Wahlprüfsteine: HochschulpolitikAntworten der CDU NRW
Seit kurzem sind die allgemeinen Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Wollen Sie weiterhin am gebührenfreien Studium festhalten? Wie stehen Sie zu den sich ausbreitendem PPP-/Franchising-Modell, bei dem private Einrichtungen [siehe bspw. hier] Studierende gegen (oft recht hohe) Studiengebühren meist berufsbegleitend unterrichten und am Ende staatliche Hochschulen den anerkannten Bachelor- oder Master-Titel vergeben. Wäre es da nicht besser, wie in Bayern für berufsbegleitende Studiengänge Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen zuzulassen? Oder konsequenterweise solche Modelle zu verbieten, wenn man Studiengebühren wirklich allgemein ausschließen möchte?
Gibt es Vorhaben zur Weiterentwicklung der bestehenden rechtlichen Grundlagen zum BAföG und des Unterhaltsrechtes? Sollte Ihrer Meinung nach das BAföG und Unterhaltsrecht in Richtung einer vom Eikommen der Eltern unabhängigen Förderung geändert werden? Haben Sie weitere / andere Pläne im Bereich der Studienfinanzierung?
Das BAföG ist durch die Bundesregierung vor kurzem angehoben worden. Dadurch erhöht sich die Chancengerechtigkeit für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene aus Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen.
Jedem, der studieren möchte und die notwendige Qualifikation mitbringt, soll das auch möglich sein, und zwar unabhängig vom finanziellen Hintergrund. Eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung würde dazu führen, dass nicht nur bedürftige Familien gefördert werden. Wir sehen es als sozial gerechtfertigt, dass Eltern mit hohen Einkommen, ihre Kinder beim Studium unterstützen können.
Wie ist Ihre allgemeine Einstellung gegenüber leistungsabhängigen Stipendien im Verhältnis zum BAföG?
Mit dem NRW-Stipendium führte die CDU-geführte Landesregierung für leistungsbereite Studierende die Möglichkeit einer besonderen finanziellen Förderung ein, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und nicht auf das BAföG angerechnet wird.
1400 Studierende haben bereits seit dem Wintersemester 2009/2010 im Rahmen des NRW-Stipendienprogramms eine finanzielle Förderung erhalten. Vom Wintersemester 2010/2011 an werden weitere 1200 Studierende mit Stipendien gefördert. Leider beendete die Minderheitsregierung dieses erfolgreiche und vom BAFöG unabhängige Stipendienprogramm, ohne einen Ausgleich zu schaffen.
Welche Pläne verfolgen Sie, um mehr Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien zu einer Hochschulzugangsberechtigung zu verhelfen?
Jedem, der studieren möchte und die notwendige Qualifikation mitbringt, soll das auch möglich sein, und zwar unabhängig vom finanziellen Hintergrund. Durch die jüngste Erhöhung des BAFöG Ende 2011 durch die Bundesregierung (65%) und die Länder (35%), ist diese Möglichkeit weiter verbessert worden.
Die Zahl der Master-Studienplätze ist Gegenstand vieler Debatten, insbesondere da es offenbar immer wieder zu gewissen Engpässen kommt. Welche Übergangsquote zwischen Bachelor und Master sehen Sie insgesamt als sinnvoll an? Wie stehen Sie zur Umsetzung des Konzeptes der Bachelor-Master-Studiengänge in Deutschland? Welchen Entwicklungsbedarf sehen Sie auf diesem Gebiet?
Jeder, der die erforderliche Qualifikation erreicht, sollte auch den Abschluss seiner Wahl anstreben können. Mit dem Abschluss eines Bachelor kann jedoch nicht die Zusicherung auf einen Masterplatz an einem gewünschten Ort einhergehen. Möglicherweise bestehender Nachbesserungsbedarf bei der weiteren Umsetzung von Bachelor und Master darf jedoch nicht zu einem Abbau der Qualität führen.
Welchen allgemeinen Handlungsbedarf sehen in Hinblick auf den Ausbau der Hochschulinfrastrukturen, aber auch der "sozialen Infrastruktur" (Wohnheime, BAföG-Ämter, Mensen etc.) insbesondere angesichts der durch den doppelten Abiturjahrgang 2013 in NRW zu erwartenden steigenden Studierendenzahlen in den nächsten Jahren?
Die CDU-geführte Landesregierung investierte zwischen 2005 und 2010 massiv in die Hochschulstruktur und "soziale Strukturen". Das 2008 beschlossene zweistufige Hochschulmodernisierungsprogramm hat ein Volumen von 5 Mrd. Euro in der ersten Stufe bis 2015 und eine zweite Stufe mit nochmals 3 Mrd. Euro bis 2020. Hinzu kam das 2009 beschlossene Fachhochschulausbauprogramm (Volumen von 1,3 Mrd. Euro bis 2020), wo 11.000 neue Studienplätze durch Gründung von drei neuen Fachhochschulen und dem Ausbau von acht bestehenden Fachhochschulen in Angriff genommen wurde. Den Hochschulpakt I finanzierten NRW und der Bund zwischen 2007-2010 mit jeweils 125 Mio. Euro. Für das Nachfolgeprogramm, den 2009 beschlossenen Hochschulpakt II (2010-2015), gaben Land und Bund jeweils 900 Millionen Euro. Auch Mittel aus dem Konjunkturpaket II (464 Mio. Euro) wurden den Hochschulen zugeleitet.
Die rot-grüne Landesregierung hat bisher keinen nennenswerten Beitrag geleistet, den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken.
Für die Abfederung der Folgen des doppelten Abiturjahrgangs hat die CDU-Landtagsfraktion Anfang März 2012 in ihrem Gegenentwurf zum gescheiterten Haushalt der Minderheitsregierung 42 Mio. Euro als Sofortmaßnahme eingeplant.
In den letzten Monaten gab vor allem immer wieder das Thema "Hochschulfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen" Anlass zu Auseinandersetzungen. Ein großer Kritikpunkt an diesem Gesetz scheint die Tatsache zu sein, dass die Hochschulen von einem mit überwiegend externen besetzten, nicht pluralistisch zusammengesetzten Hochschulrat mit weitgehenden Kompetenzen gesteuert würden. In letzter Konsequenz sei das vor allem ein Widerspruch zur Wissenschaftsfreiheit. In Baden-Württemberg wurde das Konzept der "unternehmerischen Hochschule" bereits im Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierung überdacht. Welche Haltung nehmen Sie zu diesem Konzept ein? Bzw. was ist Ihre Alternative?
Mit der Verabschiedung des Hochschulfreiheitsgesetzes 2006 zog sich das Land aus der Detailsteuerung der Hochschulen zurück und gab den Hochschulen deutlich mehr Gestaltungsfreiheit. Dies war und ist der richtige Weg in die Freiheit der Wissenschaft, weg von der politischmotivierten Bevormundung früherer Jahrzehnte.Die CDU steht zur erreichten Hochschulautonomie. Planungen der Landesregierung, den Hochschulen bestimmte Leitplanken vorzugeben, stehen im Widerspruch zur Freiheit von Forschung und Lehre. Wie die Hochschulen selbst sind wir der Ansicht, dass sich das Konzept bewährt hat. Dies gilt unter anderem für den verbesserten Einsatz der finanziellen Mittel oder für die Beschleunigung bei Bewerbungsverfahren.
Im bestehenden Hochschulgesetz ist die wissenschaftliche Evaluation des Hochschulgesetzes bis Ende 2012 festgeschrieben. Wir befürworten diese wissenschaftliche Evaluation, um im nächsten Schritt eine ggf. notwendige Weiterentwicklung des Gesetzes beraten zu können.
Was für eine Rolle soll Demokratie an der Hochschule nach Auffassung Ihrer Partei spielen? Haben Sie Konzepte für eine stärkere Demokratisierung der Hochschulen und wenn ja, welche? Wie soll insbesondere die Partizipation der Studierenden aussehen?
Die Stärkung der örtlichen Gremien ist richtig. Dort weiß man am besten um die tatsächlichen Bedürfnisse und die zu bewältigenden Herausforderungen. Gleiches gilt für die studentische Mitbestimmung. In den Fachbereichen werden die konkreten Probleme und tatsächlichen Bedürfnisse der Studierenden greifbar. Es gilt, die Partizipation und Mitwirkungsrechte der Fakultätsebene zu stärken und auszubauen. Schließlich sind die Studierenden an der Lösung ihrer konkreten Probleme interessiert.