DebatteMusik-Bachelor in der Bolognese-Pfanne
Dieser Artikel erschien zuerst in Forum Wissenschaft (Heft 2/2008), herausgegeben vom Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi). Wir danken dem BdWi und der Autorin für die Genehmigung, den Artikel auch bei Studis Online publizieren zu dürfen. |
So stellt etwa die Erhöhung der Internationalität – eines der Reformziele, das einhergeht mit den Kriterien für die Mittelzuweisung – für die Musikhochschulen mit Sicherheit keine relevante Aufgabe dar: Sie haben einen durchgängigen Anteil von über 50% ausländischer Studierender aus aller Welt.
Zugunsten des Masters kein Konzertexamen mehr?
Auch zum Studienangebot ergeben sich Divergenzen. Hier hatten explizit die in Deutschland zu erlangenden künstlerischen Grade (z.B. Konzertexamen) zur Attraktivität des Studiums an den hiesigen Musikhochschulen nicht unerheblich beigetragen. Immerhin reagierte die Gesetzgebung in NRW darauf, räumte nach mehreren Gesprächen mit den Hochschulleitungen die Zulassungsmöglichkeit künstlerischer Studiengänge jenseits von Bachelor/Master ein und nahm entsprechende Regelungen in das neue Kunsthochschulgesetz auf (April 2008).
Der generellen Unverträglichkeit, dem offenkundig gewordenen Spagat zwischen künstlerischem Studium und Akkreditierung trägt dies insofern Rechnung, als in den genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen künftig vom regulären Akkreditierungsgebot abgesehen werden kann. Stattdessen soll nun ein international besetzter Kunsthochschulbeirat installiert und mit der Wahrnehmung entsprechender Qualitätssicherungsaufgaben beauftragt werden. Zugegeben: Das Ergebnis der geschilderten ministerialen Differenzierungsbereitschaft ist erfreulich und mag Erkenntnis, Einsicht und Resonanz spiegeln. Es kann allerdings auch als standortsichernde Konzession oder als Reißleine in "Zauberlehrlings Werk" aufgefasst werden.
Ist Kunst "akkreditierungsfähig" ...
Die Annahme, hier Präzedenzfallkriterien destillieren und verwenden zu können, erweist sich als schlichte Utopie: Jedwedem konsequenten Umgang mit der künstlerischen Realität letztlich doch widersprechend, fallen die BA-/MA-Studiengänge in den Zuständigkeitsbereich der Akkreditierungsagenturen, die jedoch nahezu ausschließlich wissenschaftlich ausgerichtet sind. Demzufolge verfügen sie kaum über künstlerisch fachkundiges Personal und können daher die Erfordernisse und Belange an den Musikhochschulen nicht beurteilen resp. nachvollziehen. Auf der Basis dieser immanenten Kommunikationsproblematik und der Inkompatibilität des Bologna-Konzepts wird die Umsetzung der "praxisorientierten" Reform für etliche der betroffenen Institutionen beinahe zu einer reinen Farce.
Deutlich werden spezifische Diskrepanzen auch bei einem Blick auf die aktuelle Situation: Parallel zu einer z.T. grenzwertigen Inanspruchnahme des Hochschulpersonals für reformgedeihliche Ausarbeitungen zeigt sich der reguläre Hochschulbetrieb durchzogen von Debatten über Kunst & Credits. Unabhängig davon, dass letztendlich kategorischen Nivellierungsambitionen zu begegnen ist, müssen die Bologna-Verpflichtungen dennoch erfüllt werden, sind "international vergleichbare" Studiengänge mit entsprechenden Abschlussmodalitäten zu konzipieren, schematisch darzustellen, Module bisweilen en détail zu beschreiben, ist die Studierbarkeit auf dem Papier sicherzustellen, sind "workload-studyload-Werte" abzuschätzen und zu fixieren. Beruhigend, dass dieser Aufwand vielleicht nur eine Randerscheinung ausmacht und der Modularisierungsmarathon selbst – mit Ausnahme der fachlich-inhaltlichen "Operation am offenen Herzen" – durchaus von eher temporärer organisatorischer sowie verwaltungstechnischer Natur sein mag!
Mitunter ad absurdum führt indessen das Leistungspunktesystem durch seine – zumindest für künstlerische Belange – inhaltsferne Künstlichkeit. Zählten bisher individuelle fachspezifische Überprüfungen von Studienleistungen zu den problemlos realisierbaren Selbstverständlichkeiten, müssen sie nun praxisfremden Bologna-Direktiven in Credit-Währung weichen – ganz so, als hätten ausgerechnet die Musikhochschulen mit ihrer hohen internationalen Frequentierung bislang nur marginale Beurteilungserfahrungen zur Vergleichbarkeit von Studienleistungen erlangt. Pragmatisch betrachtet, steht außerdem zu befürchten, dass potenziellen Hochschulwechsler/innen, deren Absicht die Reform bekanntlich bestärken sollte, institutionell unterschiedliche Bemessungshöhen der Leistungspunkte zur Fußangel werden.
... oder modularisierbar?
Gravierendere Konsequenzen der Modularisierung ergeben sich insbesondere jedoch in ideeller Hinsicht. "Wertigkeit" künstlerischer Leistungen in Lehre und Studium pauschal über zu erlangende bzw. zu vergebende Credits bestimmen zu sollen, aus rein rechnerischen Gründen oder Zwängen Auf- und Abwertungen zu verfügen, beschert sowohl dem Hochschulpersonal als auch den Studierenden beinahe zwangsläufig Konflikte oder Irritationen. Neben der quasi im Beipack transportierten Botschaft verschulten Denkens und Handelns finden sich zugleich virulente Wertungsmechanismen etabliert, die künstlerischem Wirken jedweder Erscheinungsform abträglich sind. Fernerhin provoziert die Kleingliedrigkeit des Modulsystems samt seiner engmaschigen Prüfungsintervalle die Gefahr, einerseits künstlerische Entwicklungsprozesse zu zerklüften, andererseits die Leistungsfähigkeit des Hochschulpersonals durch die vermehrten Prüfungen einer dauerhaften Zerreißprobe zu unterziehen.
Welchen konkreten Nutzen Bachelor und Master für künftige BerufsmusikerInnen haben mögen, wird erst die Zukunft beantworten können. Immerhin ist wenigstens tröstlich, dass die AbsolventInnen ihre künstlerische Kompetenz nach wie vor auf dem Podium unter Beweis stellen werden und nicht über einen genormten Terminus technicus ihres Studienabschlusses. Zu hoffen bleibt, dass das Musikstudium – ein Prozess, der individuelle Entwicklungsphasen und weit gefächerte Komponenten mit dem jeweiligen Persönlichkeitsprofil in Einklang bringen muss – die Forderungen und Folgen der Bologna-Reform kompensieren kann, ohne essenzielle Beschädigungen davonzutragen. Mit Blick auf die zumindest angestrebte, par force proklamierte "passgenaue Kunstadäquanz" des neuen Kunsthochschulrechts in NRW wäre den Musikhochschulen ein spezifischeres Studienreformkonzept unbedingt zu wünschen gewesen.
Ursula Rost ist Künstlerische Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Hochschule für Musik Detmold.