HochschulpolitikStudiengebühren und Hochschul-Autonomie
Hamburg: Studiengebühren in Verantwortung der Hochschule
In Hamburg plant das Wissenschaftsministerium, die Studiengebühren ganz in Verantwortung der Hochschulen zu geben. Wissenschafts-Senator Dräger argumentiert denn auch damit, dass die Hochschulen doch immer mehr Autonomie gefordert haben. Auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hatte gefordert, die Details der Gebühren den Hochschulen zu überlassen.
Die HRK dürfte ihre Gedanken allerdings nicht ganz zu Ende gedacht haben. Denn sie hatte wohl nicht damit gerechnet, dass dann wie in Hamburg darüber nachgedacht wird, Hochschulen, die keine Studiengebühren erheben zu wollen, zu bestrafen. Denn sie hätten ja offenbar genug Geld. Dass es auch politische Gründe geben kann, die eine Hochschule Gebühren ablehnen lassen, ist aus Sicht des Hamburger Politikers aus der CDU, der diese Bestrafungs-Überlegungen angestellt hat, offenbar nicht vorgesehen bzw. nicht gewünscht.
Am Ende heißt das aber: Mit Autonomie wird zwar argumentiert, eine wirklich Autonomie soll aber gar nicht bestehen. Ganz davon abgesehen, dass die Regierung so die anstrengenden Details in Sachen Gebührenbefreiung (die es in Härtefällen per se geben muss) an die Hochschulen delegiert. Und die eigenen Hände in Unschuld waschen kann.
Niedersachsen: Dürfen es 300 oder 500 Euro Studiengebühren sein? Das allmächtige Präsidium möge bestimmen
Auch in Niedersachsen hört man aus gut informierten Kreisen, dass die Hochschulen selbst über die Gebührenhöhe bestimmen sollen. Allerdings nur in der Bandbreite zwischen 300 und 500 Euro.
Was heißt Hochschulen? Konkret soll das Präsidium die Höhe festlegen (also Hochschul-PräsidentIn und VizepräsidentInnen). Die wiederum sollen in Zukunft vom Hochschulrat gewählt werden - dessen Mitglieder laut Gesetzentwurf bis auf ein Mitglied komplett vom Ministerium bestimmt werden sollen.
Der Senat, in dem alle Gruppen der Hochschule (wenn auch sehr ungleich - die ProfessorInnen haben die absolute Mehrheit) vertreten sind, soll zunehmend entmachtet werden. Autonomie also der Führung - auf deren Wahl das Land über die Bestimmung der Mitglieder im Hochschulrat indirekt ziemlichen Einfluß ausüben kann. Ganz davon abgesehen, dass das Land immer das Geld zuweist - darüber lässt sich auch einfach "richtiges" Abstimmen beeinflussen.
Bayern: Ausnahmeregelungen bei Langzeitstudiengebühren? Fragen Sie Ihre Hochschule!
In Bayern werden im kommenden Wintersemester 2005/2006 erstmalig Langzeitstudiengebühren fällig. Informationen dazu sind allerdings rar - jedenfalls im Internet. Also fragt der Autor dieser Geschichte direkt beim Ministerium nach. Aber wirkliche Hilfe gibt's da nicht.
"Konkrete Fälle kann das Wissenschaftsministerium leider nicht beantworten. Da die Anträge bei der Hochschule gestellt werden müssen und sie dort auch bearbeitet bzw. genehmigt oder abgelehnt werden." wird beschieden. Dabei hatte man darauf hingewiesen, dass man auch die im Hochschulgesetz erwähnte Rechtsverordnung mit Details zur Gebührenregelung sehen wolle, um sich selbst ein Bild zu machen. Ein Link darauf täte es auch.
Nach zweimaligen Nachfragen bekommt der Autor dann immerhin die "Hochschulgebührenverordnung" per Mail zugesendet. Der Name hätte eigentlich gerreicht - mit diesem Suchwort ist sie im Netz zu finden, allerdings bezeichnenderweise nur von privater Seite zur Verfügung gestellt.
Tatsächlich enthält auch die Verordnung nur die (in solchen Fällen) "übliche" Formulierung, dass von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden könne, wenn sie zu "einer unbilligen Härte führen würde". Das liegt "insbesondere" vor bei
"1. studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung,
2. Studienzeitverlängerungen auf Grund der Betreuung eines Kindes unter 15 Jahren,
3. Studienzeitverlängerungen auf Grund der studentischen Mitwirkung in Kollegialorganen der Hochschule."
Mit den Details (wie lange kann auf Grund solcher Tatsachen auf den Gebühreneinzug verzichtet werden, was genau könnte sonst noch eine "unbillige Härte" sein) darf sich dann die Hochschule herumschlagen - warum sollte sich das Ministerium auch die Finger damit schmutzig machen? Zwar hat das auch was für sich, weil eine freundliche Hochschulverwaltung so die Möglichkeit hat, etwas großzügiger auf Gebühren zu verzichten. Aber eigentlich zieht sich das Ministerium damit nur geschickt aus der Affäre.
In Hamburg plant das Wissenschaftsministerium, die Studiengebühren ganz in Verantwortung der Hochschulen zu geben. Wissenschafts-Senator Dräger argumentiert denn auch damit, dass die Hochschulen doch immer mehr Autonomie gefordert haben. Auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hatte gefordert, die Details der Gebühren den Hochschulen zu überlassen.
Die HRK dürfte ihre Gedanken allerdings nicht ganz zu Ende gedacht haben. Denn sie hatte wohl nicht damit gerechnet, dass dann wie in Hamburg darüber nachgedacht wird, Hochschulen, die keine Studiengebühren erheben zu wollen, zu bestrafen. Denn sie hätten ja offenbar genug Geld. Dass es auch politische Gründe geben kann, die eine Hochschule Gebühren ablehnen lassen, ist aus Sicht des Hamburger Politikers aus der CDU, der diese Bestrafungs-Überlegungen angestellt hat, offenbar nicht vorgesehen bzw. nicht gewünscht.
Am Ende heißt das aber: Mit Autonomie wird zwar argumentiert, eine wirklich Autonomie soll aber gar nicht bestehen. Ganz davon abgesehen, dass die Regierung so die anstrengenden Details in Sachen Gebührenbefreiung (die es in Härtefällen per se geben muss) an die Hochschulen delegiert. Und die eigenen Hände in Unschuld waschen kann.
Niedersachsen: Dürfen es 300 oder 500 Euro Studiengebühren sein? Das allmächtige Präsidium möge bestimmen
Auch in Niedersachsen hört man aus gut informierten Kreisen, dass die Hochschulen selbst über die Gebührenhöhe bestimmen sollen. Allerdings nur in der Bandbreite zwischen 300 und 500 Euro.
Was heißt Hochschulen? Konkret soll das Präsidium die Höhe festlegen (also Hochschul-PräsidentIn und VizepräsidentInnen). Die wiederum sollen in Zukunft vom Hochschulrat gewählt werden - dessen Mitglieder laut Gesetzentwurf bis auf ein Mitglied komplett vom Ministerium bestimmt werden sollen.
Der Senat, in dem alle Gruppen der Hochschule (wenn auch sehr ungleich - die ProfessorInnen haben die absolute Mehrheit) vertreten sind, soll zunehmend entmachtet werden. Autonomie also der Führung - auf deren Wahl das Land über die Bestimmung der Mitglieder im Hochschulrat indirekt ziemlichen Einfluß ausüben kann. Ganz davon abgesehen, dass das Land immer das Geld zuweist - darüber lässt sich auch einfach "richtiges" Abstimmen beeinflussen.
Bayern: Ausnahmeregelungen bei Langzeitstudiengebühren? Fragen Sie Ihre Hochschule!
In Bayern werden im kommenden Wintersemester 2005/2006 erstmalig Langzeitstudiengebühren fällig. Informationen dazu sind allerdings rar - jedenfalls im Internet. Also fragt der Autor dieser Geschichte direkt beim Ministerium nach. Aber wirkliche Hilfe gibt's da nicht.
"Konkrete Fälle kann das Wissenschaftsministerium leider nicht beantworten. Da die Anträge bei der Hochschule gestellt werden müssen und sie dort auch bearbeitet bzw. genehmigt oder abgelehnt werden." wird beschieden. Dabei hatte man darauf hingewiesen, dass man auch die im Hochschulgesetz erwähnte Rechtsverordnung mit Details zur Gebührenregelung sehen wolle, um sich selbst ein Bild zu machen. Ein Link darauf täte es auch.
Nach zweimaligen Nachfragen bekommt der Autor dann immerhin die "Hochschulgebührenverordnung" per Mail zugesendet. Der Name hätte eigentlich gerreicht - mit diesem Suchwort ist sie im Netz zu finden, allerdings bezeichnenderweise nur von privater Seite zur Verfügung gestellt.
Tatsächlich enthält auch die Verordnung nur die (in solchen Fällen) "übliche" Formulierung, dass von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden könne, wenn sie zu "einer unbilligen Härte führen würde". Das liegt "insbesondere" vor bei
"1. studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung,
2. Studienzeitverlängerungen auf Grund der Betreuung eines Kindes unter 15 Jahren,
3. Studienzeitverlängerungen auf Grund der studentischen Mitwirkung in Kollegialorganen der Hochschule."
Mit den Details (wie lange kann auf Grund solcher Tatsachen auf den Gebühreneinzug verzichtet werden, was genau könnte sonst noch eine "unbillige Härte" sein) darf sich dann die Hochschule herumschlagen - warum sollte sich das Ministerium auch die Finger damit schmutzig machen? Zwar hat das auch was für sich, weil eine freundliche Hochschulverwaltung so die Möglichkeit hat, etwas großzügiger auf Gebühren zu verzichten. Aber eigentlich zieht sich das Ministerium damit nur geschickt aus der Affäre.
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