Nordrhein-WestfalenStudierende bei Klagen gegen Studiengebühren auf sich gestellt
Im März hatte die Grüne Landtagsfraktion ein Gutachten vorgelegt, nach dem das Studiengebührengesetz zumindest in bestimmten Details verfassungswidrig sein könnte. Zu einem ähnlichen Schluss war schon ein vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) im November vorgelegtes Gutachten. Die Grünen hatten daraufhin angekündigt, sie würden gerne als Fraktion eine Verfassungsklage einreichen. Dazu wäre allerdings die Unterstützung der SPD-Fraktion notwendig (mind. 25% der Landtagsabgeordneten müssen sich einer solchen Klage aus dem Parlament anschließen), die sich interessiert zeigte, ohne konkret zuzustimmen.
Gestern nun hat die SPD-Fraktion im NRW-Landtag beschlossen, auf eine Klage zu verzichten. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Carina Gödecke, erklärte dazu:
- "Eine mögliche Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Münster hätte sich nicht grundsätzlich gegen Studiengebühren richten können, sondern allenfalls gegen die mangelhafte Ausgestaltung des Darlehensmodells bei der NRW-Bank. Das ist uns politisch zu wenig. Die SPD-Fraktion betätigt sich nicht als Steigbügelhalter, ein fehlerhaftes Studiengebührengesetz nachträglich vor Gericht verfassungsfest zu machen. Für uns Sozialdemokraten bleibt klar: Wir kämpfen dafür, dass die SPD wieder Regierungsverantwortung übernimmt. Das ist der einzige Weg, Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen wieder abzuschaffen."
Die CDU reagierte auf diese Ankündigung mit Häme und der Behauptung, die SPD hätte wohl eingesehen, dass ihre Kritik nicht haltbar ist. Die Einführung von "Studienbeiträgen" sei aus Sicht der CDU notwendig. "Ich gehe jede Wette ein. Innerhalb der nächsten fünf Jahre werden in SPD-geführten Bundesländern Studiengebühren eingeführt." ergänzte der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Brinkmeier.
Die Grünen zeigen sich enttäuscht. Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag NRW erklärte: "Für die Entscheidung der SPD haben wir keinerlei Verständnis. Die vorgebrachten juristischen Bedenken sind nicht stichhaltig und erscheinen vorgeschoben. Das von uns Grünen vorgelegte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hermes hat überzeugend dargelegt, dass es mitnichten nur darum geht, 'ein fehlerhaftes Studiengebührengesetz nachträglich vor Gericht verfassungsfest zu machen', wie die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion ausführt. Unseres Erachtens ist mit dem Studiengebührengesetz das Grundrecht der Studierenden auf Gleichbehandlung beim Studienzugang berührt. Es wäre problemlos möglich gewesen, die verschiedenen Argumentationsstränge von SPD und Grünen in einer gemeinsamen Klage aufzugreifen und zum Erfolg zu bringen."
Auch von Seite einiger Juso-Hochschulgruppen wurde an der SPD-Entscheidung Kritik geübt.
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) bereitet Klagen vor
Das ABS zeigte sich über die Haltung der SPD enttäuscht. Christiane Schmidt, Mitglied der ABS-Geschäftsführung, spekuliert darauf, dass sich die SPD möglicherweise noch umstimmen lässt. Sehr groß ist diese Hoffnung jedoch nicht.
Davon unbenommen bereitet das ABS in jedem Fall eigene Musterklagen vor. Sie werden sich einerseits auf besonders angreifbar scheinende Details beziehen, was bspw. Härtefallregelungen betrifft oder die Zahlung der Gebühr von Studierenden, die noch im Glauben anfingen, dass das Studium - zumindest im Rahmen der bisherigen Studienkontenregelung - gebührenfrei bleiben würde.
Zum Bedauern des ABS ist es bisher nicht gelungen, schon Erstsemester für eine Klage zu gewinnen. Hauptproblem war es, an Interessierte heranzukommen, bevor sie sich einschreiben - denn schon da müssten sie sich gegen die Gebührenpflicht wehren. Ein möglicher Anknüpfungspunkte wären hier Studierende, die von der ZVS an eine Hochschule mit Studiengebühren geschickt wurden, obwohl sie eine gebührenfreie Hochschule vorgezogen hätten.
Ein weiterer Strang wird die grundsätzliche Ablehnung von Studiengebühren sein. Juristisch kann hier vor allem mit dem "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" argumentiert werden. Dieser wurde auch von Deutschland unterzeichnet. Unter JuristInnen ist offenbar schon eine Diskussion darüber entbrannt, ob sich daraus tatsächlich ableiten ließe, dass allgemeine Studiengebühren abzulehnen sind.
Gebührenboykott?
Da man sich auf den juristischen Weg nicht verlassen kann - vor allem nicht darauf, dass die Gebühren dadurch vollständig verhindert werden können - haben sich Studierende aus ganz Deutschland am vergangenen Wochenende bei einem Protestcamp in Bochum darauf geeinigt, einen Gebührenboykott zu versuchen.
Dabei soll an möglichst vielen Hochschulen - nicht nur in NRW, sondern in allen Bundesländern-, die zum SoSe 2007 allgemeine Studiengebühren für alle einführen, die Zahlung boykottiert werden. Statt der Hochschule das Geld zu zahlen, sollen die Studierenden motiviert werden, das Geld auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Wird eine jeweils vor Ort auszuhandelnde Beteiligung erreicht (bspw. 25%), wird der Boykott tatsächlich durchgeführt. Die durchaus berechtigte Hoffnung ist, dass sich die Hochschule nicht leisten kann, auf einen Schlag ein Viertel ihrer Studierenden zu verlieren und sie daher nicht zur Exmatrikulation greifen wird.
In den letzten Jahren hatte es immer wieder Boykott-Versuche (dann noch gegen die Verwaltungsbeiträge bzw. Rückmeldegebühren - was beides letztlich das selbe ist) gegeben. Der größte fand 1997 gegen die Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg statt. Die Beteiligungen lagen bei einigen Unis bei durchaus beachtlichen 20-30% - nur leider immer unter den vor Ort gesetzten Mindestquoren, um den Boykott tatsächlich zu starten. Die Gebühr wurde seinerzeit auf juristischem Wege gestoppt - ein Jahr später.
- Quellen und weitere Materialien
- Carina Gödecke: Studiengebühren politisch bekämpfen, nicht juristisch (SPD-Pressemitteilung, 28.08.2006)
- SPD traut sich doch nicht (CDU-Pressemitteilung, 28.08.2006)
- Stand der Dinge in NRW: Welche Hochschulen ab wann und wieviel Studiengebühren erheben und welche auf Gebühren verzichten (ständig aktualisiert)
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