Studiengebühren-Boykott noch 2013Hamburger (Ex-)Kunststudierende vor Zwangsvollstreckung?
So fing es an: Studiengebühren-Boykott 2007 an der HfBK
In den letzten Wochen erhielten immer mehr Studierende der HfbK plötzlich Mahnungen und Bescheide der KASSE Hamburg zur Zwangsvollstreckung, wie einer aktuellen Pressemitteilung des AStA vom 21.Mai 2013 zu entnehmen ist. Einigen wurde bereits das Konto gepfändet. All das kam für viele ganz plötzlich. Denn seit den letzten Verhandlungen ist lange nichts geschehen. So will sich die HfbK-Leitung laut AStA plötzlich nicht mehr an das zuletzt mit der Abschaffung der Gebühren ausgehandelte HfbK-interne Stundungsmodell erinnern können.
Hintergrund ist laut HfbK-Präsidium eine Haushaltsprüfung der Hochschule für bildende Künste durch den Landesrechnungshof, der die Eintreibung der Gebühren angemahnt hat. Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg hat in seinem Jahresbericht 2013 (Informationen zur HfbK ab S. 90) festgehalten, dass noch im Jahre 2009 60% der Studierenden der HfbK keine Studiengebühren gezahlt und keine Stundung (also nachgelagerte Bezahlung) beantragt hatten. Damals boykottierten die Studierenden gerade das vom schwarz-grünen Senat eingeführte Modell der "nachgelagerten Studiengebühren". Der Rechnungshof der Hansestadt schreibt in seinem Bericht zur Begründung der Mahnung, dass die HfbK "unter dem Aspekt der gebotenen und von Senat und Bürgerschaft ausdrücklich intendierten Gleichbehandlung der Studierenden (…) auf die Durchsetzung ihrer Forderungen hätte hinwirken müssen."
Doch Student Timo Janssen* meint dazu:
- "Studiengebühren sind Geschichte und fallen nicht mehr in das Haushaltsjahr 2013. Wer wie der Landesrechnungshof in seiner Rüge zur Eintreibung der Gebühren von einer Ungleichbehandlung spricht, sollte feststellen können, dass vielmehr eine Ungleichbehandlung vorläge, wenn die Studierenden von damals im Gegensatz zu den Studierenden vor ihnen oder denen von heute Studiengebühren entrichten sollten. Es wäre also vielmehr darüber nachzudenken, den Studierenden von damals ihre Kredite zu erlassen oder gar die Gebühren zurückzubezahlen!"
Berechtigte Argumente. Zudem sind noch viele Rechtsfragen über Studiengebühren offen. Außerdem dürften bereits einige der im Raume stehenden Forderungen, die teilweise bis ins Jahr 2007 zurückführen, schon verjährt sein.
Doch obwohl der seit 2007 anhaltende Boykott an der HfbK für Studienanfänger_innen ab dem Wintersemester 2012/2013 bereits zu einer Geschichte gehört, in die sie selbst nicht mehr involviert waren, mag auch der jetzige AStA der HfbK nicht einlenken. Unter dem Titel Boykott 2013 hat er auf seiner Website dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es heißt:
- "Wir haben uns als Neustudierende mit der Geschichte des Widerstands an der HfbK befasst und wollen mit der weiteren Unterstützung des Boykotts der Studiengebühren im Jahre 2013 auch darauf hinweisen, dass wir die derzeitigen Diskussionen des Wissenschaftsrates über eine Wiedereinführung von Studiengebühren – nach dem schwarz-grünen Hamburger Modell – niemals akzeptieren werden!"
Die Studierenden wollen noch so lange boykottieren, bis die Zahlungsnachforderungen von Seiten der Politik fallen gelassen werden. So haben sie sich mit ihrer Pressemitteilung neben der HfbK auch an den Hamburger Senat gerichtet. Die Frage, ob die Niederschlagung bald geschehen wird, wird sich im Interesse der Studierenden hoffentlich bald klären. Zu gönnen wäre es ihnen. Immerhin haben sie jahrelang dafür gekämpft.
L.L.
* Name schon in der Presseerklärung des HfBK-AStAs geändert
Anmerkung von Oliver Iost, Studis Online:
Wir haben den Bericht oben wie erhalten online gestellt, ohne ihn inhaltlich zu verändern oder zu bewerten, da wir es tatsächlich spannend finden, dass es offenbar einer großen Zahl von (Ex-)Studierenden der HfBK bis heute gelungen ist, um die Zahlung der Studiengebühren (oder der Annahme der Stundung, also des Modells "nachgelagerte Studiengebühren") herumzukommen. Allerdings ist das ganze auch immer noch nicht zu Ende, weder in Richtung doch noch zahlen noch in Richtung fallenlassen der Forderungen.
Unsere Einschätzung zur Lage wollen wir hier dann doch ergänzen: Es ist zu erwarten, dass eine endgültige Niederschlagung der Forderung vorerst nicht kommen wird. Gebührenforderungen (egal ob es sich dabei um Studiengebühren oder anderes handelt) eines Vorgänger-Senats rückwirkend zurück zu nehmen, ist teuer. Daher wird das praktisch nie gemacht. Der aktuelle SPD-Senat hatte die Studiengebühren übrigens auch nicht schnellstmöglich abgeschafft, um noch ein wenig Geld zu sparen (statt der Gebühren von den Studierenden erhalten die Hochschulen ja seitdem direkt von der Stadt etwas mehr Geld).
So ist damit zu rechnen, dass das rechtliche Geplänkel weiter gehen wird – bis entweder tatsächlich die Forderungen verjährt sind, aus anderen formellen Gründen nicht mehr geltend gemacht werden können und der Rest eben doch freiwillig oder gezwungenermaßen gezahlt hat ...