HochschulpolitikNRW: Es tut sich was zum Thema Studiengebühren
"Volksinitiative Studiengebührenfreiheit"
Der RCDS Nordrhein-Westfalen hat einen Entwurf eines "Studiengebührenfreiheitsgesetzes (SgfG)" vorgelegt. Nach einer vom Landtag am 1. März 2002 verabschiedeten Verfassungsänderung, welche die Volksrechte massiv stärkt, kann der Landtag über eine Volksinitiative gezwungen werden, sich damit auseinander zu setzen. 3.000 Unterschriften sind zu Anfang landesweit notwendig, um die eigentlichen Unterstützungslisten überhaupt auslegen zu dürfen. Diese 3000 Unterstützer zu finden, sollte an den Hochschulen so schwierig nicht sein - auch wenn viele Studierendenvertretungen offenbar die Initiative nicht unterstützen, da sie vom RCDS kommt. Der RCDS als CDU-nahe Organisation ist in der Tat nicht immer gerade als Studiengebührengegner aufgefallen und ist in NRW auf Grund einiger Verwicklungen ins äußerst rechte politische Milieu bei den linkeren Gruppen nicht sonderlich beliebt. Zurück zum möglichen Procedere in Sachen Volksinitiative: Nach Genehmigung der Listenauslegung durch das nordrhein-westfälische Innenministerium können 0,5 Prozent aller wahlberechtigten Bürger (etwa 65.000 Unterschriften) mit ihrer Unterschrift den Landtag zwingen, das "Studiengebührenfreiheitsgesetz (SgfG)" zu beraten. Allerdings kann der Landtag dieses trotzdem ablehnen. Erfolgsaussichten also eher fraglich.
Selbst die Initiative "Mehr Demokratie", die sich ja bundesweit für eine Stärkung der direkten Einflussnahme der WählerInnen einsetzt, ist daher bei der nordrhein-westfälischen Ausgestaltung der "Volksinitiative" eher skeptisch. So heißt es in einem Artikel auf den Webseiten von "Mehr Demokratie" u.a.:
Die Amtlichkeit der Eintragung überhöht jedoch die Bedeutung der Volksinitiative, die in ihrer Anlage nichts anderes als eine qualifizierte Massenpetition ist. Das NRW-Verfahren erweckt den falschen Eindruck, als handele es sich wie bei Volksbegehren und Volksentscheid um eine wichtige Stufe im Rahmen der Volksgesetzgebung. Die Bedeutungsüberladung macht die Volksinitiative für einen politischen Missbrauch anfällig. [...] Die NRW-Volksinitiative eignet sich weniger als Petitionsinstrument, als als Mittel zur Profilierung der Initiatoren. [...]
Sollten die notwendigen Unterschriften für die Volksinitiative des RCDS zusammen kommen und diese auch zugelassen werden, fände der erste Schildbürgerstreich der Volksinitiative Forensik (die erste durchgeführte Volksini in NRW, Anmerkung der Red.) eine Fortsetzung und eine weitere Materialschlacht auf den Ämtern wäre die Folge.
Grüne Landtagsfraktion nun doch gegen Langzeitstudiengebühren - aber nicht gegen Studienkonten
Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag wollen die von der rot-grünen Koalition für April kommenden Jahres geplante Einführung von Studiengebühren doch noch kippen. Einen Tag nach der Expertenanhörung im Landtag, auf der zahlreiche Bedenken gegen die Gebührenpläne der Landesregierung geltend gemacht worden waren, äußerte sich die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ruth-Katharina Seidl, am Dienstag in einem Interview der Süddeutschen Zeitung (NRW-Teil) entsprechend deutlich.
Stattdessen sollten ab 2004/2005 sogenannte Studienkonten eingeführt werden. Diese hätten eine "bessere Steuerungswirkung". Man darf gespannt sein, ob die Grünen das gegen die SPD durchsetzen können. Und zu sehr freuen sollte man sich auch nicht: Auch Studienkonten führen am Ende zu Gebühren. Und die Bürokratie bekommt auch ordentlich zu tun ...
Zum Weiterlesen:
Alles zum Thema Studiengebühren findet Ihr bei uns in unserem Sonderteil Gebühren. Mit Archiv und vielen weiterführenden Links und Infos.
Der RCDS Nordrhein-Westfalen hat einen Entwurf eines "Studiengebührenfreiheitsgesetzes (SgfG)" vorgelegt. Nach einer vom Landtag am 1. März 2002 verabschiedeten Verfassungsänderung, welche die Volksrechte massiv stärkt, kann der Landtag über eine Volksinitiative gezwungen werden, sich damit auseinander zu setzen. 3.000 Unterschriften sind zu Anfang landesweit notwendig, um die eigentlichen Unterstützungslisten überhaupt auslegen zu dürfen. Diese 3000 Unterstützer zu finden, sollte an den Hochschulen so schwierig nicht sein - auch wenn viele Studierendenvertretungen offenbar die Initiative nicht unterstützen, da sie vom RCDS kommt. Der RCDS als CDU-nahe Organisation ist in der Tat nicht immer gerade als Studiengebührengegner aufgefallen und ist in NRW auf Grund einiger Verwicklungen ins äußerst rechte politische Milieu bei den linkeren Gruppen nicht sonderlich beliebt. Zurück zum möglichen Procedere in Sachen Volksinitiative: Nach Genehmigung der Listenauslegung durch das nordrhein-westfälische Innenministerium können 0,5 Prozent aller wahlberechtigten Bürger (etwa 65.000 Unterschriften) mit ihrer Unterschrift den Landtag zwingen, das "Studiengebührenfreiheitsgesetz (SgfG)" zu beraten. Allerdings kann der Landtag dieses trotzdem ablehnen. Erfolgsaussichten also eher fraglich.
Selbst die Initiative "Mehr Demokratie", die sich ja bundesweit für eine Stärkung der direkten Einflussnahme der WählerInnen einsetzt, ist daher bei der nordrhein-westfälischen Ausgestaltung der "Volksinitiative" eher skeptisch. So heißt es in einem Artikel auf den Webseiten von "Mehr Demokratie" u.a.:
Die Amtlichkeit der Eintragung überhöht jedoch die Bedeutung der Volksinitiative, die in ihrer Anlage nichts anderes als eine qualifizierte Massenpetition ist. Das NRW-Verfahren erweckt den falschen Eindruck, als handele es sich wie bei Volksbegehren und Volksentscheid um eine wichtige Stufe im Rahmen der Volksgesetzgebung. Die Bedeutungsüberladung macht die Volksinitiative für einen politischen Missbrauch anfällig. [...] Die NRW-Volksinitiative eignet sich weniger als Petitionsinstrument, als als Mittel zur Profilierung der Initiatoren. [...]
Sollten die notwendigen Unterschriften für die Volksinitiative des RCDS zusammen kommen und diese auch zugelassen werden, fände der erste Schildbürgerstreich der Volksinitiative Forensik (die erste durchgeführte Volksini in NRW, Anmerkung der Red.) eine Fortsetzung und eine weitere Materialschlacht auf den Ämtern wäre die Folge.
Grüne Landtagsfraktion nun doch gegen Langzeitstudiengebühren - aber nicht gegen Studienkonten
Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag wollen die von der rot-grünen Koalition für April kommenden Jahres geplante Einführung von Studiengebühren doch noch kippen. Einen Tag nach der Expertenanhörung im Landtag, auf der zahlreiche Bedenken gegen die Gebührenpläne der Landesregierung geltend gemacht worden waren, äußerte sich die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ruth-Katharina Seidl, am Dienstag in einem Interview der Süddeutschen Zeitung (NRW-Teil) entsprechend deutlich.
Stattdessen sollten ab 2004/2005 sogenannte Studienkonten eingeführt werden. Diese hätten eine "bessere Steuerungswirkung". Man darf gespannt sein, ob die Grünen das gegen die SPD durchsetzen können. Und zu sehr freuen sollte man sich auch nicht: Auch Studienkonten führen am Ende zu Gebühren. Und die Bürokratie bekommt auch ordentlich zu tun ...
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