LänderfinanzausgleichDem Bildungswesen entgehen Milliarden
Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst in der Erziehung und Wissenschaft 3/2007 der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Wir danken der GEW und dem Autoren für die Genehmigung, den Artikel auch bei Studis Online publizieren zu dürfen. |
Zwar hat der SPD-Bundesvorsitzende Kurt Beck diese Diskussion initiiert, doch wirksame Handlungsstrategien kann der Bund kaum entwickeln. Frühkindliche Bildung? Hier liegt die Verantwortung weitgehend bei Ländern und Kommunen. Selbst einen Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-Platz für Kinder, die jünger als drei Jahre sind, kann der Bundestag nur mit Zustimmung des Bundesrates durchsetzen.
Was immer man von der ersten Stufe der Föderalismusreform halten mag: Sie ist Gesetz. Die Ministerpräsidenten, die die politische Alleinzuständigkeit für das Bildungswesen lauthals beansprucht haben – jetzt stehen vor allem sie in der Pflicht, Qualität und Chancengleichheit, Mobilität und Internationalität bei Kindergärten, Schulen und Hochschulen in Eigenregie zu sichern. Die Länder werden sich daran messen lassen müssen. Im Alltag folgten den Worten der Länderchefs bislang kaum Taten. Die ersten Wochen nach der großen Staatsreform mehren hingegen Zweifel an der Handlungsfähigkeit der Länder.
Beispiel "Pakt für Forschung"
Bund und Länder hatten vereinbart, mindestens drei Prozent zusätzlich in die Forschung zu investieren. Nicht alle Ministerpräsidenten können dieses Versprechen einhalten. Immerhin sieben Bundesländer wollen ihren Forschungs-Etat in diesem Jahr nur um 2,3 Prozent aufstocken.
Beispiel "Hochschulpakt 2020"
Im Prinzip wollten es die Ministerpräsidenten dem Bund gänzlich untersagen, Studienplätze an deutschen Hochschulen zu finanzieren. Nun sind sie jedoch auf seine Subventionen angewiesen. 565 Millionen Euro soll der Bund bis zum Jahr 2010 in die Lehre investieren – und damit 90 000 neue Studienplätze schaffen.
Für den notwendigen Ausbau der Kapazitäten fehlen jedoch trotz der zugesagten Bundes- und Landesmittel noch rund 1,7 Milliarden Euro. Denn statt der von den Ländern veranschlagten 5500 Euro müsste jeder Studienplatz nach Berechnungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit 7400 Euro ausgestattet werden. Deutschland droht demnach eine erneute Untertunnelung des so genannten "Studentenbergs".
Beispiel "Ganztagsschul-Programm"
Erst als der Bund vier Milliarden Euro für neue Ganztagsschulen bereitstellte, öffneten die Länder allmählich die Schulen für den Nachmittagsbetrieb. Doch längst nicht alle Länder gehen verantwortungsvoll mit diesen Bundesmitteln um.
"So werden aus den Fördermitteln beispielsweise Schuldächer saniert, die Einfahrt und der Zaun erneuert, die Heizung saniert oder das Schulmuseum umgebaut", heißt es in einem Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem April 2006. Länder, die so handeln, stellen sich bildungspolitisch ins Abseits. Wenn Länder die Bundesmittel für solche Zwecke missbrauchen, sollte Bildungsministerin Schavan sie auffordern, das Geld an den Bund zurückzuzahlen.
Verschlechterungen drohen
Wer einen genauen Blick auf die erste Stufe der Föderalismusreform wirft, erkennt, dass diese weitgehend in die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern eingreift. Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau läuft aus, Finanzhilfen für die Schulen sind dem Bund ab 2009 per Grundgesetz verboten. Dem Bildungswesen in den Ländern entgehen so Milliarden aus der Bundeskasse.
Mehr noch: Mit der zweiten Stufe der Verfassungsreform drohen weitere Verschlechterungen. So wollen zahlreiche Politiker einen nationalen Stabilitätspakt, sozusagen ein innerdeutsches Maastricht-Kriterium, einführen. Ein solches Regelwerk sollte – vergleichbar mit seinem europäischen Vorbild – Sanktionsmechanismen beinhalten, die greifen, wenn ein Bundesland die Verschuldungsgrenze reißt, forderte etwa der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Peter Ramsauer. Der Haken: Das Grundgesetz schreibt in Artikel 115 vor, dass die jährliche Neuverschuldung die Summe der jeweiligen Investitionen nicht überschreiten darf.
Ausgaben für das Bildungswesen – insbesondere für das Personal – sind nach Haushaltsrecht aber keine Investitionen, sondern konsumtive Ausgaben. Sprich: Bei Einführung eines Stabilitätspaktes sind die Länder geradezu gezwungen, bei ihrem pädagogischen Personal noch mehr den Rotstift anzusetzen, als sie es ohnehin schon in der Vergangenheit gemacht haben.
Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger hat deshalb angeregt, den Investitionsbegriff neu zu fassen, will man wirklich einen Stabilitätspakt einführen. "Man müsste dann auch so konsequent sein, die öffentlichen Bildungsausgaben im Personalbereich – als Investitionen in Humankapital – ebenfalls in einem ökonomisch sinnvollen Investitionsbegriff aufzuführen", schrieb er im Herbstgutachten der Fünf Weisen.
Ein weiteres Problem: Zurzeit diskutieren sowohl das Familienministerium – unter Federführung von Ursula von der Leyen (CDU) – als auch die SPD-Fraktion im Bundestag über neue Elemente der Familienförderung. Statt Geld in Transferleistungen zu stecken, soll künftig mehr in Kindergärten investiert werden.
So könnte man beispielsweise das Ehegattensplitting abschmelzen und stattdessen einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Ganztagsplatz durchsetzen – eines der liebsten Gedankenspiele der Sozialdemokraten. Allein: Der Bund darf den Kommunen kein Geld für ihre Aufgaben mehr geben. Eine Grundgesetzänderung wäre vonnöten.
Und auch der amtierende Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Jürgen Zöllner (SPD), setzt eines seiner Lieblingsprojekte auf die Tagesordnung. Er fordert einen Finanzausgleich für jene Länder, die deutlich über ihren Bedarf Studierende ausbilden. Wie man es auch dreht und wendet: "Eine Reform greift zu kurz, wenn sie sich nur auf die Verteilung von Steuermitteln beschränken und sich nicht auch mit qualitativen Forderungen zur Verbesserung des Bildungs- und Forschungssystems befassen würde", erklärte der bildungspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Jörg Tauss.
Klärung bis zum Sommer
Das sind nur einige Punkte der Agenda jener Kommission, die am 8. März unter Leitung des badenwürttembergischen Ministerpräsidenten, Günther H. Oettinger (CDU), und des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Peter Struck, ihre Arbeit aufnimmt. Bis zum Sommer wollen Bund und Länder jeweils ihre Positionen klären.
Noch vor der nächsten Bundestagswahl soll die Föderalismusreform II verabschiedet werden, da nur in dieser Wahlperiode mit der Großen Koalition die notwendige Zweidrittelmehrheit sicher scheint. Dennoch dürfte der Streit quer durch die Parteien gehen. So hat Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen (CDU) bereits die Gründung einer Nord-Allianz angekündigt, um die Durchsetzungsmacht der konservativ regierten Südländer zu begrenzen.
Dass es vor dem Hintergrund unterschiedlichster Interessenlagen zu einer grundsätzlichen Neuregelung des Länderfinanzausgleichs kommen wird, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Durch Druck der Öffentlichkeit ist jedoch mindestens mit Teilergebnissen zu rechnen. Der KMK-Vorsitzendes Jürgen Zöllner: "Man könnte ja den Bildungsbereich ausklammern und vorziehen."
Matthias Anbuhl