Jetzt sogar RückzahlungNoch ein Eilbeschluss zu Studiengebühren in Hessen
Im Eilbeschluss mit dem Aktenzeichen 3 G 2509/07 erläutert das Verwaltungsgericht die Gründe für seine Entscheidung ähnlich wie beim Eilbeschluss vor knapp zwei Wochen. Die Richter zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gebührengesetzes. Die Uni Marburg will sich dem Beschluss beugen – aber auch Beschwerde dagegen einlegen.
Durch diesen Eilbeschluss können nun alle Studierende, die an den Hochschulen im Bereich des Verwaltungsgerichts Gießen gegen den Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt haben, auf Rückerstattung hoffen – sofern sie ein Eilverfahren vor Gericht anstreben. Das Verwaltungsgericht dürfte von seiner Linie nicht abweichen. Klar muss allerdings sein, dass es sich nur um eine vorläufige Erstattung handeln kann.
Endgültige Entscheidung für alle im Frühjahr 2008
Erst wenn der Staatsgerichtshof die Studiengebühren grundsätzlich als verfassungswidrig ansieht, hätte die Rückzahlung bestand. Im Falle einer solchen Entscheidung des Staatsgerichtshofes würden auch alle anderen Studierenden – egal ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht – die Gebühren zurück erhalten.
Vorerst kann sich die Lage aber sozusagen täglich ändern: Sowohl die Uni Gießen als auch die heute betroffene Uni Marburg haben gegen die Eilentscheide Beschwerde eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel wird sich daher vielleicht schon in den nächsten Tagen zu den Eilbeschlüssen äußern. Und könnte sie auch wieder kassieren – selbst wenn das Gericht selbst Zweifel am Gesetz hat.
Die GebührengegnerInnen sehen sich jedenfalls mehr und mehr bestätigt. Der DGB-Vorsitzende und Mit-Initiator der Verfassungsklage (gegen die Studiengebühren), Stefan Körzell, begrüßte bereits die erste Entscheidung des VG Gießen. "Die Landesregierung sollte schon aus Respekt vor der Verfassungsrechtssprechung die Ausführung des Studienbeitragsgesetzes aussetzen, bis Rechtssicherheit hergestellt ist", verlangte Körzell.
Ulrich Adolphs, Sprecher des Ministeriums, sagte SPIEGEL ONLINE allerdings, die Regierung sehe dazu keinen Anlass und auch keine Möglichkeit. Er ergänzte, dass den Hochschulen "selbst dann kein Nachteil droht, falls der Staatsgerichtshof überraschend gegen das Land entscheidet". Die Regierung habe den Hochschulen bereits zugesichert, dass sie trotzdem das bereits in den Etats verplante Geld ausgeben dürften.
Quellen und frühere Artikel zum Thema
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen (PDF-Datei)
- Beschluss des VG Gießen vom 12.11.2007 im Wortlaut (Aktenzeichen 3 G 2509/07, PDF-Datei)
- Bis zur Entscheidung der nächsten Instanz: Uni Gießen zieht Studiengebühren vorläufig nicht mehr ein (Studis Online, 06.11.2007)
- Erfolg für StudiengebührengegnerInnen: Verwaltungsgericht zumindest vorläufig gegen Studiengebühren (01.11.2007)