Wahlprüfsteine HochschulpolitikAntworten der SPD Rheinland-Pfalz
Die SPD Rheinland-Pfalz bekennt sich zur Verantwortung des Staates, die Studierenden finanziell zu fördern, und will deshalb das Bafög weiter bedarfsgerecht ausbauen.
Im Jahr 2009 hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung eine Bundesratsinitiative zum BAföG-Ausbau eingebracht, die eine maßgebliche Anhebung der Förder- und Freibeträge, die Beseitigung von Förderlücken und Verwaltungsvereinfachungen vorsah. Es kam seitens der Bundesregierung jedoch mit dem Stipendiensystem zu anderen Schwerpunktsetzungen.
Darüber hinaus sichert die Landesregierung ein gebührenfreies Erststudium; auch dies ist eine sehr wichtige Grundlage für eine positive Entscheidung von jungen Menschen, ein Studium aufzunehmen.
2. Die Bundesregierung hat die bundesweite Einführung eines "Deutschlandstipendiums" beschlossen, das den "Leistungsstärksten" pro Monat 300 Euro - je zur Hälfte finanziert durch den Bund und private Sponsoren - einbringen soll. Unterstützen Sie diesen Plan? Wie ist Ihre grundsätzliche Einstellung zu leistungsabhängigen Stipendien im Verhältnis zum BAföG?
Die SPD wendet sich nicht gegen Stipendien, die eine hilfreiche Finanzierungshilfe bieten können. Allerdings enthält das Stipendiensystem, wie es von der Bundesregierung vorgelegt wurde, nach unserer Auffassung einen grundlegend falschen Ansatz, da es nicht zu einer sozial gerechten und verlässlichen Studienfinanzierung beiträgt. Wir brauchen in Deutschland mehr Menschen mit einer akademischen Ausbildung, mehr Fachkräfte und daher mehr Studierende. Mit einer allerdings unsicheren Aussicht auf ein Stipendium können Studierende, die nicht auf ausreichend finanzielle Ressourcen zurückgreifen können, nicht dazu motiviert werden, ein Studium zu beginnen. (Im Übrigen haben sich sogar Stipendiatinnen und Stipendiaten beispielsweise von der Studienstiftung des deutschen Volkes wegen dessen sozialer Schieflage öffentlich gegen das Stipendiensystem ausgesprochen.)
Deshalb hat die SPD vorgeschlagen, die Mittel für das Nationale Stipendienprogramm in das BAföG zu stecken. Die Bundesregierung hat das abgelehnt.
3. Studiengebühren sind seit ihrer Einführung stark umstritten. In sieben Bundesländern wurden allgemeine Studiengebühren eingeführt, zwei (Hessen und Saarland) haben sie mittlerweile wieder abgeschafft, in Nordrhein-Westfalen ist die Abschaffung geplant. Bayern dagegen hat Pläne, bei berufsbegleitenden Bachelor-Studiengängen sogar höhere Studiengebühren von zunächst bis zu 2000 Euro zuzulassen. Welche Pläne haben Sie für Rheinland-Pfalz?
Ein entscheidender Eckpfeiler unserer Bildungspolitik gilt auch für den Hochschulbereich:
Finanzielle Barrieren dürfen den Zugang zu Bildung nicht erschweren. Darum halten wir nach wie vor daran fest: Allgemeine Studiengebühren wird es in Rheinland-Pfalz mit der SPD nicht geben, das Erststudium wird mit uns gebührenfrei bleiben. Eine solide finanzierte Hochschulpolitik – das hat Rheinland-Pfalz bewiesen – ist auch ohne die Erhebung von Studiengebühren möglich.
4. Was halten Sie von den sozialen Bewegungen, die Demokratie nicht mehr nur als System, bei dem man alle vier Jahre seine Stimme abgibt, verstehen wollen (bspw. das Bildungsstreik-Bündnis, die Proteste gegen Stuttgart 21)? Ist Ihres Erachtens mehr Mitsprache und Mitbestimmung "von unten" nötig und möglich? Sind Ihrer Auffassung nach in diesem Sinne auch an den Hochschulen Veränderungen notwendig?
Zur Frage der Beteiligung möchten wir aus einer aktuellen Pressemitteilung des SPD-Landesvorsitzenden Kurt Beck zitieren, der darin seine Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung in Deutschland erneuert hat: "Mehr direkter Einfluss der Bürgerinnen und Bürger stärkt unsere repräsentative Demokratie, belebt sie und entwickelt sie weiter", so Beck. Der Bürgerprotest gegen das Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21" sei kein Alarm-, sondern ein Wecksignal gewesen. Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die Beteiligungsrechte der Bürger bei Planungsverfahren zu Großprojekten einzuschränken, um deren Realisierung zu beschleunigen, erteilte Beck eine deutliche Absage: "Was wir brauchen, ist mehr Transparenz, mehr Information, mehr Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger. Wer stattdessen die öffentlichen Erörterungstermine abschaffen will, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das vorgeschlagen hat, der ist auf dem ganz falschen Weg, der trägt dazu bei, dass die Akzeptanz von wichtigen Infrastrukturprojekten noch schwerer zu erreichen ist". Die stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger könne dazu beitragen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und tragfähige Kompromisse zu finden. Damit könne die Umsetzung wichtiger Großprojekte sogar beschleunigt werden, meinte Beck. (…) Auch das Regierungsprogramm der rheinland-pfälzischen SPD beinhaltet die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung. Das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz stellt unseres Erachtens eine gute Grundlage zur Mitsprache und Mitbestimmung aller am Hochschulbetrieb Beteiligten dar.
Die wichtigsten gesetzlich vorgesehenen internen Gremien der Hochschule sind Senat und Fachbereichsrat. Der Senat setzt sich aus den vier Gruppen der Hochschulmitglieder zusammen, wobei sich die Anzahl der professoralen Mitglieder letztlich durch die Zahl der Fachbereiche bestimmt. Die Zahl der Vertreter aus den anderen Gruppen lässt das Hochschulgesetz grundsätzlich offen: Alle Gruppen müssen vertreten sein; die Zahl der Vertreter der nichtprofessoralen Gruppen muss in einem "angemessenen Verhältnis" zu der der Hochschullehrer und -lehrerinnen stehen. Die konkrete Zusammensetzung ist in der Hochschulautonomie durch die Grundordnung zu regeln.
Mit der jüngsten Novellierung des Hochschulgesetzes wurde auch die Forderung der Studierendenvertretung umgesetzt, künftig ein studentisches Mitglied im Hochschulrat verbindlich vorzusehen.
5. Brandenburg hat ein Landes-Schüler-BAföG für diejenigen Schülerinnen und Schüler eingeführt, die bisher kein BAföG bekommen können (insbesondere für Schüler an gymnasialen Oberstufen, die noch bei ihren Eltern wohnen). Was halten Sie von diesem Ansatz bzw. was für Pläne verfolgen sie, um mehr Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien zu einer Hochschulzugangsberechtigung zu verhelfen?
Die Einführung neuer Förderinstrumente im Schüler-Bereich wie z. B. das in Brandenburg eingeführte Schüler-BAföG in Höhe von 100 Euro monatlich für bedürftige Oberstufenschüler macht nur dann Sinn, wenn die Förderleistungen nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden, sondern ungekürzt für schulische Ausbildungszwecke zur Verfügung stehen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juli 2010, 1 BvR 2556/09, ist der Bundesgesetzgeber jedoch verpflichtet, Bildungsausgaben bis 01.01.2011 auch bei anderen Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe etc. zu berücksichtigen, so dass Brandenburg davon ausgeht, dass das brandenburgische "Schüler-BAföG" auf diese Leistungen anzurechnen ist. Das Land hat daher den Bezug des "Schüler-BAföG" für diesen Personenkreis bereits bei der Gesetzgebung zum 31.12.2010 begrenzt. Danach müsse eine neue Bewertung stattfinden.
In Rheinland-Pfalz gibt es eine Schülerbegabtenförderung, die Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung gewährt. Hiernach können Schülerinnen und Schüler bis zu 77 Euro monatlich Unterrichtsbeihilfe bekommen. Möglich ist auch die punktuelle Unterstützung in Form eines Zuschusses zu den Beschaffungskosten für ein Gerät oder Instrument oder die Bezuschussung von außerschulischen Veranstaltungen (Auslandsaufenthalt, Fortbildungsmaßnehmen oder Ähnliches). Über die Schülerbegabtenförderung entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen des ihnen zur Verfügung gestellten Budgets.
6. Der Anteil der staatlichen Grundmittel für die Finanzierung der Hochschulen ist von 1980 bis 2007 von 72,3 auf 50,1 Prozent gesunken, während im gleichen Zeitraum die Finanzierung über Drittmittel- und Verwaltungseinnahmen in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen haben. Wie stehen Sie dazu, dass die öffentliche Finanzierung der Hochschulen in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr zurückgefahren wurde?
Aus dem anteilmäßigen Rückgang der sog. "Grundmittel" der Hochschulen auf 50 Prozent bundesweit (Rheinland-Pfalz: 58 Prozent), lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass die öffentliche Finanzierung der staatlichen Hochschulen "zurückgefahren" wurde. Hinter den gestiegenen sog. "Verwaltungseinnahmen" verbergen sich Einnahmen der Hochschulen in Bereichen außerhalb von Forschung und Lehre, insbesondere für die Krankenversorgung der Universitätsklinika. Die ebenfalls gestiegenen Drittmittel der Hochschulen sind nur zu einem geringen Teil private Mittel und weitaus überwiegend öffentliche Mittel für Forschung und Lehre von Bundes- und Landesministerien außerhalb der Hochschulhaushalte, ebenso Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die ebenfalls öffentliche Mittel sind. Gerade umgekehrt sind also die öffentlichen Mittel in Forschung und Lehre der Hochschulen gestiegen. Dieses lässt sich auch für Rheinland-Pfalz belegen.
Wir sehen in der Weiterentwicklung der rheinland-pfälzischen Hochschul- und Forschungslandschaft eine zentrale Aufgabenstellung. Zur perspektivischen Sicherung der Hochschulfinanzierung wurde das Hochschulprogramm "Wissen schafft Zukunft" aufgestockt. Mit der im Jahr 2008 erfolgten Einrichtung des Sondervermögens "Wissen schafft Zukunft II" stehen den Hochschulen bis zum Jahr 2013 in Rheinland-Pfalz über die im Haushalt veranschlagten Mittel hinaus 400 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen für Forschungsinitiativen und -projekte, für die Nachwuchsförderung, zur Unterstützung der Spitzenforschung und für die vor allem wichtige Grundausstattung werden damit weiterhin gezielt verbessert. Mit diesen zusätzlichen Mitteln erhalten die Hochschulen gute Voraussetzungen, um sich in der Wettbewerbsposition, in der sich auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen heute befinden, auch in der Zukunft weiter bestens behaupten zu können.
7. Was halten Sie von der so genannten "Schuldenbremse", die nach Ihrem Einzug ins Grundgesetz nun aktuell auch in immer mehr Landesverfassungen aufgenommen wird? Die rheinland-pfälzische "Schuldenbremse" wird - so ist zu hören - dazu führen, dass jährlich etwa 500 Stellen im Öffentlichen Dienst gestrichen werden müssen. Wie soll das gehen, ohne auch die Lebensqualität im Land und die Qualität des Bildungssystems zu verschlechtern? Die Bildungsgewerkschaft GEW vertritt hier sehr pointiert die Auffassung, dass diese "Bremse" vor allem zu Sozialabbau führe und daher nichts anderes als eine "Bildungsbremse" sei. Wie stehen Sie dazu?
Folgt man dem im Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2010 - 2011 entwickelten Konsolidierungsszenario, so ist zur Erfüllung der Anforderungen der im Dezember 2010 in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse bis 2020 auf der Ausgabenseite ab 2012 eine jahresdurchschnittliche Einsparung von 160 Millionen Euro zu erbringen, verteilt auf die verschiedenen Ausgabenkategorien von Personal- und Sachausgaben bis zu Zuschüssen und Investitionen. Dass dies ohne Qualitätseinbußen möglich sein kann, ergibt sich vor allem aus der demografischen Entwicklung. Zu beachten ist außerdem, dass im rheinland-pfälzischen Budgetierungssystem bereits jetzt eine Effizienzdividende von 1,8 Prozent pro Jahr vorgesehen ist. Eine noch stärkere Outputorientierung des Landeshaushalts und entsprechende haushaltsrechtliche Elemente können hier ebenfalls hilfreich sein.
Zu erinnern ist an zwei zentrale Intentionen der Schuldenbremse: es soll den nachfolgenden Generationen nicht ein immer noch weiter wachsender Schuldenstand (und entsprechende Zinsbelastungen) vermacht werden; es sollen aber nicht zuletzt permanente weitere Steuersenkungen politisch erschwert werden, da diese unter Bedingungen der Schuldenbremse nur durch Einschränkungen der Quantität und Qualität der staatlichen Aufgabenwahrnehmung zu refinanzieren sind. Vor diesem Hintergrund gilt für die SPD-Landtagsfraktion uneingeschränkt die von ihr gemeinsam mit der Landesregierung seit 1991 konsequent verfolgte Zielsetzung fort, vor allem die öffentliche Bildungsinfrastruktur sozial gerecht und familienfreundlich im Sinne gleicher Bildungschancen für Alle weiter zu entwickeln.
8. Eine vor kurzem veröffentlichte Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) hat ergeben, dass "bis 2020 bis zu einer Million mehr Studienplätze erforderlich [sind]. Unter Berücksichtigung des Hochschulpakts besteht somit ein Finanzierungsbedarf für weitere 700.000 Plätze. Dieser Bedarf an Studienplätzen ergibt sich daraus, dass bis 2020 jedes Jahr mindestens 400.000 Studienanfänger an die Hochschulen drängen." Stimmen Sie dieser Analyse zu? Wenn ja, wie wollen Sie die Vergrößerung des Studienplatzangebots realisieren?
Bund und Länder haben mit dem Hochschulpakt ein Instrument entwickelt, steigende Studienanfängerzahlen auch zu finanzieren. Die aktuelle Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern läuft bis 2015. Es wäre dann zu gegebener Zeit bei weiter steigenden Studienanfängerzahlen über eine Fortführung des Hochschulpaktes zu verhandeln.
9. Aktuell wird der Bachelor-Abschluss für immer mehr Studierende zur Sackgasse, da es nicht genug Master-Studienplätze gibt. Wie stehen Sie zu der Umsetzung des Konzepts der Bachelor-Master-Studiengänge in Deutschland - i.d.R. sechssemestriges Bachelor-Studium, Übergangsquoten in Höhe von ca. 30 – 70%, Neubewerbung für ein Master-Studium? Welchen Entwicklungsbedarf sehen Sie auf diesem Gebiet?
Wir haben in unserem Regierungsprogramm dazu Folgendes formuliert: "Kein neuer Bachelor- oder Masterstudiengang geht an den Start, bevor er nicht von externen Sachverständigen begutachtet wurde. Wir werden die Hochschulen weiter dabei unterstützen, die Studienreform mit den neuen Bachelor- und Masterstudiengängen weiterzuentwickeln. Mit einem modernen Hochschulgesetz hat die von der SPD gestellte Landesregierung bereits einen verbindlichen Rahmen geschaffen, der die berechtigte Kritik der Studierenden an den Studienreformen aufgegriffen und Entwicklungen korrigiert hat. Wir wollen den Studierenden ein flexibles und so weit wie möglich selbstbestimmtes Studium ermöglichen – ohne Prüfungsflut oder verschulte Studiengänge. Und dazu gehört auch die Chance für Absolventen eines Bachelorstudiums ein Masterstudium besuchen zu können."
Die rheinland-pfälzischen Hochschulen bauen ihre Master-Angebote weiter aus. Im Übrigen ist jedoch festzuhalten, dass ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss – und somit keine Sackgasse - darstellt.
10. Viele Studienfächer sind inzwischen zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte sind daher gezwungen, sich an einer größeren Zahl von Hochschulen zu bewerben und Bewerbungen wieder zurückzuziehen, falls doch ein Platz an einer bevorzugten Hochschulen frei wird. Nun gibt es offenbar bereits Streit um die Kostenverteilung bei der ab kommenden Wintersemester geplanten zentralen (wenn auch freiwilligen) Koordinierung durch die Stiftung für Hochschulzulassung / hochschulSTART.de. Wollen Sie sich in diese Auseinandersetzung einmischen und die Hochschulen ihres Landes zu einer einheitlichen Linie drängen bzw. durch finanzielle Zusagen des Landes eine Teilnahme aller Hochschulen des Landes ermöglichen?
Ziel des dialogorientierten Serviceverfahrens ist der bundesweite Abgleich der Mehrfachbewerbungen an den Hochschulen und die Koordinierung der Zulassungsangebote, um Mehrfachzulassungen zu vermeiden, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen unbesetzt geblieben sind. Es ist nicht hinnehmbar, dass vorhandene Ressourcen nicht genutzt und Chancen auf einen Studienplatz vereitelt werden. Deshalb ist für die rheinland-pfälzischen Hochschulen die Beteiligung der Stiftung an der Vergabe der Studienplätze nach § 1 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 9 und § 26 Abs. 1 Satz 3 StPVLVO zum Abgleich der Mehrfachbewerbungen und der Koordinierung der Zulassungsangebote ab dem Wintersemester 2011/2012 vorgesehen. Darüber hinaus können die Hochschulen die Stiftung mit weiteren Dienstleistungen zur Durchführung des Vergabeverfahrens nach § 1 Abs. 3 Satz 2 StPVLVO beauftragen.
Ab dem Jahr 2012 haben sich die Länder gegenüber dem Bund verpflichtet, die Finanzierung des dialogorientierten Verfahrens der Stiftung sicherzustellen, nachdem die Entwicklung des Systems abgeschlossen sein wird.