HochschulpolitikNiedersachen will als ersten Bundesland allgemeine Studiengebühren beschließen
Waren die ersten Entwürfe noch im Rahmen einer größeren Reform des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) geplant, so hat der Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen die nötigen Änderungen noch schnell ins Haushaltsbegleitgesetzes 2006 gepackt. Wahrscheinlich, weil CDU und FDP sonst - mit Recht - befürchten, die Gebühren nicht so bald erheben zu können. Denn das neue NHG hat noch einen längeren Weg der Beratungen vor sich.
Also werden im Haushaltsbegleitgesetz einfach einige Paragraphen des aktuellen NHG angepasst. Nebenbei - weil das eben nur ein kleiner Teil des Haushaltsbegleitgesetzes ist - werden so größere Diskussionen über die Gebühren im Landtag vermieden.
Der Entwurf - der wohl mit den Stimmen von CDU und FDP ohne Änderungen beschlossen wird, sieht folgende Einzelheiten vor. Wer sein Studium erst im Wintersemester 2006/2007 beginnt, soll gleich zahlen dürfen. Alle anderen sollen ab Sommersemester 2007 zahlen. Kostenpunkt: 500 Euro pro Semester.
Viele Ausnahmen von der Gebührenpflicht gibt es nicht. Im wesentlichen sind Studierende ausgenommen, die ein Kind (im Sinne von § 25 Abs. 5 BAföG) betreuen, das noch nicht älter als 14 ist. Auch wer gerade ein Auslands- oder Praxissemester absolviert oder ein Urlaubssemester einlegt, muss nicht zahlen (was aber selbstverständlich sein sollte, denn der/die ist gar nicht an der Hochschule).
Sozialverträglichkeit durch Darlehen?
Die "Studienbeiträge" können sofort gezahlt werden - dann hat man keine weiteren Sorgen. Wer das aber nicht schafft, weil sie oder er sowieso schon knapp bei Kasse ist, kann ein Darlehen erhalten. Das dürften z.B. BAföG-EmpfängerIn betreffen und alle, die aus welchen Gründen auch immer von den Eltern kein oder wenig Geld bekommen und auch zusammen mit dem BAföG nicht genug Geld zur Verfügung haben (wenn sie überhaupt BAföG bekommen).
Das (verzinste) Darlehen soll ab zwei Jahre nach Studienende zurückzuzahlen sein. Von der Rückzahlung zurückgestellt werden diejenigen, die sehr wenig verdienen.
Dass ein solches Darlehen - von anderen Kritikpunkten an Studiengebühren ganz abgesehen - sozialverträglich nicht ist, zeigt eine aktuell vorgelegte Studie des FIBS (dass grundsätzlich gar nicht Studiengebühren-feindlich ist) im Auftrag der SPD-Fraktion des niedersächsischen Landtages.
Darin wird nachgewiesen, dass bei einem normalen Bachelor+Masterstudium (Regelstudienzeit 10 Semester) die Kreditbelastung so gering nicht ist. Insbesondere reicht dann - sofern die Zinsen über 8% steigen sollten, eine Rückzahlungsrate von 50 Euro nicht mehr aus, um das Kredit überhaupt tilgen zu können. Auch bei einem Zinssatz von 6% (viel günstiger wird es gar nicht gehen und aktuell sind die Zinsen sehr niedrig - Erhöhungen wären also nur zu natürlich) würde es bei einer Rückzahlungsrate von 50 € über 18 Jahre dauern, bis das Darlehen zurückgezahlt ist.
Sehr ungünstig sieht es für diejenigen aus, die den Kredit über die mögliche Höchstdauer (14 Semester) annehmen würden. Selbst bei nur 6% Zinsen und 200 € monatlicher Rate der Rückzahlung würde es fast 5 Jahre dauern, bis der Kredit getilgt ist. Mit einer 50 €-Rate würde es unrealistische 76 Jahre dauern! Bei dauerhaft hohen Zinsen von 10% ließe sich erst ab einer Rückzahlungsrate von 125 Euro überhaupt der Kredit tilgen - in 18 Jahren. Bei einer Monatsrate von 200 € würde es immerhin über 7 Jahre dauern.
Laut dem Gutachten können alleinerziehende Elternteile, Teilerwerbstätige und Einverdienerhaushalte in mittleren und unteren Berufsgruppen als "Risikogruppen" charakterisiert werden, die für lange Zeit mit der Kreditrückzahlung beschäftigt sein werden. Denn sonderlich hoch ist der Freibetrag für das Einkommen nicht, unterhalb dessen man von der Rückzahlung freigestellt wäre.
Zu beachten ist vor allem, dass bis an dieser Stelle noch gar nicht berücksichtigt wurde, dass möglicherweise auch BAföG-Schulden zurückzuzahlen sind. Gerade BAföG-EmpfängerInnen werden am ehesten den Kredit für die Studiengebühren brauchen - in Wahrheit kann die Kreditbelastung somit zumindest zeitweise noch höher sein, als bisher ausgeführt.
Langzeitstudierende und Senioren zahlen mehr
Wer trotz (oder gerade wegen) der allgemeinen Studiengebühren länger studiert, wird besonders bestraft. Wer - bei einem Diplomstudiengang mit 9 Semestern Regelstudienzeit - mehr als 13 Hochschulsemester studiert (da alle Hochschulsemester zählen, sind davon besonders Studierende betroffen, die ihr Fach schon mal gewechselt haben!), darf zunächst 600 Euro je Semester zahlen, ein Jahr später 700 Euro und zwei Jahre später 800 Euro. Ein Darlehen für diese Gebühren erhalten Langzeitstudierende "natürlich" nicht.
Ganz nebenbei dürfen übrigens auch alle Senioren-Studierende grundsätzlich 800 Euro pro Semester zahlen.
- Quellen und mehr zum Thema
- Niedersächsischer Landtag verabschiedet das bundesweit erste Studienbeitragsgesetz (Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, 06.12.2005)
- Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Landtag Niedersachsen Drs. 15/2431)
- Neue Studie belegt Verschuldungsgefahr bei niedersächsischem Studiengebühren-Modell (Pressemitteilung des ABS, 06.12.2005)
- SPD präsentiert Gutachten zu Studiengebührenmodell (Pressemitteilung der SPD, 06.12.05)