Wahlprüfsteine HochschulpolitikWas die Parteien in Baden-Württemberg vertreten
Baden-Württembergs Landesregierung wird seit der Landtagswahl 2006 von einer Koalition aus CDU und FDP gestellt. 2010 löste Stephan Mappus (CDU) Günther Oettinger (CDU) als Ministerpräsident ab.
Bei der letzten Landtagswahl (2006) hatten die CDU 44,2 %, die SPD 25,2 %, Bündnis 90/Die Grünen 11,7 % und die FDP 10,7 % der Stimmen bekommen. Die LINKE (damals angetreten als Wahlalternative Soziale Gerechtigkeit, WASG) war mit 3,1 % der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und nicht in den Landtag gekommen.
Einer Emnid-Umfrage vom 04.März zufolge liegen CDU (38%) / FDP (8%) und SPD (25%) / Grüne (21%) derzeit prozentual gleichauf. Die LINKE würde demnach mit 4% den Einzug in den Landtag knapp verpassen. Das Ergebnis der Landtagswahl wird also spannend!
Neben den im Folgenden genannten – auch im Bundestag vertretenen – Parteien kandidieren vierzehn weitere Parteien und sechs Einzelbewerber für den Landtag in Baden-Württemberg. Die vollständige Auflistung findet sich auf der Seite des Innenministeriums Baden-Württemberg.
Ausführliche Wahlprogramme der Parteien:
Wer die vollständigen Antworten der Parteien lesen möchte, findet hier eine Liste der Detail-Artikel:
- Antworten der LINKEN (09.02.2011)
- Antworten der SPD (17.02.2011)
- Antworten der GRÜNEN (17.02.2011)
- Antworten der CDU (22.02.2011)
- Antworten der FDP (08.03.2011)
Was vertreten LINKE, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP?
Den Landesverbänden der auch im Bundestag vertretenen fünf Parteien legten wir Ende Dezember insgesamt zehn Fragen zu den Politikfeldern Hochschul- und Wissenschaftspolitik vor. Im Folgenden haben wir einige der zentralen Antworten zusammengefasst. Die Parteien werden in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Antworten aufgeführt. Jeden Abschnitt führen wir mit einer kurzen Beschreibung des Ist-Zustandes ein.
Studienfinanzierung (BAföG, Stipendienprogramm)
Ökonomische Sicherheit ist ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für ein Studium. Das BAföG und die Regelungen im Unterhaltsrecht spielen eine wichtige Rolle bei der finanziellen Unterstützung von Studierenden und Schüler_innen. Die entsprechenden Gesetze sind Sache des Bundestages, die Länder müssen jedoch in der Regel zustimmen und können über den Bundesrat auch eigene Initiativen starten.
Wir haben nach den Vorhaben der Parteien zur Weiterentwicklung der bestehenden rechtlichen Grundlagen gefragt und ob sie anstreben, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass BAföG und Unterhaltsrecht in Richtung einer vom Einkommen der Eltern unabhängigen Förderung geändert werden (ähnlich den Modellen in Skandinavien).
In diesem Zusammenhang haben wir auch nach der Haltung der Parteien zu leistungsabhängigen Stipendien wie dem "Deutschlandstipendium" im Verhältnis zur Breitenförderung auf Grundlage des BAföG gefragt. Ein Stipendium ist per se nie auf Dauer garantiert, es besteht darauf kein Rechtsanspruch wie beim BAföG. Es bleibt also grundsätzlich die Frage, wie die vage Aussicht auf ein Stipendium jemanden zum Studieren motivieren soll.
Die LINKE fordert "die Umgestaltung des BAföG zu einer Bedarf deckenden, elternunabhängigen, rückzahlungs- und repressionsfreien Studienfinanzierung als Teil eines umfassenden Sozialsystems". Das "Deutschlandstipendium" wird abgelehnt, da es sozialpolitisch fragwürdig im Sinne einer weiteren Umverteilung von Unten nach Oben sei. Leistung im Studium solle durch Interesse am Fach motiviert sein ("intrinsische Motivation"), "nicht durch Angst vor der Drohung des Entzugs der finanziellen Existenzgrundlage, falls einmal eine Klausur nicht so ausgeht wie erhofft.
Eine elternunabhängige Förderung des Studiums wird von der SPD als mittel- bis langfristige Perspektive angestrebt. Der "Systembruch" gegenüber dem Bisherigen sei allerdings so gravierend und die finanziellen Konsequenzen daraus so unübersehbar oder in ihrer Finanzierbarkeit unter den gegenwärtigen Bedingungen der öffentlichen Haushalte so problematisch, dass diese Forderung für den Augenblick zurückgestellt werde. Daher wird versucht, innerhalb des bestehenden BAföGs für Verbesserungen zu sorgen.
Das "Deutschlandstipendium" folge einer fragwürdigen Elite-Konzeption, belaste die Hochschulen mit Einwerbungs- und Verwaltungs-Bürokratie und verstelle den Blick auf die tatsächlichen Finanzierungsnotwendigkeiten der Studierenden. Daher lehnt die SPD es ab.
Die GRÜNEN verweisen auf ihre 2-Säulen-Modell, dass im Bundesprogramm der Partei beschlossen sei. Ziel sei es, dass jeder Studierende einen elternunabhängigen Zuschuss von 200 Euro erhalten solle, welcher Kindergeld und weitere Vergünstigungen an Eltern ersetzen soll. Dazu solle ein elternabhängiger Teil und Wohngeld kommen.
Das "Deutschlandstipendium" wird abgelehnt. Die Gelder hätten (wenn schon nicht eine große Reform in Richtung des erwähnten 2-Säulen-Modells komme) zur Verbesserung des BAföG genutzt werden sollen.
Die CDU will nicht am Unterhaltsrecht rütteln und alles beim Alten lassen. Dies entspreche dem Grundsatz der Subsidiarität staatlicher Leistungen und erhalte die Leistungsfähigkeit des Staates, gerade auch um sozial schlechter gestellten Menschen ein Studium ermöglichen zu können.
Das "Deutschlandstipendium" wird begrüßt. Es können einen Beitrag zur Erhöhung der Studierneigung leisten. "Bei der Vergabe der Stipendien sollen neben der Leistung und Begabung gerade auch die Aspekte Migrationshintergrund, familiärer Hintergrund, besondere persönliche Situation und soziale Lage berücksichtigt werden. Damit ist das Programm unserer Ansicht nach grundsätzlich geeignet, auch soziale Hürden abzubauen."
Obwohl die FDP Verständnis dafür äußert, dass ein funktionierenden Unterhaltsrecht wichtig sei, will sie trotzdem keine Veränderung des aktuellen Systems und verweist darauf, dass BAföG doch gewährt würde, wenn unterhaltspflichtige Personen existieren, ihren Pflichten aber nicht nachkommen. Der Unterhaltsanspruch kann dann von der leistenden Stelle geltend gemacht werden [Anmerkung der Redaktion: Das bedeutet in der Regel, dass die Eltern dann statt vom Kind selbst vom BAföG-Amt verklagt werden, so denn alles auf Unterhaltsverpflichtung hindeutet.].
Die FDP begrüßt einerseits die Erhöhung und Ausweitung des BAföG, bekennt sich unabhängig davon aber ausdrücklich zur Begabten- und Hochbegabtenförderung. Sie unterstützt daher auch das "Deutschschlandstipendium". Daneben seien aber auch die Kreditprogramme der KfW weiter auszubauen, um eine elternunabhängige Studienfinanzierung zu ermöglichen.
Studiengebühren
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2005 darf der Bund allgemeine Studiengebühren nicht verbieten. Es ist seitdem Sache der Bundesländer, ob und mit welchen Konditionen (im Rahmen gewisser Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vage genannt hat) allgemeine Studiengebühren erhoben werden. Nach dem Urteil hatten bis 2007 insgesamt sieben Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfallen und Saarland) – alle unter CDU- oder CSU-Führung und meist mit Beteiligung der FDP – allgemeine Studiengebühren eingeführt. In drei davon wurden sie unter Beteiligung von SPD, Grünen und/oder Linken inzwischen wieder abgeschafft (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland). In Hamburg ist nach dem Wahlsieg der SPD ebenfalls die Abschaffung denkbar.
Die LINKE möchte die Abschaffung der Studiengebühren als eines der ersten Gesetze nach Einzug in den Landtag einbringen und so schnell wie möglich realisieren. In NRW hätten sich SPD und Grüne viel zu lange Zeit damit gelassen.
Die SPD habe die Studiengebühren seit ihrer Einführung 2007 bekämpft und wird sie abschaffen. "Die den Hochschulen dadurch entstehenden Einnahmeausfälle werden wir den Hochschulen erstatten, weil die strukturelle, durch CDU und FDP zu verantwortende Unterfinanzierung die Hochschulen gezwungen hat, fehlende Grundfinanzierung mit jeder Menge verschleiernder Rhetorik aus den Studiengebühren auszugleichen."
Die GRÜNEN führen zunächst aus, dass soziale Selektivität des Bildungssystems durch Wegfall der Studiengebühren nur geringfügig bekämpft werden könne und dass die Schere im Bildungssystem viel früher ansetze. "Von einer Abschaffung von Studiengebühren profitieren daher in überdurchschnittlichem Ausmaß diejenigen privilegierten Gruppen, die es mehrheitlich überhaupt erst bis zur Hochschule schaffen. Dennoch stehen wir klar für ein gebührenfreies Erststudium ein. Das unter schwarz-gelb eingeführte Studiengebührenmodell ist sozial blind und wir wollen es so schnell wie möglich abschaffen." Wegfallende Gebühren müssten aus dem Landeshaushalt ausgeglichen werden, um Qualitätseinbußen am Lehrangebot zu verhindern. [Daraus ergibt sich wohl, dass die Abschaffung eine gewisse Zeit brauchen wird, vgl. auch die Abschaffung der Gebühren in NRW; Anmerkung der Redaktion]
Die CDU beabsichtigt, die Studiengebühren beizubehalten. Die "sozialverträgliche Ausgestaltung", Härtefallklauseln und die Möglichkeit eines kostengünstigen Darlehens hätten sich bewährt.
Die FDP hält an Studiengebühren grundsätzlich fest, möchte aber diverse Details ändern. So sollten die Hochschulen selbst bis zu einer Obergrenze festlegen können, ob und wie viel Gebühren sie erheben. Die Zinssätze des Studienbeitragsdarlehens sollten nur gering über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank liegen und keinesfalls über den bereits als Grenze festgelegten 5,5%. Auf Dauer strebt die FDP an, die "Studienentgelte" nachgelagert zu erheben, wobei die Zahlungspflicht erst eintritt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird. Trotzdem solle auch eine frühzeitige und einmalige Bezahlung möglich sein. Familien würden durch nachgelagerte Gebühren während des Studiums entlastet. Die bisher oftmals zu Schwierigkeiten führende Geschwisterregelung könnte dann entfallen.
Mitsprache der Studierenden / Verfasste Studierendenschaft
Baden-Württemberg und Bayern sind die einzigen Bundesländer, in denen es keine Verfasste Studierendenschaft (VS) gibt. Die beiden Ländern hatten die VS in den 1970ern abgeschafft, weil diese angeblich Hort von RAF-Anhängern und anderen Linksradikalen waren. Die VS ermöglicht den Studierenden, ihre Selbstverwaltung auf eine gesicherte Basis zu stellen und nicht vom Good-Will der Hochschulverwaltungen abhängig zu sein. Umstritten ist dann noch, inwieweit die VS ein allgemeinpolitisches oder nur ein hochschulpolitisches Mandat haben dürfe. Das Problem dabei ist, dass eine Abgrenzung praktisch unmöglich ist, denn bspw. Forschung an Hochschulen beschäftigt sich im Grunde mit allen Themen der Welt. Ein hochschulpolitisches Mandat wird aber gern von interessierter Seite dazu benutzt, um Studierendenvertretungen ein Maulkorb zu verpassen.
Davon abgesehen haben die Studierenden in den wichtigeren Hochschul-Gremien in Baden-Württemberg besonders wenig Stimmen.
Aus Sicht der LINKEN ist es ein Skandal, dass in Baden-Württemberg nach wie vor keine Verfasste Studierendenschaft zugelassen wird. Die LINKE will dies ändern und spricht sich explizit für ein allgemeinpolitisches Mandat aus.
Die SPD hatte - zusammen mit den GRÜNEN - in der laufenden Legislaturperiode erneut einen Anlauf zur Wiedereinführung gemacht und einen Gesetzentwurf eingebracht (der von CDU und FDP "natürlich" abgelehnt wurde). An ihm würde sich auch das Vorgehen orientieren, sollte SPD und GRÜNE nach den Landtagswahlen die Regierung (mit-)stellen.
Die CDU bezeichnet es als häufiges Missverständnis, dass die Einführung einer Verfassten Studierendenschaft als solcher den Studierenden mehr Mitwirkungsrechte einräume. Entscheidend seien die gewährten Kompetenzen. Hierzu plane die CDU eine Änderung des Landeshochschulgesetzes und wolle ein von den Studierenden gewähltes Mitbestimmungsorgan auf Hochschulebene einführen, das alle fakultätsübergreifenden fachlichen, hochschulpolitischen und sozialen Belange der Studierenden wahrnehmen solle.
Ähnlich der CDU will auch die FDP ein neues Mitbestimmungsorgan der Studierenden auf Hochschulebene einführen. Der Vorschlag gehe auch auf einen Vorstoß der Liberalen Hochschulgruppen (LHG) und des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) zurück. Eine Verfasste Studierendenschaft wird dagegen grundsätzlich abgelehnt.
Hochschulfinanzierung und "Schuldenbremse"
Die staatlichen Hochschulen in Deutschland sind seit Jahrzehnten strukturell unterfinanziert. So wurde mit dem so genannten "Öffnungsbeschluss der Kultusministerkonferenz" 1977 – neben der weiteren Öffnung der Hochschulen – auch das Einfrieren der öffentlichen Ausgaben für sie beschlossen. Zudem ist der Anteil der staatlichen Grundmittel der Hochschulen von 1980 bis 2007 von 72,3 auf 50,1 Prozent gesunken, während im gleichen Zeitraum die Drittmittel- und Verwaltungseinnahmen stark zugenommen haben. (Vgl. Lieb, 2009).
Wir haben die Parteien zum Einen dazu befragt, wie sie dazu stehen, dass sich der Staat mehr und mehr aus der Hochschulfinanzierung zurückzieht und zum Anderen, was sie von der so genannten "Schuldenbremse" halten, die in immer mehr Landesverfassungen verankert, u.a. von der GEW jedoch als "Bildungsbremse" kritisiert wird (vgl. auch den Artikel Schuldenbremse als Politikverzicht).
Die LINKE sieht durch die immer größere Abhängigkeit von Drittmitteln die Freiheit der Wissenschaft zunehmend beeinträchtigt. Private Wirtschaftsunternehmen könnten durch die Vergabe oder Nicht-Vergabe von Drittmitteln die Universitäten nach ihren Interessen steuern und zwar im Sinne der Profitmaximierung, nicht im Sinne wissenschaftlicher Interessen.
Die sog. "Schuldenbremse" wird von der LINKEN als unflexibel und ungeeignetes Mittel zur Eindämmung der Staatsverschuldung bezeichnet. Es wird die Gefahr gesehen, dass sie als Grund für massivem Sozialabbau und Kürzungen bei den Bildungsausgaben missbraucht wird. Teure Großprojekte (in der Art von "Stuttgart 21") sollten nach Ansicht der Linken obligatorisch einem Volksentscheid unterworfen werden. Die Bevölkerung sei sparsamer als Politiker, was das Beispiel Schweiz zeige.
Die SPD führt aus, es sei Ideologie von konservativen Landesregierungen, große Anteile der Hochschulfinanzierung volatil zu halten und nach Leistung zu vergeben und zu glauben, damit würden die Hochschulen optimal leistungsfähig. Dazu müsse parallel die garantierte Grundfinanzierung reduziert werden. Im Zuge dieser Politik habe sich der Staat mehr und mehr aus der Finanzierungsverantwortung schleichen können. Die SPD dagegen sei der Meinung, Hochschulen als öffentliche Einrichtungen hätten Anspruch auf eine auskömmliche Grundfinanzierung.
Zur Schuldenbremse wird nur kurz eingegangen. Sie müsse keinesfalls zu Sozialabbau führen.
Die GRÜNEN erläutern, dass die öffentliche Finanzierung der Hochschulen an sich nicht zurückgefahren worden sei. Skandalös sei aber die Prioritätensetzung bei der Verteilung der Mittel. Immer weniger Geld stehe für die grundständige Lehre zur Verfügung, immer mehr fließe in Projektförderung. So habe die Förderung der Exzellenzinitiative, die per se nur Forschung fördern könne, zu einem relativem Absenkden der Grundfinanzierung, vor allem also der Lehre geführt. Die Grünen wollen diese Prioritätensetzung umkehren: "Gute Lehre darf kein Anhängsel von Forschungsexzellenz sein!"
Die Schuldenbremse wird grundsätzlich als geeignetes Instrument angesehen, Regierungen zum verantwortungsvollen Wirtschaften anzuhalten. Die Grüne Landtagsfraktion habe die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ausdrücklich begrüßt. Wichtig sei für die GRÜNEN, dass aus der Schuldenbremse keine Bildungsbremse werde. "Wir stehen für klare Prioritätensetzung zugunsten von Bildung und wir stehen dazu, dass wir mehr Steuereinnahmen brauchen, wenn der Staat handlungsfähig bleiben soll."
Zunächst betont die CDU, dass die Finanzierung der Hochschulen nicht zurückgefahren, sondern gesichert und ausgebaut worden sei. Dass der staatliche Anteil prozentual sinke, wenn mehr Drittmittel eingeworben würden, sei logisch.
Die Schuldenbremse wird grundsätzlich begrüßt. Die Aufnahme einer solchen in die Landesverfassung solle aber noch etwas hinausgeschoben werden, um die Auswirkungen der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise vollständig zu überschauen. Erst dann solle eine zukunftsorientierte und nachbesserungsfeste Regelung geschaffen werden. Das Thema Bildung insgesamt sei eines der zentralen Handlungsfelder für die CDU-Landtagsfraktion. Eltern und Schüler könnten sich mit der CDU darauf verlassen, dass die Investitionen in Bildung aus Ausbildung in Baden-Württemberg höchste Priorität behielten.
Die FDP betont, "dass für das Bildungswesen keine Kosten und Mühen gescheut werden dürfen". Diese habe die FDP in der zu Ende gehenden Legislaturperiode auch als Koalitionspartner immer eingefordert. Insgesamt wolle die FDP ein System nachfrageorientierter Hochschulfinanzierung etablieren, das "die staatlichen Mittelzuweisungen von der Zahl der jeweils eingeschriebenen Studierenden abhängig macht, damit staatliche wie private Hochschulen gleichermaßen ein Interesse an der Aufnahme von Studierenden besitzen und in einen Wettbewerb um die Studierenden eintreten."
Die Schuldenbremse wird für richtig gehalten, sie sei auf keinen Fall eine Bildungsbremse.
Weiteres zu den Wahlen in Baden-Württemberg:
- Homepage der Landeszentrale für politische Bildung zur Landtagswahl in Baden-Württemberg
- Wahl-O-Mat der Landeszentrale für politische Bildung für die Landtagswahl in Baden-Württemberg
- Homepage des Innenministeriums Ba-Wü mit allen wichtigen Informationen zur Landtagswahl
- Wahlatlas zur kommenden Landtagswahl in Baden-Württemberg mit den Ergebnissen der Wahlen 1996, 2001 und 2006