Klagen bleiben erfolglosStudiengebühren in BaWü vollkommen okay meint VGH Mannheim
Die Landes-ASten-Konferenz Baden-Württemberg hatte vor wenigen Tagen in einer Presseerklärung noch behauptet, "die juristischen Argumente haben die Richter offensichtlich ins Zweifeln gebracht." Offenbar hatten sie die Nachfragen des Gerichts in der Verhandlung zum Fall so gedeutet.
Das Gericht hat nun dieser Hoffnung ein Ende gemacht. Das Gericht sieht das Angebot des Darlehens als ausreichend an, um den "Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung" zu tragen. Das Gericht äußert in seiner Pressemitteilung, durch die Begrenzung der Rückzahlungspflicht auf 15.000 € (zusammen mit dem BAföG-Staatsdarlehen) sei das Darlehen "für einen erheblichen Teil der BAföG-Empfänger" faktisch ein "zinsloses Darlehen". Richtig ist das aber nur, wenn 10 Semester studiert würde – was bei Bachelor-Studiengängen nicht mehr der Fall ist (und Master soll ja nicht mehr für jeden sein). Das Gericht erwähnt sogar die "Möglichkeit der Stundung, des Erlasses oder der Niederschlagung" – was aber in der Realität äußerst selten vorkommen dürfte.
Gesetzesänderungen wären aus Sicht des Gerichtes offenbar nicht nötig gewesen
Im letzten Jahr hatte Baden-Württemberg sein Gebührengesetz an einigen Stellen etwas entschärft. So wurde eine Zinsobergrenze von 5,5% eingeführt und die Befreiungstatbestände ausgeweitet. Studierende mit eigenen Kindern können inzwischen eine Befreiung bekommen, solange mind. ein Kind unter 14 Jahren alt ist (vorher war die Altersgrenze acht). Und bei mind. zwei Geschwistern ist eine Befreiung inzwischen recht wahrscheinlich (früher hätten erst zwei Gebühren zahlen müssen, bevor das dritte Kind eine Befreiung bekommen konnte).
Die GebührengegnerInnen hatten diese Änderungen so interpretiert, dass das Land Angst habe, ohne diese Änderungen tatsächlich Probleme vor Gericht zu bekommen. Ob solche Überlegungen bei der Landesregierung eine Rolle gespielt haben, wird man wohl nie erfahren (denn warum dies zugeben?). Das Gericht jedenfalls hat ausdrücklich betont, dass es auch die ursprüngliche Fassung des Gesetzes nicht beanstandet hätte.
"Übergangsregelung" von 15 Monaten ausreichend, Verzögerung durch Wehr- und Ersatzdienst egal
Geklagt hatten unter anderem auch Studierende, die ihr Studium noch vor Beschluss des Gesetzes angetreten hatten. Das Gericht äußert dazu: "Das Interesse des Gesetzgebers, zur raschen Erreichung der mit der Neuregelung verfolgten Zwecke, Studiengebühren auch von bereits Studierenden zu erheben, wiege schwerer als deren Erwartung, das begonnene Studium ohne Gebührenbelastung abschließen zu können. Den Betroffenen sei zudem ein Zeitraum von 15 Monaten eingeräumt worden, um sich auf die Gebührenpflicht einstellen zu können."
Auch die Kläger, die zusätzlch zum Beginn ihres Studiusm vor der Gebührenregelung argumentierten, durch Ihre Pflicht zu Wehr- bzw. Ersatzdienst hätten sie das Studium erst zwei Semester später antreten können und müssten nur deswegen (mehr) zahlen, wurden vom Gericht abgewiesen. "Der Landesgesetzgeber sei schließlich auch nicht verpflichtet gewesen, die Nachteile auszugleichen, die Studierenden, die zuvor Wehr- oder Ersatzdienst geleistet hätten, dadurch entstünden, dass sie ihr Studium zwei Semester später hätten beginnen können." heißt es dazu.
Am Rande: Gebührenboykott kommt an der Uni Freiburg nicht zustande
In Freiburg hatte es erneut einen Versuch gegeben, die Studiengebühren gemeinschaftlich zu boykottieren (Studis Online berichtete). An der Katholischen Fachhochschule läuft der Boykott tatsächlich, ein Großteil der gebührenpflichtigen Studierenden hat tatsächlich Ihre Gebühr nicht an die Hochschule, sondern auf das Boykottkonto überwiesen. Es ist noch offen, was das Ergebnis dieser Aktion sein wird.
An der PH war der Boykott erneut sehr knapp gescheitert: 900 hätten teilnehmen müssen, um das Geld erst einmal nicht an die Hochschule zu zahlen, 850 waren es am Stichtag. An der Uni Freiburg war das Quorum deutlicher nicht zustande gekommen.
Allerdings zeigte sich an allen Hochschulen nach ersten Angaben aus den Studierendensekretariaten, dass die neue Befreiungsregelung für Geschwister sehr stark in Anspruch genommen wird und auch zu einer Menge Befreiungen führen. Möglicherweise zu mehr, als das Land gedacht hätte.
Insofern mögen die anhaltenden Proteste (an anderen Hochschulen zwar nicht so stark wie in Freiburg) vielleicht ja doch etwas gebracht. Denn ganz ohne Proteste hätte die Landesregierung vermutlich gar kein Bedarf an "Nachbesserungen" gesehen ...
Klagen gehen weiter
Da jedes Landesgesetz andere Details umfasst, gehen die Klagen in anderen Bundesländern von dieser Entscheidung unbeeinflusst weiter. Auch die in Baden-Württemberg zunächst erfolglosen KlägerInnen wollen weitermachen. Der VGH hat ihnen diesen Weg auch offengelassen: Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof wurde zugelassen.
Ohne substantiell neue Argumente scheint es inzwischen aber wenig Hoffnung auf andere Urteile in höheren Instanzen zu geben. Das Bundesverfassungsgericht selbst hatte ja 2005 den Weg für Studiengebühren frei gemacht und erwähnt, dass die Gebühren "sozialverträglich" sein müssten. Die juristische Mehrheitsmeinung scheint sich inzwischen darauf geeinigt zu haben, dass die Gewährung von Darlehen für die Gebühren ausreiche, um die geforderte "Sozialverträglichkeit" herzustellen. Höchstens um Details wird noch stärker gestritten, Gebühren an sich aber nur von verhältnißmäßig wenigen JuristInnen in Frage gestellt.
Insbesondere muss man bedenken, dass sich der VGH Baden-Württemberg auch von den letztes Jahr erschienen HIS-Studien zu Studiengebühren, die ja einen gewissen Abschreckungseffekt besonders bei Menschen aus finanzschwachen und bildungsfernen Familien feststellten, nicht hat beeinflussen lassen. Oder vielleicht – wie Studiengebührenbefürworter das tun – die nachgewiesene Abschreckung als unerheblich ansah.
Es bleibt also nur der Weg, auf politischem Wege etwas zu erreichen, wenn Studiengebühren unerwünscht sind. Und hier sieht die Bilanz gar nicht so schlecht aus: Seit 2007 wurden Studiengebühren nirgendwo neu eingeführt. Im Gegenteil: In Hessen wurden sie abgeschafft, in Hamburg die Höhe 125 Euro gesenkt (allerdings sind in Hamburg viele weitere Details der "neuen Gebühren" eher unschön, insbesondere gibt es kaum noch Befreiungsmöglichkeiten, es zahlen am Ende mehr Studierende als bei der alten Regelung). In Baden-Württemberg wurden die Befreiungsmöglichkeiten erweitert, in Bayern waren sie schon vorher etwas großzügiger und sollen zukünftig noch weiter gefasst werden.
Man darf gespannt sein, was sich dieses Jahr noch tut. Einige Wahlen stehen ja an (Brandenburg, Saarland, Sachsen, Thüringen; die Bundestagswahl dagegen hat auf Studiengebühren kaum Einfluss, weil diese ja Ländersache sind), Veränderungen wären also möglich.
Quelle und Hintergründe
- Hochschulen dürfen Studiengebühren erheben (Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, 16.02.2009)
- Gericht bezweifelt Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren - Urteil braucht noch Zeit (Presseerklärung LAK Baden-Württemberg, 13.02.2009)
- Auswirkungen von Studiengebühren (Artikel bei Studis Online zu den HIS-Studien zum Thema, 02.11.2008)
- Studiengebühren in Baden-Württemberg (Stand und Geschichte; ständig aktualisiert)