Wahlprüfsteine HochschulpolitikAntworten der CDU Baden-Württemberg
Das Unterhaltsrecht kann unseres Erachtens nicht zu einer vom Einkommen der Eltern unabhängigen Förderung reformiert werden. Es ist gerade Kern des Unterhaltsgedankens, dass sich Verwandte im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Unterhalt leisten. Diese Leistungsfähigkeit ist aber maßgeblich vom Einkommen der Unterhaltsverpflichteten bestimmt. Auch eine staatliche Ausbildungsförderung wird stets das Einkommen der Eltern zu berücksichtigen haben (vgl. § 11 Abs. 2 BAföG). Dies entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität staatlicher Leistungen und erhält die Leistungsfähigkeit des Staates, gerade um auch sozial schlechter gestellten Menschen ein Studium zu ermöglichen.
2. Die Bundesregierung hat die bundesweite Einführung eines "Deutschlandstipendiums" beschlossen, das den "Leistungsstarken" pro Monat 300 Euro einbringen soll. Unterstützen Sie diesen Plan? Wie ist Ihre grundsätzliche Einstellung zu leistungsabhängigen Stipendien im Verhältnis zum BAföG?
Die Einführung des Deutschlandstipendiums, mit dem die Studienchancen von begabten jungen Menschen - unabhängig vom Einkommen der Eltern - verbessert werden, wird von der CDU-Landtagsfraktion begrüßt. Mit dem Deutschlandstipendium kann ein Beitrag zur Erhöhung des Studierneigung bei jungen Menschen geleistet werden. Insgesamt werden damit mehr junge Menschen, die eine Studienberechtigung besitzen, zum Studium geführt, Begabungsreserven gehoben, Leistung honoriert und Studienabbrecherquoten verringert. Im Endausbau soll das Programm bis zu acht Prozent der Studierenden zugutekommen und wird somit eine breite Wirkung entfalten.
Bei der Vergabe der Stipendien sollen neben der Leistung und Begabung gerade auch die Aspekte Migrationshintergrund, familiärer Hintergrund, besondere persönliche Situation und soziale Lage berücksichtigt werden. Damit ist das Programm unserer Ansicht nach grundsätzlich geeignet, auch soziale Hürden abzubauen.
Das Deutschlanstipendium kann und soll nach Meinung der CDU-Landtagsfraktion kein Ersatz für die leistungsunabhängigen Förderungen und Stipendien sein, sondern diese ergänzen.
3. Studiengebühren sind seit ihrer Einführung stark umstritten. In sieben Bundesländern wurden allgemeine Studiengebühren eingeführt (darunter auch in Baden-Württemberg), zwei (Hessen und Saarland) haben sie mittlerweile wieder abgeschafft, in Nordrhein-Westfalen ist die Abschaffung geplant. Bayern hat dagegen Pläne, bei berufsbegleitenden Bachelor-Studiengängen sogar höhere Studiengebühren von zunächst bis zu 2000 Euro zuzulassen. Welche Pläne haben Sie für Baden-Württemberg? Wenn sie die Gebühren abschaffen wollen, wie wollen sie mit den Einnahmeausfällen der Hochschulen umgehen?
Doe Studiengebühren haben sich in ihrer konkreten Ausgestaltung in Baden-Württemberg bewährt. Sie sind zu einer wichtigen zusätzlichen Einnahmequelle (derzeit ca. 140 Millionen Euro jährlich) geworden, die es den Hochschulen ermöglichen, die Studienbedingungen spürbar zu verbessern.
Die sozialverträgliche Ausgestaltung der baden-württembergischen Studiengebühren durch Befreiungsregelungen, Härtefallklauseln sowie der Möglichkeit eines kostengünstigen Darlehens wurde mittlerweile auch höchstrichterlich bestätigt. Die nach wie vor steigenden Studierendenzahlen zeigen zudem, dass die von den Gebührengegnern behauptete abschreckende Wirkung in der Realität nicht gegeben ist.
Die CDU-Landtagsfraktion beabsichtigt daher nicht, Studiengebühren in Baden-Württemberg wieder aufzugeben.
4. Was halten Sie von den sozialen Bewegungen, die Demokratie nicht mehr nur als System, bei dem man alle vier Jahre Stimme abgibt, verstehen wollen (z.B. das Bildungsstreik-Bündnis, die Proteste gegen Stuttgart 21)? Ist Ihres Erachtens mehr Mitsprache und Mitbestimmung "von unten" nötig und möglich? Sind Ihrer Auffassung nach in diesem Sinne auch an den Hochschulen Veränderungen notwendig?
Wir bekennen uns zur repräsentativen Demokratie in unserem Land. Diese hat sich in ihrer Ausgestaltung - die nicht zuletzt die Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik gezogen hat - bewährt. Auch ist unsere parlamentarische Demokratie ein lebendiges System, das bereits mannigfaltige Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet. Das in den Protestbewegungen wie dem Bildungsstreik-Bündnis und derjenigen zu Stuttgart 21 zum Ausdruck kommende, verstärkte Partizipations- und Mitsprachebedürfnis sehen wir als Ausdruck der "Lebendigkeit" des Systems. Wir wollen deshalb in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs erörtern, wie wir unsere Demokratie weiterentwickeln können und eine breiten gesellschaftlichen Konsens über mögliche Änderungsvorstellungen herbeiführen. Hierzu wollen wir in der kommenden Legislaturperiode eine Enquête-Kommission des Landtags einsetzen, die Parlamentarier, Wissenschaftler und Bürger einbezieht. Als ersten Schritt zu mehr direkter Demokratie haben wir am 17. Dezember 2010 mit unserem Koalitionspartner einen Gesetzentwurf zur Absenkung des Quorums bei Volksabstimmungen in den Landtag eingebracht. SPD und GRÜNE haben eine verfassungsändernde 2/3-Mehrheit für diesen sinnvollen Vorschlag leider verhindert.
Die Hochschulen sind - anders als das Volk im staatsrechtlichen Sinne - öffentlich-rechtliche Körperschaften und zugleich Landesbehörden, denen vom Gesetz bestimmte Aufgaben und Rechte übertragen sind und die staatlich finanziert werden. Die Beteiligungsrechte der Mitglieder haben sich daher vorrangig an deren Aufgaben und Funktionen auszurichten, so sind etwa Fragen der Forschung im Wesentlichen dem hauptamtlichen wissenschaftlichen Personal, insbesondere den Professoren zu übertragen. Damit ist in keiner Weise ausgeschlossen, etwa die Beteiligungsrechte der Studierenden auszuweiten und zu verbessern. Entsprechendes planen wir für die nächste Legislaturperiode. Dies sollte aber vorrangig dort geschehen, wo Fragen der Lehre und der studentischen Selbstbestimmung betroffen sind.
5. In allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg gibt es so genannte "Verfasste Studierendenschaften", also gesetzlich verankerte Gremien der studentischen Selbstverwaltung. Wie stehen Sie zur studentischen Selbstverwaltung? Mit welchen Rechten sollte diese Ihrer Einschätzung nach ausgestattet sein? Gibt es in Baden-Württemberg Änderungsbedarf, z.B. die Einführung einer "Verfassten Studierendenschaft"?
Es ist ein häufiges Missverständnis, dass die Einführung einer Verfassten Studierendenschaft als solche den Studierenden mehr Mitwirkungsrechte einräumt. Der Wert der Mitbestimmung hängt von den gewährten Kompetenzen ab, nicht von der Rechtspersönlichkeit der Organisation. Die CDU-Landtagsfraktion plant daher in der nächsten Legislaturperiode durch eine Änderung des Landeshochschulgesetzes die Mitwirkungsbefugnisse der Studierenden vor allem auf der zentralen Ebene der Hochschulen durch die Einführung eines zentralen, von den Studierenden gewählten Mitbestimmungsorgans, das alle fakultätsübergreifenden fachlichen, hochschulpolitischen und sozialen Belange der Studierenden wahrnimmt, deutlich zu verbessern.
6. Der Anteil der staatlichen Grundmittel für die Finanzierung der Hochschulen ist von 1980 bis 2007 von 72,3 auf 50,1 % gesunken, während im gleichen Zeitraum die Finanzierung über Drittmittel- und Verwaltungseinnahmen massiv zugenommen haben. Wie stehen Sie dazu, dass die öffentliche Finanzierung der Hochschulen in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr zurückgefahren wurde?
Die Finanzierung der Hochschulen in Baden-Württemberg wurde nicht zurückgefahren, sondern gesichert und ausgebaut. Das Land gab den Hochschulen einzigartige Garantien über sichere finanzielle Rahmenbedingungen mit dem Solidarpakt I im Jahr 1997 und dem Solidarpakt 2007. Dass prozentual der staatliche Anteil sinkt, wenn mehr Drittmittel eingeworben werden, ist logisch!
Der Solidarpakt II gilt für alle Hochschularten. Er hilft, die Lehrqualität zu sichern, die Forschung international wettbewerbsfähig zu gestalten, den Technologietransfer aufzubauen, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und die Gleichtstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft zu erreichen. Er besagt ferner, dass Baden-Württemberg den Landesanteil für die Exzellenzinitiative zusätzlich zur Verfügung stellt und den Rahmen für das Ausbauprogramm "Hochschule 2012" schafft; die Hochschulen leisten einen Eigenbeitrag. Die Regelungen gelten auch für die medizinischen Fakultäten und Kliniken der Universitäten. Der Pakt läuft bis zum 31. Dezember 2014.
7. Was halten Sie von der so genannten "Schuldenbremse", die nach Ihrem Einzug ins Grundgesetz nun aktuell auch in immer mehr Landesverfassungen aufgenommen wird? Die Bildungsgewerkschaft GEW vertritt hier sehr pointiert die Auffassung, dass diese "Bremse" vor allem zu Sozialabbau führe und daher nicht anderes als eine "Bildungsbremse" sei. Wie stehen Sie dazu?
Am 5. März 2009 hat die Föderalismuskommission II ihre Arbeit beendet. Sie hat als Ergebnis Vorschläge für die Neufassung verschiedener Grundgesetzartikel und entsprechende Entwürfe von Ausführungsgesetzen vorgelegt, die vom Deutschen Bundestag am 29. Mai 2009 und vom Bundesrat am 12. Juni 2009 beschlossen wurden.
Das Grundgesetz schreibt nunmehr in Übereinstimmung mit dem reformierten europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt für Bund und Länder den Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts fest. Beim Bund ist strukturelle Verschuldung nur noch in Höhe von 0,35% des Bruttoinlandsproduktes und damit im Vergleich zur bisherigen Orientierung an den Bruttoinvestitionen in wesentlich geringerem Umfang zulässig. Den Ländern sind neue Schulden grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen ist möglich und sichert die notwendige Handlungsfähigkeit des Staates zur Krisenbewältigung. Außerdem können Bund und Länder Ausnahmen entsprechend einer symmetrischen Konjunkturkomponente vorsehen (Ziel: Haushaltsausgleich über Konjunkturzyklus). Die Neuregelung wird für Bund und Länder erstmals für das Haushaltsjahr 2011 Anwendung finden. Im Rahmen einer Übergangsregelung ist festgelegt, dass für den Bund noch bis einschließlich 2015 und für die Länder bis einschließlich 2019 Abweichungen möglich sind.
Der Landesgesetzgeber hat mit § 18 der Landeshaushaltsordnung bereits eine Regelung geschaffen, die zwar mit Blick auf die ab 2020 vorbehaltslos geltende Vorgabe des Grundgesetzes anpassungsbedürftig ist, die aber nach Sinn und Zweck der durch die grundgesetzliche Vorgabe intendierten Schuldenbegrenzung im Grundsatz entspricht. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ist deshalb die Anpassung der landesrechtlichen Vorgaben - auch angesichts der grundgesetzlich vorgesehenen Übergangszeitraums - nicht vordringlich. Eine Neuregelung sollte vielmehr erst auf der Grundlage der Erfahrungen mit der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise und deren Überwindung aufbauen. Solange die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise noch fortdauern, ist hierfür nicht der richtige Zeitpunkt. Dies gilt für Baden-Württemberg umso mehr, da wegen der exportorientierten Wirtschaftsstruktur konjunkturelle Ausschläge nach oben wie nach unten i.d.R. stärker ausfallen als in anderen Ländern. So bedarf z.B. die Ausgestaltung einer Konjunkturkomponente besonderer Prüfung. Vor einem Vorschlag für eine Änderung der Landesverfassung sollte daher die weitere wirtschaftliche Entwicklung abgewartet werden, damit eine zukunftsorientierte und nachbesserungsfeste Regelung geschaffen wird.
Die aktuelle mittelfristige Finanzplanung setzt mit einem detaillierten Tilgungsplan die Vorgaben der Schuldenbremse um. Im Jahr 2014 wollen wir dann wieder die schwarte Null erreichen.
Im Übrigen ist das Thema Bildung insgesamt eines der zentralen Handlungsfelder für die CDU-Landtagsfraktion. Eltern und Schüler können sich mit der CDU darauf verlassen, dass die Investitionen in Bildung aus Ausbildung in Baden-Württemberg höchste Priorität behalten. Wir sagen zu: Auch wenn die Zahl der Schüler in den kommenden Jahren zurückgeht, werden alle Lehrerstellen in unserem Bildungswesen bleiben. Die stetige Verbesserung des Unterrichts ist und bleibt ein Markenzeichen verlässlicher, CDU-geführter Bildungspolitik in Baden-Württemberg.
8. Eine vor kurzem veröffentlichte Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) hat ergeben, dass "bis 2020 bis zu einer Million mehr Studienplätze erforderlich sind. Unter Berücksichtigung des Hochschulpakts besteht somit ein Finanzierungsbedarf für weitere 700.000 Plätze. Dieser Bedarf an Studienplätzen ergibt sich daraus, dass bis 2020 jedes Jahr mindestens 400.000 Studienanfänger an die Hochschulen drängen."
Stimmen Sie dieser Analyse zu? Wenn ja, wie wollen Sie die Vergrößerung des Studienplatzangebots realisieren?
Die CDU-Landtagsfraktion befasst sich regelmäßig mit den die künftigen Studierenden-, Studienanfänger- und Studienberechtigtenzahlen betreffenden Prognosen, die nicht nur von FiBA, sondern von der KMK, dem statistischen Bundesamt sowie dem statistischen Landesamt veröffentlicht werden. Soweit sich hierbei Handlungsbedarf ergibt, wird hierauf kurzfristig reagiert - wie zuletzt etwa bei der durch eine geänderte Prognose des Statistischen Landesamtes erforderlich gewordenen Erhöhung der Studienanfängerplätze im Rahmen des Ausbauprogramms "Hochschule 2012" von 16.000 auf 20.000.
9. Aktuell wird der Bachelor-Abschluss für immer mehr Studierende zur Sackgasse, da es nicht genug Master-Studienplätze gibt. Wie stehen Sie zu der Umsetzung des Konzepts der Bachelor-Master-Studiengänge in Deutschland – i.d.R. sechssemestriges Bachelor-Studium, Übergangsquoten in Höhe von ca. 30-70 %, Neubewerbung für ein Master-Studium? Welchen Entwicklungsbedarf sehen Sie auf diesem Gebiet?
Die Ansicht, dass er derzeit nicht genügend Masterstudienplätze gibt, und die Aufnahme eines Bachelorstudiengangs in eine "Sackgasse" führt, teilen wir nicht. Derzeit steht den Bachelorabsolventen noch eine ausreichende Zahl von Masterangeboten zur Verfügung. Richtig ist jedoch, dass dem richtigen und notwendigen Ausbau der Studienanfängerplätzen im Bachelorbereich im Rahmen des Hochschulausbauprogramms "Hochschule 2012" zeitlich versetzt auch ein entsprechender Ausbau des Masterangebots folgen muss. Eines der wesentlichen Ziele für die kommende Legislaturperiode ist für uns daher, entlang des Aufwuchses von Bachelorabsolventen auch das Angebot an Masterstudiengängen bedarfsgerecht auszubauen. Wie in der zu Ende gehenden Legislaturperiode wird die CDU-Landtagsfraktion auch künftig Sorge dafür tragen, dass auch die Studierenden der geburtenstarken Jahrgänge dieselben Studienchancen haben wie vorhergehende Studierendengenerationen.
Grundsätzlich hat sich das gestufte Studiensystems in Deutschland und in Baden-Württemberg bewährt; dort, wo sich Schwachstellen gezeigt haben, wurde mittlerweile reagiert und das System weiter optimiert. Die CDU-Landtagsfraktion bekennt sich daher ohne Einschränkung zum gestuften Studiensystem. Sie wird die Umsetzung selbstverständlich weiterhin aktiv begleiten.
10. Viele Studienfächer sind inzwischen zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte sind daher gezwungen, sich an einer größeren Zahl von Hochschulen zu bewerben und Bewerbungen wieder zurückzuziehen, falls doch ein Platz an einer bevorzugten Hochschule frei wird. Nun gibt es offenbar bereits Streit um die Kostenverteilung bei der ab kommenden Wintersemester geplanten zentralen (wenn auch freiwilligen) Koordinierung durch die Stiftung für Hochschulzulassung. Wollen Sie sich in diese Auseinandersetzung einmischen und die Hochschulen ihres Landes zu einer einheitlichen Linie drängen bzw. durch finanzielle Zusagen des Landes eine Teilnahme aller Hochschulen des Landes ermöglichen?
Das Verfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung ist für die Hochschulen attraktiv. Die Vorteile des Verfahrens greifen zudem umso mehr, je mehr Hochschulen an ihm teilnehmen. Die Universitäten des Landes haben daher bereits erklärt, am Verfahren künftig teilnehmen zu wollen. Die CDU-Landtagsfraktion würde es begrüßen, wenn sich auch die anderen Hochschulen des Landes anschließen würden. Die Teilnahme ist jedoch bewusst freiwillig ausgestaltet.
Nach dem Staatsvertrag sind die Kosten für eine Teilnahme von den Hochschulen zu tragen, die das Verfahren in Anspruch nehmen. Wie hoch diese Kosten tatsächlich sein werden, wird derzeit ermittelt. Erst danach kann geklärt werden, ob eine Unterstützung des Landes möglich und erforderlich ist.