Keine Einigung beim Deutschen QualifikationsrahmenFauler Kompromiss
Mit diesem Artikel setzen wir die Debatte um mögliche Chancen und Risiken des DQR fort. Der erste Artikel hieß Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR): Meister = Bachelor?
Was ist eine abgeschlossene Berufsausbildung wert? Etwa so viel wie das Abitur? Mehr? Weniger? Sollten Absolvent/innen einer Berufsausbildung anschließend ein Studium aufnehmen dürfen? Und wo steht der Meisterabschluss verglichen mit einem Studium? Fragen wie diese standen im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen um den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Hartnäckig wurde bereits seit 2007 um den Status beruflicher und akademischer Bildungswege gestritten, um Kompromisse gefeilscht und gerungen, Macht demonstriert und mit Eklat gedroht.
Doch am Ende half alles nichts – am 31. Januar 2012 gaben die Akteure auf. Die Lobby des Abiturs hier, überzeugte Berufsbildner dort, keine Einigung in Sicht. Wie sich beides zueinander verhält, bleibt nun vorerst offen. Damit das geht, fliegen einfach alle Schulabschlüsse aus dem Qualifikationsrahmen wieder raus. Von einem vielfach wortreich angekündigten Paradigmenwechsel kann nicht mehr die Rede sein, allenfalls von einem Formelkompromiss, der alle Seiten ihr Gesicht wahren lässt. Bildungspolitische Aufbruchstimmung sieht anders aus. Dabei hatte man sich so viel vorgenommen.
Vom EQR zum DQR
Angefangen hatte alles auf europäischer Ebene. Hier hat die Bildungspolitik in den letzten beiden Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen. Bereits im Sommer 1999 haben die europäischen Bildungsminister/innen mit dem Bologna-Prozess ein umfassendes Reformprogramm für die Hochschulen vereinbart. Dieser Prozess ist nicht unmittelbar an die Institutionen der EU gekoppelt und geht mit seinen mittlerweile 45 Signatarstaaten weit über diese hinaus. Mit der Einleitung des Brügge-Prozesses zur Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und der Kopenhagener Erklärung der EU-Bildungsminister/innen im Winter 2002 hat auch die Diskussion um die Berufsbildung in Europa neue Dimensionen erreicht.
Mit einer Empfehlung aus dem April 2008 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat einen Qualifikationsrahmen vorgegeben und die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre nationalen Qualifikationssysteme bis 2010 an diesen Rahmen zu koppeln.1 Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) beschreibt acht Niveaus, denen alle im europäischen Bildungsraum erworbenen Qualifikationen zugeordnet werden sollen. Er bildet sozusagen ein Übersetzungsinstrument, das anerkannte Qualifikationen von einem Land ins andere übertragbar macht. Nationale Qualifikationsrahmen sollen in jedem Land spezifisch definieren, welche Bildungsabschlüsse und Qualifikationen als gleichwertig anzusehen sind und welchem EQR-Niveau sie jeweils entsprechen.
Das Bildungsschisma aufbrechen
Dieser Artikel erschien zuerst in Forum Wissenschaft (Heft 1/2012), herausgegeben vom Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi). Wir danken dem BdWi und der Autorin für die Genehmigung, den Artikel auch bei Studis Online publizieren zu dürfen.
Das alles klingt auf den ersten Blick vor allem technokratisch, und doch bedeutet es zumindest für Deutschland auf den zweiten Blick einen bildungspolitischen Paradigmenwechsel: Erstmals sollen alle Qualifikationen, egal aus welchem Bildungsbereich, in einem gemeinsamen Rahmen abgebildet werden. Das vielbeklagte Schisma des deutschen Bildungssystems – allgemeine Bildung hier, berufliche Bildung dort – gerät damit grundlegend auf den Prüfstand. Schon die Debatte selbst war ein Experiment: Im Arbeitskreis DQR, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) gemeinsam ins Leben gerufen wurde, saßen die Akteure der Schul-, Hochschul- und Berufsbildungspolitik plötzlich an einem Tisch. Hier prallten nicht nur unterschiedliche Interessen, sondern auch unterschiedliche Herangehensweisen und Kulturen der Debatte aufeinander.
Die Skepsis war von Anfang an groß. Und die Hochschulen schafften für ihren Bereich zügig Tatsachen, statt die gemeinsame Debatte abzuwarten. Im Rahmen des Bologna-Prozesses hatten sie unter Federführung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bereits einen »Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse« erarbeitet, der 2005 von der KMK beschlossen wurde.2 Er ordnete den Bachelor auf der Stufe 6, den Master auf der Stufe 7 und die Promotion auf der Stufe 8 des Qualifikationsrahmens ein. 2008 ließ man sich zertifizieren, dass dieser Hochschul-Qualifikationsrahmen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen kompatibel ist – ganz so als würde es die längst laufende Debatte um einen bildungsbereichsübergreifenden Rahmen gar nicht geben. Vertreter/innen der beruflichen Bildung waren an der Erarbeitung und Zertifizierung des Hochschul-Qualifikationsrahmens nicht beteiligt, die Einstufung der Hochschulabschlüsse stand für die bildungsbereichsübergreifende Debatte gleichwohl fortan nicht mehr zur Disposition.
Dieses Vorgehen wurde weitläufig als Versuch der Hochschulen wahrgenommen, die obersten drei Stufen exklusiv für akademische Qualifikationen zu reservieren. Lange sorgten sich Beteiligte, die Entwicklung eines bildungsbereichsübergreifenden Rahmens würde vor allem an der Debatte um diese oberen Niveaus scheitern. Schließlich einigte sich der Arbeitskreis DQR aber im März 2011 doch noch auf eine Matrix, die auch die zu erreichenden Kompetenzen auf den Niveaus 6 bis 8 anhand akademischer oder beruflicher Maßstäbe beschreibt.
Sonderstellung des deutschen Abiturs?
Im letzten Jahr drängte sich allerdings ein anderer Konflikt in den Vordergrund: Die Frage nach der Stellung der allgemeinen Hochschulreife. Viel wurde in den letzten Jahren betont, wie wichtig es ist, dass sich die Hochschulen für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung öffnen. Auch die KMK machte (vorsichtige) Schritte in dieser Richtung. Doch durch die Debatte um den DQR zum Schwur gezwungen sprangen die Kultusminister/innen schwungvoll auf die Bremse: Das Abitur selbst, die traditionsreiche Reifeprüfung, sollte über jeden Vergleich mit Berufsabschlüssen erhaben bleiben. Am 21. Oktober 2011 sprach sich die KMK per Beschluss dafür aus, das Abitur auf der Stufe 5 des DQR einzuordnen; dreijährige Berufsabschlüsse dagegen sollten in der Regel auf der Stufe 4 landen, zweijährige Berufsabschüsse auf der Stufe 3.
Die Aufregung war groß: Sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund, als auch der Zentralverband des deutschen Handwerks drohten wegen der höheren Einstufung der allgemeinen Hochschulreife gegenüber den traditionellen Ausbildungsberufen eine Aufkündigung der Zusammenarbeit in Sachen DQR an. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für berufliche Bildung (BIBB) stellte in einem Beschluss vom 1. Dezember in ungewöhnlicher Deutlichkeit fest: »Der Zuordnungsvorschlag der KMK ist absolut inakzeptabel. Er ist weder inhaltlich unterlegt noch nachvollziehbar begründet. [...] Der bisher im Rahmen der Erarbeitung des DQR erzielte Konsens hinsichtlich Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung wird konterkariert.«3 Auch im internationalen Vergleich machte sich die KMK mit ihrem Beschluss auf einen Sonderweg. Ob in Schweden oder Spanien, in Tschechien oder Belgien, in Großbritannien oder Estland: Der höchste Abschluss der allgemeinbildenden Schule findet sich auf dem Niveau 4 des EQR. Ist das deutsche Abitur wirklich so etwas Besonderes, sind deutsche Abiturienten wirklich so viel besser qualifiziert als die Schulabgänger/innen in anderen europäischen Ländern? Eine solche Einordnung in den Qualifikationsrahmen hätte Bundesbildungsministerin Annette Schavan auch auf europäischer Ebene in Erklärungsnöte gebracht. Die Alternative allerdings, eine Einordnung des Abiturs auf dem Niveau 4 und damit auf Augenhöhe mit dreijährigen Berufsausbildungen, war mit der KMK nicht zu machen.
Kein Durchbruch
So blieb nur noch ein vermeintlicher Befreiungsschlag: Weil die beteiligten Akteure nicht in der Lage sind, sich auf eine Einordnung des Abiturs zu einigen, werden Schulabschlüsse nun aus dem Qualifikationsrahmen insgesamt ausgeklammert. Eine entsprechende Empfehlung sprach der Bundestag am 26. Januar aus, sowohl die Koalitionsfraktionen, als auch die SPD-Fraktion hatten in verschiedenen Anträgen hierfür plädiert.4 Durch die Akteure im Arbeitskreis DQR wurde eine entsprechende Vereinbarung am 31. Januar unterzeichnet. Keiner also bekommt was er wollte. Niemand ist zufrieden. Und trotzdem: In ungeahnter Einigkeit loben Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, KMK und HRK, SPD und CDU den Kompromiss – weil sie jeweils Schlimmeres befürchtet hatten. Erst in fünf Jahren, so die Vereinbarung weiter, sollen alle Zuordnungen »unter Maßgabe der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung« erneut beraten und entschieden werden.5
Es war das zentrale Ziel des DQR, bildungsbereichsübergreifend alle Qualifikationen zu beschreiben. Nun sollen ausgerechnet die Schulabschlüsse fehlen – als würden sie in unserem Bildungssystem keine größere Rolle spielen. Der Versuch, die Versäulung des deutschen Bildungssystems am zentralen Punkt der Hochschulreife aufzubrechen, ist damit vorerst gescheitert. Wenn der DQR kein entleertes bürokratisches Monster werden soll, ist noch einiges zu tun. Es gilt, das Prinzip ›gleichwertig, aber nicht gleichartig‹ mit Leben zu füllen. Denn natürlich sind das Abitur einerseits und eine abgeschlossene Ausbildung andererseits nicht das gleiche. Eine E-Technikerin wird an der Hochschule Dinge nachholen müssen, die ein Abiturient schon kann. Und ein Abiturient wird in der Werkshalle stauen, was die E-Technikerin ihm voraushat. Beides allerdings ist kein Grund, sich über den oder die andere zu stellen.
Öffnung der Hochschulen wagen
Auch wenn sich die KMK gegen einen Durchbruch in der Frage des Verhältnisses von Abitur und Berufsausbildung gesperrt hat, einen Spalt weit ist die Tür doch geöffnet worden: Gemeinsam mit dem Bachelor ist der Meister-Abschluss dem Niveau 6 zugeordnet worden (was noch nicht automatisch heißt, dass Meister/innen zum Masterstudium zugelassen werden). Die Tür dürfte damit kaum mehr zu schließen sein, auch wenn sich die Kultusminister/innen offenbar noch ein paar Jahre dagegen stemmen werden. Die Debatte um das Verhältnis von beruflicher und akademischer Bildung muss nun endlich aus den Hinterzimmern herausgeholt werden. Denn nicht nur in der KMK, auch an den Hochschulen selbst herrscht vielfach Verunsicherung: Werden die Hochschulen abgewertet, wenn ihre Abschlüsse nicht mehr a priori über denen der beruflichen Bildung stehen? Erleidet der Bachelor ein zusätzliches Imageproblem, wenn er nicht mehr alleiniger Zugang zum Master ist? Muss, wer starke Hochschulen will, auf die Exklusivität ihrer Abschlüsse pochen?
Mit dem Wandel von Technologien und Produktionsbedingungen, mit der wachsenden Bedeutung anspruchsvoller Dienstleistungen und der zunehmenden Komplexität gesellschaftlicher Entscheidungsprozesse gewinnt die akademische Bildung an Bedeutung. Um möglichst vielen Menschen eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sollten die Hochschulen ihre Türen öffnen. Eine neue Hochschulexpansion, die in vielen anderen Ländern längst stattgefunden hat, wird in Deutschland vor allem durch zwei Dinge begrenzt: Durch die ausgrenzende Wirkung des gegliederten Schulsystems und durch die mangelnde Durchlässigkeit zwischen Berufs- und Hochschulbildung. Nur wenn sich hier tradierte Bildungsbarrieren einreißen lassen, können die Hochschulen in Deutschland wirklich einen neuen Stellenwert bekommen. Um ihre gesellschaftliche Rolle zu stärken sollten sich die Hochschulen nicht abschotten, sondern im Gegenteil für neue gesellschaftliche Gruppen öffnen. Hierzu gehört auch eine Akademisierung der Weiterbildung, welche nicht zuletzt neue Möglichkeiten für eine kritische Reflexion beruflicher Realitäten im Verlauf des Erwerbslebens schaffen kann.
Die Hochschulen können ihre Stärke im 21. Jahrhundert nicht mehr daraus gewinnen, dass sie möglichst exklusiv sind, sondern sollten stattdessen darauf setzen, für möglichst viele Menschen attraktiv zu sein. Hierzu gehört freilich weit mehr als ein neuer Anlauf für einen bildungsbereichsübergreifenden Qualifikationsrahmen. Neben der Anerkennung von beruflichen Abschlüssen geht es um die Anerkennung non-formal und informell erworbener Qualifikationen – auch diese Frage wurde in der Debatte um den DQR auf die lange Bank geschoben. Es geht um eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen für neue Aufgaben. Es geht um eine Reform der Lehr- und Lernmethoden, um sich auf heterogene Gruppen von Studierenden einzustellen. Und es geht um eine neue Auseinandersetzung mit Anforderungen der beruflichen Praxis, aus der die Hochschulen gestärkt hervor gehen können, wenn sie den Mut haben, sich für diese Debatten und für mehr Menschen zu öffnen und wenn sie sich als Ort der Analyse, Reflexion und Gestaltung der Arbeitswelt neu etablieren. Mit einer Abschottung gegenüber der beruflichen Bildung dagegen ist eine neue, gestärkte gesellschaftliche Rolle für die Hochschulen nicht zu gewinnen.
Sonja Staack ist stellvertretende Vorsitzende von ver.di Berlin und Mitglied im Beirat des BdWi.
Fußnoten
1 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, Amtsblatt der Europäischen Union vom 06.05.08 (2008/C 111/01).
2 Vgl. http://www.hrk.de/de/service_fuer_hochschulmitglieder/155_2600.php (Zugriff am 19.02.12).
3 Stellungnahme des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): Bewertung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), Beschluss vom 01.12.11.
4 Vgl. Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP auf Bundestagsdrucksache 17/8450 sowie Antrag der SPD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 17/7957. Zur entsprechenden Debatte im Bundestag vgl. Plenarprotokoll 17/155.
5 Vereinbarung zur Umsetzung des EQR auf einen DQR unter Beteiligung von Spitzenvertreter/innen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Kultusminister- sowie der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Bundesinstituts für Berufsbildung, 31.01.12, Berlin.