Wahlprüfsteine HochschuleWahlen zum Landtag Schleswig-Holstein: Was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen
Es sollte auf Bundesebene geregelt werden, dass bekannt ist, wer sich wo beworben hat und wer Zuschlag bekommen und zugesagt hat. Der Zuschlag muss dann nach angegebener Priorität erfolgen. Wer abgelehnt wird, bei dem wird die entsprechende Priorität in seiner Bewerbungsliste gestrichen. Wer bei der höchsten angegebenen oder noch aktuellen Priorität den Zuschlag bekommt, ist angemeldet und die weiteren Anmeldungen werden gelöscht. Dadurch bleibt es bei der dezentralen Zulassung, aber das Verfahren wird beschleunigt und es werden nicht unnötig Studienplätze blockiert. Wenn die Hochschulen bei der Zulassung gleich noch eine Reserveliste beschließen, dann erfolgt auch das Nachrücken völlig automatisch, ohne das Bestätigungen und Absagen erforderlich sind.
2. Die gesicherte Studienfinanzierung ist ein entscheidender Punkt, um Menschen aus allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten ein Studium zu ermöglichen. In Deutschland spielen hierfür Unterhaltsrecht und BAföG zusammen, nicht immer optimal. Welche Vorstellungen haben Sie in diesen Bereichen für eine Weiterentwicklung?
Anstelle von Kindergeld, Bafög und sonstigen Instrumentarien sollte es eine einheitliche Studienförderung geben, die an die Studenten ausgezahlt wird und vom Einkommen der Eltern abhängt. Wenn die Eltern nicht bezahlen, soll die Möglichkeit bestehen, sich die volle Summe auszahlen zu lassen. Die Eltern werden dann in Regress genommen. Alternativ soll die Möglichkeit bestehen, sich das Geld als Kredit auszahlen zu lassen.
3. Es gibt die Idee, das Schüler-BAföG auszuweiten und insbesondere für SchülerInnen der Oberstufe auch dann eine Förderung zu ermöglichen, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen können. Unterstützen Sie eine solche Ausweitung oder wie sind Ihre Vorstellungen, mehr Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien zu einer Hochschulzugangsberechtigung zu verhelfen?
Vorrangig wichtig ist es, dass OberstufenschülerInnen aus sozial schwachen Familien das Fahrgeld ersetzt bekommen und ggf. auch im Ganztagsbetrieb das Mittagessen. Außerdem wollen wir eine Kindergrundsicherung einführen, die das Kindergeld ersetzt und den Lebensunterhalt deckt (also der erhöhte HartzIV-Satz für Jugendliche).
4. In Ihrem Bundesland gibt es bisher keine allgemeinen Studiengebühren. Wollen Sie daran festhalten oder planen Sie Änderungen? Wenn Sie Studiengebühren einführen wollen: Wie genau soll die "soziale Abfederung" aussehen, wie die Zweckbindung?
Wir lehnen die Einführung von Studiengebühren ab.
5. Ist die Trennung in Fachhochschulen und Universitäten, gerade im Hinblick darauf, dass die inzwischen eingeführten Abschlüsse Bachelor und Master unabhängig von der Hochschulart gleichwertig sein sollen, noch zweckmäßig? Wenn ja, warum; wenn nein, was planen Sie stattdessen?
Es gibt in der Partei (Landesarbeitsgemeinschaft Bildung) eine Diskussion, ob wir schrittweise die Unterscheidung zwischen Hochschulen und Fachhochschulen aufheben sollen. Das wir um so relevanter, je mehr an den Fachhochschulen geforscht wird und je mehr Übergänge es bei den Studiengängen gibt. Persönlich trete ich [die Antworten wurden von MdL Monika Heinold gegeben; Anm. der Redaktion] dafür ein, dass Professoren an allen Hochschulen ein Maximalkontingent an Wochenstunden haben, das entsprechend ihrer Forschungstätigkeit reduziert wird. Dann würden HS-Professoren, die nicht (mehr?) forschen (und das ist angeblich fast die Hälfte - allerdings muss dann auch die Verwaltungstätigkeit berücksichtigt werden), das volle Wochendeputat von 18 Stunden unterrichten und FH-Professoren, die intensiv forschen, auch entsprechend entlastet werden. Ein weiterer Vorteil wäre es auch, die Studiengänge besser abstimmen zu können und verwandte Studiengänge am gleichen Ort zusammenzuführen.
6. "Autonomie" ist ein Schlagwort der Hochschulreformen der letzten Jahre. "Demokratisierung" der Hochschulen dagegen nur noch selten. Wo legen Sie Ihre Schwerpunkte bei möglichen weiteren Änderungen der Hochschulgesetze Ihres Landes?
Wir brauchen Autonomie im Rahmen von Zielvereinbarungen. Demokratisierung bedeutet die möglichst paritätische Beteiligung von Studenten, Wissenschaftlern und Nichtwissenschaftlern sowie Professoren, dort, wo es rechtlich zulässig ist. Natürlich finanziert die Gesellschaft über Steuern die Hochschulen und hat deswegen das Recht, über Zielvereinbarungen einen Rahmen zu setzen. Solche Setzungen von außen waren z. B. nötig, um die Hochschulen zu verpflichten, mehr Frauen einzustellen, studierbarere Studiengänge einzurichten, bestimmte Fächer nicht zu schließen oder neu einzurichten - also Maßnahmen zu ergreifen, die das Land für politisch nötig hält (in Schleswig-Holstein z. B. die Erhaltung/Einrichtung von Politologie, Dänisch, Energiewirtschaft der Erneuerbaren, Lehrstuhl für Allgemeinmedizin usw.).
7. Ohne eine ausreichende finanziellen Ausstattung der Hochschulen ist gute Lehre nicht möglich. Darüber sind sich eigentlich alle einig. Trotzdem scheint es - egal in welchem Bundesland und unter welcher Regierung - nach wie vor nicht zu einem echten Durchbruch zu kommen. Gelder werden lieber für Leuchtturmprojekte ausgegeben (von denen nur wenige profitieren), die Forschung gestärkt (für Studierende ebenfalls kaum ohne Auswirkungen) und für die Lehre bleibt am Ende vielleicht ein kleiner Preis übrig. Was wollen Sie tun, damit es wirklich zu einer nachhaltigen Verbesserung kommt, sowohl was die bauliche, aber auch personelle Ausstattung angeht? Vor allem auch unter dem Aspekt, dass die Hochschulen heute teilweise schon fast sittenwidrige Löhne zahlen (vor allem bei studentischen Hilfskräften, Honorarprofessuren und vielen wissenschaftlichen Mitarbeitern).
Bei den Zielvereinbarungen müssen Parameter für die Finanzierung vereinbart werden, bei denen die Qualität der Lehre und die Evaluation eine wichtige Rolle spielen, so dass sich gute Lehre für die Hochschulen lohnt.