HochschulpolitikNiedersachsen hatte versehentlich Langzeitstudiengebühren abgeschafft [UPDATE]
Aus historischen Gründen bleibt dieser Artikel aber natürlich bestehen. Der folgende Text entspricht dem Original vom 02.02.2006.
Eine Studentin der Fachhochschule Braunschweig-Wolfenbüttel, die im Sommersemester 2006 erstmals Langzeitstudiengebühren zahlen sollte, hatte im Januar gegen den Gebührenbescheid beim Verwaltungsgericht Braunschweig geklagt und einen Eilantrag gestellt.
Das VG Braunschweig hat dem Eilantrag stattgegeben und ganz grundsätzlich entschieden, dass in Niedersachsen im Sommersemester keine Langzeitstudiengebühren erhoben werden dürfen. Grund sind die Formulierungen des im Dezember beschlossenen Änderungsgesetzes betreffend Studiengebühren.
Aus dem Änderungsgesetz ergebe sich eindeutig, dass die neu gefassten Vorschriften Anfang 2006 in Kraft getreten sind und damit die früheren Regelungen ersetzt haben, aber erstmals zum Wintersemester 2006/2007 die Erhebung der Studiengebühren und -beiträge gestatten. Somit gibt es im Sommersemester keine gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Langzeitstudiengebühren.
Dem Einwand der Fachhochschule, der Gesetzgeber habe dies so nicht gewollt, wollten die Richter nicht folgen. "Weil die Formulierungen des Änderungsgesetzes eindeutig seien, könne auch eine versehentlich nicht zum Ausdruck gebrachte Regelungsabsicht des Gesetzgebers nicht berücksichtigt werden." heißt es in der Pressemitteilung der Gerichts dazu.
Grund zur Schadenfreude - mehr aber nicht
Die Landesregierung will laut Presseberichten schnell reagieren und eine korrigierte Fassung des Gesetzes noch im März im Parlament beschließen lassen. Damit soll gewährleistet werden, dass im Sommersemester doch Langzeitstudiengebühren gezahlt werden müssen.
Man kann nun spekulieren, ob diese Korrektur selbst wieder gerichtlich angegriffen werden könnte - z.B. weil sie so spät beschlossen wird (ein Monat vor Beginn des gebührenpflichtigen Semesters). Aber so oder so - wenn überhaupt, könnte nur das Sommersemester gebührenfrei werden. An den allgemeinen Studiengebühren ab Wintersemester 2006/2007 und den ab dann erhöhten Langzeitstudiengebühren rüttelt die aktuelle Entscheidung nicht - wobei es sicher noch Klagen dagegen geben wird.
Jochen Dahm, Geschäftsführer des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren erklärte: "Erfreulich dass Niedersachsen nun im Sommersemester wahrscheinlich keine Langzeitgebühren erheben kann. Das dies unabsichtlich geschieht, zeigt aber wiedereinmal, dass der Gesetzgeber in Niedersachsen in der Hochschulpolitik nur Pfusch zu Stande bringt."
- Quellen und weiteres
- Keine Rechtsgrundlage für Erhebung von Langzeitstudiengebühren im Sommersemester 2006 (Aktenzeichen: 6 B 4/06 - Meldung des VG Braunschweig)
- Niedersachsen im Sommersemester ohne Langzeitgebühren? (Pressemitteilung des ABS, 02.02.06)
- Keine Studiengebühren für Langzeitstudenten in Niedersachsen (NDR online, 01.02.2006)
- Niedersachsen hat Studiengebühren eingeführt (09.12.2005)