und insbesondere für SchülerInnen der Oberstufe auch dann eine Förderung zu ermöglichen, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen können. Dabei ist zu beachten, dass die Studienberechtigtenquote im Saarland mit 47% deutlich über dem Bundesdurchschnitt mit 44,5% liegt. Damit liegt das Saarland bundesweit an 4. Stelle noch vor Baden-Württemberg und weit vor Rheinland-Pfalz und zeigt, dass die saarländische Landesregierung Familien auch auf andere Weise darin unterstützt, ihren Kindern eine Hochschulzugangsberechtigung zu ermöglichen (z.B. neue eingeführtes Schulbuch-Ausleih-System).
4. a) Allgemeine Studiengebühren wurden in Ihrem Bundesland eingeführt. Will Ihre Landesregierungen an den Gebühren unverändert festhalten oder sehen Sie Änderungsbedarf und in welcher Art?
Die CDU-geführte Landesregierung hält an Studiengebühren fest. Studiengebühren fördern die Qualität der Lehre. Den vier saarländischen Hochschulen stehen aus Studiengebühren jährlich rund 12 Millionen Euro zur Verbesserung von Studium und Lehre zur Verfügung. Es ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben, dass diese Mittel ausschließlich zu diesem Zweck und in Übereinstimmung mit den Studierenden verwendet werden. Mit dem im März vorgestellten weiterentwickelten Studiengebühren-Modell kommt die CDU-geführte Landesregierung den Studierenden und ihren Familien weiter entgegen. Ab dem Wintersemester 2009/2010 übernimmt das Land die Zinsen für Studiengebührendarlehen während des Studiums und noch für zwei Jahre danach. Erst im Beruf beginnt die Rückzahlung des Darlehens in Mindestraten von 20 Euro im Monat. Auch die Studierenden, die bereits ein Darlehen in Anspruch nehmen, werden rückwirkend von Zinszahlungen freigestellt. Das weiterentwickelte Studiengebührenmodell verbindet somit die unmittelbare Verbesserung der Studienbedingungen und der Qualität der Lehre mit einer Entlastung der Studierenden und ihrer Familien.
4. b) In Ihrem Bundesland gibt es bisher keine Rückmeldegebühren. Soll das so bleiben oder nicht? Wieso?
Es ist zutreffend, dass von den saarländischen Hochschulen keine "Rückmeldegebühren" erhoben werden. Die Entscheidung hierüber treffen die Hochschulen in eigener Autonomie; eine Änderung ist nicht geplant.
5. Ist die Trennung in Fachhochschulen und Universitäten, gerade im Hinblick darauf, dass die inzwischen eingeführten Abschlüsse Bachelor und Master unabhängig von der Hochschulart gleichwertig sein sollen, noch zweckmäßig? Wenn ja, warum; wenn nein, was plant Ihre Landesregierung stattdessen?
Wir sind daran interessiert, dass die unterschiedlichen Hochschultypen unterschiedliche Profile haben und entwickeln können. Der Bologna-Prozess mit den Bachelor- und Masterstrukturen fördert sicher eine stärkere Kooperation. Wir haben deshalb mit der Universität und der Fachhochschule Ziel- und Leistungsvereinbarungen vereinbart, die Kooperation untereinander zu intensivieren. So ergibt es zum Beispiel Sinn, dass Absolventen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) gegebenenfalls an der Uni promovieren können, wozu es einer intensiven Vorbereitung und Kooperation bedarf.
6. "Autonomie" ist ein Schlagwort der Hochschulreformen der letzten Jahre. "Demokratisierung" der Hochschulen dagegen nur noch selten. Wo legt Ihre Landesregierung ihre Schwerpunkte bei möglichen weiteren Änderungen der Hochschulgesetze Ihres Landes?
Das Universitätsgesetz wurde kürzlich geändert, wo eine weitere Stärkung der Autonomie unternommen worden ist. So geht die Graduiertenförderung in Richtung Hochschulen. Das Saarland ist in Bezug auf Hochschulautonomie bereits weit fortgeschritten, sei es im Bereich des Personals, sei es im Bereich des Haushalts. Im Rahmen der erweiterten Gestaltungsfreiheit der Hochschulen haben die Hochschulen auch die Möglichkeit die Partizipation der Studierenden zu erweitern.
7. Ohne eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Hochschulen ist gute Lehre nicht möglich. Darüber sind sich eigentlich alle einig. Trotzdem scheint es - egal in welchem Bundesland und unter welcher Regierung - nach wie vor nicht zu einem echten Durchbruch zu kommen. Gelder werden lieber für Leuchtturmprojekte ausgegeben (von denen nur wenige profitieren), die Forschung gestärkt (für Studierende ebenfalls kaum ohne Auswirkungen) und für die Lehre bleibt am Ende vielleicht ein kleiner Preis übrig. Was will Ihre Landesregierung tun, damit es wirklich zu einer nachhaltigen Verbesserung kommt, sowohl was die bauliche, aber auch personelle Ausstattung angeht? Vor allem auch unter dem Aspekt, dass die Hochschulen heute teilweise schon fast sittenwidrige Löhne zahlen (vor allem bei studentischen Hilfskräften, Honorarprofessuren und vielen wissenschaftlichen Mitarbeitern).
Die Einheit von Forschung und Lehre ist das prägende Kennzeichen des deutschen Hochschulsystems. Deshalb ist auf die Dauer Exzellenz in der Forschung nur auf der Basis hervorragender Lehre zu gewährleisten und umgekehrt ist exzellente Forschung die notwendige Voraussetzung für gute Lehre. In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2008-2010 mit der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft ist die Verbesserung der Lehre das vorrangige Ziel. Beiden Hochschulen ist bewusst, dass die Verbesserung der Qualität der Lehre eine ständige Aufgabe ist, um leistungsfähige Studierende für Saarbrücken und Homburg zu gewinnen.
Um auch die Rahmenbedingungen für Studium, Lehre und Forschung zu verbessern, wird dieser Prozess der inneren Reform begleitet von Investitionen des Landes auf dem Universitätscampus in Saarbrücken, im Universitätsklinikum Homburg sowie auf dem Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (und Lehrkräfte für besondere Aufgaben) werden etwa an der Uni grundsätzlich, soweit nicht die Überleitung nach TVÜ-L greift, nach E13 vergütet. Dieser Tariflohn ist sicher nicht sittenwidrig. Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten bei der Universität des Saarlandes einen Stundenlohn von 8,40 € , 9,79 € bzw. 13,30 €. Damit liegt die Universität bei der Bezahlung recht gut.