HochschulpolitikNRW: Studienkonten kommen in zwei Stufen
Beide Varianten (die einfache ab 2003 genauso wie die "echte" ab 2007) sind letztlich trotzdem Studiengebühren. Wer's nicht glaubt, sei auf den entsprechenden Abschnitt in der Mitteilung der NRW-Wissenschaftsministerin Kraft (PDF-Dokument) hingewiesen. Dort findet sich die aussagekräftige Zwischenüberschrift: "Studienkonten:
Verwendung der Einnahmen aus Gebühren". Das schon deutlich genug, aber im nachfolgenden Satz wird's noch deutlicher: "Studienkonten bedingen, dass
Gebühren zahlt, wer sein Studienguthaben verbraucht, das Studium
aber noch nicht abgeschlossen hat."
Besonders "beworben" wird das Modell mit der Tatsache, dass es den Gedanken des lebenslangen Lernens fördern würde. Man "bekommt" nämlich 1,25 mal (ab 2007, vorher weniger, die allerdings auch pauschaler abgebucht werden, selbst wenn man gar nicht in Vorlesungen war) soviele Semesterwochenstunden, als man eigenlich für das Studium braucht. Nicht "verbrauchte" kann man später noch einsetzen. In einer einschlägigen Mailingliste wurde dazu treffend bemerkt: "Oh, cool! Suchen demnächst dann Arbeitgeber diejenigen Studierenden mit möglichst viel verbleibendem Studienguthaben, damit die Weiterbildungskosten für die Firma gering bleiben?" Durchaus ein bedenkswerter Aspekt ...
Wie es ab 2004 konkret aussehen soll, dazu zitieren wir aus der Pressemitteilung von SPD und Grünen:
Zum Sommersemester 2004 wird übergangsweise ein vereinfachtes Studienkontenmodell eingeführt, das dem Prinzip der Regelabbuchung (Anmerkung von Oli: d.h. ist man eingeschrieben, wird auch abgebucht, egal ob man tatsächlich "Leistungen" in Anspruch nimmt.) folgt. Hier orientiert sich das Budget am zeitlichen Rahmen, der wie folgt definiert wird:
Besonders "beworben" wird das Modell mit der Tatsache, dass es den Gedanken des lebenslangen Lernens fördern würde. Man "bekommt" nämlich 1,25 mal (ab 2007, vorher weniger, die allerdings auch pauschaler abgebucht werden, selbst wenn man gar nicht in Vorlesungen war) soviele Semesterwochenstunden, als man eigenlich für das Studium braucht. Nicht "verbrauchte" kann man später noch einsetzen. In einer einschlägigen Mailingliste wurde dazu treffend bemerkt: "Oh, cool! Suchen demnächst dann Arbeitgeber diejenigen Studierenden mit möglichst viel verbleibendem Studienguthaben, damit die Weiterbildungskosten für die Firma gering bleiben?" Durchaus ein bedenkswerter Aspekt ...
Wie es ab 2004 konkret aussehen soll, dazu zitieren wir aus der Pressemitteilung von SPD und Grünen:
Zum Sommersemester 2004 wird übergangsweise ein vereinfachtes Studienkontenmodell eingeführt, das dem Prinzip der Regelabbuchung (Anmerkung von Oli: d.h. ist man eingeschrieben, wird auch abgebucht, egal ob man tatsächlich "Leistungen" in Anspruch nimmt.) folgt. Hier orientiert sich das Budget am zeitlichen Rahmen, der wie folgt definiert wird:
- Die Laufzeit des gebührenfreien Studienkontos beträgt das 1,5 fache der laut Studienordnung festgesetzten Regelstudienzeit (Zeitraum des Studiums zuzüglich Prüfungssemester), Bruchzahlen werden aufgerundet.
- Studienfachwechsel, die innerhalb der ersten beiden Semester vorgenommen werden, werden nicht angerechnet. (Anmerkung von Oli: Das ist immerhin besser als bei der Regelung in Baden-Württemberg ...)
- Für besonderer Situationen der Studierenden (Kindererziehung, Mitwirkung in studentischen Gremien, Behinderungen, Aufgaben z.B. als Gleichstellungsbeauftragte) wird ein Bonussystem wie im bereits eingebrachten Gesetzentwurf gewährt; für Kindererziehungszeiten werden die Möglichkeiten entsprechend der allgemeinen gesetzlichen Vorgaben gestaltet.
- In diesem Rahmen nicht in Anspruch genommene Studiensemester können von den Studierenden uneingeschränkt für Weiterbildungs-, Qualifizierungs- oder Zweitstudien in Anspruch genommen werden.
- Quellen
- Gemeinsame Pressemitteilung SPD-Fraktion und Grüne Fraktion (22.11.2002)
- Eckpunkte des Studienkontenmodells (Mitteilung der NRW-Wissenschaftsministerin Kraft im PDF-Format, mit Vorsicht zu genießen bzw. lest zwischen den Zeilen ;-)