MarketingstrategienDie Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Differenzierung der Hochschulen
Dieser Artikel erschien zuerst in Forum Wissenschaft (Heft 1/2011), herausgegeben vom Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi). Wir danken dem BdWi und dem Autoren für die Genehmigung, den Artikel auch bei Studis Online publizieren zu dürfen. |
Im November letzten Jahres verabschiedete der Wissenschaftsrat1 seine Empfehlungen zur Differenzierung der Hochschulen2. Diese sind vom Anspruch geleitet, bisherige Entwicklungstendenzen des Hochschulsystems mit künftigen gesellschaftlichen Anforderungen in eine neue Balance zu bringen. Ein besonderes Interesse an den Empfehlungen ist dadurch gegeben, dass diese auch – durchaus kritisch – Erfahrungen des wohl brachialsten hierarchischen Differenzierungs-Versuchs seit der preußischen Universitätsreform (1810), der sog. ›Exzellenzinitiative‹, aufgreifen: so heißt seit 2005 ein Spitzenforschungsprogramm im Volumen von zunächst 1,9 Mrd. Euro, dessen Förderentscheidungen mit dem expliziten Anspruch verbunden sind, sich von der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der deutschen Hochschulen zu verabschieden und ›international sichtbare‹ Elitenförderung perspektivisch auf Augenhöhe mit Harvard, Princeton oder Oxford zu betreiben. Diese Förderentscheidungen wiederum werden von einer gemeinsamen Kommission des selbigen Wissenschaftsrates und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) getroffen. Zu deutsch: der Wissenschaftsrat zieht auch in der Exzellenzinitiative maßgeblich die Strippen und konfrontiert sich in den hier diskutierten Empfehlungen mit seiner eigenen Politik.
Getrennte Hochschulsysteme
Die Notwendigkeit einer solchen Differenzierung des Hochschulsystems resultiert u. a. aus einer Vervielfältigung gesellschaftlicher Erwartungen gegenüber diesem und aus einem starken Anstieg der Studierendenzahlen in den nächsten Jahren, was auch damit einher geht, dass die Ansprüche sowie die kulturellen und sozialen Erfahrungshintergründe der Studienberechtigten vielfältiger werden. In diesem Zusammenhang legt der Wissenschaftsrat großen Wert auf die Feststellung, dass es ihm vorrangig um eine ›funktionale‹ Differenzierung geht, die nicht zwangsläufig mit einer unterschiedlichen Wertigkeit, d. h. einer Hierarchisierung der verschiedenen Leistungserbringungen von Hochschulen verbunden sein muss. So weit kann man sogar folgen. Der Wissenschaftsrat spricht sich ausdrücklich gegen eine Aufspaltung des Systems in Forschungs- und Lehruniversitäten (7) und für eine stärkere Integration der Aufgaben von Universitäten und Fachhochschulen aus (22f). Tatsächlich ist das deutsche System maßgeblich durch diese Zweier-Typologie geprägt, wodurch wiederum die Handlungsmöglichkeiten des jeweiligen Hochschultyps – auch finanziell – vorstrukturiert sind. (23). Das wirkt sich jedoch zunehmend sachwidrig aus, da die Unterschiede zwischen beiden Typen immer weniger durch spezifische Anforderungen von Bildung und Wissenschaft begründet, sondern vor allem durch die »Unterstellung von Statusdifferenzen« (24) geprägt sind: ein Uniabschluss gilt auf dem Arbeitsmarkt als höherrangig, und der FH-Absolvent wird auch im öffentlichen Dienst niedriger eingruppiert. Real nimmt die Forschung an Fachhochschulen ständig zu3 und eine Statusdifferenz zwischen Grundlagenforschung (Unis) und Anwendungsbezug (FH) lässt sich aus der wissenschaftlichen Praxis immer weniger begründen (22).
Das klingt zunächst wunderschön nach Integration und Gleichwertigkeit, wird aber durch die eigentlich praktisch-politische Empfehlung ins Gegenteil gedreht. So plädiert etwa der Wissenschaftsrat dafür, die in nächster Zeit notwendige Vermehrung der Zahl der Studienplätze »überproportional« an den Fachhochschulen zu konzentrieren (61). Seit mehr als 25 Jahren wird versucht, das Verhältnis der Studierendengesamtzahlen an Universitäten (zwei Drittel) und Fachhochschulen (ein Drittel) umzudrehen. Das hatte auch immer den schlichten Grund darin, dass Studienplätze an Fachhochschulen billiger, die Studienzeiten dort kürzer, die Personalausstattung geringer und die Lehrbelastungen des wissenschaftlichen Personals höher waren und sind. Es ging, kurz gesagt, um eine Entlastung der Universitäten. Bis heute ist dies nicht gelungen; die relativen Studierendenanteile sind annähernd gleich geblieben.
Der empfohlene »überproportionale« Ausbau der Fachhochschulen ließe sich aktuell nur durch wesentlich schärfere Zulassungsbeschränkungen an Universitäten realisieren. Wenn sich dann gleichzeitig – wie bisher – die prestigeträchtigen finanziellen Zuwächse in der Drittmittelforschung zu 95 % (2008) an den Universitäten konzentrieren und Bewerbungen in der symbolträchtigen Exzellenzinitiative durch politische Festlegung ausschließlich diesen vorbehalten sind, festigt eine solche Politik exakt den höherrangigen ›elitären‹ Status des Universitätstyps gegenüber dem restlichen Hochschulsystem. Das ist das Gegenteil von Gleichwertigkeit – und der Wissenschaftsrat erweist sich einmal mehr als die Repräsentanz der Universitätslobby, die er eigentlich immer war.
Inflation der Exzellenzrhetorik
Dennoch warnt er auch vor einer »Inflation der Exzellenzrhetorik« (27) – die er ursprünglich selbst befeuert hatte – und räumt ein, dass es »nicht beabsichtigte Nebenfolgen der Exzellenzinitiative« (25) gegeben hätte. Nämlich welche? »In einer seit Jahrzehnten bestehenden Situation chronischer Unterfinanzierung sind gerade sie [die Universitäten; T. B.] dazu gezwungen, den Exzellenzbegriff zu verwenden und am Exzellenzwettbewerb teilzunehmen, da durch ihn die Verteilung zusätzlicher Ressourcen vor allem für die Forschung und den wissenschaftlichen Nachwuchs gesteuert wird. Wenn die Unterausstattung überhaupt nur im Falle des Nachweises exzellenter Forschung teilweise kompensiert werden kann, verfestigt sich der Eindruck, Unterausstattung sei für den größeren Teil des Qualitätsspektrums von Wissenschaft akzeptabel.« (27) Eine solche durch die Exzellenzinitiative noch einmal forcierte »Ausstattungshierarchisierung« könne in der Konsequenz zur »Entwissenschaftlichung der anderen Bereiche und der übrigen Hochschulen führen.« (28) Dieser Analyse stimme ich ausdrücklich zu. Man könnte noch einen Schritt weiter gehen und sagen: Die Exzellenzinitiative verschafft der Politik gerade das bequeme Alibi, sich hinter deren Leistungssteigerungsrhetorik zu verschanzen (»Wir tun ja was für die Hochschulen!«) – und die weit überwiegenden restlichen Hochschuleinrichtungen als Billiganbieter sich selbst zu überlassen. Vor diesem Hintergrund wirkt die Exzellenzinitiative als vertikale (hierarchische) Differenzierung gerade der vom Wissenschaftsrat an anderer Stelle geforderten funktionalen aufgabenorientierten Differenzierung im Sinne einer Qualitätssteigerung in der Breite des Hochschulsystems entgegen, die er zumindest verbal mit dem Junktim verknüpft, »zusätzliche Leistungsanforderung« müsste über »zusätzliche Ressourcen« abgesichert werden (9). Die entscheidende Frage ist nun, ob es sich bei alldem tatsächlich um nicht intendierte und unvorhersehbare Effekte der Exzellenzinitiative handelt – oder ob man all dies auch hätte bereits vorher wissen können? Zusätzliche Mittel für die Grundausstattung, d. h. für die Flächenfinanzierung der Hochschulen hat es nämlich zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Exzellenzinitiative (2005) definitiv nicht gegeben. Die negativen (um-)verteilungspolitischen Effekte, welche der Wissenschaftsrat jetzt beklagt, lassen sich aber bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten in der zunehmend ungleichen Konzentration der Hochschulfinanzen beobachten.
Bedarfsdeckung oder Investition?
Die staatliche Grundfinanzierung der Hochschulen ist in diesem Zeitraum im Wesentlichen eingefroren geblieben, finanzielle Zuwächse gab es fast nur noch in der Drittmittelforschung. Vor diesem Hintergrund ergab sich ein Effekt, auf den bereits die BdWi-Denkschrift Krise und Zukunft der Hochschulen (1987) als Folge einer Analyse der Drittmittelströme hinwies4: die staatliche Grundfinanzierung wurde zunehmend in der Infrastruktur der als forschungsstark betrachteten Bereiche konzentriert, d. h. weniger unter dem Aspekt einer flächenbezogenen Absicherung der gesetzlichen Aufgaben, sondern als Investition zur wettbewerblichen Erwirtschaftung zusätzlicher Finanzen auf dem Drittmittelmarkt betrachtet. Das hat natürlich auch den Hintergrund, dass für Forschungsprojekte aus öffentlichen und privaten Quellen nur dort investiert wird, wo die materielle und personelle Ausstattung der Fachbereiche ein kritisches Mindestmaß übersteigt. Die verteilungspolitische Kehrseite dieser eindimensionalen Konzentrationspolitik ist in der Existenz herunter gewirtschafteter Massenstudiengänge mit zunehmend prekären Beschäftigungsbedingungen für das wissenschaftliche Personal zu besichtigen. Staatlicherseits wurde diese Konzentrationspolitik noch durch zusätzliche Anreize gefördert, indem etwa in einzelnen Bundesländern bestimmte Anteile (in der Regel 10–20 %) der vom Landtag bewilligten Grundmittel nach sog. Leistungsindikatoren verteilt werden, wobei das Drittmittelaufkommen einer Hochschule einer der zentral gewichteten Indikatoren ist. Dem Wissenschaftsrat sind solche Fehlentwicklungen im Übrigen bekannt. So formulierte er etwa in einer Stellungnahme aus dem Jahre 2003: »Je stärker Grundmittel für die Antragsvorbereitung und Mitfinanzierung von Drittmittelprojekten benötigt werden, desto geringere Spielräume verbleiben für diese anderen, für die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssystems ebenso essentiellen Aufgaben.«5
Man kann es auch so sagen: Mit der von ihm selbst wesentlich mitinitiierten Exzellenzinitiative, welche den Drittmittelpool noch einmal aufstockt, hat der Wissenschaftsrat die finanzielle Konzentrationspolitik auf die Spitze getrieben, die er früher regelmäßig kritisiert hat – und die er in den aktuellen Empfehlungen von November 2010 als »unbeabsichtigte Nebeneffekte« klein redet.
Je höher der Anteil der Drittmittel am Gesamtbudget der Hochschulen ist, umso größer ist der Druck auf die Hochschulleitungen, im Haushaltsvollzug eine derartig problematische Konzentrationspolitik zu betreiben, um weitere Drittmittel allein zur Absicherung des laufenden Betriebs einzuwerben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen 2008 auf 18,43 Mrd. € Grundmittel 4,85 Mrd. € Drittmittel – also ein Viertel des Gesamtbudgets.6
Nur wenige Universitäten können sich wirklich freuen ...
Diese Summe verteilt sich natürlich nicht gleichmäßig auf alle Hochschulen; vielmehr hat sich von (gegenwärtig) insgesamt 107 Universitäten und TUs eine Top-Liga von etwa 20 Unis herausgebildet, die regelmäßig 60–70 % aller Drittmittel erhalten und folglich in allen einschlägigen Forschungsrankings an der Spitze stehen. Diese Top-20 wiederum teilten auch 70 % der Finanzen aus der Exzellenzinitiative unter sich auf. Dem wurde auch noch nachgeholfen, indem bei der Ausschreibung der Exzellenzinitiative »Drittmitteleinwerbung im Verhältnis zu Budget und Größe der Universität«7 ein ausdrückliches Bewertungskriterium war. Es ist daher relativ müßig, im Zusammenhang mit der Exzellenzinitiative eine losgelöste Leistungsdebatte zu führen. Was sich mit Gewissheit sagen lässt: im Rahmen eines seit Jahrzehnten strukturell unterfinanzierten Hochschulsystems sind die Siegeruniversitäten diejenigen, die über die relativ besten materiellen Leistungsbedingungen verfügen – allerdings primär in Folge einer aus der Not der Unterfinanzierung entstandenen finanziellen Konzentrationspolitik nach dem viel zitierten Matthäus-Effekt.
Neue Qualität von Matthäus
Werden durch die Exzellenzinitiative einerseits Negativentwicklungen der letzten ca. 30 Jahre auf die Spitze getrieben, kreiert diese andrerseits – und darin besteht ihre neue Qualität – eine andere Logik der Wissenschaftsfinanzierung. Antragsberechtigt in traditionellen Drittmittelvergabeverfahren sind einzelne WissenschaftlerInnen (oder Teams), die Projekte konzipieren, deren Erfolge dann jeweils der individuellen Reputation zugerechnet werden. Antragsberechtigt in der Exzellenzinitiative sind ausschließliche ganze Institutionen, nämlich Universitäten, vertreten durch ihre Leitung. Erfolgreiche Bewerbungen werten somit auch eine ganze Universität auf und mehren ihr symbolisches Kapital, d. h. ihr ›Profil‹ auf dem Wissenschaftsmarkt. Dies hebt etwa einer der profiliertesten Kritiker dieser Entwicklung, der Bamberger Soziologe Richard Münch, hervor: »Man kann die Kür von ›Eliteuniversitäten‹ auch als den Versuch werten, Marken zu kreieren, die sich gewinnbringend auf dem Bildungs- und Forschungsmarkt positionieren lassen.«8 Anders gesagt: die Exzellenzinitiative ist im Kern eine Marketingstrategie in internationaler Dimension.
Damit lässt sich auch die Frage beantworten, warum der Wissenschaftsrat in Kenntnis der negativen verteilungspolitischen Effekte für die gesellschaftlich relevante Leistungsfähigkeit des ganzen Hochschulsystems dennoch an der Exzellenzpolitik festhält: »Der internationale Trend geht hin zur Stärkung einer kleinen Zahl forschungsstarker Universitäten an der Spitze eines pyramidalen Institutionengefüges .[…] Das von amerikanischen Spitzenuniversitäten inspirierte Modell der ›Super Research University‹ oder der ›World Class University‹ wird inzwischen weltweit imitiert.« (75) Die Anpassung an diesen Trend wird im Prinzip für alternativlos erklärt. Es handelt sich also um eine wettbewerbspolitisch-strategische und nicht in erster Linie um eine wissenschaftliche Entscheidung. Die Verfolgung dieser Strategie überlagert alle Bedenken, die in den vorliegenden Empfehlungen lediglich zu Legitimationszwecken pflichtschuldig zu Protokoll gegeben werden (getreu dem Motto, »Wir haben ja auch gewarnt!«). Die im gesamten Text verbreitete Illusion, man könne gleichzeitig vertikale Differenzierung im Sinne von Exzellenzförderung und horizontale Qualitätssteigerung in der Breite des Hochschulsystems erreichen, ist eine Schimäre. Solange die öffentliche Grundfinanzierung der Hochschulen auf dem gegenwärtig niedrigen Niveau eingefroren bleibt, läuft die Sonderförderung sog. Leistungsspitzen in letzter Konsequenz immer auf eine Umverteilung ›von unten nach oben‹ hinaus.
Aus dieser wissenschaftspolitischen Sackgasse lässt sich nur herauskommen, wenn die Entscheidung über wissenschaftliche Sonder(finanzierungs)programme mit einer deutlichen Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen verkoppelt wird und so für die Hochschulleitungen der Zwang entfällt, durch eine weitere Umschichtung der ohnehin spärlichen Grundmittel zugunsten ausgewählter Fachbereiche deren Bewerbungsposition mit Blick auf solche Sonderprogramme zu stärken.
Unter der Voraussetzung einer sich verbessernden Grundfinanzierung lässt sich durchaus – ideologisch unaufgeregt – über die finanzielle Förderung von Spitzenforschung reden: dies muss allerdings durch die jeweiligen gesellschaftlichen Ziele und Forschungsgegenstände, d. h. in der Sache begründet sein. Ausgangspunkt sind dabei die Forschungsdesiderate im Blick auf gesellschaftliche und globale Problemkonstellationen. Ein wesentlich schlechterer Ausgangspunkt wäre das verselbständigte Ziel einer symbolischen Präsentation von ›Eliteuniversitäten‹ auf dem internationalen Wissenschaftsmarkt als Kopie des US-amerikanischen Hochschulsystems.
Torsten Bultmann ist Politischer Geschäftsführer des BdWi.
Fußnoten:
1 Der 1957 gegründete Wissenschaftsrat ist eine Art halb-staatliches Organ der Wissenschaftsplanung. Er setzt sich aus zwei Kommissionen zusammen: 1. eine Wissenschaftskommission, deren 32 VertreterInnen auf gemeinsamen Vorschlag von Bundes- und Landesregierungen, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Helmholtz-Gesellschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), der Fraunhofer- und der Leibniz-Gesellschaft vom Bundespräsidenten ernannt werden. 2. eine politische Kommission aus 22 Mitgliedern (16 der Landesregierungen und 6 des Bundes). Gültige Beschlüsse kann nur eine Vollversammlung beider Kommissionen mit Zweidrittel-Mehrheit treffen, wodurch das spezifische politische Gewicht der Empfehlungen im Resultat eines Einigungszwangs von ›Wissenschaft‹ und ›Politik‹ resultiert.
2 Wissenschaftsrat, 2010: Empfehlungen zur Differenzierung der Hochschulen, Lübeck, 12.11.2010, Drs. 10387-10 (alle Seitenangaben im laufenden Text beziehen sich auf dieses Dokument)
3 Das Land Brandenburg ermöglicht seinen FHen bereits, Forschungsprofessuren mit einer Lehrverpflichtung von 9 SWS (gegenüber den sonst üblichen 18 SWS) auszuschreiben. (41, FN 59)
4 Weber, Michael, 1987: Krise und Zukunft der Hochschulen – eine Denkschrift des BdWi, Marburg, 113f. Zum Zeitpunkt des Erscheinens betrug das Drittmittelvolumen ungefähr ein Zehntel des heutigen Umfangs.
5 Wissenschaftsrat, 2003: Stellungnahme zur Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft: Perspektiven der Forschung und ihrer Förderung XI, Köln, Drs. 5653/03, 5
6 Vor 25 Jahren war dies nur etwa ein Zehntel.
7 DFG/Wissenschaftsrat, 2008: Bericht der Gemeinsamen Kommission zur Exzellenzinitiative an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, Bonn, 21
8 Münch, Richard, 2009: Globale Eliten, lokale Autoritäten. Frankfurt a. M., 162