HochschulpolitikSchulen in die Länder - Forschung für den Bund
Unter der geplanten Föderalismusreform leiden nach Ansicht des Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Bildung, Ulrich Thöne, vor allem die Allgemeinbildenden Schulen und die Hochschulen. In den Koalitionsverhandlungen würden die ohnehin begrenzten bildungspolitischen Kompetenzen des Bundes zugunsten eines faulen Kompromisses zur Staatsreform verschachert. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und der Bundeselternrat (BER) warnten bereits vor Bekanntmachung der Verhandlungsergebnisse in einer Stellungnahme: Die Bildungspolitik darf weder der Finanzpolitik untergeordnet werden noch sachfremd als Bauernopfer in der Föderalismusfrage dienen oder der parteipolitischen Beliebigkeit anheim fallen.
Die Bundesländer sollen nach Vorstellungen der Föderalismus-Arbeitsgruppe mehr Kompetenzen in der Schul- und Hochschulbildung erhalten, was vor allem bedeutet, dass die Bundesländer ihre Bildungseinrichtungen verstärkt aus der Landeskasse finanzieren müssen. Der Bund darf demnach künftig kein Geld für Schulen an die Länder vergeben und sich aus Schulahngelegenheiten vollkommen heraus halten. Das Hochschulrecht wäre in 16 Ländergesetze zersplittert. Der Bund könnte nur noch einen groben Rahmen vorgeben. Die kooperative Bildungsplanung zwischen Bundes- und Landesebene würde erheblich eingeschränkt. Nur die Forschung soll verstärkt von der Bundesebene koordiniert und finanziert werden.
Die Unterhändler der Parteien sehen darin eine Chance, den Bildungs- und Leistungswettbewerb unter den Ländern zu fördern und regionale Schwerpunkte zu setzen.
In der SPD, bei den Grünen und den Bildungsverbänden und Gewerkschaften formiert sich unterdessen weiterer Widerstand. Die scheidende Bundesbildungsministerin Edelgard Buhlmann erklärte vor der Bundestagsfraktion, die Beschlüsse über eine zukünftige Bildungspolitik seien dramatische Fehlentscheidungen.
Eventuell will die SPD nun Nachbesserungen verlangen.